Posts by Tamara Arroyo

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    Am Tag der Eröffnung ihrer Presidential Library haben sich geladene Gäste und die Presse in Shenghei vor den Türen der Library versammelt. Eine gut gelaunte Former President tritt an ein bereitgestelltes Rednerpult.

    Liebe Freundinnen und Freunde,

    sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens,

    verehrte Gäste aus allen Teilen der Vereinigten Staaten von Astor und aus unserer geliebten Heimat Chan Sen,

    es erfüllt mich heute mit tiefer Dankbarkeit und Freude, Sie an diesem Ort begrüßen zu dürfen – einem Ort, der mehr sein soll als ein Gebäude aus Glas, Stein und Holz. Diese Library ist ein Haus der Erinnerung, ein Forum der Debatte und ein Raum für Inspiration.

    Ich bin hier in Chan Sen nicht nur als ehemalige Präsidentin unseres Landes, sondern auch als Tochter dieser einzigartigen Region. Unsere Geschichte ist eine Brücke zwischen dem Geist der Freiheit, der unsere gesamte Nation prägt, und den reichen kulturellen Wurzeln, die aus Jahrhunderten chan-senesischer, renzianischer und astorischer Tradition gewachsen sind.

    Als ich in das Amt der Präsidentin gewählt wurde, war mir bewusst, dass unsere Nation in einer Zeit großer Herausforderungen stand. Wir mussten Brücken bauen – zwischen Bundesstaaten, zwischen Kulturen, zwischen wirtschaftlichen Interessen und sozialen Werten. Wir mussten zuhören, aushandeln, und oft auch den Mut haben, unbequeme Entscheidungen zu treffen.

    Die Presidential Library, die wir heute eröffnen, wird diese Zeit dokumentieren: die politischen Kämpfe und die politischen Erfolge, die Mühen und die Triumphe, die langen Nächte und die großen Entscheidungen. Aber sie wird auch zeigen, dass Politik nicht nur aus Gesetzen und Beschlüssen besteht – sondern aus Menschen, die bereit sind, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.

    Chan Sen hat mich geprägt – durch die Disziplin und den Respekt, den ich aus unseren chinopischen Wurzeln gelernt habe, und durch die Offenheit und den Gestaltungswillen, die ich in unserer astorischen Demokratie gefunden habe. Ich wollte, dass sich beides in diesem Gebäude widerspiegelt: die Klarheit und Geradlinigkeit unserer nordwestlichen Architektur – und die Feinheit, die Symbolkraft und den kulturellen Reichtum unseres chan-senesischen Erbes.

    Ich wünsche mir, dass diese Library ein Ort wird, an dem junge Menschen lernen, wie Politik funktioniert – und warum sie funktioniert, wenn wir den Kompass auf Gerechtigkeit, Respekt und Mut ausrichten.

    Ich hoffe, dass Forscherinnen und Forscher hier Anhaltspunkte finden, wie unsere Nation auf Krisen reagiert, wie Bündnisse geschmiedet und erhalten werden, und wie es gelingt, Einheit in Vielfalt zu leben.

    Und ich wünsche mir, dass Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen unseres Landes hier sehen können:

    Unsere Unterschiede trennen uns nicht – sie sind unsere größte Stärke.

    Möge diese Library eine Einladung sein – zum Dialog, zum Widerspruch, zur Zusammenarbeit.

    Möge sie dazu beitragen, dass wir unser gemeinsames Erbe bewahren und zugleich mutig neue Kapitel aufschlagen.

    Ich danke meiner Familie, meinen Freunden, meinen politischen Weggefährten und – ja – auch meinen politischen Gegnern. Denn ohne kritische Stimmen und harte Debatten gäbe es keine lebendige Demokratie.

    Mit diesem Geist der Offenheit erkläre ich die Tamara Arroyo Presidential Library für eröffnet.

    Möge sie ein Ort sein, an dem die Vergangenheit bewahrt wird, die Gegenwart verstanden und die Zukunft inspiriert wird.

    Vielen Dank.

    Action

    Als letzte Amtshandlung unterschreibt Tamara noch das einen Tag vor ihrer Amtsablöse durch das House verabschiedete Gesetz über den Bundeshaushalt 2025. Auch wenn sie die Früchte nicht mehr ernten wird, sie war froh, dass sie es noch in ihrer Amtszeit geschafft hat, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Gelder für den Staat bewilligt wurden.

    Ninety-second Congress of the United States of Astor

    Be it enacted by the House of Representatives (persuant to Article III Section 6 Subsection 1 Clause 1 of the Constitution):

    An Act

    to signal continuity ("Stability"), to enable investment in the future (“Opportunity”), to enable fiscal prudence (“Responsibility”) and to enable political progress (“Renewal”).


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Astor Forward Budget Act (A.F.B.A. 2025)“ zitiert werden.

    SECTION 2. OBJECTIVE.

    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor stehen im Jahr 2025 für einen Erneuerungskurs, der Gerechtigkeit, Sicherheit, Innovation und wirtschaftliche Vernunft miteinander vereint. Dieser Haushalt ist ein Ausdruck des politischen Willens, gemeinsam mit allen demokratischen Kräften Verantwortung zu übernehmen und Zukunft zu gestalten.

    (2) Dieses Gesetz regelt somit die Einnahmen und Ausgaben der Vereinigten Staaten von Astor für das Haushaltsjahr 2025. Es trägt der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Bundesstaaten Rechnung, sichert die Handlungsfähigkeit des Bundes in den gesetzlich zugewiesenen Bereichen.

    SECTION 3. REVENUES.

    (1) Die aktuellen gesetzlichen Einnahmequellen des Bundes sind:

    1. Income Tax (Einkommenssteuer): 7,5% des Bruttoeinkommens aller steuerpflichtigen Personen
    2. Corporate Tax (Unternehmenssteuer): 11% des Umsatzes aller in Astor registrierten Unternehmen

    (2) Die in Appendix I dieses Gesetzes gelisteten Revenue-Werte werden als Schätzwerte zur Berechnung des Haushaltes herangezogen. Ihre tatsächlichen Werte können Abweichungen unterliegen.

    SECTION 4. EXPENDITURES.

    (1) Die in Appendix I dieses Gesetzes gelisteten Ausgaben werden durch das House of Representatives in den angegebenen Höhen gebilligt.

    (2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.

    SECTION 5. LOANS.

    (1) Die Aufnahme von Krediten, die der Kongress bereits durch andere Gesetzgebung gebilligt hat, werden der Vollständigkeit halber aufgeführt. Sie werden als Ausgaben aufgeführt, jedoch aus der Defizitberechnung herausgerechnet und beeinflussen somit die Bilanz als solche nicht.

    (2) Alle weiteren notwendige Kreditaufnahmen zur Deckung des Haushalts werden entsprechend in Appendix I dieses Gesetzes aufgeführt und durch das House gebilligt.

    SECTION 6. ABOUT THE APPENDIX

    (1) Alle Angaben werden in Milliarden Dollar (Mrd $) angegeben.

    (2) Ausgaben aufgrund von gesetzlichen Vorgaben werden explizit aufgeführt.

    SECTION 7. FINAL PROVISION.

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.

    (2) Der gebilligte Haushalt gilt für das Haushaltsjahr 2025. Die angegebenen Ausgaben gelten als rückwirkend zum 01. Januar 2025 als bewilligt.

    APPENDIX I - A.F.B.A. 2025

    (A) Revenue (Estimates)

    REVENUEQUANTITYAmount (Mrd $)
    Income Tax7,5%$875
    Corporate Tax11%$450
    Total Revenues$1325

    (B) Expenditures

    Department (Exp. Item)Amount (Mrd $)
    Department of Homeland Security$145
    Intelligence Agencies (civilian oversight)$65
    Cybersecurity and Counterterrorism$35
    Border Protection and Immigration$25
    Disaster and Emergency Management$20
    Department of HELP$320
    National Health Equity Fund$100
    Education Equity & Innovation Fund$90
    Social Security and Pension Contributions$60
    Public Health and Disease Control$45
    Labor and Workforce Development$25
    Department of State$85
    Diplomatic Missions and Operations$45
    Foreign Aid and Development Cooperation$25
    Contributions to International Organizations$15
    Department of Defense$265
    Active Armed Forces Operations$140
    Procurement and Modernization$47.5
    Military Healthcare Act$34
    Research & Cybersecurity Defense$26
    Training and Infrastructure$17.5
    Department of Justice$78
    Policing and Federal Investigations$28
    Federal Courts and Prosecution$25
    Correctional System and Rehabilitation$15
    Legal Aid Programs (FLAA)$10
    Department of Commerce$73
    Infrastructure and National Parks$20
    Research in IT and Health$20
    Digital and Economic Modernization$18
    Energy and Environment (incl. renewables)$15
    Veteran Affairs Administration$58
    Veterans Health Services and Hospitals$22
    Disability and Dependency Benefits$18
    Mental Health and Reintegration Programs$8
    Military Cemeteries and Memorial Operations$5
    Administration and Oversight$5
    Strategic and Recovery Funds$130
    Reserve for Strategic Emergencies$50
    Recover Act Compensation Fund$45
    Special Space and Science Programs$20
    Intelligence Reform Implementation Budget$15
    General Federal Costs$226
    Interest on Public Debt and Treasury Operations$75
    Federal Agencies and Governance Administration$60
    Federal Property, Buildings and Logistics$30
    United States Federal Courts (Administrative & Infrastructure)$20
    United States Congress$15
    Executive Office of the President$12
    United States Federal Reserve Bank (Operations & Supervision)$10
    United States Electoral Office$4

    (C) Totals

    TotalsAmount (Mrd $)
    Total Revenues$1325
    Total Expenditures$1380
    Projected Deficit$-55
    Loans already taken (RECOVER Act)$45
    Final Deficit and therefore planned Loans for Budget 2025$-10


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    Tamara Arroyo | President of the United States


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    Auch zweit weitere Gesetze, die der Kongress am Vortag ihrer Amtsübergabe noch verabschiedet hatte, werden von Arroyo kurz für Übergabe der Amtsgeschäfte unterschrieben:

    Ninety-second Congress of the United States of Astor

    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:

    An Act

    to establish a cooperative federal initiative for a nationwide basic healthcare framework in the United States of Astor.


    SECTION 1. Purpose.

    (1) Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung einer bundesweiten Basisgesundheitsversorgung in den Vereinigten Staaten von Astor. Es soll den Zugang, die Erschwinglichkeit und die Chancengleichheit im Gesundheitswesen verbessern und gleichzeitig die verfassungsmäßigen Kompetenzen der Bundesstaaten wahren.

    (2) Es soll als Federal Health Access Act zitiert werden.

    SECTION 2. DEFINITIONS.

    (1) „Teilnehmender Staat“ bezeichnet jeden Staat, der gemäß Abschnitt 4 dieses Gesetzes eine Muster-Partnerschaftscharta unterzeichnet.

    (2) „Grundlegende Gesundheitsdienste“ bezeichnet grundlegende präventive, primäre und Notfallversorgungsdienste gemäß der Definition des HELP-Ministeriums.

    (3) „HELP-Ministerium“ bezeichnet das Ministerium für Health, Education, Labor and Civil Participation der Vereinigten Staaten.

    SECTION 3. NATIONAL HEALTH ACCESS FUND (NHAF).

    (1) Der NHAF wird vom HELP-Ministerium eingerichtet und verwaltet.

    (2) Mittel aus dem NHAF werden an die teilnehmenden Staaten verteilt, um die Umsetzung grundlegender Gesundheitsdienste zu unterstützen.

    (3) Die Finanzierung erfolgt durch Formelzuschüsse, die sich nach Bevölkerungsgröße, Versorgungslücken und Indikatoren der öffentlichen Gesundheit richten.

    SECTION 4. MODEL PARTNERSHIP CHARTA.

    (1) Die HELP-Abteilung entwickelt und veröffentlicht eine Muster-Partnerschaftscharta, die Folgendes festlegt:

    1. Mindeststandards für die Gesundheitsversorgung und -leistungen,

    2. Patientenrechte und Antidiskriminierungsmaßnahmen,

    3. Richtlinien für Datenberichterstattung und öffentliche Transparenz,

    4. Mechanismen für ein gemeinsames Monitoring von Bund und Ländern,

    5. Verfahren zur finanziellen und programmatischen Rechenschaftspflicht.

    (2) Staaten können der Charta freiwillig beitreten und dadurch teilnehmende Staaten werden.

    SECTION 5. RESPONSIBILITIES OF PARTICIPATING STATES.

    (1) Die teilnehmenden Staaten legen einen staatlichen Umsetzungsplan (State Implementation Plan = SIP) vor, in dem sie darlegen, wie sie die Charta einhalten werden.

    (2) Jeder SIP muss:

    1. die Bereitstellung grundlegender Gesundheitsdienste für alle Einwohner sicherstellen,

    2. Infrastruktur- und Personalpläne detailliert darlegen,

    3. einen diskriminierungsfreien Zugang zur Versorgung gewährleisten,

    4. Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung und Kostenteilung darlegen.

    SECTION 6. FEDERAL RESPONSIBILITIES.

    Das HELP-Ministerium hat folgende Aufgaben:

    1. Bereitstellung technischer Unterstützung und politischer Leitlinien,

    2. Überwachung der Umsetzung und Ergebnisse durch die Bundesstaaten,

    3. Veröffentlichung eines jährlichen Nationalen Berichts zur Gesundheitsgerechtigkeit,

    4. Anpassung der Finanzierungsformeln und -empfehlungen an den Bedarf.

    SECTION 7. RIGHTS OF NON-PARTICIPATING STATES.

    Dieses Gesetz verpflichtet einen Staat nicht zur Teilnahme am Programm. Nicht teilnehmende Staaten können ihre Gesundheitssysteme weiterhin unabhängig betreiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Zuschüsse aus dem NHAF.

    SECTION 8. ENFORCEMENT AND EVALUATION.

    (1) Das HELP-Ministerium führt alle zwei Jahre eine Programmbewertung durch.

    (2) Bei anhaltender Nichteinhaltung durch einen teilnehmenden Staat kann die Finanzierung bis zur Ergreifung von Korrekturmaßnahmen eingestellt werden.

    SECTION 9. RULEMAKING AUTHORITY.

    Das HELP-Ministerium ist befugt, die zur Umsetzung dieses Gesetzes erforderlichen Regeln und Vorschriften zu erlassen.

    SECTION 10. EFFECTIVE DATE.

    Dieses Gesetz tritt unmittelbar nach Verabschiedung und Unterschrift in Kraft.

    Model Partnership Charter

    Gemäß Abschnitt 4 des Federal Health Access Act wird die folgende Muster-Partnerschaftscharta als Rahmenvereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und jedem teilnehmenden Staat geschlossen.

    Article I - Common Purpose

    Die Charta erkennt das gemeinsame Ziel an, allen Einwohnern von Astor einen gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Grundversorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die verfassungsmäßige Autonomie der Staaten zu wahren.

    Article II - Covered Services

    Die teilnehmenden Staaten gewährleisten den Zugang zu:

    1. Vorsorge (Impfungen, Screenings, Geburtshilfe),

    2. Primärversorgung (Hausärzte, Kinderärzte),

    3. Notfallversorgung (Notaufnahme, Krankentransport),

    4. Grundlegende psychiatrische Versorgung,

    5. Verschreibungspflichtigen lebenswichtigen Medikamenten.

    Article III - Rights and Standards

    1. Alle Patienten haben Anspruch auf Versorgung ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Einkommen, Behinderung oder Rechtsstatus.

    2. Patienten müssen klare und verständliche Informationen über den Versicherungsschutz und ihre Rechte erhalten.

    3. Datenschutz und informierte Einwilligung sind zu gewährleisten.

    Article IV - State Implementation and Flexibility

    Jeder teilnehmende Staat muss:

    1. sein Versorgungsmodell (öffentlich, privat oder gemischt) entwickeln;

    2. Aufsichtsbehörden einrichten, um die Leistungen zu koordinieren und auf öffentliche Anliegen zu reagieren;

    3. landesspezifische Prioritäten und bewährte Verfahren im Bereich der öffentlichen Gesundheit integrieren.

    Article V - Federal Support and Monitoring

    1. Das HELP-Ministerium stellt Mittel bereit und leistet technische Unterstützung.

    2. Bundes- und Landesbehörden treffen sich jährlich, um den Fortschritt zu bewerten.

    3. Zur Ergebnisverfolgung wird ein gemeinsames Gesundheitsdatenregister geführt.

    Article VI - Financial Principles

    1. Die Bundesbeiträge richten sich nach dem Pro-Kopf-Bedarf und der Finanzkraft.

    2. Die Staaten müssen ihre Kofinanzierungsfähigkeit und Haushaltstransparenz nachweisen.

    3. Für ländliche oder bedürftige Gemeinden können Sonderzuschüsse gewährt werden.

    Article VII - Amendment and Withdrawal

    Staaten können mit einer Frist von sechs Monaten von dieser Charta zurücktreten. Änderungen der Charta bedürfen der Zustimmung des HELP-Ministeriums und der Mehrheit der teilnehmenden Staaten.

    Signatures

    Zu unterzeichnen vom Gouverneur jedes Teilnehmerstaates und gegengezeichnet vom Minister des HELP-Ministeriums im Namen des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor.


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    Speaker of the House of Representatives


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    President pro tempore of the Senate


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    Tamara Arroyo | President of the United States


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    Ninety-second Congress of the United States of Astor

    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:

    An Act

    to provide for the reorganization of the U.S. Department of Commerce and the Federal Transportation Commission, and for related purposes.

    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als “Department of Commerce Reorganization Act“ zitiert werden.

    Section 2 - HELP programs transferred, Sense of Congress

    (1) Vorbehaltlich anderer Organisationsentscheidungen des Präsidenten der Vereinigten Staaten geht die Verantwortung für die Verwaltung der Fördermittel und Programme in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeitsmarkt und Zivilgesellschaft vom Department of Commerce auf das Department of Health, Education, Labor and Civic Participation über.

    (2) Es ist angesichts der Organisationsentscheidung von President Arroyo zur Schaffung des in Ssc. 1 genannten Departments die Intention des Kongresses, dass das Department of Commerce sich insbesondere mit Fragen des Handels zwischen den Bundesstaaten und mit dem Ausland sowie Fragen des Binnenmarktes befassen soll.

    Section 3 - Federal Transportation Commission

    (1) Chp. I Sec. 3 Federal Transportation Act erhält folgende Fassung:

    Section 3 - Federal Transportation Commission

    (1) Die Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sollen kraft dieses Amtes zugleich Federal Transportation Commissioners sein, ihre Vertreter Assistant Commissioners; sie können diese Funktionen auf andere Bedienstete ihrer Behörde übertragen. Neben diesen Commissioners können weitere Special Commissioners mit eigenem Aufgabenbereich berufen werden, welche grundsätzlich die Stellung eines Commissioners haben.

    (2) Die Federal Transportation Commissioners bilden gemeinsam die Federal Transportation Commission, die Mehrheit der Commissioner ein Quorum. Die Assistant Commissioners haben nur beratende Stimme, ausgenommen für die Dauer der Verhinderung des oder der Vakanz der Position des Commissioners, den sie vertreten.

    (3) Die Commission soll die Arbeit der beteiligten Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen (insbesondere den Bundesstaaten und ihren Untergliederungen) koordinieren. Sie soll ferner den Präsidenten und seine Beauftragten in der Verkehrspolitik beraten und solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr ansonsten übertragen werden.

    (4) Die für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden und Bundesprogramme werden der Commission nachgeordnet.

    (5) Die Commission hat nach Ermessen des Präsidenten entweder die Stellung einer unabhängigen oder einer nachgeordneten Bundesbehörde. Hat sie die Stellung einer unabhängigen Bundesbehörde, soll der Präsident einen Chairman berufen, der die Stellung eines weiteren Commissioners hat und ihr vorsitzt; der Chairman soll außerdem Kabinettsrang haben und ihm soll die Ernennung sowie die Aufsicht über die übrigen Commissioners übertragen werden. Hat sie die Stellung einer nachgeordneten Bundesbehörde, kann der Chairman auch vom Leiter der übergeordneten Bundesbehörde berufen werden.

    (2) Der Kongress bekräftigt, dass die Astorian Space Exploration Association eine der Federal Transportation Commission nachgeordnete Einrichtung ist.

    Section 4 - Federal Statistics Reform

    (1) Der Office of Labor Statistics Act vom 25. Februar 2013 ist aufgehoben.

    (2) In Chapter III des Federal Administration Act wird eine Section 6 eingefügt:

    Section 6 - Federal Statistical System

    (1) Die Behörden und Einrichtungen der Vereinigten Staaten erheben die für ihren Aufgabenbereich erforderlichen statistischen Daten.

    (2) Soweit keine bundesgesetzliche Grundlage besteht, regeln sie Zweck, Art, Umfang und Verfahren der Erhebung durch eigene Rechtsvorschriften. Im Rahmen der Erhebung wird eine möglichst geringe Belastung der Betroffenen sowie eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen, die statistische Daten benötigen, angestrebt.

    (3) Soweit der Präsident der Vereinigten Staaten nichts anderes bestimmt

    1. werden die Aufgaben der allgemeinen Bundesstatistik dem Geschäftsbereich des Department of Commerce zugewiesen,

    2. ist im Office of Administration Management des Executive Office of the President of the United States ein Chief Statistician of the United States als Koordinator der Bundesstatistik zu benennen.

    Section 5 - Coming-into force

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.


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    Speaker of the House of Representatives


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    President pro tempore of the Senate


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    Tamara Arroyo | President of the United States


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    Action

    Am Vormittag, kurz bevor sie zusammen mit dem First Gentleman das Weiße Haus ein letztes Mal als Präsidentin verlassen würde, um gemeinsam mit ihrem Nachfolger und seiner Frau zur Inauguration auf dem Capitol Hill zu fahren, legt sie dem neuen Präsidenten das obligatorische Schreiben auf den Tisch.

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    The White House, USA, DC

    August 1, 2025


    His Excellency

    Muracio Scriptatore

    President of the United States of Astor


    Lieber Präsident Scriptatore,

    wenn Sie diese Zeilen lesen, sitzen Sie an einem historischen Ort – nicht nur im Zentrum der Macht, sondern auch im Mittelpunkt der Erwartungen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Es ist ein Ort, der Demut lehrt. Und Verantwortung.

    Ich weiß, wie es sich anfühlt, an diesem ersten Morgen im Oval Office zu stehen – zwischen Symbolik und Sachzwang, zwischen Idealen und der kalten Härte des politischen Alltags. Möge der Moment Sie nicht einschüchtern, sondern inspirieren.

    Wir beide kommen aus unterschiedlichen politischen Welten. Doch wir teilen, da bin ich sicher, die Überzeugung, dass unser Land – die Vereinigten Staaten von Astor – größer ist als jede Partei, jeder Sieg, jede Schlagzeile.

    Sie werden Entscheidungen treffen, die nicht immer populär, aber notwendig sein werden. Sie werden Kritik ernten, manchmal zu Recht, oft zu früh. Und Sie werden Nächte kennen, in denen sich das Gewicht des Amtes auf Ihre Schultern legt, schwerer als gedacht.

    Ich bitte Sie: Hören Sie auf jene, die Ihnen widersprechen. Vertrauen Sie auf die Stärke unserer Institutionen. Und bewahren Sie die Würde dieses Hauses – nicht für sich selbst, sondern für jene, die es achtungsvoll betrachten, von draußen, Tag für Tag.

    Meine Türen stehen offen, wenn Sie Rat suchen – nicht als Politikerin, sondern als jemand, der weiß, wie einsam Führung manchmal sein kann.

    Ich wünsche Ihnen Standhaftigkeit in der Prüfung, Klarheit in der Entscheidung – und ein Herz, das das Land nie vergisst, dem es dient.

    Mit Respekt,

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    Tamara Arroyo | President of the United States

    Action

    Zückt ihren Füllfederhalter und unterzeichnet so dann.

    Ich freue mich sehr, diese neue Kooperation zwischen unseren Staaten im Namen der Vereinigten Staaten von Astor durch meine Unterschrift zu bestätigen.

    Bitte tun Sie es mir nach. Sobald das Dokument von allen unterzeichnet wurde, werde ich veranlassen, dass das Ratifizierungsgesetz in den Kongress eingebracht wird.

    Severus M. Frobisher  Isabel Nahuel Fernández  Alwin Culwick  Stuart B. Templeton  Grizel Strauss-Henderson

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    TREATY ESTABLISHING A NORDANIC DEFENCE COMMUNITY

    Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft

    Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Vertrag:

    Artikel 1.

    Die vertragsschließenden Staaten gründen untereinander die Nordanische Verteidigungsgemeinschaft (“Nordanic Defence Community“), welche mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes besteht.

    Artikel 2.

    Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, ihre internen Konflikte auf friedliche Weise und durch Gespräche und Konsultationen, im Zweifelsfalle unter Einbindung eines oder mehrerer Vermittler, beizulegen und zu lösen und keine kriegerischen Handlungen gegeneinander vorzunehmen.

    Artikel 3.

    Um die Ziele dieses Vertrages nachhaltiger zu verwirklichen, werden die vertragschließenden Staaten einzeln und gemeinsam durch ständige, wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die Kraft des einzelnen Staates und der Gesamtheit der Staaten, einem bewaffneten Angriff Widerstand zu leisten, aufrechterhalten und entwickeln.

    Artikel 4.

    Die vertragschließenden Staaten werden in Beratungen miteinander eintreten, wenn nach der Meinung eines von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit irgendeines der vertragschließenden Staaten bedroht ist.

    Artikel 5.

    Die vertragschließenden Staaten sind darüber einig, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird. Infolgedessen kommen sie überein, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des Rechts zur individuellen oder gemeinsamen Selbstverteidigung dem Vertragsstaat oder den Vertragsstaaten, die angegriffen werden, mit allen ihnen zu Gebote stehenden militärischen und sonstigen Mitteln Hilfe und Beistand leisten werden, um die Sicherheit des gemeinsamen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

    Artikel 6.

    Für den Fall, dass die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertragswerk genannten Bestimmungen es für erforderlich halten und beschließen, können die Bestimmungen des Artikels 5 auch auf solche Staaten angewendet werden, die sich in einem bewaffneten Konflikt gegen eine Macht befinden, die den Frieden und die Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft gefährdet, sich jedoch nicht zur Geltung dieses Vertrages bekannt hat.

    Artikel 7.

    Jeder der vertragsschließenden Staaten erklärt hiermit, dass keine internationalen Verträge oder anderweitige Verbindlichkeiten, die zur Zeit zwischen ihm und einem anderen Vertragsstaat oder irgendeinem dritten Staat in Gültigkeit sind, in Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, und verpflichtet sich, auch in Zukunft in keinerlei internationale Verbindlichkeit einzutreten und keinen Vertrag abzuschließen, welcher im Widerspruch zu diesem Vertrag steht und im Zweifelsfalle hierzu die anderen Vertragsstaaten konsultieren wird.

    Artikel 8.

    Die vertragschließenden Staaten errichten einen gemeinsamen Rat, in dem jeder von ihnen gleichwertig vertreten sein wird, und dessen Zweck die Erörterung aller Gegenstände, welche die Ausführung dieses Vertrages betreffen oder durch diesen bedingt werden, ist. Der Rat soll so organisiert sein, dass er jederzeit unverzüglich zu Beratungen zusammentreten kann.

    Artikel 9.

    Die vertragschließenden Staaten können auf Grund eines einstimmig getroffenen Übereinkommens jeden anderen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des gemeinsamen Gebietes beizutragen, zum Beitritt zu diesem Vertrage einladen. Jeder auf diese Weise eingeladene Staat kann sich durch die Niederlegung seiner Beitrittserklärung bei der Regierung des Königreiches Albernia zur Geltung dieses Vertrages bekennen und ein Partner dieses Vertrages werden. Die Regierung des Königreiches Albernia wird jedem der vertragschließenden Staaten die Niederlegung einer solchen Beitrittserklärung mitteilen.

    Artikel 10.

    Dieser Vertrag ist zu ratifizieren; seine Abmachungen sind gemäß den Verfassungsvorschriften jedes Mitgliedstaates auszuführen. Die Ratifizierungsurkunden sind bei der Regierung des Königreiches Albernia zu hinterlegen, die die Regierung der anderen Signatarstaaten von jeder Hinterlegung in Kenntnis setzt. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald alle Signatarstaaten ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben.

    Artikel 11.

    Nach fünfjähriger Gültigkeitsdauer des Vertrages kann jeder vertragschließende Staat aus dem Verhältnis ausscheiden, und zwar sechs Monate nach Erklärung seiner Kündigung gegenüber der Regierung des Königreiches Albernia, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Staaten die Niederlegung jeder Kündigungserklärung mitteilen wird.

    Artikel 12.

    Dieser Vertrag, dessen albernischer Wortlaut maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung des Königreichs Albernia hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen vertragschließenden Staates eine beglaubigte Abschrift.

    Artikel 13.

    Sofern und soweit das Königreich Albernia nach den Bestimmungen des Artikels 11 aus diesem Vertrag ausscheiden sollte, so treten die Regierungen der anderen Signatarstaaten in alphabetischer Reihenfolge, beginnend mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor, in dessen Rechtsnachfolge als Verwahrstaat nach diesem Vertrag ein.

    Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschrift unter diesen Vertrag gesetzt und ihn mit ihrem Siegel versehen.

    Für das

    KÖNIGREICH ALBERNIA

    Severus M. Frobisher

    Für die

    VEREINIGTEN STAATEN VON ASTOR

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    Tamara Arroyo

    Für das

    DOMINION CRANBERRA

    Alwin Culwick

    Für die

    KÖNIGLICHEN GEFILDE VON GLENVERNESS

    Grizel Strauss-Henderson

    Für die

    KONFÖDERATION VON OBRADOR

    Isabel N. Fernández

    Für die

    REPUBLIK ROLDEM

    Stuart B. Templeton


    Protokollnotizen


    Zu Artikel 5: Als ein bewaffneter Angriff auf einen oder mehrere der vertragschließenden Staaten gilt ein bewaffneter Angriff auf das Gebiet irgendeines dieser Staaten, auf die Besatzungen, die irgendein Vertragsstaat auf dem gemeinsamen Gebiet oder aufgrund einer internationalen Verbindlichkeit auf fremdem Gebiet unterhält, auf die der Gebietshoheit eines Vertragsstaates unterliegenden anderen Territorien oder auf die Schiffe und Flugzeuge irgendeines Vertragsstaates innerhalb dieses Gebietes.

    Zu Artikel 6: Im Falle, dass es die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen für erforderlich halten und zum Schluss kommen, dass der betroffene Staat die Organisation um Hilfe ersuchen würde, jedoch durch besondere Bedingungen hieran gehindert wird, kann eine solche Anwendung der Bestimmungen des Artikels 5 auch ohne die Bitte oder die Zustimmung des betroffenen Staates erfolgen.

    Zu den Artikeln 5 und 6: Das Königreich Albernia und die Vereinigten Staaten von Astor erklären mit Bezug auf den zwischen ihnen geschlossenen Albernian Astorian Alliance Treaty, dass der in Artikel 3 dieses Vertrages enthaltene gegenseitige Beistandspakt für die Dauer der Mitgliedschaft beider Parteien in der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft ausgesetzt ist, durch die Vereinbarungen aus diesem Vertrag ersetzt wird und somit die Bestimmungen in Artikel 7 dieses Vertrages vollumfänglich eingehalten werden.

    Diese Aussetzung berührt weder die übrigen Bestimmungen des Albernian Astorian Alliance Treaty noch die Gültigkeit des Vertrags an sich. Der Beistandspakt tritt mit Beendigung der Mitgliedschaft einer oder beider Parteien in der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft automatisch wieder in Kraft, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

    Albernia und Astor bekräftigen damit ihre fortbestehende enge Allianz und Freundschaft.

    Zu Artikel 8: Der Rat wird Hilfsorgane ins Leben rufen, insbesondere wird er eine Sicherheitskommission zur Empfehlung von Maßnahmen für die Ausführung der Artikel 3 bis 6 errichten.

    Zu Artikel 9: Das Königreich Albernia und die Königlichen Gefilde von Glenverness erklären, dass sie der Republik Bergen und der Republik Eldeyja als weiteren Mitgliedern der Nordantika-Union eine besondere Perspektive für einen Beitritt zur Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft eröffnen möchten und hierzu Gespräche mit dem Ziel eines Übereinkommens nach Artikel 9 als sinnvoll erachten.

    Die übrigen vertragschließenden Staaten begrüßen diese Erklärung.

    Vielen Dank, Mister President-elect und willkommen zu dieser Gesprächsrunde. Ich freue mich, dass wir Sie hier begrüßen dürfen und Sie sich zu den Grundsätzen der geplanten Verteidigungsgemeinsacht bekennen. Es zeigt, wie verlässlich die Vereinigten Staaten gegenüber ihren Partnern in der Welt sind, selbst wenn sich Regierungen bei uns ändern.

    Ladies and Gentlemen,

    ich möchte nun den finalen Entwurf des Vertragstextes präsentieren und ersuche zugleich, letzte Änderungswünsche zu formulieren. Falls Sie einverstanden sind, geben Sie auch dies gerne kurz zur Kenntnis. In beiden Fällen schlage ich vor, die Gespräche dann zügig zu einem Abschluss zu bringen und den Vertrag zu unterzeichnen.

    Falls Sie mir eine persönliche Note gestattetn: Sie täten mir einen persönlichen Gefallen, wenn wir die NDC noch mit meiner Unterschrift als Präsidentin vor dem Ende meiner Amtszeit besiegeln könnten.

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    TREATY ESTABLISHING A NORDANIC DEFENCE COMMUNITY

    Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft


    Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Vertrag:

    Artikel 1.

    Die vertragsschließenden Staaten gründen untereinander die Nordanische Verteidigungsgemeinschaft (“Nordanic Defence Community“), welche mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes besteht.

    Artikel 2.

    Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, ihre internen Konflikte auf friedliche Weise und durch Gespräche und Konsultationen, im Zweifelsfalle unter Einbindung eines oder mehrerer Vermittler, beizulegen und zu lösen und keine kriegerischen Handlungen gegeneinander vorzunehmen.

    Artikel 3.

    Um die Ziele dieses Vertrages nachhaltiger zu verwirklichen, werden die vertragschließenden Staaten einzeln und gemeinsam durch ständige, wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die Kraft des einzelnen Staates und der Gesamtheit der Staaten, einem bewaffneten Angriff Widerstand zu leisten, aufrechterhalten und entwickeln.

    Artikel 4.

    Die vertragschließenden Staaten werden in Beratungen miteinander eintreten, wenn nach der Meinung eines von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit irgendeines der vertragschließenden Staaten bedroht ist.

    Artikel 5.

    Die vertragschließenden Staaten sind darüber einig, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird. Infolgedessen kommen sie überein, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des Rechts zur individuellen oder gemeinsamen Selbstverteidigung dem Vertragsstaat oder den Vertragsstaaten, die angegriffen werden, mit allen ihnen zu Gebote stehenden militärischen und sonstigen Mitteln Hilfe und Beistand leisten werden, um die Sicherheit des gemeinsamen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

    Artikel 6.

    Für den Fall, dass die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertragswerk genannten Bestimmungen es für erforderlich halten und beschließen, können die Bestimmungen des Artikels 5 auch auf solche Staaten angewendet werden, die sich in einem bewaffneten Konflikt gegen eine Macht befinden, die den Frieden und die Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft gefährdet, sich jedoch nicht zur Geltung dieses Vertrages bekannt hat.

    Artikel 7.

    Jeder der vertragsschließenden Staaten erklärt hiermit, dass keine internationalen Verträge oder anderweitige Verbindlichkeiten, die zur Zeit zwischen ihm und einem anderen Vertragsstaat oder irgendeinem dritten Staat in Gültigkeit sind, in Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, und verpflichtet sich, auch in Zukunft in keinerlei internationale Verbindlichkeit einzutreten und keinen Vertrag abzuschließen, welcher im Widerspruch zu diesem Vertrag steht und im Zweifelsfalle hierzu die anderen Vertragsstaaten konsultieren wird.

    Artikel 8.

    Die vertragschließenden Staaten errichten einen gemeinsamen Rat, in dem jeder von ihnen gleichwertig vertreten sein wird, und dessen Zweck die Erörterung aller Gegenstände, welche die Ausführung dieses Vertrages betreffen oder durch diesen bedingt werden, ist. Der Rat soll so organisiert sein, dass er jederzeit unverzüglich zu Beratungen zusammentreten kann.

    Artikel 9.

    Die vertragschließenden Staaten können auf Grund eines einstimmig getroffenen Übereinkommens jeden anderen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des gemeinsamen Gebietes beizutragen, zum Beitritt zu diesem Vertrage einladen. Jeder auf diese Weise eingeladene Staat kann sich durch die Niederlegung seiner Beitrittserklärung bei der Regierung des Königreiches Albernia zur Geltung dieses Vertrages bekennen und ein Partner dieses Vertrages werden. Die Regierung des Königreiches Albernia wird jedem der vertragschließenden Staaten die Niederlegung einer solchen Beitrittserklärung mitteilen.

    Artikel 10.

    Dieser Vertrag ist zu ratifizieren; seine Abmachungen sind gemäß den Verfassungsvorschriften jedes Mitgliedstaates auszuführen. Die Ratifizierungsurkunden sind bei der Regierung des Königreiches Albernia zu hinterlegen, die die Regierung der anderen Signatarstaaten von jeder Hinterlegung in Kenntnis setzt. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald alle Signatarstaaten ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben.

    Artikel 11.

    Nach fünfjähriger Gültigkeitsdauer des Vertrages kann jeder vertragschließende Staat aus dem Verhältnis ausscheiden, und zwar sechs Monate nach Erklärung seiner Kündigung gegenüber der Regierung des Königreiches Albernia, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Staaten die Niederlegung jeder Kündigungserklärung mitteilen wird.

    Artikel 12.

    Dieser Vertrag, dessen albernischer Wortlaut maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung des Königreichs Albernia hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen vertragschließenden Staates eine beglaubigte Abschrift.

    Artikel 13.

    Sofern und soweit das Königreich Albernia nach den Bestimmungen des Artikels 11 aus diesem Vertrag ausscheiden sollte, so treten die Regierungen der anderen Signatarstaaten in alphabetischer Reihenfolge, beginnend mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor, in dessen Rechtsnachfolge als Verwahrstaat nach diesem Vertrag ein.

    Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschrift unter diesen Vertrag gesetzt und ihn mit ihrem Siegel versehen.

    Für das

    KÖNIGREICH ALBERNIA

    Severus M. Frobisher

    Für die

    VEREINIGTEN STAATEN VON ASTOR

    Tamara Arroyo

    Für das

    DOMINION CRANBERRA

    Alwin Culwick

    Für die

    KÖNIGLICHEN GEFILDE VON GLENVERNESS

    Grizel Strauss-Henderson

    Für die

    KONFÖDERATION VON OBRADOR

    Isabel N. Fernández

    Für die

    REPUBLIK ROLDEM

    Stuart B. Templeton


    Protokollnotizen


    Zu Artikel 5: Als ein bewaffneter Angriff auf einen oder mehrere der vertragschließenden Staaten gilt ein bewaffneter Angriff auf das Gebiet irgendeines dieser Staaten, auf die Besatzungen, die irgendein Vertragsstaat auf dem gemeinsamen Gebiet oder aufgrund einer internationalen Verbindlichkeit auf fremdem Gebiet unterhält, auf die der Gebietshoheit eines Vertragsstaates unterliegenden anderen Territorien oder auf die Schiffe und Flugzeuge irgendeines Vertragsstaates innerhalb dieses Gebietes.

    Zu Artikel 6: Im Falle, dass es die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen für erforderlich halten und zum Schluss kommen, dass der betroffene Staat die Organisation um Hilfe ersuchen würde, jedoch durch besondere Bedingungen hieran gehindert wird, kann eine solche Anwendung der Bestimmungen des Artikels 5 auch ohne die Bitte oder die Zustimmung des betroffenen Staates erfolgen.

    Zu den Artikeln 5 und 6: Das Königreich Albernia und die Vereinigten Staaten von Astor erklären mit Bezug auf den zwischen ihnen geschlossenen Albernian Astorian Alliance Treaty, dass der in Artikel 3 dieses Vertrages enthaltene gegenseitige Beistandspakt für die Dauer der Mitgliedschaft beider Parteien in der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft ausgesetzt ist, durch die Vereinbarungen aus diesem Vertrag ersetzt wird und somit die Bestimmungen in Artikel 7 dieses Vertrages vollumfänglich eingehalten werden.

    Diese Aussetzung berührt weder die übrigen Bestimmungen des Albernian Astorian Alliance Treaty noch die Gültigkeit des Vertrags an sich. Der Beistandspakt tritt mit Beendigung der Mitgliedschaft einer oder beider Parteien in der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft automatisch wieder in Kraft, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

    Albernia und Astor bekräftigen damit ihre fortbestehende enge Allianz und Freundschaft.

    Zu Artikel 8: Der Rat wird Hilfsorgane ins Leben rufen, insbesondere wird er eine Sicherheitskommission zur Empfehlung von Maßnahmen für die Ausführung der Artikel 3 bis 6 errichten.

    Zu Artikel 9: Das Königreich Albernia und die Königlichen Gefilde von Glenverness erklären, dass sie der Republik Bergen und der Republik Eldeyja als weiteren Mitgliedern der Nordantika-Union eine besondere Perspektive für einen Beitritt zur Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft eröffnen möchten und hierzu Gespräche mit dem Ziel eines Übereinkommens nach Artikel 9 als sinnvoll erachten.

    Die übrigen vertragschließenden Staaten begrüßen diese Erklärung.

    Action

    Nickt dankend.

    Das schätze ich sehr. Es war mir immer wichtig, dass nationale Sicherheit nicht zum Spielball politischer Differenzen wird. Ich bin überzeugt, dass Sie das fortführen werden.

    Was die Transition angeht: Ich werde Sie im Laufe der kommenden Tage mit dem National Security Council, dem Haushaltsdirektor und den Ressortleitern zusammenbringen. Und ich stehe selbst jederzeit zur Verfügung – ob für Hintergrundinformationen oder die sprichwörtlichen kleinen Details, die sonst niemand kennt.

    Action

    Die Präsidentin atmet erleichtert auf.

    Das ist gut zu hören. Die Gespräche gehen in die entscheidende Phase, und ich würde es begrüßen, wenn Sie bei den Abschlussberatungen als Beobachter teilnehmen. Nicht nur als Zeichen der Kontinuität, sondern auch, damit die Partner wissen: Dieser Vertrag steht auch unter Ihrer kommenden Präsidentschaft auf solidem Boden.

    Action

    Nachdem sie die Höflichkeiten ausgetauscht hatten, zeigte die Präsidentin auf die Sitzgruppe und bat den President-elect sich zu setzen. Sie nahm gegenüber von ihm Platz.

    Das freut mich zu hören. Ich bin überzeugt, dass dieser demokratische Übergang in Astor immer ein Vorbild war – und sein wird. Mein Team wird Ihnen alle Informationen bereitstellen, die Sie für eine informierte und sichere Übernahme benötigen. Die Secretaries der Ministerien stehen zur Verfügung, ebenso wie meine Chief of Staff und ich selbst.

    Aber bevor wir zum Übergangsplan kommen – ich möchte Sie zu einem besonderen Gesprächspunkt einladen, der über Parteigrenzen hinausgeht: Die Gründung der Nordanic Defence Community.

    Action

    Am Tag nach der richtungsentscheidenden Wahl erwartete die Präsidentin ihren Amtsnachfolger im Oval Office. Es wäre ihr lieber gewesen, wenn es ihr Parteifreund Javier Rodriguez gewesen wäre, doch die Demokratie hatte anders entschieden. Nun war es Muracio Scriptatore , ein Republikaner, der in knapp einer Woche ins Oval einziehen würde. Ihr Vermächtnis, ihre progressive Agenda, alles stand plötzlich auf der Kippe. Und trotzdem, sie war die Präsidentin, sie hatte ihre Pflichten zu erfüllen. Und so brachte ihre Stabschefin ihr schließlich den Senator von Alcantara ins Office. Den President-elect.

    Muracio, willkommen im Oval Office – und herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Wahlsieg. Die Bürgerinnen und Bürger haben eine klare Entscheidung getroffen. Ich hoffe, Sie genießen den Moment, auch wenn die kommenden Wochen sicher intensiv werden.

    Action

    Arroyo betritt gut gelaunt und breit lächelnd den Plenarsaal des Repräsentantenhauses. Unter dem Applaus der Anwesenden geht sie durch den Mittelgang, schüttelt Hände, posiert für Fotos, umarmt langjährige Weggefährten. Heute wird sie ihre letzte Rede zur Lage der Nation halten, bevor sie am 01. August zur Mittagszeit ihrem Nachfolger das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten übergeben wird. Als sie das Rednerpult erreicht, übergibt sie eine Kopie ihres Redemanusskripts an den Speaker. Dann wendet sie sich um und blickt in den versammelten Plenarsaal.

    Madam President pro tempore,

    Mr. Speaker,

    Members of Congress,

    my fellow Astorians,

    Heute Abend stehe ich ein letztes Mal als Ihre Präsidentin vor Ihnen. In nur wenigen Tagen endet das Mandat, das mir das Volk dieser Nation zweimal anvertraut hat – und mit ihm eine Ära des Dienstes, die nicht von lauten Proklamationen, sondern von stetiger Arbeit geprägt war. Nicht von radikalen Umbrüchen, sondern von entschlossenen Reformen.

    Lassen Sie mich mit dem beginnen, was immer an erster Stelle stehen muss: Dankbarkeit.

    An die Mitglieder des Kongresses, parteiübergreifend, die in Debatten und im Konsens standen, die hinterfragten, verbesserten und manchmal auch widersprachen – danke. Das ist das Lebenselixier unserer Demokratie.

    An die Secretaries meines Kabinetts, die mit Integrität führten, und an die engagierten Mitarbeiter des Weißen Hauses, deren Namen vielleicht nie in die Geschichtsbücher eingehen werden, deren Arbeit aber die Geschichte, der sie dienten, geprägt hat – danke.

    Und vor allem an die Menschen von Astor – danke für Ihr Vertrauen, Ihre Widerstandsfähigkeit und Ihre Stimme.

    Vor zehn Monaten trat ich dieses Amt mit dem Versprechen an, die Vernunft wieder ins Gespräch zu bringen. Mit offenem Blick zu regieren – den Bedürfnissen der Gegenwart und der Zukunft gegenüber. Und heute kann ich mit Überzeugung sagen: Dieses Versprechen haben wir gehalten.

    Wir haben aufgebaut. Wir haben reformiert. Wir haben gesichert.

    Wir haben das Department of HELP gegründet – eine historische Fusion von Gesundheit, Bildung, Arbeit und Renten – und damit umfassende Reformen in der Art und Weise umgesetzt, wie unsere Kinder unterrichtet, unsere Arbeitskräfte unterstützt und unsere öffentliche Gesundheit geschützt werden.

    Unter diesem neuen Ministerium: Hat der Education Equity & Innovation Fund neue Wege für Kinder in unterversorgten Gemeinden eröffnet, sollte der National Health Equity Fund den Grundstein für eine gerechtere und mitfühlendere Zukunft im Gesundheitswesen legen, haben wir die Personalentwicklung modernisiert, die öffentlichen Gesundheitssysteme gestärkt und der sozialen Absicherung neue Würde verliehen.

    Wir haben das Department of Homeland Security gegründet und damit eine neue Architektur nationaler Resilienz geschaffen – eine, die nicht nur unsere Grenzen, sondern auch unsere Werte verteidigt. Wir haben unsere Geheimdienste modernisiert, die Koordination zwischen den Bundesbehörden verbessert und in Prävention und nicht nur in Reaktion investiert.

    Unser Justizsystem wurde erneuert – nicht durch Ideologie, sondern durch Kompetenz und Vielfalt. Zwei Beisitzende Richter – Eleanor Vasquez Monroe und Jonathan E. Carlisle – dienen nun dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor und verkörpern Erfahrung, Prinzipientreue und unerschütterlichen Respekt vor unserer Verfassung.

    In der Diplomatie strebten wir nicht nach Dominanz, sondern nach Stabilisierung und Führung: Der P.E.A.C.E.-Vertrag markierte einen Meilenstein der globalen Versöhnung – er beendete einen verheerenden Krieg und ebnete den Weg für einen dauerhaften Frieden in ganz Ratelon.

    Durch Dialog und Mut schufen wir einen vorsichtigen, aber ehrlichen bilateralen Rahmen mit der Freien Republik Irkanien, um Konflikte zu vermeiden und Wege der Verständigung zu schaffen.

    Mit unseren Partnern in Roldem bauten wir ein Modell regionaler Partnerschaft auf – in Handel, Innovation und kulturellem Austausch.

    Wir nahmen erneut Kontakt zur Konferenz der Nationen auf und setzten uns für die Schaffung von Mechanismen für wirtschaftliche Gerechtigkeit und rechtliche Zusammenarbeit weltweit ein.

    Und jüngst haben wir eine neue Art der Verteidigungs- und Beistandsgemeinschaft in Nordanic ins Leben gerufen. Eine Gemeinschaft, die uns noch besser, noch umfassender und noch effizienter schützen wird.

    Astor genießt heute mehr Respekt, mehr Verbindungen und mehr Sicherheit als damals, als ich als Präsidentin diesen Saal zum ersten Mal betrat.

    Ich verlasse mein Amt mit einem nahezu ausgeglichenen Bundeshaushalt – dem Astorian Federal Budget Act 2025.

    Trotz Krieg. Trotz Wiederaufbau. Trotz Reformen.

    Ein prognostiziertes Defizit von nur 10 Milliarden Dollar spiegelt nicht Leichtsinn, sondern strategische Investitionen wider – in Veteranen, in Infrastruktur, in Innovation. Meine Regierung hat gemeinsam mit dem Kongress gezeigt, dass sich soziale Verantwortung und Haushaltsdisziplin nicht ausschließen – sie sind notwendig.

    Ich fordere den Kongress dringend auf, den AFBA 2025 noch vor der neuen Legislaturperiode zu verabschieden. Lassen wir unseren nächsten Präsidenten nicht in Unsicherheit zurück, wo wir Klarheit schaffen können.

    Wir haben versprochen:

    • Kompetenz und Integrität der Regierung wiederherzustellen.
    • Unser Justizsystem zu stabilisieren.
    • Unsere Verteidigung zu modernisieren, ohne neue Kriege zu führen.
    • Die Bildung zu stärken.
    • Sozialen Fortschritt mit gesundem Menschenverstand voranzutreiben.

    Jedes Versprechen wurde eingelöst.

    Aber ein Ziel – das Versprechen eines universellen, erschwinglichen und zugänglichen Gesundheitssystems – bleibt unerfüllt.

    Nicht aus Mangel an Bemühungen. Nicht aus Mangel an Planung. Das kürzlich in diesem Kongress eingebrachte Bundesgesundheitsgesetz zeigt den Weg in die Zukunft auf. Doch wir stießen auf Zurückhaltung. Auf Angst vor Veränderungen. Und auf ernsthafte Ablehnung über die Rolle der Bundesbehörden.

    Denjenigen, die dagegen stimmen, sage ich: Ich verstehe Ihre Zweifel. Aber ich hoffe, Sie sehen die Notwendigkeit dennoch. Denn wenn wir einen Soldaten im Krieg versichern können, sollten wir seine Familie im Krankheitsfall nicht im Stich lassen.

    Ich bedauere auch, dass wir kein neues Zoll- und Grenzgesetz verabschiedet haben, um unsere Grenzpolitik zu reformieren und zu modernisieren. Dies bleibt eine dringende Aufgabe für den nächsten Kongress und den nächsten Präsidenten.

    In diesen zehn Monaten habe ich nicht vom Podium aus regiert, sondern vom Tisch aus. Ich habe Pragmatismus statt Parteilichkeit und Kooperation statt Konfrontation gewählt.

    Manche nannten es unspektakulär. Andere nannten es anspruchslos.

    Aber ich nenne es astorian. Denn wir sind keine Nation, die gerettet werden muss. Wir sind eine Nation, der man dienen muss.

    Der Wahlkampf um meinen Nachfolger ist bereits im Gange. Allen, die sich um dieses Amt bewerben, spreche ich meinen Respekt aus – und erinnere sie zugleich: "The desk" gehört nicht euch. Er gehört dem Volk. Und es wird euch nicht nach euren Versprechen beurteilen, sondern nach dem, was ihr schützt.

    An die Bevölkerung von Astor: Geht wählen. Nutzt eure Stimme. Gestaltet die Zukunft. Wählt, wem ihr vertraut, diese Nation in ihr nächstes Kapitel zu führen.

    Und an meine Nachfolger, wer auch immer ihr sein mögt: Ihr erbt ein Land, das zwar verletzt, aber nicht gebrochen, hoffnungsvoll und würdig, geprüft und weiser ist. Ich bete, dass ihr diesem Moment mit Würde begegnet und dass ihr immer daran denkt: In diesem Job geht es um sie.

    God bless you.

    God bless the United States of Astor.

    Thank you!

    Action

    Wie bereits im Vorfeld der Gespräche um den P.E.A.C.E.-Treaty bereits vereinbart, treffen sich die Staats- und Regierungschefs von Roldem, Cranberra, Glenverness, Albernia und Astor zu einem Arbeitsgespräch im Oval Office. Erklärtes Ziel ist es, dass man sich auf einen erarbeiteten Entwurf einer neuartigen Verteidigungsallianz verständigt und diese auf den Weg bringt. Die Präsidentin, deren Amtszeit in 16 Tagen endet, freut sich sehr, dass dieses Meeting noch unter ihrer Administration stattfindet. Sie hofft, dass man sich schnell über das finale Dokument einig wird.

    Ladies and Gentlemen, ich begrüße Sie und heiße Sie herzlich im Oval Office willkommen. Bitte nehmen Sie gerne Platz und bedienen Sie sich an den Getränken und Snacks. Wenn etwas fehlt, lassen Sie es mich wissen, dann wird es selbstverständlich sofort besorgt.