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The OFFICE of the PRESIDENT of CONGRESS
To the President of the United States
The Honorable Alexander Conway
Mr. President,
Hiermit unterrichte ich Sie darüber, dass die Gesetzesvorlage
S. 2020-036 Smart Modification of Identity Regulations with better Knowledge Bill
am 2. September 2020, durch beide Kammern des Kongresses, beschlossen wurde.
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(Nimrata Chandra)
President of the United States Congress
S. 2020-36
IN THE SENATE OF THE UNITED STATES
July 6th, 2020
Mr. WOLF introduced the following bill:
A BILL
To smartly modify the identity regulations introduced by the FAIR Act.
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Gesetz soll als „Smart Modification of Identity Regulations with better Knowledge Act“ bezeichnet und als "SMIRK Act" abgekürzt werden.
SECTION 2. AMENDING THE UNITED STATES CITIZENSHIP ACT.
In Section 10 Subsection 2 des United States Citizenship Act werden die Worte "einschließlich des Heimatstaates der Federal-ID" gestrichen.
SECTION 3. AMENDING THE FAIR ADJUSTMENT OF IDENTITY REGISTRATION ACT.
(1) Section 1 Subsection 2 des Fair Adjustement of Identity Registration Act wird aufgehoben.
(2) Section 2 Subsection 2 des Fair Adjustement of Identity Registration Act ist nicht mehr auf Section 1 Subsection 2 des United States Citizenship Act anzuwenden.
SECTION 4. COMING-INTO FORCE.
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
October 7, 2020
Letter of Notification
Dear Madam President:
It is my distinct privilege to notify you that the Senate has approved the following nomination:
- Mrs. Catherine O'Malley to be United States Secretary of Commerce
- Mrs. Gregory Owens to be United States Secretary of State
Sincerely yours,
Tamara Arroyo
President of the Senate
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
October 11, 2020
Letter of Notification
Dear Madam President:
It is my distinct privilege to notify you that the Senate has approved the following nomination:
- Mr. Joshua Aido to be Director of the United States Electoral Office
Sincerely yours,
Tamara Arroyo
President of the Senate
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
October 25, 2020
Letter of Notification
Dear Madam President:
It is my distinct privilege to notify you that the Senate has approved the following nomination:
- Mr. John Nicholas Mormon to be Chief Justice of the United States Supreme Court
Further more I have to inform you, that the hearing of Mr. Montgomery Bracewell, to be District Manager of the Federal District of Astoria DC, was canceled because the candidate had not answered the senators' questions for ten days.
Sincerely yours,
Tamara Arroyo
President of the Senate
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
Tamara Arroyo
November 12, 2020
The Honorable
Sarah Jones
The President of the United States
Letter of Notification
Dear Madam President,
ich erlaube es mir Sie darüber zu informieren, dass der Senat der Vereinigten Staaten den Gesetzesantrag
S. 2020-052 Better Appointment to Leadership Advice by New Consent Enhancements (BALANCE) Bill
verabschiedet hat und Ihnen nun zur Unterzeichnung vorlegt.
Sincerely yours,
Tamara Arroyo | President of Senate
S. 2020-052
IN THE SENATE OF THE UNITED STATES
November 02nd, 2020
Mr. BURRY of Astoria introduced the following bill which was referred and agreed to by the Committee on Justice and Ethics:
A BILL
To enhance the checks and balances in the Appointment of Leadership Officials by requiring the Advice and Consent of the Senate in the case of certain vacancies in positions currently exempted.
Be it enacted by the Senate of the United States of Astor (persuant to Article III Section 6 Subsection 2 Clause 2 and Section 1 Subsection 5 Clause 2 of the Constitution) ,
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Gesetz soll als „Better Appointment to Leadership Advice by New Consent Enhancements (BALANCE) Act“ bezeichnet werden.
SECTION 2. Amendments to the Senate Advice and Consent Act.
Der Senate Advice and Consent Act vom 21. Dezember 2017 wird wie folgt ergänzt:
(a) In Appendix A wird in Nr. 2 Buchstabe b ergänzt:
b) Deputy Heads of Department oder funktional gleichwertiger Amtsträger (nach Maßgabe von Appendix B)
(b) Es wird dem Gesetz ein Appendix B mit Gesetzeskraft beigefügt:
Appendix B - Special Procedure for the Appointment of Acting Heads of Departments
(1) Die Berufung von Leitungsbeamten im Range eines Deputy Head of Department (App. A Nr. 2b) bedarf der Durchführung eines Verfahrens nach Sec. 1 Ssc. 1 dieses Gesetzes nur, solange eine Vakanz im nachfolgenden Sinne vorliegt:
1. die Position des Behördenleiters ist zum Zeitpunkt der Ernennung, an die nach Maßgabe dieser Bestimmungen eine Nominierung zu treten hat, unbesetzt oder
2. der Behördenleiter hat seinen Rücktritt angeboten, über den zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht entschieden wurde
(Appointment of Acting Head of Department).
(2) Section 1 gilt nicht und eines Verfahrens nach diesem Gesetz bedarf es nicht, wenn
1. die Ernennung innerhalb von 14 Tagen ab dem Eintritt der Vakanz der Behördenleitung oder nach Eintritt der Vakanz dieses Leitungspostens selbst erfolgt und
2. die Ernennung alle der folgenden Bedingungen durch Verweis auf dieses Verfahren erfüllt:
a) binnen 14 Tagen ab dem Eintritt der Vakanz der Behördenleitung wird dem Senat eine Nominierung zugeleitet,
b) die in der Nominierung genannte Person ist nicht identisch mit der Person, die zum Acting Head of Department ernannt wurde,
c) die Ernennung ist auf den Amtsantritt des neuen Behördenleiters befristet (ohne eine erneute Ernennung zum Deputy Head of Department nach den mit Wegfall der Vakanz geltenden Bestimmungen auszuschließen),
d) die Ernennung ist dahingehend bedingt, dass
aa) sie mit dem Ablauf von 48 Stunden als aufgehoben gilt, nachdem eine Erledigungserklärung (Sec. 3 Ssc. 3) der maßgeblichen Nominierung erfolgt ist,
bb) sie mit dem Ablauf von 7 Tagen nach der Ablehnung der maßgeblichen Nominierung als aufgehoben gilt, wenn bis dahin keine neue Nominierung erfolgt ist,
cc) sie mit dem Zeitpunkt als aufgehoben gilt, in dem der so ernannte Acting Head of Department für die Vakanz oder ein anderes Amt nominiert wird.
(3) Keine Bestimmung dieses Appendix steht der Beauftragung eines Bediensteten, der nicht im politischen Verwaltungsdienst nach dem Federal Employees Act steht, mit der geschäftsführenden Wahrnehmung der Aufgaben eines Deputy Head of Department (Acting Deputy Head of Department) entgegen, wenn diese Position nach dem geltenden Organisationsplan des Departments zur Stellvertretung berufen ist.
(4) Sofern keine Vakanz der Behördenleitung vorliegt, bedarf es keinesfalls der Durchführung eines solchen Verfahrens.
SECTION 3. Coming-into force.
Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften mit alleiniger Zustimmung des Senats als Änderungsgesetz in Kraft.
President of the Senate
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
November 28, 2020
Letter of Notification
Dear Madam President:
I hereby notify you that the Senate has not approved the election of Mr. Arantheon Kight to be U.S. Vice President.
Sincerely yours,
Tamara Arroyo
President of the Senate
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
December 06, 2020
Letter of Notification
Dear Madam President:
It is my distinct privilege to notify you that the Senate has approved the following nomination:
- Professor Caitlin Joanne Hawthorne to be Federal Judge of the United States Supreme Court
Sincerely yours,
Tamara Arroyo
President of the Senate
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THE PRESIDENT OF THE CONGRESS
Dear Madam President Jones
Hiermit unterrichte ich Sie, dass die folgende Gesetzesvorlage, der Livornian Basic Treaty Ratification Bill (S. 2020-055)
durch beide Kammern des Kongresses zum 6. Dezember 2020 verabschiedet wurde.
Eugene Duangan
President of U.S. Congress
Sixty-seventh Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
S. 2020-55
IN THE SENATE OF THE UNITED STATES
November 12th, 2020
Mr. Knight introduced the following bill:
A BILL
To ratify the basic treaty with the Kingdom of both archipelagos Livornien and Melba
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Gesetz soll als „Livornian Basic Treaty Ratification Act“ bezeichnet werden.
SECTION 2. RATIFICATION.
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich beider Archipele Livornien und Melba vom Oktober 2020 in angehangener Fassung.
SECTION 3. DOCUMENTATION.
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich beider Archipele und den Vereinigten Staaten von Astor
Basic treaty between the Kingdom of both archipeles Livornien and Melba and the United States of Astor
Präambel/preamble
Seine Majestät, der König beider Archipele und die Vereinigten Staaten von Astor, eingedenk der Verantwortung, die die Völker des Königreiches beider Archipele und der Vereinigten Staaten von Astor für den Frieden zwischen den Völkern tragen, geleitet von der Erkenntnis um die Bedeutung von Kooperation und Zusammenarbeit und in der festen Absicht, das Wohl der Menschen zu mehren, schließen nachfolgenden Vertrag:
§ 1
(1) Seine Majestät, der König beider Archipele und die Vereinigten Staaten von Astor (im Folgenden «Vertragspartner» genannt) erkennen sich als souveräne Völkerrechtssubjekte an und verpflichten sich, die Grenzen und territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Die Vertragspartner bekennen sich zum Ideal und Ziel des Friedens und der Zusammenarbeit der Völker in versöhnter Verschiedenheit.
(3) Um Frieden und Zusammenarbeit der Völker zu fördern, arbeiten die Vertragspartner konstruktiv am Aufbau der Völkergemeinschaft.
(4) Die Vertragspartner achten die gegenseitige innere Selbstbestimmung ohne sich in innere Angelegenheiten des anderen Vertragspartners einzumischen. Konstruktive Kritik ist jedoch erwünscht.
§ 2
(1) Die Vertragspartner vereinbaren die Aufnahme diplomatischer Kontakte zueinander und können zu diesem Zweck Gesandte austauschen, die diplomatische Immunität genießen.
(2) Die Gesandtschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners besonders geschützt.
(3) Die entsandten diplomatischen Mitarbeiter bedürfen der offiziellen Akkreditierung durch die Regierung des Gastlandes.
(4) Gebäude und Gelände der Gesandtschaften dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von den Behörden des Gastlandes betreten und durchsucht werden; das Post- und Fernmeldegeheimnis wird von den Behörden des Gastlandes gewährleistet.
§ 3
(1) Die Vertragspartner streben im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die Förderung des Handels und des kulturellen Austausches an.
(2) Darüber hinaus erklären die Vertragspartner ihre Bereitschaft, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des grenzüberschreitenden Terrorismus zusammenzuarbeiten.
(3) Die Vertragspartner achten das gegenseitige geistige und markenrechtliche Eigentum und unterbinden den unerlaubten Handel.
(4) Die Vertragspartner schützen die Handelsmarken "Montenac", "Kronen-Bier", "Haltberger" sowie die regionalen Bezeichnungen "Livornischer Käse" und "Laurentiana Bourbon Whiskey" und verpflichten sich, keine gleichlautenden Produktbezeichnungen für außerhalb der Ursprungsregion produzierte Waren zuzulassen.
§ 4
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich, auftretende Differenzen friedlich beizulegen.
(3) Können Differenzen zwischen den Vertragspartnern nicht einvernehmlich beigelegt werden, können die Vertragspartner ein neutrales Schiedsgericht anrufen.
(4) Wird ein Schiedsgericht angerufen, so bestimmt jeder Vertragspartner einen Richter. Die beiden benannten Richter wählen einvernehmlich einen dritten Richter hinzu. Staatsangehörige der Vertragspartner sind vom Richteramt ausgeschlossen.
(5) Das Schiedsgericht konstituiert sich selbst. Vor Verfahrenseröffnung haben die Parteien sich zu verpflichten, den Schiedsspruch anzuerkennen.
§ 5
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Organe der Vertragspartner in Kraft.
§ 6
Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen ordentlich gekündigt werden. Der andere Vertragspartner ist vor Aussprache der Kündigung in Kenntnis zu setzen.
Altburg, den 19. Oktober 2020
Im Namen Seiner Majestät König Philipp V beider Archipele:
Ihre Excellence die Außenministerin Seiner Archipelischen Majestät
Eva Nayl
Im Namen der Vereinigten Staaten von Astor:
Seine Excellence der Minister des Äußeren
On behalf of President Sarah Jones
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
[/doc]
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
December 15, 2020
Letter of Notification
Dear Madam President:
It is my distinct privilege to hereby notify you that the Senate has approved the election of Mr. John Ross Walker to be U.S. Vice President.
Sincerely yours,
Tamara Arroyo
President of the Senate
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THE PRESIDENT OF THE CONGRESS
Dear Madam President Jones
Hiermit unterrichte ich Sie, dass Ihr Antrag zum Report of the State of the Union durch beide Kammern des Kongresses zum 21. Dezember 2020 gebilligt wurde und Ihnen gestattet wird vor eine gemeinsame Sitzung des Kongresses zu treten um die Rede zur Lage der Nation zu halten.
Eugene Duangan
President of United States Congress
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
February 12, 2021
Letter of Notification
Dear Madam President:
I hereby notify you that the Senate has not approved the nomination of President Timothy Kelvin to be U.S. Secretary of Defense.
Sincerely yours,
Tamara Arroyo
President of the Senate
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
February 28, 2021
Letter of Notification
Dear Madam President:
It is my distinct privilege to hereby notify you that the Senate has approved the nomination of Mr. Typhon Knight to be Federal Judge of the United States.
Sincerely yours,
Tamara Arroyo
President of the Senate
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
Benjamin A. Kingston, Jr.March 21, 2021
Letter of Notification
Dear Madam President:
ich erlaube es mir Sie darüber zu informieren, dass der Kongress der Vereinigten Staaten die Joint Resolutions
H.J.Res. 11 Termination of the Basic Treaty between the Democratic Union and the United StatesH.J.Res. 12 Termination of the Treaty of Mutual Aid between Notschistan and the United States
H.J.Res. 13 Termination of the Treaty of Cooperation between the Median Empire and the United States
beschlossen hat.Diese Benachrichtigung stellt nicht den Anspruch, eine Aussage über die Rechtswirksamkeit der verabschiedeten Resolutionen zu tätigen.
Sincerely yours,
The Honorable
Sarah Jones
The President of the United StatesSixty-Eighth Congress of the United States of Astor
Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:Joint Resolution
Termination of the Basic Treaty between the Democratic Union and the United States of Astor
Only Section
Der Basic Treaty between the Democratic Union and the United States of Astor wird gemäss Artikel V des genannten Vertrages gekündigt.
Als Begründung ist folgendes anzufügen:
"Aufgrund der sich mehrenden Verstösse gegen die universellen und noch einmal explizit in der eigenen Verfassung festgeschriebenen Grundrechte durch die Regierung der Demokratischen Union Ratelon, der zunehmenden Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit und dem schon seit Jahren bedenklichen Zustand in dem sich die demokratischen Institutionen und die Rechtsprechung in der Demokratischen Union Ratelon befinden, sowie dem Umgang mit den eigenen Überseegebieten Westliche Inseln und Roldem und der fehlenden Perspektive eines nachhaltigen Wandels der Demokratischen Union Ratelon hin zu rechtstaatlichen Grundsätzen, sehen wir uns gezwungen von einer weiteren engen Bindung an die Demokratische Union Ratelon Abstand zu nehmen.".
Speaker of the House of Representatives
President of the SenateSixty-Eighth Congress of the United States of Astor
Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:Joint Resolution
Termination of the Treaty of Mutual Aid between the United States and Notschistan
Only Section
Der Treaty of Mutual Aid between the United States and Notschistan wird gemäss Article VII, Section 2 des genannten Vertrages gekündigt.
Speaker of the House of Representatives
President of the SenateSixty-Eighth Congress of the United States of Astor
Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:Joint Resolution
Termination of the Treaty of Cooperation between the Median Empire and the United States of Astor
Only Section
Der Treaty of Cooperation between the Median Empire and the United States of Astor wird gemäss Part Five, Article III des genannten Vertrages gekündigt.
Aufgrund der Auflösung des Medianischen Imperiums und in Ermangelung eines direkten Rechtsnachfolgers erlangt die Kündigung durch öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate -
THE OFFICE OF THE PRESIDENT
March 28, 2021
Letter of Notification
Dear Madam President:
I am herby informing you that both Houses of Congress have passed S. 2021-017 as an Act of Congress by unanimous consent.
Sincerely yours,
The Honorable
Sarah Jones
The President of the United States
S. 2021-017
IN THE SENATE OF THE UNITED STATES
March 25, 2021
Mr. Parker of New Alcantara introduced the following bill :
A BILL
To protect the Ratelonian Democracy
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Gesetz soll als „Protecting The Ratelonian Democracy Act“ bezeichnet werden.
SECTION 2. Financial Sanctions
(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Einrichtungen oder Organisationen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.
(2) Den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
SECTION 3. Entry Ban
(1) Den in Anhang I aufgeführten natürlichen Personen wird die Einreise in die Vereinigten Staaten verboten.
(2) Es gelten die gesetzesmäßigen Bestimmungen gemäß U. S. Borders and Customs Act Sec. 7
SECTION 4. COMING-INTO FORCE.
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
Annex I (Sanctions List)
Natural persons
- Helen Bont, (Unionskanzlerin, Außenministerin und Vorsitzende der KDU)
- Johannes Kleven (Generalsekretär der KDU)
- Tatjana Bont (Präsidentin des Unionsparlaments und Bildungsministerin)
- Heinz Lüneburg (Unionspräsident)
- Franz Sperling (Innenminister)
- Jürgen von Hohenstein (Finanz- und Wirtschaftsminister)
- Jonathan Alexander Martin (Vizekanzler, Verteidigungsminister)
- Andrew Williams (Oberster Unionsanwalt)
- Daniel Strauss (Unionsrichter am Unionsgericht)
- Johanna Baumeister (Unionsrichterin am Unionsgericht)
- Paul Mommel (Präsident der Unionspolizei)
- Lutz Wintermann (Moderator des Tagesmagazin bei RadioTelevision Freistein)
Legal persons
- Konservativ-Demokratischen Union (KDU)
- RadioTelevision Freistein
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
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THE OFFICE OF THE PRESIDENT
Benjamin A. Kingston, Jr.March 31, 2021
Letter of Notification
Dear Madam President:
ich erlaube es mir Sie darüber zu informieren, dass der Kongress der Vereinigten Staaten
H.R. 2021-016 An Act to terminate the Basic Treaty between the Democratic Union and the United States
verabschiedet hat und Ihnen nun zur Ausfertigung übermittelt.
Sincerely yours,
The Honorable
Sarah Jones
The President of the United StatesSixty-Eighth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:An Act
to terminate the Basic Treaty between the Democratic Union and the United States of Astor.
Section 1 - Termination
Der Basic Treaty between the Democratic Union and the United States of Astor wird gemäss Artikel V des genannten Vertrages umgehend nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gekündigt.
Section 2 – coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate -
THE OFFICE OF THE PRESIDENT
April 07, 2021
Letter of Notification
Dear Madam President:
I am herby informing you that both Houses of Congress have passed S. 2021-017 as an Act of Congress by a 2/3 majority in both houses, thereby overriding your veto. According to the regulations of the constitution, the bill has thus become directly law.
Sincerely yours,
The Honorable
Sarah Jones
The President of the United States
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THE PRESIDENT OF THE CONGRESS
Dear Madam President Jones
Hiermit unterrichte ich Sie, dass die folgende Gesetzesvorlage, der Federal Traffic Reform Bill (S. 2021-014)
durch beide Kammern des Kongresses zum 31. März 2021 verabschiedet wurde.
Eugene Duangan
President of U.S. Congress
Sixty-eigth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
S. 2021-014
IN THE SENATE OF THE UNITED STATES
March 18, 2021
Mr. BURRY of Astoria introduced the following bill::
A BILL
To simplify federal regulations on traffic in air, water, and land.
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Gesetz soll als „Federal Traffic Reform Act“ bezeichnet werden.
SECTION 2. INTRODUCTION OF THE FEDERAL TRANSPORTATION ACT.
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
Federal Transportation Act
An Act to regulate transportation in air, water, and land, the space policy of the United States, and for other purposes.
Chapter I - General Provisions
Section 1 - General Scope of Regulation
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
a) Infrastruktur eine Verbindungsstrecke zwischen zwei geografischen Positionen, die der Abwicklung von Positionsveränderungen von Personen und Gütern dient (Verkehrsweg), eine Einrichtung, die dem Betrieb eines Verkehrsweges dient oder seine Benutzung ermöglicht (insbesondere Rastanlagen, Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen und Landeplätze) und jeder Teil einer solchen Einrichtung,
b) ein Verkehrsmittel eine technische Einrichtung, die den Transport von Waren und Personen ermöglicht, soweit sie selbst in ihrer Position veränderbar ist,
c) ein abgrenzbarer Bestandteil: ein solcher Abschnitt der Infrastruktur, dessen Anfang und Ende gekennzeichnet sind,
d) eine Berührung der bundesweiten Wirtschaft dann gegeben, wenn die Infrastruktur oder das Verkehrsmittel zu einem solchen Zweck verkehrt, sie beeinflusst oder durch bundesweite Wirtschaft hergestellt wurde oder unterhalten wird.
Section 2 - Federal Tasks
(1) Im Bereich des Verkehrs nimmt der Bund insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
a) Koordinierung und Unterstützung der Aktivitäten der Bundesstaaten und ihrer Untergliederungen durch Beratung und finanzielle Hilfen,
b) Errichtung und Unterhaltung von Infrastruktur und Verkehrsmitteln von bundesweiter Bedeutung,
c) Erhebung und Verarbeitung von Daten für die Zwecke der Koordinierung und der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Bereitstellung von Karten,
d) Abschluss von internationalen Verträgen und Vereinbarungen zur Verbesserung des Verkehrswesens.
(2) Die Vereinigten Staaten unterstützen Innovationen und fördern insbesondere Bemühungen zur Sicherheit, zum Umweltschutz und zur Barrierefreiheit von Verkehrssystemen sowie die Erschließung von ländlichen und die Entlastung von urbanen Räumen.
(3) Die Vereinigten Staaten können sich an jeder Untersuchung beteiligen, die Unfälle oder andere Vorfälle von Verkehrsmitteln oder Anlagen betrifft, die in den Vereinigten Staaten hergestellt oder verwendet werden oder sich im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten ereignen.
(4) Soweit Bedienstete der Vereinigten Staaten ein Fahrzeug kontrollieren, können sie auch die Einhaltung von Gesetzen des betroffenen Bundesstaates kontrollieren und Informationen an die Behörden dieses Staates weitergeben. Sie können ferner Feststellungen treffen, die von zivilrechtlicher Bedeutung sind und diese den Betroffenen mitteilen.
Section 3 - Federal Transportation Commission
(1) Die Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sollen kraft dieses Amtes zugleich Federal Transportation Commissioners sein, ihre Vertreter Assistant Commissioners. Sie können diese Funktionen auf andere Bedienstete ihrer Behörde übertragen. Der Präsident oder sein Beauftragter können ferner einen weiteren Commissioner berufen, der der Commission vorsitzt (Chairman). Es können darüber hinaus Special Commissioners berufen werden. Dem Chairman soll die Berufung der Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sowie der Special Commissioners übertragen werden.
(2) Die Federal Transportation Commissioners bilden gemeinsam die Federal Transportation Commission, die Mehrheit der Commissioner ein Quorum. Die Assistant Commissioners haben nur beratende Stimme, ausgenommen für die Dauer der Verhinderung des oder der Vakanz der Position des Commissioners, den sie vertreten.
(3) Die Commission ist dem zuständigen Department nachgeordnet. soll die Arbeit der beteiligten Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen koordinieren. Sie soll ferner den Präsidenten und seine Beauftragten in der Verkehrspolitik beraten und solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr ansonsten übertragen werden. Die für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden werden der Commission nachgeordnet.
Chapter II - Motor Vehicel Transportation
Section 1 - Use of Motor Vehicels
(1) Wer ein Kraftfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnis eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder eines ausländischen Staates, dessen Fahrerlaubnis nicht durch die zuständige Bundesbehörde für unzureichend erklärt wird. Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Kraftfahrzeuges nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
(2) Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht. Die zuständige Bundesbehörde stellt sicher, dass die Kennzeichnungssystematik sich zwischen den Bundesstaaten hinreichend unterscheidet.
(3) Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen die in Appendix I genannten Grenzwerte einhalten, soweit sie nicht nach Maßgabe der Bestimmungen davon freigestellt sind. Der Status ist durch ein amtliches Signet am Kennzeichen abzubilden. Die zuständige Bundesbehörde kann das Verfahren näher regeln.
(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, ist sowohl für die Einhaltung der Vorgaben aus Ssc. 2 und 3 als auch für die Einhaltung der auf den befahrenen Kraftfahrtstraßen geltenden Verkehrsregeln verantwortlich; hinsichtlich der Verkehrsregeln beschränkt sich die daneben bestehende Verantwortlichkeit des Eigentümers lediglich darauf, das Fahrzeug niemandem zu überlassen, der keine Fahrerlaubnis besitzt oder offensichtlich zum Führen des Kraftfahrzeuges ungeeignet ist.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, den Straßenverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Kraftfahrzeugen nach Typen,
b) die Zulassung und Kontrolle der Erschließung des Straßenverkehrsnetzes in den Vereinigten Staaten,
(3) Die Vereinigten Staaten fördern den Ausbau eines Straßenverkehrsnetzes, dass Bundesstaaten und Zentren miteinander verbindet.
(4) Soweit der Bund die polizeiliche Überwachung aufgrund der Eigentumsverhältnisse oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Eigentümer wahrnimmt, obliegt diese der Federal Highway Police, die als Teil des Federal Bureau of Investigation geführt wird.
Chapter III - Railway Transportation
Section 1 - Use of Railway vehicles
(1) Wer ein Schienenfahrzeugt führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt durch eine Schienenfahrzeugführerlaubnis, die von den Bundesstaaten oder den Vereinigten Staaten, sowie von den Vereinigten Staaten auf Antrag hin unter Anerkennung der Erlaubnis eines ausländischen Staates, sofern die dortige Ausbildung mit der astorischen vergleichbar ist, erteilt wird. Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Schienenfahrzeugs nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
(2) Schienenfahrzeuge , die am Schienenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, den Bahnverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Schienenfahrzeugen nach Typen und im Einzelfall,
b) die Zulassung und Kontrolle der Erschließung des Schienenverkehrsnetzes in den Vereinigten Staaten,
c) die Zulassung und Kontrolle von privaten Bahngesellschaften, die in den Vereinigten Staaten tätig werden.
(3) Die Vereinigten Staaten unterhalten ein eigenes Schienennetz und lizenzieren dessen Benutzung.
Chapter IV - Air Transportation
Section 1 - Use of Aircrafts
(1) Wer ein Luftfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Die Sachkunde wird durch die zuständige Bundesbehörde einheitlich festgestellt; den Bundesstaaten kann sie genehmigen, Erlaubnisse für leichte Luftfahrzeuge selbst zu erteilen. Ausländische Erlaubnisse können nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen anerkannt werden, soweit sie nicht im grenzüberschreitenden Verkehr nach Maßgabe einer Anerkennung der Bundesbehörde eingesetzt werden.
(2) Die zuständige Bundesbehörde überwacht und regelt die zivile Nutzung des Luftraums der Vereinigten Staaten einschließlich des Luftraums über von den Vereinigten Staaten kontrollierten Gewässern. Die militärische Flugaufsicht bleibt den Streitkräften der Vereinigten Staaten vorbehalten, die zur Koordinierung mit der Zivilkontrolle verpflichtet und zu Anweisungen nur berechtigt sind, wenn die Angelegenheiten der Verteidigung es erfordern.
(3) Im Rahmen der Regulierung nach Ssc. 2 führt die zuständige Bundesbehörde ein nationales Register der Luftfahrzeuge und vergibt eindeutige Registernummern, die am Luftfahrzeug anzubringen sind.
(4) Jedes Luftfahrzeug muss über eine Vorrichtung zur Sicherung von Flugdaten verfügen, die gegen Zerstörung auch im Falle eines Absturzes gesichert ist und die Auswertung für die Zwecke von amtlichen Untersuchungen ermöglicht. Leichte Luftfahrzeuge können von dieser Verpflichtung ausgenommen werden. Kommerziell betriebene Luftfahrzeuge sind darüberhinaus mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gesprächen im Führerraum des Luftfahrzeuges über einen angemessenen Zeitraum auszustatten.
(5) Jedes Luftfahrzeug ist mit geeigneten Sicherheitstechniken zur Verhinderung von die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdenden Zwischenfällen auszustatten. Die zuständige Bundesbehörde ist zur Bestellung von Flugsicherheitsbeamten (Air Marshals) berechtigt, die jederzeit zur Begleitung des Luftverkehrs berechtigt sind. Die Staats behörden können im Rahmen einer Vereinbarung mit der zuständigen Bundesbehörde Air Marshals benennen.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, die Nutzung des Luftraumes für den zivilen und militärischen Verkehr zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Luftfahrzeugen nach Typen und im Einzelfall sowie von Flughäfen und Flugplätzen für den nationalen und internationalen Verkehr,
b) die Zulassung und Kontrolle der Nutzung des Luftraumes der Vereinigten Staaten,
c) die Zulassung und Kontrolle von Fluggesellschaften, die in den Vereinigten Staaten tätig werden,
d) die Genehmigung der Führung der Flagge der Vereinigten Staaten im Verkehr.
Chapter V - Water Transportation
Section 1 - Use of water vehicles
(1) Wer ein Wasserfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnis eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten. Ausländische Erlaubnisse können nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen anerkannt werden, soweit sie nicht im grenzüberschreitenden Verkehr nach Maßgabe einer Anerkennung der Bundesbehörde eingesetzt werden.Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Wasserfahrzeuges nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
(2) Wasserfahrzeuge, die am Wasserstraßenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht. Die zuständige Bundesbehörde stellt sicher, dass die Kennzeichnungssystematik sich zwischen den Bundesstaaten hinreichend unterscheidet.
(3) Die zuständige Bundesbehörde überwacht und regelt die zivile Nutzung der Gewässer der Vereinigten Staaten unter Einschluss der Kanäle, soweit diese Gewässer die Grenzen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates queren und entsprechende Abschnitte nicht als davon abgetrennt gelten können. Die Kontrolle der militärischen Schiffahrt bleibt den Streitkräften der Vereinigten Staaten vorbehalten, die zur Koordinierung mit der Zivilkontrolle verpflichtet und zu Anweisungen nur berechtigt sind, soweit die Angelegenheiten der Verteidigung es erfordern.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, die inländische und maritime Schifffahrt zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Schiffen nach Typen und im Einzelfall sowie von Häfen für den nationalen und internationalen Verkehr,
b) die Zulassung und Kontrolle der Nutzung der Wasserwege und Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten,
c) die Zulassung und Kontrolle von Reedereien, die in den Vereinigten Staaten tätig werden,
d) die Genehmigung der Führung der Flagge der Vereinigten Staaten im Verkehr.
Chapter VI - Space Transportation
Section 1 - Use of Space
(1) Der Begriff des Weltraums umfasst alle Bereiche oberhalb einer Höhe von 63 Meilen über dem Meeresspiegel.
(2) Die Vereinigten Staaten dulden jede waffenlose Nutzung des Weltraums, die ihre nationale Sicherheit nicht beeinträchtigt und das Recht anderer Staaten an der Nutzung des Weltraumes oder die Sicherheit der Erde nicht beeinträchtigt. Eine diesen Grundsätzen widersprechende Nutzung untersagen und unterbinden sie innerhalb ihres Hoheitsbereiches. Eine fremde Zuwiderhandlung kann als kriegerischer Akt gegen die Vereinigten Staaten behandelt werden.
Section 2 - Role of the United States
(1) Die Vereinigten Staaten üben für ihren Hoheitsbereich das Recht aus, die Nutzung des Weltraumes zu regulieren. Dies umfasst die Forschung und Erschließung des Weltraumes sowie den Verkehr in den Weltraum.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb der nationalen Weltraumzentren (Space Center),
b) die Durchführung von Weltraumoperationen einschließlich aller Vorbereitungen wie der Ausbildung des Personals, der Planung, Konstruktion von benötigten Einrichtungen und des Beschaffungswesens,
c) die Unterstützung der militärischen Dienststellen der Vereinigten Staaten durch fachspezifische Beratung betreffend Angelegenheiten der nationalen Sicherheit.
d) die Grundlagenforschung zu allen den Weltraum und die Raumfahrt betreffenden Angelegenheiten und die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse ihrer Arbeit von allgemeinem Interesse.
(3) Die Vereinigten Staaten arbeiten für die Zwecke der Raumfahrt mit privaten und ausländischen staatlichen Stellen zusammen. Sie unterstützen private Initiativen zur Nutzung des Weltraumes.
Appendix I - Motor Vehicles Emmission Limits
Section 1 - Small Vehicles
Für Fahrzeuge
1. mit unter 3,5 t Gesamtgewicht oder
2. höchstens zwei Rädern und einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 28 mph
gelten folgende Obergrenzen:
a) Emission von Kohlenstoffmonooxid: 2,000 mg/km,
b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 200 mg/km,
c) Emission von Stickoxiden: 500 mg/km,
d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 40 mg/km,
e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 28 mph: 60 db.
Section 2 - Other Vehicles
Für sonstige Fahrzeuge gelten folgende Obergrenzen:
a) Emission von Kohlenstoffmomooxid: 4,500 mg/km,
b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 600 mg/km,
c) Emission von Stickoxiden: 1,300 mg/km,
d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 200 mg/km,
e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 80 mph: 70 db.
Section 3 - Exemptions
(1) Die in den Sections 1 und 2 bestimmten Obergrenzen dürfen Fahrzeuge überschreiten, wenn
a) sie vor dem 01. Oktober 2016 produziert wurden, aber nur bis zum 01. Oktober 2023,
b) sie durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund von historischer Wertigkeit und Erhaltungswürdigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten,
c) sie Sonderfahrzeuge der Streitkräfte des Bundes oder der Nationalgarde eines Staates sind, bei denen die Einhaltung der Obergrenzen aus technischen Gründen nicht möglich ist,
d) sie besonderen Leistungsanforderungen genügen müssen und deshalb durch die zuständige Bundesbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
(2) Ausnahmegenehmigungen können bezogen auf den Einzelfall oder den Bautyp bezogen sein.
SECTION 3. ABROGATION OF FEDERAL LAWS.
(1) Die folgenden Bundesgesetze sind hiermit aufgehoben:
- Astorian Space Exploration Act
- Promotion of Alternative Drives Act
(2) Der Transportation Infrastructure System and Authorities Act ist hiermit aufgehoben. Die durch ihn errichteten Bundesbehörden bestehen fort, können aber nach Maßgabe des Federal Administration Act durch den Präsidenten oder das Department of Commerce reorganisiert werden.
SECTION 4. COMING-INTO FORCE.
Das Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben als Änderungsgesetz in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of Senate
-
THE PRESIDENT OF THE CONGRESS
Dear Madam President
Hiermit unterrichte ich Sie, dass Ihr Antrag zum Report of the State of the Union durch beide Kammern des Kongresses zum 30. April 2021 gebilligt wurde und Ihnen gestattet wird vor eine gemeinsame Sitzung des Kongresses zu treten um die Rede zur Lage der Nation zu halten.
Eugene Duangan
President of United States Congress
-
THE OFFICE OF THE PRESIDENT
May 9, 2021
Halting Senate Nominations
Dear Madam President,
hiermit setze ich Sie davon in Kenntnis, dass der Senat der Vereinigten Staaten gemäß Sec. 3 des State of the Union Report Acts, bis zur Erfüllung der Berichtspflicht Ihrerseits, keine Nominierungen bearbeiten wird.
Sincerely yours,
Tamara Arroyo
President of the Senate
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