[White House Post Office] Congressional Notifications

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  • To the President of the United States:


    Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Kongress der Vereinigten Staaten Ihnen die Erlaubnis erteilt hat,
    in diesem Monat vor ihn zu treten und ihm über die Lage der Nation Bericht zu erstatten.
    Sie besitzen im Rahmen dieser Rede das Rederecht vor den Mitgliedern des Kongresses.




    Vice President of the United States Congress

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat


  • To the President of the United States:


    Mr. President,
    das House Election Amendment wurde heute vom Kongress in anliegender Form gebilligt.


    John Nathan Hope
    President of Congress


    House Election Amendment


    Section 1
    Article I Sec. 6 Ssec. 2 und Ssec. 3 S. 1 des Federal Election Act wird wie folgt geändert:

      "(2) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt.
      (3) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten parallel zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus statt."

    Section 2
    Article III des Federal Election Act wird wie folgt geändert:

      "Sec. 1. Candidacies.
      (1) Kandidaturen, die mindestens den vollen Namen des Kandidaten beinhalten sollen, werden spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekannt gegeben.
      (2) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.


      Sec. 2 Procedure of Elections.
      (1) Jeder Wähler hat bei einer Wahl zum Repräsentantenhaus 16 Stimmen. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf die Kandidaten verteilen oder verfallen lassen.
      (2) In das Repräsentantenhaus ziehen diejenigen Kandidaten ein, die wenigstens ein Sechzehntel der abgegebenen Stimmen erhalten haben.
      (3) Die Kandidaten erhalten im Repräsentantenhaus soviele Stimmen, wie ihnen bei der Wahl gegeben wurden.


      Sec. 3. Vacancy.
      Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses seinen Sitz, so verfallen seine Stimmen. Es wird kein Nachfolger bestimmt.


      Sec. 4. Inauguration.
      (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, beruft der amtierende Vizepräsident des Kongresses die neu gewählten Mitglieder des Repräsentantenhauses zur konstituierenden Sitzung zusammen.
      (2) Die neu gewählten Mitglieder sollen sich namentlich melden und den gemäß Art. VI Sec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eid ableisten.
      (3) Die konstituierende Sitzung dauert wenigstens 50 und längstens 120 Stunden.
      (4) Nimmt ein Neugewählter sein Mandat nicht während der Dauer der konstituierenden Sitzung an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während der Dauer der konstituierenden Sitzung aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden."

    Section 3
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

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    to whom it may concern:


    Senator Doug Hayward aus Peninsula richtet gemäß
    Art. IV Sec. 1(a) Congressional Investigations and Questioning Act diese Anfrage an die Administration.


  • To the President of the United States:


    Mr. President,
    das Military Health Care Bill wurde heute vom Kongress in anliegender Form gebilligt.


    John Nathan Hope
    President of Congress


    Military Health Care Bill


    Section 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz regelt die Gesundheitsversorgung von Mitgliedern der astorischen Streitkräfte.


    Section 2 - Organisation
    Die Verwaltung der militärischen Gesundheitsversorgung wird durch eine durch Organisationserlass des Präsidenten damit beauftragten Behörde übernommen.


    Section 3 - Medical Care
    (1) Jedes Mitglied der astorischen Streitkräfte hat das Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung.
    (2) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während seiner Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder eine Verletzung, werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
    (3) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während eines militärischen Einsatzes körperliche oder geistige Erkrankungen oder eine Verletzung, so werden die kompletten Behandlungskosten von der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
    (4) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte nach seiner aktiven Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder Verletzung, die auf den Militärdienst zurückzuführen ist, so werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
    (5) Von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind Behandlungskosten von körperlichen oder geistigen Erkrankungen sowie Verletzungen, die
    a) in der dienstfreien Zeit erleidet,
    b) vor dem Eintritt in den Militärdienst vorlagen und bei einer per Verordnung definierten medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung für den Dienst als Soldat vom 11.10.2008 verschwiegen oder
    c) aufgrund grober Fahrlässigkeit des Betroffenen erleidet wurden.
    (6) Eine Krankheit oder Verletzungen muss durch medizinisches Militärpersonal diagnostiziert werden. Eine Diagnose von nicht-militärischen Medizinern kann anerkannt werden, wenn der Gutachter einen Abschluss in Humanmedizin an einer astorischen oder ausländischen Hochschule vorweist.
    (7) Ein Antrag auf Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten ist an die in Sec. 2 erwähnte Behörde zu richten.
    (8 ) Die Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten liegt im Ermessen der in Sec. 2 erwähnten Behörde. Eine Antragsablehnung ist von Seiten der Behörde zu begründen. Widerspruch gegen die Entscheidung ist möglich.


    Section 4 - Final Provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundsätze in Kraft.



  • To the President of the United States:


    Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Kongress der Vereinigten Staaten Ihnen die Erlaubnis erteilt hat,
    in diesem Monat vor ihn zu treten und ihm über die Lage der Nation Bericht zu erstatten.
    Sie besitzen im Rahmen dieser Rede das Rederecht vor den Mitgliedern des Kongresses.




    Vice President of the United States Congress

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

  • ]



    To the President of the United States:



    Mr President,


    das Code of Criminal Procedure Amendment Bill wurde heute durch den Kongress in der anliegenden Form gebilligt.


    John Nathan Hope
    President of Congress



    Code of Criminal Procedure Amendment Bill


    Sec. 1 Purpose and Title of this Act.
    (1) Dieses Gesetz ergänzt lückenhafte Regelungen innerhalb des Code of Criminial Procedure Act.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Code of Criminal Procedure Amendment Act.


    Sec. 2 Change of Art. IV
    Article IV wird wie folgt neu gefasst:

      Article IV – Criminal Procedure


      Section 1 Investigation
      Die gesetzlichen Strafverfolgungsbehörden führen das Ermittlungsverfahren gegen Personen, die unter dem Verdacht stehen, eine gemäß USPC mit Strafe bedrohte Tat begangen zu haben.


      Section 2 Indictment
      (1) Liegen nach dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach deren Einschätzung genügend Beweise vor, die die Schuld des Verdächtigen belegen, so soll der United States Solicitor General beim Criminal Court die Anklage einreichen.
      (2) Die Anklageschrift muss folgende Angaben enthalten:
      a) Namen und Anschrift des Angeschuldigten;
      b) Umschreibung des Sachverhalts, durch den der Angeschuldigte sich strafbar gemacht hat;
      c) die verletzte Vorschrift des USPC im Wortlaut;
      d) Liste aller Zeugen, die die Staatsanwaltschaft aufzurufen gedenkt;
      e) Beschreibung der Beweise, die der Staatsanwaltschaft vorliegen.
      (3) Mit der Einreichung der Anklage wird die Verjährungsfrist für die Tat unterbrochen. Sie bleibt bis zum Ende des Strafprozesses unterbrochen.


      Section 3 Plea of guilty
      (1) Wurde ordnungsgemäß Anklage gemäß Section 2 erhoben, so soll der Angeklagte dem für das Verfahren gemäß den Gesetzen zuständigen Richter vorgeführt werden.
      (2) Dem Angeklagten wird die Anklageschrift durch das Gericht verlesen.
      (3) Der Angeklagte hat sich anschließend an die Anklageverlesung für Guilty oder Not Guilty zu bekennen. Dies erfolgt durch die Verteidigung.
      (4) Bekennt sich der Angeklagte für Not Guilty, soll das Gericht einen Termin für den Beginn der Hauptverhandlung festsetzen und die Sitzung vertagen. Die Hauptverhandlung muss binnen einer Frist von sieben Tagen beginnen, es sei denn, dass der Auswahlprozess der Geschworenen diese Frist nicht einhalten lässt. In diesem Falle hat das Gericht eine Terminverschiebung um maximal weitere fünf Tage zu veranlassen.
      (5) Bekennt sich der Angeklagte für Guilty, soll das Gericht einen Termin für die Bekanntgabe des Strafmaßes festsetzen und die Sitzung vertagen. Die Bekanntgabe muss binnen einer Frist von sieben Tagen erfolgen.


      Section 4 Jury
      (1) Findet eine Hauptverhandlung statt, sollen nach alter Sitte freie und unparteiische Geschworene aus der Mitte des Volkes an der Urteilsfindung beteiligt sein.
      (2) Als Geschworener kann jeder wahlberechtigte Bürger der Vereinigten Staaten von Astor herangezogen werden. Eine Berufung zum Geschworenen kann nur aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden. Diese Gründe sind fachärztlich über ein Attest zu bezeugen.
      (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten, sein Vizepräsident, sowie die Leiter der Obersten Bundesbehörden, die Richter des Obersten Bundesgerichts, sowie die Richter des Criminal Court und die Staatsanwälte sind für die Dauer ihrer Amtszeit vom Geschworenendienst freigestellt und dürfen nicht dafür herangezogen werden.


      Section 5 Selection of the Jury
      (1) An einem Strafprozess sollen stets fünf Geschworene beteiligt sein.
      (2) Zur Ermittlung der Geschworenen, sollen die wahlberechtigten Bürger der Vereinigten Staaten alphabetisch sortiert werden. Jedem Bürger wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Ziffer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Die Nummerierung soll fortlaufend erfolgen. Verliert jemand, der nach Satz 2 eine Ordnungszahl erhalten hat, das aktive Wahlrecht, beispielsweise durch Urteil oder Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft, so entfällt auch seine Ordnungszahl, bis er die Wahlberechtigung wieder erhalten hat. Die Ordnungszahl wird nicht an einen anderen Bürger vergeben. Ändert ein Bürger gemäß Sec. 3, SSec. 2 des Citizenship Act seine Hauptidentität oder meldet er nach dem Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft eine neue Hauptidentität an, so erhält diese Hauptidentität seine bisherige Ordnungsnummer. Jeder Bürger, der nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die aktive Wahlberechtigung erhält, ist mit der nächsten Ordnungsnummer in die Liste einzutragen.
      (3) Vor einem Prozess werden die fünf Geschworenen durch das zuständige Gericht ermittelt. Dazu werden in der Liste, beginnend beim Angeklagten, der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt. Sollte einer der so ausgewählten Geschwornen zu der Gruppe der Freigestellten zählen oder sollte eine der Auswahlen auf den Angeklagten fallen oder sollte eine der Auswahlen auf einen Zeugen fallen oder sollten sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben, ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.
      (4) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
      (5) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Strafprozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Strafprozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.
      (6) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl der Anklagevertretung, als der Verteidigung binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
      (7) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
      (8 ) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden.


      Section 6 Principles, Chairman and Oath of the Jury
      (1) Geschworene dürfen für die Dauer des Prozesses nicht mit Außenstehenden über die Verhandlung sprechen. Es ist ihnen nicht gestattet sich außerhalb des Gerichtssaals ohne Zustimmung des Gerichts mit anderen Prozessbeteiligten zu unterhalten.
      (2) Vor Prozessbeginn bestimmt das Gericht einen Obmann der Geschworenen. Dieser ist der Sprecher der Geschworenen und verkündet am Ende des Prozesses das Urteil. Die Berufung ist ihm schriftlich mitzuteilen. Sie ist mündlich im Gerichtssaal zu Beginn des Prozesses zu wiederholen.
      (3) Zudem sind die Geschworenen durch das Gericht vor Verlesung der Anklage im Verhandlungssaal über ihre Pflichten aufzuklären. Die Geschworenen sollen danach alle einzeln den folgenden Eid leisten: „Ich, [Name], als Mitglied dieser Jury schwöre, dass ich die mir in diesem Prozess dargelegten Fakten objektiv und neutral bewerten und mein Urteil nach diesen Gesichtspunkten fällen werde.“
      (4) Zum Austausch und zur Urteilsfindung ist den Geschworenen ein separater Raum innerhalb des Gerichtsgebäudes bereit zu stellen. Dieser soll der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht werden.
      (5) Die Geschworenen sollen nach den Schlussplädoyers in ihrem internen Raum zusammenkommen und über die Schuldigkeit des Angeklagten entscheiden. Hierbei haben sie alle relevanten Fakten, die sie ihm Prozess erfahren haben, zu berücksichtigen. Die Geschworenen sollen mit der Mehrheit ihrer Stimmen entscheiden, ob der Angeklagte „Guilty“ oder „Not guilty“ ist. Haben sich die Geschworenen geeinigt, teilen Sie dies dem Richter mit. Dieser hat den Obmann der Geschworenen daraufhin zu befragen, ob die Geschworenen zu einem Ergebnis gekommen sind. Das Ergebnis hat der Obmann dem Gericht im Verhandlungssaal mitzuteilen. Dazu hat er eine der folgenden Formeln zu verwenden:
      a) „Wir, die Geschworenen, befinden den Angeklagten des Vergehens gemäß USPC, Article X, Section X, Subsection X, Title X für schuldig.“
      b) „Wir, die Geschworenen, befinden den Angeklagten des Vergehens gemäß USPC, Article X, Section X, Subsection X, Title X für nicht schuldig.“


      Section 7 Penalty
      (1) Bürger, die ihren Dienst als Geschworene verweigern oder nicht antreten, können gemäß dem USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
      (2) Bürger, die ihren Dienst als Geschworene antreten, die Verhandlung aber durch unsachgemäßes Verhalten stören oder sich während des Prozesses nicht an ihre Pflichten halten, können ebenso gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.


      Section 8 The involved and attestors
      (1) Das Gericht hat sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch den Angeklagten und seinen Rechtsbeistand, sowie alle zu vernehmenden Zeugen und die ausgewählten Geschworenen zur Hauptverhandlung unter Angabe des Termins zu laden.
      (2) Das Gericht soll nur solche Zeugen laden, die auf schriftlichen Antrag durch die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung als Zeugen benannt wurden. Die Benennung hat spätestens bis Prozessbeginn zu erfolgen. Sollte im Laufe der Verhandlung die Notwendigkeit für die Befragung weiterer Zeugen auftreten, so lädt das Gericht diese nach Absatz 1 dieser Sektion, jedoch nur, sofern die Notwendigkeit nicht bereits zu Prozessbeginn offenkundig war.


      Section 9 Trial
      Die Hauptverhandlung findet nach den folgenden Maßgaben statt:
      a) Das Gericht klärt die Geschworenen über ihre Pflichten auf, vereidigt sie und wiederholt mündlich den Namen des berufenen Obmanns.
      b) Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage.
      c) Im Anschluss beginnt die Staatsanwaltschaft dem Gericht alle Beweise vorzulegen und alle ihre Zeugen zu verhören. Diese Zeugen waren gemäß Sec. 8 vor der Verhandlung zu benennen.
      d) Der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand haben das Recht, alle Zeugen nach mündlichem Antrag ins Kreuzverhör zu nehmen. Im Anschluss haben der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand das Recht, die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Beweislast zu beantragen.
      e) Fällt die Entscheidung des Gerichtes über die Einstellung negativ aus oder nimmt der Angeklagte dieses Recht nicht wahr, so haben er bzw. sein Rechtsbeistand die eigene Sicht der Dinge vorzulegen. Dabei hat die Verteidigung das Recht Entlastungszeugen aufzurufen. Diese sind gemäß Sec. 8 vor der Verhandlung zu benennen.
      f) Alle Zeugen können von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie sich selbst oder ihre Angehörigen durch eine Aussage belasten würden.
      g) Im Anschluss an die Zeugenvernehmungen sind die Schlussplädoyers zu halten. Dabei beginnt die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Die Verteidigung folgt danach. Grundsätzlich hat der Angeklagte das letzte Wort in einer Verhandlung abzugeben. Von diesem Recht kann durch den Angeklagten Abstand genommen werden.


      Section 10 Consultation
      (1) Nach den Plädoyers haben sich die Geschwornen zur Beratung zurückzuziehen und festzustellen, ob die Straftat ausreichend belegt ist. Hierbei gilt, dass der Angeklagte solange unschuldig ist, bis seine Schuld eindeutig bewiesen wurde. Erst wenn sich eine Mehrheit der Stimmen der Geschworenen für ein Urteil entschieden hat, ist dieses dem Gericht gemäß Sec. 6, Ssec. 5 mitzuteilen. Die Geschworenen sollen ihr Urteil spätestens 7 Tage nach den Schlussplädoyers mitteilen.
      (2) Stellen die Geschworenen die Unschuld des Angeklagten fest, so ist das Verfahren beendet. Der Angeklagte ist frei zu sprechen und darf nicht erneut wegen derselben Angelegenheit vor Gericht gestellt werden.
      (3) Stellen die Geschworenen die Schuld des Angeklagten fest, so haben die Staatsanwaltschaft und im Anschluss der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand Anträge für das Strafmaß zu stellen und diese zu begründen.
      (4) Nach den Strafmaßanträgen bestimmt das Gericht über das Strafmaß.


      Section 11 Principles of Criminal Procedure
      (1) Der Angeklagte hat das Recht auf einen Verteidiger und freien Kontakt zu diesem. Stellt sich dem Angeklagten kein Anwalt zur Verfügung, so kann das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen.
      (2) Der Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Er kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten.
      (3) Der Angeklagte gilt so lange als unschuldig, als nicht seine Schuld hinreichend erwiesen ist.


      Section 12 Private Prosecution
      (1) Private Klage durch den in einem Strafverfahren Geschädigten ist erst zulässig, wenn das Office of the Solicitor General einen Antrag des Geschädigten auf ein Verfahren abgelehnt hat.
      (2) Private Klagen sind nicht zulässig, so lange ein Klageerzwingungsverfahren anhängig ist.
      (3) Antragsberechtigt und privatklageberechtigt ist allein der Geschädigte.


      Section 13 Execution
      (1) Die Vollstreckung des Urteils erfolgt auf Anordnung des Gerichtes durch die zuständigen Behörden.
      (2) Die Vollstreckung darf höchstens einundzwanzig Tage nach der Verkündung des endgültigen Urteils erfolgen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.


    Sec. 3 Further amendments
    Art. VIII des Supreme Court Act wird gestrichen.


    Sec. 4 Final provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • To the President of the United States:


    Mr. President,
    der nachfolgende Writ of Organisation wurde heute vom Kongress gebilligt.


    John Nathan Hope
    President of Congress





    Writ of Organisation


    The White House, 18th of May 2011



    Der Präsident der Vereinigten Staaten von Astor,


    gewillt, seine ihm durch die Verfassung zustehenden Rechte für die Einrichtung von Behörden und Ämtern zu nutzen und
    somit die Verwaltung auf Bundesebene der Vereinigten Staaten von Astor zu strukturieren,


    erlässt gestützt auf die Constitution der Vereinigten Staaten von Astor, den Federal Administration and Authority Act und den Writ of Organisation vom April 2011 betreffend der Gliederung des Department of Defense den nachfolgenden


    Organisationserlass


    betreffend der Führungsstäbe und Verbände der Teilstreitkräfte, deren Standorte und deren Personal- und Materialbestände sowie
    betreffend der Grundgliederung der Unified Combatant Commands



    Section 1 Zweck dieses Organisationserlasses
    (1) Dieser Organisationserlass regelt:
    a. die Gliederung der Teilstreitkräfte bis hinunter zu den Verbänden Stufe Brigade (Army), Schiff (Navy), Wing (Air Force) und Regiment (Marine Corps), inklusive der notwendigen Führungsstäbe;
    b. die Standorte der Führungsstäbe und Verbände;
    c. die Ausstattung der Teilstreitkräfte mit Personal und schwerem Material.
    (2) Dieser Organisationserlass regelt weiter die Grundgliederung der Gesamtstreitkräfte, also die Zuweisung der Führungsstäbe und Verbände der einzelnen Teilstreitkräfte zu den einzelnen Unified Combatant Commands.


    Section 2 Die Gliederungen im Einzelnen
    (1) Die Gliederungen ergeben sich aus den diesem Writ angehängten Appendixes. Es sind dies bezüglich:
    a. der Gesamtstreitkräfte Appendix A,
    b. der United States Army Appendix B,
    c. der United States Navy Appendix C,
    d. der United States Air Force Appendix D,
    e. des United States Marine Corps Appendix E,
    f. des United States Strategic Command Appendix F,
    g. des United States Special Operations Command Appendix G,
    h. des United States Asuric Commands Appendix H,
    i. des United States Nordanic Commands Appendix I,
    j. des United States West Astor Command Appendix J,
    k. des United States East Astor Command Appendix K,
    l. des United States Training and Doctrin Command Appendix L,
    m. des United States Logistics Command Appendix M.
    (2) Die Gliederungen der Unified Combatant Commands stellen eine Grundgliederung dar, von der der Präsident der Vereinigten Staaten abweichen kann, falls er es im Interesse der nationalen Sicherheit als geboten ansieht.


    Section 3 Inkrafttreten
    (1) Dieser Organisationserlass erlangt Wirkung, wenn er durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, nach erfolgter Anzeige an den Kongress und falls nicht binnen achtundvierzig Stunden nach der Anzeige kein Kongressmitglied eine Zustimmung gemäss dem Federal Administration and Authority Act verlangt, unterschrieben und veröffentlicht wurde.
    (2) Sollte ein Kongressmitglied innert der genannten Frist eine Zustimmung gemäss dem Federal Administration and Authority Act verlangen, bleibt diese Zustimmung für die Gültigkeit dieses Organisationserlasses vorbehalten.




    Signature



    (Warren Byrd)
    President of the United States


  • To the President of the United States:


    Dear Mr. President,
    die von Ihnen begehrte Zustimmung zu nachfolgenden Ernennungen wurde vom Senat der Vereinigten Staaten gebilligt:

      - Mr. Doug Hayward zum Secretary of State
      - General Steve McQueen zum Secretary of Defense
      - Mr. Luciano Marani zum Attorney General
      - Mr. Georges Laval zum Secretary of Trade and Treasury
      - Mr. Luciano Marani zum Secretary of the Interior


    Provisional President of Congress

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader



  • To the President of the United States:



    Der Senat der Vereinigten Staaten hat der Nominierung von


    Ms. Taylor Kay Roberts


    als


    Federal Administrator for Savannah


    zugestimmt.




    President of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA


  • To the President of the United States:


    Mr. President,
    die nachfolgenden Vorlagen wurden vom Kongress gebilligt.


    Bastian Vergnon
    President of Congress


    2nd State of the Union Report Amendment Bill


    Sec. 1 - Amendment Clause
    Die Änderungen dieses Gesetzes beziehen sich auf den State of the Union Report Act.


    Sec. 2 - Amendments
    (1)
    Sec. 2 (2) wird wie folgt neu gefasst: "Hat der Präsident dem Kongress
    nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt seiner Amtszeit seinen Bericht
    zur Lage der Nation erstattet, soll dies spätestens in den Monaten
    April, August und Dezember geschehen."
    (2) Sec. 2 (3) wird gestrichen; die nachfolgenden Absätze werden in ihrer Nummerierung entsprechend angepasst.
    (3)
    Sec. 5 wird wie folgt neu gefasst: "Lässt der Präsident die in Sec. 2
    (2) genannten Monate verstreichen, ohne zuvor einen Bericht zur Lage der
    Nation erstattet zu haben, unterbricht der Kongress alle Anhörungen,
    Aussprachen und Abstimmungen zum Haushalt der Vereinigten Staaten und
    der Bestätigung von Bundesbeamten und Richtern, bis die Berichtspflicht
    erfüllt ist." Der Rest der Section entfällt.


    Sec. 3 - Abolishment
    Sec. 3 und 4 werden gestrichen; die nachfolgenden Sections werden in ihrer Nummerierung entsprechend angepasst.


    Sec. 4 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    2nd State of the Union Report Amendment Bill


    Sec. 1 - Amendment Clause
    Die Änderungen dieses Gesetzes beziehen sich auf den State of the Union Report Act.


    Sec. 2 - Amendments
    (1)
    Sec. 2 (2) wird wie folgt neu gefasst: "Hat der Präsident dem Kongress
    nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt seiner Amtszeit seinen Bericht
    zur Lage der Nation erstattet, soll dies spätestens in den Monaten
    April, August und Dezember geschehen."
    (2) Sec. 2 (3) wird gestrichen; die nachfolgenden Absätze werden in ihrer Nummerierung entsprechend angepasst.
    (3)
    Sec. 5 wird wie folgt neu gefasst: "Lässt der Präsident die in Sec. 2
    (2) genannten Monate verstreichen, ohne zuvor einen Bericht zur Lage der
    Nation erstattet zu haben, unterbricht der Kongress alle Anhörungen,
    Aussprachen und Abstimmungen zum Haushalt der Vereinigten Staaten und
    der Bestätigung von Bundesbeamten und Richtern, bis die Berichtspflicht
    erfüllt ist." Der Rest der Section entfällt.


    Sec. 3 - Abolishment
    Sec. 3 und 4 werden gestrichen; die nachfolgenden Sections werden in ihrer Nummerierung entsprechend angepasst.


    Sec. 4 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • Dem ist in der Tat so, anscheinend hat mein Büro in der allgemeinen Eile aus versehen denselben Entwurf nochmals kopiert und abgeschickt...


    ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES REFORM ACT


    Section 1. Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz ändert den Federal Election Act und regelt dabei das Verfahren zur Wahl des Repräsentantenhauses neu.
    (2) Es soll zitiert werden als Election of the House of Representatives Reform Act.


    Section 2. Redraft of Article III of the Federal Election Act.
    Article III des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:

      ARTICLE III - ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES


      Sec. 1. Composition.
      (1)
      Das Repräsentantenhaus besteht aus fünf Mitgliedern. Haben die
      Vereinigten Staaten am Tage der Ausschreibung der Wahl durch die
      zuständige Behörde mehr als fünfzig nach Article I, Section 4,
      Subsection 1, wahlberechtigte Bürger, so ist die Zahl der Mitglieder des
      Repräsentantenhauses je angefangene zehn weitere Bürger um eins zu
      erhöhen.
      (2) Bewerben sich in einer Wahl des Repräsentantenhauses
      weniger Kandidaten, als Mitglieder des Repräsentantenhauses zu wählen
      sind, so gelten die in der Wahl nicht zu besetzenden Sitze als vakant.


      Sec. 2. Nominations.
      (1)
      Wahlvorschläge zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl
      durchführenden Behörde spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats in
      Form nummerierter Listen an dem von dieser zuvor dafür bestimmten Ort
      öffentlich bekanntzugeben.
      (2) Enthält ein Wahlvorschlag keine
      Nummerierung der auf ihm enthaltenen Kandidaten, so sollen diese als in
      der Reihenfolge nummeriert gelten, wie sie auf dem Wahlvorschlag
      erscheinen.
      (3) Ein gültiger Wahlvorschlag muss mindestens einen nach
      Article I, Section 4, Subsection 2, No. 2, wahlberechtigten Bürger der
      Vereinigten Staaten umfassen.
      (4) Niemand darf sich auf mehr als einem Wahlvorschlag zugleich zur Wahl stellen.
      (5)
      Tritt ein Wahlbewerber vor Durchführung der Wahl von seiner Kandidatur
      zurück, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit des betreffenden
      Wahlvorschlages nicht, solange die Bedingung der SSec. 3 erfüllt bleibt.


      Sec. 3. Procedure of Election.
      (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden durch Verhältniswahl gewählt.
      (2) Jeder Wahlberechtigte hat bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus eine Stimme.
      (3)
      Die Verteilung der nach Sec. 1 zu vergebenden Mandate im
      Repräsentantenhaus errechnet sich durch Division der Summe der auf die
      Wahlvorschläge jeweils entfallenen Stimmen durch eine fortlaufende
      Zahlenreihe, beginnend mit dem Divisor 1. Die auf diese Weise
      ermittelten Quotienten werden als Höchstzahlen bezeichnet. Die zu
      vergebenden Mandate im Repräsentantenhaus werden anschließend in
      absteigener Reihenfolge der ermittelten Höchstzahlen auf die
      Wahlvorschläge verteilt, bis alle zu besetzenden Mandate vergeben sind.
      (4)
      In das Repräsentantenhaus ziehen die auf den Wahlvorschlägen gelisteten
      Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Nummerierung ein, bis alle auf
      einen Wahlvorschlag entfallenen Sitze besetzt sind. Sind auf einen
      Wahlvorschlag mehr Sitze entfallen, als er Kandidaten umfasst, so ist
      der Listenträger berechtigt, Nachrücker in der entsprechenden Anzahl zu
      benennen. Ist ihm das nicht möglich, so gelten die überzähligen Sitze
      als vakant.


      Sec. 4. Substitution of Representatives.
      (1)
      Scheidet ein Mitglied des Repräsentantenhauses vor Ablauf der
      Legislaturperiode aus diesem aus, so rückt für ihn derjenige Kandidat
      des gleichen Wahlvorschlages mit der höchsten Nummerierung nach, der
      bislang nicht dem Repräsentantenhaus angehört.
      (2) Ebenso ist zu
      verfahren, wenn ein in das Repräsentantenhaus gewählter oder nach SSec. 1
      als Nachrücker bestimmter Kandidat sein Mandat nicht annimmt oder
      erklärt, auf dieses zu verzichten.
      (3) Ist dem Listenträger die erforderliche Benennung eines Nachrückers nicht möglich, so gilt das betreffende Mandat als vakant.


      Sec. 5. Vacancies.
      (1)
      Ist ein Mandat im Repräsentantenhaus vakant, so ist in dem Monat, der
      auf den Monat des Entstehens der Vakanz folgt, eine Nachwahl
      durchzuführen. Für Mandate, die im Monat vor der nächsten regulären Wahl
      des Repräsentantenhauses vakant fallen, findet keine Nachwahl statt.
      (2) Die Nachwahl dauert fünf Tage und endet am dritten Sonntag des Nachwahlmonats.
      (3)
      Die Nachwahl ist im Mehrheitswahlverfahren durchzuführen. Jeder
      Wahlberechtigte hat dabei so viele Stimmen, wie vakante Mandate im
      Repräsentantenhaus nachzubesetzen sind. Die vakanten Mandate werden mit
      den Kandidaten der Nachwahl in der Reihenfolge der auf sie entfallenen
      Stimmen besetzt, bei Stimmengleichheit entscheidet das durch den
      Wahlleiter zu ziehende Los. Die nachgewählten Mitglieder des
      Repräsentantenhauses treten ihre Mandate unverzüglich nach der
      Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Nachwahl an.


      Sec. 6. Inauguration.
      (1)
      Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus
      folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch namentliche Meldung und
      Leistung des in Art. VI, Sec. 2, der Verfassung der Vereinigten Staaten
      vorgesehenen Eides an einer dafür vom Kongresspräsidium bestimmten
      Stelle an.
      (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen sieben
      Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht
      im Sinne von Art. IV, Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während
      dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht
      möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid
      abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach
      seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.
      (3)
      Für Nachrücker und Nachgewählte gelten die Bestimmungen der SSec. 1 und
      2 entsprechend, an die Stelle einer siebentägigen Frist ab Beginn der
      Legislaturperiode tritt einen siebentägige Frist ab Benennung als
      Nachrücker bzw. Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Nachwahl

    Section 3. Coming-into-force.
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.



  • To the President of the United States


    Der Senat hat der Nominierung von Gen. Ephram Krulak als Commandant of the Marine Corps zugestimmt.



    President of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA



  • To the President of the United States


    Der Senat hat der Nominierung von Gen. Sylvester Mayers als Chief of Staff of the Air Force zugestimmt.



    President of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

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