2oo9/12/oo1 Death Penalty Abolition Bill

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 1.345 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von JVF.

  • The United States of Astor
    The Vice President of the Congress

    Astoria City, 2nd of December, 2oo9



    Honorable Members of Congress,


    Zur Aussprache steht der folgende Antrag der Senator of New Alcantara, Ms. Charlotte McGarry.



    Die Aussprache dauert bis 6th of December, 2oo9



    signed,



    [J.Fillmore]
    The Vice President of the Congress



    Appendix:


    Death Penalty Abolition Bill



    An Act to abolish the Death Penalty in the United States.



    Sec. 1 - USPC Amendment
    (1) Chapter I Article II Section 3 - 1 des U.S. Penalty Code wird wie folgt neu gefasst: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
    (2) Chapter I Article II Section 3 - 2 des U.S. Penalty Code wird ersatzlos gestrichen.
    (3) Chapter II Article I Section 1 - 1 des U.S. Penalty Code wird wie folgt neu gefasst: "Wer es unternimmt, durch Gewalt, Drohung mit Gewalt oder Unterwanderung
    1. den Bestand der Union zu beinträchtigten oder
    2. die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
    wird mit Freiheitsstrafe nicht unter acht Monaten bestraft. Erscheint eine Wiederholung der Tat wahrscheinlich, so ist durch den Richter eine anschließende Sicherungsverwahrung nach Ch. I Art. II Sec. 1 - 4 zu verhängen."

    (4) Chapter II Article III Section 1 - 1 des U.S. Penalty Code wird wie folgt neu gefasst: "Wer aus Mordlust, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet, wird als Mörder wird mit Freiheitsstrafe nicht unter acht Monaten bestraft. Erscheint eine Wiederholung der Tat wahrscheinlich, so ist durch den Richter eine anschließende Sicherungsverwahrung nach Ch. I Art. II Sec. 1 - 4 zu verhängen."


    Sec. 2 - Entry Into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

  • Mr. Speaker,


    wahrscheinlich werden einige der Anwesenden mit den Augen rollen, wenn Sie diesen Entwurf sehen. Glauben Sie mir: Es ist definitiv nicht in meinem Interesse, diesen Antrag erneut einbringen zu müssen. Doch die Frage nach der Legitimität von Leben und Tod richtet sich nicht nach politischen Opportunitäten.


    Die Ehrenwerte Kollegin Cunningham aus Hybertina hat in einer ähnlichen Aussprache vor einigen Wochen angeführt, die Todesstrafe sei nicht verfassungswidrig. Das ist sicherlich richtg, auch wenn ich - anders als die geschätzte Kollegin - nicht an eine Unumstößlichkeit von Supreme-Court-Urteilen glaube. Die Diskussion der Verfassungsmäßigkeit ist auch in keiner Weise das zentrale Argument gegen die Todesstrafe. Ich möchte, da meine Position sicherlich allen Anwesenden bekannt ist, auch nicht auf die moralische Seite dieser Diskussion eingehen. Sein Gewissen muss jeder mit sich selbst ausmachen.


    Lassen Sie mich über einen Fall sprechen, der in 99,9 Prozent der verhängten Todesurteile nicht eintreffen wird. Einen Fall, vielleicht einer unter Tausenden, in dem ein falsches Urteil gefällt wird. Ich glaube voll und ganz daran, dass unsere Strafverfolgungs- und Justizbehörden sich in jedem einzelnen Fall und bei jedem einzelnen Urteil darum bemühen, jeglichen Zweifel auszuräumen und Irrtümer mit aller möglichen Sorgfalt zu verhindern. Der eine Fall, von dem ich spreche, ist deswegen kein Vorwurf und kein Ausdruck des Misstrauens gegen die vielen Beamten und Helfer im Justizbereich.


    Dieser eine Fall, auf den ich mich berufe, beruht auf der Fehlerhaftigkeit des Menschen. Wir haben Gesetze, weil Menschen Fehler machen. Wir haben Korrekturmechanismen, weil Menschen irren. Wir haben Entschuldigungen, weil Menschen Fehlverhalten einräumen. Im Justizbereich haben wir die Möglichkeit, falsche Urteile aufzuheben. Nicht erst seit der Bibel wissen wir, dass Menschen Irrtümer begehen und Fehler machen. Auch dann, wenn sie versuchen, das zu vermeiden. Auch dann, wenn es ein Vier- oder Acht-Augen-Prinzip gibt. Auch dann, wenn eine Angelegenheit scheinbar ausreichend oft hin- und hergewendet wurde. Fehler passieren - auch den besten. Auch in der Justiz.


    Wir alle sind uns einig, dass fehlerhafte Urteile in jedem Falle verhindert werden müssen, ob sie nun in einem Todesurteil resultieren oder nicht. Aber wer fälschlicherweise in Untersuchungshaft saß, kann freigelassen werden. Wer fälschlicherweise viele Jahre hinter Gittern verbracht hat, kann entschädigt und wieder in die Gesellschaft integriert werden.


    Was aber, wenn trotz guten Willens ein böser Fehler passiert? Eine Ermittler, der etwas übersehen hat? Ein Richter, der etwas überlesen hat? Ein Zeuge, der etwas vergessen hat? Was, wenn das ein Mal in tausenden Fällen geschehen sollte? Dann, in diesen einem Fall, hätte der Staat - grundlos getötet, seine Unschuld verloren, seine Fehlbarkeit ein Leben kosten lassen. Er hätte jemandem das Leben genommen, ohne dass es dafür einen Grund noch eine Rechtfertigung gegeben hätte. Dieses Urteil könnte niemand mehr aufheben.


    Der Beweis der Unfehlbarkeit des Menschen wurde jedoch seit Beginn der menschlichen Geschichte nicht erbracht. Wer für die Todesstrafe eintritt, geht also davon aus, dass die Justiz nicht nur gerecht, sondern unfehlbar ist. Wäre die Todesstrafe 100%ig sicher, so ließe ich all meine Zweifel fahren; sie ist es aber nicht und kann es nicht sein, solange sie von Menschen verordnet wird.

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    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Mr. Speaker,


    meine Standpunkte bezüglich dieser Thematik habe ich mehrfach dargelegt. Ich werde sie hier nicht erneut wiederholen.


    Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

  • Mr. Speaker,


    ich unterstütze den Standpunkt und die Argumentation der ehrenwerten Senatorin McGarry voll und ganz.

    sig.

    Jenson Wakaby
    Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
    - Winner of the Superbowl III 2008 - Winner of the FBA-Trophy 2008 & 2009

    [SIZE=11]Owner of the "Three Lions" in Shenghei


  • Mr. Speaker,


    ich finde es bedauerlich, dass die geschätzte Senatorin für Hybertina auf einen Standpunkt aus Debatten verweist, in denen die Frage der justiziellen Fehlbarkeit keine Rolle gespielt hat.

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  • Zitat

    Original von Charlotte McGarry
    Mr. Speaker,


    ich finde es bedauerlich, dass die geschätzte Senatorin für Hybertina auf einen Standpunkt aus Debatten verweist, in denen die Frage der justiziellen Fehlbarkeit keine Rolle gespielt hat.


    Mr. President of Senate,


    ich empfehle der neuen Kollegin, der Sehr Ehrenwerten Senatorin von New Alcantara, die Lektüre der Debatte und sie wird feststellen, dass es sehr wohl um die potnetielle Fehlbarkeit der Justiz ging.


    Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

  • Mr. President of the Senate,


    ich räume ein, dass diese Frage in Nebenerwägungen eine Rolle in der letzten Debatte gespielt hat. Die Antwort auf diese Herausforderung, nämlich eine Wartefrist, halte ich offen gestanden für absurd: Technische Fortschritte, die einen Fall leicht in ein komplett neues Licht rücken könnten, halten sich nicht an gesetzliche Fristen.


    Der genetische Fingerabdruck wurde beispielsweise vor 25 Jahren per Zufall entdeckt! Er brauchte dann einige Jahre zur Verifizierung und trägt seitdem in erheblichem Maße dazu bei, Verbrechen aufzuklären. Doch selbst in Fällen, in denen er angewandt wird, kann nicht einmal er per se alle Zweifel ausräumen, weil die Rekonstruktion von zeitlichen Abfolgen oft von der Frage abhängig ist, welcher Zeugenaussage mehr Glauben geschenkt wird. Diese Einschätzung kann uns bis jetzt aber keine Technik zuverlässig abnehmen.


    Ich wüsste nicht, was eine Wartefrist substanziell verändern würde, und wäre der geschätzten Kollegin dankbar, wenn Sie mir den Zusammenhang erläutern würde.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Charlotte McGarry ()

  • Mr. President of the Senate,


    ich bitte erneut um Verständnis dafür, dass die moralische Einschätzung der Sachlage in dieser Debatte keine primäre Rolle spielen sollte. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, betone ich die Gewissensfreiheit jedes Einzelnen. Ich maße mir nicht an, jemanden als unmoralisch zu brandmarken, weil er oder sie in dieser Frage von anderen Grundsätzen ausgeht als ich.

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  • Ich weise sie darauf hin, dass es derzeit keinen Speaker gibt und es daher befremdlich wirkt, wenn einige Anwesende ihre Reden an einen leeren Stuhl richten ;)


    Mr. President of Senate,


    die ehrenwerte Kollegin aus New Alcantara hat durchaus recht - die Justiz wird niemals, ausnahmslos fehlerfrei arbeiten. Anders aber als die geschätzte Kollegin, denke ich, wird man in dieser Frage nie um den moralischen Aspekt herumkommen.


    Sicher ist ein Irrtum der Justiz diesbezüglich tragisch - da gibt es gar keine Frage - aber ich persönlich halte es für moralisch vertretbar und nehme in Kauf, dass die Justiz in diesen 0,1% der Fälle eine Fehlentscheidung trifft, wenn das heißt, dass die Bevölkerung dieses Landes nicht für das Weiterleben von 999 wirklichen Mördern aufzukommen hat.

  • Mr. President of Senate,


    ich will auf keinen Fall rein polemisch klingen, aber gewichten sie die Kosten für die Unterbringen von fiktiven "999" Mördern mehr als das Leben eines Unschuldigen?


    Außerdem vertrete ich ebenfalls die Meinung dass die Todesstrafe weder gerecht noch abschreckend ist und lehne sie deshalb ab. Ich schäme mich dafür in einem Land zu leben, welches zwar die Freiheit jedes Einzelnen propagiert und dafür in der Welt einstehen will, welches sein System ein Muster an modernen und gerechter Demokratie ruft, aber auf der anderen Seite mittelalterliche Todesurteile ausspricht und vollstreckt.

  • Mr. President of the Senate,


    die Frage des Abgeordneten Monroe möchte ich aufgreifen: Ist es aus - wie der geschätzte Kollege aus Peninsula impliziert: finanziellen - Gründen legitim, das Leben eines Unschuldigen in Kauf zu nehmen?


    Ich habe mich immer dagegen gesträubt, den Wert eines Menschenleben zu berechnen. Ökonomisch ist das möglich, es gibt Formeln zur Berechnung des Wertes einer Ware, die keinen Markt hat, indem man einen künstlichen schafft. Ich halte es nur nicht für angemessen. Wir wählen einen solchen Weg auch nicht, wenn wir medizinische Eingriffe bei Senioren abwägen, und das aus gutem Grund.

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  • Mr. Representative Monroe,


    - ohne polemisch klingen zu wollen - ist auch dieser eine Unschuldige fiktiv.



    Madam Senator McGarry,


    Sie missverstehen mich leider. Lassen Sie es mich noch einmal versuchen:


    Es geht mir nicht um den Geldwert an sich, es geht mir darum, warum die Allgemeinheit, das Überleben einer Person sichern soll, die in meinen Augen ihr Recht auf Leben verwirkt hat.


    Nehmen wir den Fall Dascombe als Beispiel. Sollte Mr. Dascombe verurteilt werden und statt der Todesstrafe eine lebenslange Haftstrafe erhalten, würde er sicher noch gute 40 Jahre weiterleben. Finden Sie es richtig, dass die Allgemeinheit und insbesondere die Hinterbliebenen der toten Schüler/innen diese 40 Jahre lang Kost, Logie, Kleidung und medizinische Beträuung bezahlen soll? - Ich nicht.

  • Mr. President of the Senate,


    ich verstehe die Versuchung, die Aufmerksamkeit in dieser Debatte auf den Fall Dascombe zu beziehen. In meinen Augen ist dies eine Vereinfachung, der wir uns entziehen sollten.


    Erstens richten wir nicht über Julian Dascombe (für den ich, wie Sie mir glauben werde, keine Sympathien hege, sondern verachte), sondern der Supreme Court.


    Zweitens machen wir Gesetze nicht zum Wohle oder zum Schaden von Julian Dascombe, sondern der Vereinigten Staaten und ihrer Bürgerinnen und Bürger.


    Drittens ist es für mich ein Gebot der Professionalität, hier nach objektiven Standards vorzugehen und unsere Entscheidungen vom Wohle des Landes leiten zu lassen und nicht von persönlichen Empfindungen.


    Und viertens, und es ist bedauerlich, dass ausgerechnet ich das ausgerechnet Ihnen in Erinnerung rufen muss, gilt auch für Mr. Dascombe die Unschuldsvermutung, bis er entweder gestanden hat oder verurteilt wurde; dass jedoch weder das eine noch das andere geschehen ist, wissen Sie als Vertreter der Anklageseite besser als wir übrigen.


    Ich selbst habe als Präsidentin die Trauer der Nation über die schreckliche Tat von Mr. Dascombe zum Ausdruck gebracht, Senator Fillmore. Jedes einzelne meiner Worte kam damals von Herzen und begleitet mich bis heute jeden Tag. Aber kann ich davon ausgehen, dass es im Interesse der getöteten Jungen und Mädchen wäre, einen Unschuldigen sterben zu sehen, damit Dascombe die Todesstrafe erhält? Diese Schulkinder lernten gerade, dass sie in unserem Land das Recht auf Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück haben. Ich kann nicht in Kauf nehmen, dass dieses Recht jemandem abgesprochen und er getötet wird, weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war.

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  • Madam Senator McGarry,


    ich lasse mir hier nicht von ihnen die Worte im Mund verdrehen. Ich sagte "[..] Sollte Mr. Dascombe verurteilt werden [..]". Damit habe ich kein Urteil vorweggenommen - das ist, wie Sie selber sagen, Sache des Supreme Court - sondern habe lediglich ein Beispiel gebracht, mit dem zumindest die Meisten hier vertraut sind.


    Erschreckend finde ich, dass Sie die Worte die Sie mir in den Mund legen wollen, gleich danach selbst in abgewandelter Form verwenden und das Urteil vorwegnehmen. Ich zitiere: "[..] die schreckliche Tat von Mr. Dascombe [..]".
    Aber ich schweife ab..


    Betrachten wir das ganze doch noch aus einem anderen Winkel. Die Justiz ist nicht perfekt. Punkt. Genausowenig ist der Strafvollzug perfekt. Was wenn ein Mörder ausbricht und noch einmal, zweimal, oder öfter mordet? Das würden Sie mit der Abschaffung der Todesstrafe nämlich ebenfalls in Kauf nehmen.


    Edit: Wortdreher

  • Mr. President of the Senate,


    über die Zufälligkeit Ihrer Wahl von Mr. Dascombe als Beispiel möge sich jeder der Anwesenden selbst ein Bild machen. Darum soll es an dieser Stelle jedoch gar nicht gehen und wenn der geschätzte Kollege meine Worte derart aufgefasst hat, dass ich ihm Unprofessionalität in böser Absicht habe unterstellen wollen, so drücke ich darüber mein Bedauern aus und versichere, dass dies keineswegs meine Intention gewesen ist.


    Der Senator aus Peninsula spricht einen gewichtigen Punkt an. Der Strafvollzug ist nicht perfekt, es kann immer etwas geschehen. Es ist jedoch deutlich leichter, jemanden sicher unter Verschluss zu halten, als ihn im Falle eines Irrtums freizulassen. Als Jurist wird der Senator mit den üblichen Mordmotiven und ihren statistischen Gewichtungen vertraut sein. Ich muss ihm also nicht aufzeigen, dass von den verurteilten Mördern in den Vereinigten Staaten weit weniger als zehn Prozent so veranlagt sind, dass man ihnen Mordlust attestieren könnte. Ein verschwindend geringer Anteil der Mörder erfüllt also das Kriterium, im Falle eines Ausbruchs erneut zum Mörder zu werden. Ein verschwindend geringer Anteil eines wiederum verschwindend geringen Anteils bräche überhaupt, um mich auf das hypothetische Gedankenspiel des Kollegen einzulassen, aus. Allein durch das Vorlieger dreier Bedingungen, die erfüllt sein müssten, kommen wir nun auf eine Zahl, die statistisch kaum noch erfassbar sein dürfte.


    Nachdem dies zu den Voraussetzungen gesagt worden ist, möchte ich gerne die - hoffentlich rhetorisch gemeinte - Frage des Kollegen beantworten: in Gottes Namen nein. Ich sehe das aber angesichts der Voraussetzungen auch nicht geschehen.


    Ich möchte die Aufmerksamkeit der geschätzten Anwesenden kurz auf einen Punkt lenken, der sich aus der Argumentation des Senatoren aus Peninsulsa gibt. Seine Schlussfolgerung lautet, dass der Staat lieber einen Unschuldigen hinrichtet, als dass ein anderer Unschuldiger stirbt. Ich möchte ihn fragen, ob das wirklich seine Absicht ist, oder wie er sonst seinen Gedankengang begründen würde.

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  • Madam Senator McGarry,


    die Wahl des Dascombe-Falles als Beispiel war keineswegs zufällig. Doch dieser Prozess hat großes öffentliches Aufsehen erregt und ist daher sicher den meisten hier bekannt. Aber genug über diesen speziellen Fall.


    Wie schon ihr Vater, kann auch die Senatorin aus New Alcantara gut mit Worten umgehen, jedoch ist ihre Schlussfolgerung so nicht korrekt. Lassen Sie mich das ganze in klare Worte fasse:


    Wenn wir durch die Todesstrafe sichergehen, dass keinem einzigen von 1.000 (Beispielzahl) Mördern, die Gelegenheit gegeben wird, noch einmal, zweimal oder öfter zu morden und Hinterbliebene nicht gezwungen werden für das Weiterleben des Mörders ihrer Liebsten aufzukommen, dann nehme ich in Kauf, dass vielleicht - die Betonung liegt auf vielleicht - eine dieser Personen zu unrecht verurteilt wurde - und sollte es unter meiner Leitung soweit kommen, werde ich gewiss meine persönlichen Konsequenzen daraus ziehen.

  • Mr. Speaker,


    ich habe meinen Standpunkt bereits dargelegt, als Senator Hodges diesen Entwurf vorgebracht hat. Meine Meinung über diesen Entwurf habe ich bisher nicht geändert.


    Owner of the Congressional Gold Medal
    Former Governor & Senator of the State of Savannah

  • Mister President,


    ich nehme an, dass Senator Fillmore sich nicht auf das Niveau des amtierenden Vizepräsidenten herablassen und meinen toten Vater und seine nicht genutzte Möglichkeit, die Todesstrafe mit seinem Veto zu verhindern, zum Gegenstand der Diskussion machen wird. Ich habe bisher nicht den Eindruck gewonnen, dass er eine solche Art von Politik pflegt, und nehme an, dass ich mein gutes Bild von ihm behalten kann.


    Die Frage ist, Senator Fillmore, wie viel Ihre Konsequenzen wert sind, wenn vorher schon ein Unschuldiger gestorben sein sollte. Ich stelle die Frage offen in den Raum, durchaus in dem Bewusstsein, dass die Diskussion zu diesem Thema sehr emotional und sehr persönlich ist. Ihre Konsequenzen würden nicht rückgängig machen, dass durch die Hand der Vereinigten Staaten ein Unschuldiger hingerichtet worden wäre - sehenden Auges, möchte ich hinzufügen.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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