2009/05/013 Privacy Protection Bill
- Romy C. Lanter-Davis
- Geschlossen
- Erledigt
Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 361 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Alricio Scriptatore.
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Madam Speaker,
Honorable Members of Congress,der vorliegende Entwurf stammt - wie ich bereits sagte - aus Albernia. Er wurde lediglich an die föderalen Strukturen Astors angepasst. Das Gesetz hat sich in Albernia bewährt und der Schutz der bürgerlichen Privatsphäre sollte auch hierzulande endlich ein Thema werden, mit dem sich der Kongress beschäftigt. Das Gesetz trifft Regelungen zum Datenaustausch zwischen dem Bund und den Staaten, was im Sinne der vertikalen Gewaltenteilung sinnvoll ist. Ferner wird das Bankgeheimnis endlich gesetzlich geregelt.
Ich bitte um Zustimmung.
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Madam Speaker, eine Regelung betreffend des Bankgeheimnisses liegt bereits im Banking Act vor. Ich bitte den Antragsteller daher darzulegen, inwieweit sich die Regelungen unterscheiden, ob sie kollidieren oder ob geplant ist die Regelung im Banking Act zu streichen.
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Madam Speaker,
ich erläutere natürlich gerne. Der Banking Act regelt das Bankgeheimnis in Section 2:
Vergleichen Sie hingegen Section 3 des vorliegenden Entwurfes:
Die Section des vorliegenden Entwurfes regelt das grundlegende Bankgeheimnis des Banking Act also nur detaillierter und widerspricht ihm in meinen Augen keineswegs. Detailliertere Regelungen sind aber in Bezug auf Bürgerrechte und insbesondere Persönlichkeitsrechte wie den Schutz der Privatsphäre stets vorzuziehen.
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Madam Speaker,
die Regelung im diskutierten Entwurf entschärft das Bankgeheimnis, das im Banking Act vorgesehen ist. Der Banking Act verliert natürlich nicht viele Worte, lässt im Umkehrschluss aber auch weniger Ausnahmen zu. Im Entwurf sind offenkundig einige Ausnahmen vorgesehen, unter anderem die Bundesstaaten und einige Bundesbehörden werden künftig Zugriff auf Bankdaten haben. Dies ist aktuell - mit Ausnahme der Bankenaufsicht - nicht der Fall.
Im Ergebnis kann ich - in Bezug auf Section 3 - nur der zusätzlichen Regelung des Steuergeheimnisses etwas abgewinnen. Dies hätte man aber, gerade um z.B. vorgenannte Konkurrenzregelung auszuschließen, ruhig in die entsprechende Gesetze einpflegen können.
Section 2 findet hingegen meine Zustimmung.
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Madam Speaker,
ich unterstütze grundsätzlich den Entwurf. Schließe mich aber den Fragen des Senator Scriptatore an.
Wäre es nicht sinnvoll, eine Behörde einzurichten, die im Sinne des Bürgers die Einhaltung dieses Gesetzes bzw. der datenschutzrechtlichen Regelungen kontrolliert?
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Madam Speaker,
über diesen Vorschlag ließe sich bestimmt reden. Es wäre auch möglich, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, der dem Kongress in regelmäßigen Abständen Bericht darüber erstattet, wie mit den persönlichen Daten der Bürger von Seiten der Administration umgegangen wird.
Grundsätzlich ist mir noch nicht ganz klar geworden, ob dieser Entwurf nun ohne Änderungen den Kongress passieren kann, und wenn nicht, welche konkreten Änderungen die Senatoren Templeton und Scriptatore vorschlagen. Ich wäre hier für weitere Erläuterungen dankbar.
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Madam Speaker,
ich würde es begrüßen, würde eine Regelung bezüglich eines Datenschutzbeauftragten direkt in den Entwurf eingepflegt werden. So kann der Kongress bereits im Vorfeld Rechtssicherheit schaffen und den Mißbruch etwaiger erhobener Daten minimieren. -
Madam Speaker,
ich schlage die folgende Version des Entwurfes vor.
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Madam Speaker,
der geänderte Entwurf ist annehmbar. -
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