2009/05/006 Federal Taxes Amendment Bill

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 718 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Alricio Scriptatore.


  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Astoria City, 6th of May 2009



    Honorable Members of Congress,


    der Senator of Savanna, Richard Templeton hat folgenden Antrag in den Kongress eingebracht.


    Die Discussion dauert bis Sonntag, den 10.5.2009 - 21:45 Uhr


    gez.
    Romy Lanter-Davis
    President of Congress


    Federal Taxes Amendment Bill


    ARTICLE I - FEDERAL TAXATION AMENDMENTS


    Sec. 1. Amending the Federal Corporate Tax on Profit Act.
    (1) Section 1 des Federal Corporate Tax on Profit Act wird Subsection 1 der Section 1. Des Weiteren wird als Subsection 2 angefügt:

      "(2) Unterlässt es ein dafür zuständiger Amtsträger vorsätzlich oder grob fahrlässig, die Regelungen dieses Gesetzes auszuführen, ist er den Vereinigten Staaten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher die Regelungen dieses Gesetzes schuldhaft falsch ausführt."


    (2) In Section 2, Subsection 2 des Federal Corporate Tax on Profit Act werden die Worte "10 %" durch die Worte "5 %" ersetzt.


    (3) Section 2 des Federal Corporate Tax on Profit Act wird die folgende Subsection 3 angefügt:

      "(3) Steuern nach diesem Gesetz werden stets am ersten Tag eines Monats für den vorhergehenden Monat eingezogen."


    (4) Dem Federal Corporate Tax on Profit Act wird die folgende Section 4 angefügt:

      "Sec. 4. Tax Evasion.
      Wer unter Umgehung technischer oder gesetzlicher Grenzen oder im Wege der Verbringung von Geld in das Ausland Steuern nach diesem Gesetz verkürzt, vollendet den Tatbestand von Art. III, Sec. 5, Ssec. 2 des USPC."


    Sec. 2. Amending the Federal Wealth Tax Act.
    (1) Section 1 des Federal Wealth Tax Act wird Subsection 1 der Section 1. Des Weiteren wird als Subsection 2 angefügt:

      "(2) Unterlässt es ein dafür zuständiger Amtsträger vorsätzlich oder grob fahrlässig, die Regelungen dieses Gesetzes auszuführen, ist er den Vereinigten Staaten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher die Regelungen dieses Gesetzes schuldhaft falsch ausführt."


    (2) Section 2 des Federal Wealth Tax Act wird die folgende Subsection 3 angefügt:

      "(3) Steuern nach diesem Gesetz werden stets am ersten Tag eines Monats für den vorhergehenden Monat eingezogen."


    (3) Section 3 des Federal Wealth Tax Act werden die folgende Subsection 3 und 6 angefügt:

      "(3) Freibeträge nach Subsection 1 und 2 stehen jeder natürlichen und juristischen Person nur einmal zu.
      (4) Für denjenigen, der alleine deswegen mehrere Konten führt, um den Freibetrag nach Subsection 1 oder 2 mehrfach in Anspruch nehmen zu können, entfällt der Freibetrag in Gänze und er ist den Vereinigten Staaten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Satz 1 gilt insbesondere für juristische Personen, deren Eigentumsverhältnisse die selben oder weitgehend die selben sind und bzw. oder deren Geschäfte einer einheitlichen Leitung unterstehen (Konzerne).
      (5) Juristische Personen, die nachweislich einen gemeinnützigen Zweck erfüllen, bekommen auf Antrag die entrichtete Vermögenssteuer des vergangenen Monats erstattet.
      (6) Zugelassene Banken nach dem Banking Act sind bis zu einer Höhe von 10.000,00 A$ von der Vermögenssteuer befreit.Von Satz 1 erfasste Banken, die nachweislich regelmäßig Kredite vergeben, können auf Antrag gänzlich von der Entrichtung der Vermögenssteuer befreit werden..


    (4) Dem Federal Wealth Tax Act wird die folgende Section 4 angefügt:

      "Sec. 4. Tax Evasion.
      Wer unter Umgehung technischer oder gesetzlicher Grenzen oder im Wege der Verbringung von Geld in das Ausland Steuern nach diesem Gesetz verkürzt, vollendet den Tatbestand von Art. III, Sec. 5, Ssec. 2 des USPC."


    ARTICLE II - FINAL PROVISIONS


    Sec. 1. Entry Into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

  • Madam Speaker,


    eine ausführliche Begründung werde ich noch nachreichen. Zunächst einmal möchte ich meinen Antrag ergänzen, da mich Mr. Xanathos zurecht auf den Banking Act aufmerksam gemacht hat.


    In Article I, Section 2, Subsection 3 habe ich u.a. folgende Regelung vorgesehen:


    (6) Zugelassene Banken nach dem Banking Act, die nachweislich regelmäßig Kredite vergeben, können auf Antrag von der Entrichtung der Vermögenssteuer befreit werden.


    Diese möchte ich wie folgt ergänzen:


    (6) Zugelassene Banken nach dem Banking Act sind bis zu einer Höhe von 10.000,00 A$ von der Vermögenssteuer befreit.Von Satz 1 erfasste Banken, die nachweislich regelmäßig Kredite vergeben, können auf Antrag gänzlich von der Entrichtung der Vermögenssteuer befreit werden.

  • Madam Speaker,


    ich warte zwar gerne, bis der ehrenwerte Senator of Savannah seine Begründung zu diesem Entwurf abgegeben hat, möchte jedoch grundsätzlich schon einige Dinge dazu sagen.


    Die mit diesem Gesetz eingeführten Regelungen zur Haftung der Amtsträger halte ich für absolut inakzeptabel. Ein einzelner Beamter kann unmöglich den Schaden auf eigene Kosten bezahlen, den sein Handeln verursachen kann. Mit dieser Regelung wird nur eines erreicht, nämlich, dass niemand mehr solche Aufgaben wahrnehmen möchte. Die Beamten sollten auf dem verfassungsmäßigen Weg zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Amtspflichten verletzen, nämlich mit der Amtsenthebung. Bei grober Vernachlässigung der Amtspflichten kann ferner über eine ordentliche gerichtliche Bestrafung nachgedacht werden. Ein Aufkommen für den Schaden halte ich aber für absolut unmöglich.


    Desweiteren bin ich dafür - weiß aber nicht, ob es technisch umsetzbar ist - bei der Berechnung der Federal Wealth Tax schlicht das Vermögen einer Person auf allen Konten zusammenzurechnen und auf dieser Grundlage die Steuer zu erheben. Denn es gälte in einem Gerichtsverfahren zu beweisen, dass eine Person alleine zur mehrfachen Wahrnehmung des Freibetrags mehrere Konten unterhält, was ich argumentativ für schwierig halte. Da ich jedoch wie gesagt nicht weiß, inwieweit eine solche Addition aller Kontostände technisch umsetzbar ist, versehe ich diesen Einwurf mit einem Fragezeichen.


    Thank you.

  • Madam Speaker,


    in aller Kürze möchte ich auf die Einwände des Senators von Freeland eingehen.


    SimOff

    Will gleich in's Kino, daher werde ich erst später order morgen weiter drauf eingehen können.


    Die Amtshaftung ist richtig. Warum? Weil den Vereinigten Staaten durch das Vverschulden von Ämtsträgern gerade im Finanzbereich mehrere tausend, wenn nicht gar zehntausend A$ entgehen. So zuletzt geschehen. Der Secretary of Trade and Treasury und sein Vertreter haben die nach dem Federal Taxes Reformation Act vorgesehenen Steuern deutlich zu spät eingestellt. Dadurch ist den Vereinigten Staaten ein Schaden von - gemessen am aktuell vom Secretary eingebrachten Haushalt - etwa 10.000 A$ entstanden!


    Die Regelung nimmt im Übrigen nur Bezug auf schuldhaftes Handeln. Technische Mängel der EcoSim hat der Secretary nicht zu vertreten, so dass er die Schäden aus dem Vermögenssteuer-Debakel nicht zu vertreten hat. Dies nur am Rande, ehe jemand meint, dies sei ein auf den aktuellen Fall gemünzter Antrag.


    Des Weiteren habe ich die Formulierungen bezüglich des Freibetrages absichtlich so gewählt. Steuern werden Konten-, aber nicht Personenbasierend erhoben. Im Regelfall können Freibeträge - oder die Steuerfreiheit (soweit nicht auf alle Steuern bezogen) - somit nur für eine Variante von Konten (z.B. Privatpersonen, Unternehmen) festgelegt werden.

  • Madam Speaker,


    bevor ich mich äußere möchte auch ich die ausführliche Begründung des Antragstellers hören.

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


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  • Madam Speaker,


    ich bin gespannt auf die Erläuterungen des Antragsstellers, denn bisher sind meine Bedenken nicht ausgeräumt.


    Zitat

    Original von Richard D. Templeton
    Die Amtshaftung ist richtig. Warum? Weil den Vereinigten Staaten durch das Vverschulden von Ämtsträgern gerade im Finanzbereich mehrere tausend, wenn nicht gar zehntausend A$ entgehen. So zuletzt geschehen. Der Secretary of Trade and Treasury und sein Vertreter haben die nach dem Federal Taxes Reformation Act vorgesehenen Steuern deutlich zu spät eingestellt. Dadurch ist den Vereinigten Staaten ein Schaden von - gemessen am aktuell vom Secretary eingebrachten Haushalt - etwa 10.000 A$ entstanden!


    Selbst wenn dies richtig ist - was ich nicht dementieren will - dürfen Beamte in meinen Augen nicht mit ihrem Privatvermögen für ihr Handeln im Auftrag des Staates haftbar gemacht werden. Die Bundesbeamten bindet ein enges Dienstverhältnis an die Vereinigten Staaten. Dieses Dienstverhältnis damit zu belohnen, dass kleine Fehler - die zum Beispiel bei Steuern natürlich den Staat horrende Summen kosten können - mit der Verarmung belohnt werden, würdigt das Vertrauen der Beamten in die Vereinigten Staaten keineswegs und wird lediglich dazu führen, dass begangene Fehler vielleicht gar nicht mehr zugegeben werden, sondern der betroffene Beamte mit allen Mitteln versucht, zu verhindern, dass sie ans Licht kommen, weil das seinen persönlichen Ruin bedeuten würde. Das ist meines Erachtens für die Transparenz und Demokratie unserer Politik alles andere als förderlich.


    Zitat

    Die Regelung nimmt im Übrigen nur Bezug auf schuldhaftes Handeln. Technische Mängel der EcoSim hat der Secretary nicht zu vertreten, so dass er die Schäden aus dem Vermögenssteuer-Debakel nicht zu vertreten hat. Dies nur am Rande, ehe jemand meint, dies sei ein auf den aktuellen Fall gemünzter Antrag.


    Das meinte ich ganz und gar nicht, schließlich sind die aktuellen Probleme ja mitnichten die Schuld des Secretary. Grundsätzlich glaube ich aber, dass eine solche Haftungsregelung falsch ist, die Begründung haben Sie ja schon gehört.


    Zitat

    Des Weiteren habe ich die Formulierungen bezüglich des Freibetrages absichtlich so gewählt. Steuern werden Konten-, aber nicht Personenbasierend erhoben. Im Regelfall können Freibeträge - oder die Steuerfreiheit (soweit nicht auf alle Steuern bezogen) - somit nur für eine Variante von Konten (z.B. Privatpersonen, Unternehmen) festgelegt werden.


    In Ordnung, wenn es technisch nicht umsetzbar ist, brauchen wir natürlich in diese Richtung gar nichts zu beschließen.


    Ich hoffe, dass der ehrenwerte Senator von Savannah meine Bedenken ausräumen kann, andernfalls werde ich diesem Gesetz nicht zustimmen können.

  • Madam Speaker,


    ehe ich das Gesetz in seiner Gänze begründen werde, möchte ich nochmals auf die Bedenken des Senators von Freeland eingehen:


    Zitat

    Original von Richard D. Templeton
    Selbst wenn dies richtig ist - was ich nicht dementieren will - dürfen Beamte in meinen Augen nicht mit ihrem Privatvermögen für ihr Handeln im Auftrag des Staates haftbar gemacht werden. Die Bundesbeamten bindet ein enges Dienstverhältnis an die Vereinigten Staaten. Dieses Dienstverhältnis damit zu belohnen, dass kleine Fehler - die zum Beispiel bei Steuern natürlich den Staat horrende Summen kosten können - mit der Verarmung belohnt werden, würdigt das Vertrauen der Beamten in die Vereinigten Staaten keineswegs und wird lediglich dazu führen, dass begangene Fehler vielleicht gar nicht mehr zugegeben werden, sondern der betroffene Beamte mit allen Mitteln versucht, zu verhindern, dass sie ans Licht kommen, weil das seinen persönlichen Ruin bedeuten würde. Das ist meines Erachtens für die Transparenz und Demokratie unserer Politik alles andere als förderlich.


    Senator Hodges, Sie sind dem Vernehmen nach juristisch vorgebildet, daher sollten Ihnen die Begrifflichkeiten "Vorsätzlichkeit" und "grobe Fahrlässigkeit" durchaus etwas sagen. Wenn sich Ihre Bedenken auf beide Tatbestandsvoraussetzungen beziehen sollten, dann haben Sie meines Ermessens Ihre Profession verfehlt.


    Es sollte, dieser Meinung bin ich, selbstverständlich sein, dass vorsätzlich - also mit Wissen und Wollen! - angerichteter Schaden durch einen Bediensteten der Vereinigten Staaten nicht vom Staat (im Ergebnis also dem Steuerzahler) beglichen werden muss. Der verantwortliche Bedienstete muss für seine Handlungen direkt in Anspruch genommen werden, da er den Schaden absichtlich herbeigeführt hat. Ansonsten, so befürchte ich, würden Schludrigkeit und Boshaftigkeit im Ergebnis noch belohnt, da der angerichtete Schaden von der Allgemeinheit bezahlt werden müsste, der Amtsträger aber lediglich ohne weitere Ausgleichsverpflichtungen aus dem Amt entlassen werden würde - wenn überhaupt. Und wenn man bedenkt, um welche Summen es hier teilweise geht, dann ist das nicht akzeptabel.


    Ich unterstelle Ihnen aber mal, dass Sie diesen Sachverhalt bedacht haben und sich lediglich auf "grobe Fahrlässigkeit" beziehen, wenn Sie sich gegen eine Amtshaftung aussprechen.


    Auch diese Bedenken möchte ich ausräumen: Ein Amtsträger der Vereinigten Staaten leistet nicht ohne Grund einen Eid, der da lautet: "Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde." Insbesondere der letzte Teil - "Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen" - ist hier von besonderer Bedeutung, wenn man über Amtshaftung spricht. Die Verfassungsväter und -mütter haben ganz klar bedacht, dass ein Amtsträger seine Handlungen stets bedenken und Fehler vermeiden muss.


    Die Berufung in den Dienst der Vereinigten Staaten ist daher kein sprichwörtlicher "Persilschein", sondern von einer besonderen gegenseitigen Verantwortung geprägt. Und wenn diese Verantwortung durch einen groben Fehler - einen solchen, den man durch bessere Prüfung oder sorgfältigere Arbeit leicht hätte verhindern können - verletzt wird, dann muss der Amtsträger, ganz im Einklang mit dem geleisteten Eid, die Konsequenzen tragen.


    Und um kurz noch auf Ihr Beispiel einzugehen, dass betroffene Amtsträger ihre Verfehlungen dann nicht zugeben, sondern verschleiern würden: Damit würden diese Amtsträger mindestens einen Straftatbestand erfüllen, ggf. sogar erst dann Anlass zur Prüfung des Tatbestands der Vorsätzlichkeit erfüllen, ganz davon abgesehen, dass sie eine Schande für die Vereinigten Staaten wären und mit Schimpf und Schande aus dem Amt entlassen werden müsste, um niemals wieder in eine solche Position zu gelangen.


    Zitat

    Das meinte ich ganz und gar nicht, schließlich sind die aktuellen Probleme ja mitnichten die Schuld des Secretary.


    Ob die verstätete Einrichtung der Steuern und der damit verbundene Steuerverlust nicht in seiner Schuld liegen, ist derzeit alles andere als geklärt. Möglicherweise wäre auch der damalige Deputy Secretary zu belangen.


    Zitat

    Ich hoffe, dass der ehrenwerte Senator von Savannah meine Bedenken ausräumen kann, andernfalls werde ich diesem Gesetz nicht zustimmen können.

  • Madam Speaker,


    ich möchte das Gesetz nunmehr gerne in kompletter Form begründen:


    Zunächst einmal sieht das Gesetz die Änderung der beiden bundeseigenen Steuergesetze vor: Die des Federal Corporate Profit Tax Act (wie ich soeben gesehen habe, ist der Name des Gesetzes im Entwurf falsch geschrieben, ich werde das später rechtzeitig überarbeiten) und die des Federal Wealth Tax Act.


    Beiden Gesetzen sind die folgenden Änderungen gemein:


    1. Die bereits diskutierte Amtshaftungsregel, die bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Unterlassen oder - also in verschäfter Form - der schuldhaft falschen Ausführung der Regelungen des Gesetzes Anwendung findet. Hiermit ist sicher gestellt, dass die Bürger der Vereinigten Staaten finanzielle Schäden, die durch das Handeln oder Nichthandeln eines Amtsträgers entstehen, nicht aus Steuermitteln kompensieren müssen, sondern der Amtsträger zu Schadensersatz verpflichtet ist.


    2. Weiterhin werden beide Gesetze dahingehend ergänzt, dass die derzeitige Handhabung, Steuern zum ersten eines Monats für den vergangenen Monat einzuziehen, formal festgeschrieben wird. Dies entspricht auch den technischen Limitierungen, die uns die EcoSim vorgibt.


    3. Schließlich wird beiden Gesetzen eine neue Section angefügt, die Steuerhinterziehung [Edit: definiert und] strafbar macht. Diese Regelung kann an dieser Stelle entfallen, sobald entsprechende Regelungen in den USPC aufgenommen werden. Ich halte es aber für richtig und wichtig, dass bis zu einer solchen USPC-Reform die Steuerhinterziehung explizit geregelt ist.


    Neben diesen für beide Gesetze identischen Regelungen habe ich jeweils eigenständige Änderungen vorgesehen, die ich für jedes Gesetz getrennt begründen möchte:


    Federal Coporate Profit Tax Act:


    Im aktuell durch das House of Representatives behandelten Haushalt für Mai 2009 ist eine Schätzung der durch die Corporate Profit Tax vereinnahmten Steuern für April 2009 vorgesehen. Diese geht von ca. 30.000 A$ aus. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Steuer erst 10 Tage zu spät eingerichtet wurde, ist davon auszugehen, dass sich dieser Betrag im Normalfall auf bis zu 40.000 A$ erhöht.


    Unter Berücksichtigung dieses Betrages halte ich es für gerechtfertigt, den vorgesehenen Steuersatz von 10% auf die Hälfte, also 5%, zu verringern. Mit etwa 20.000 A$ allein aus der Corporate Profit Tax - neben der Vermögenssteuer und den Einkünften aus den Staatsbetrieben - könnte die vor einigen Monaten ausgesetze Zahlung von Bundesgehältern zu 100% finanziert, also ohne Bedenken umgehend wieder aufgenommen werden. In diesem Sinne schlage ich vor, Section 2, Subsection 2 des Federal Corporate Profit Tax Act entsprechend zu ändern.


    Federal Wealth Tax Act:


    Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass gewisse Unternehmer - deren Name ich ungenannt lassen bleibe, aber jeder von Ihnen wird genau wissen, wen ich meine - Lücken im Steuerrecht ausnutzen, um die Vermögenssteuer nicht bezahlen zu müssen. Sie vorenthalten den Vereinigten Staaten damit die durch Gesetz festgelegten Steuern über Umwege und technische Limitierungen, die uns die EcoSim vorgibt. Ich halte das für schändlich und absolut inakzeptabel!


    In diesem Sinne habe ich Regelunen vorgesehen, die diesem Treiben effektiv ein Ende bereiten. Nunmehr ist explizit festgelegt, dass der Vermögensfreibetrag nicht über Zweit- oder Mehrkonten bzw. Schein- oder Tochterunternehmen mehrfach in Anspruch genommen werden kann. Ansonsten tritt eine unmittelbare Schadensersatzpflicht ein und jeglicher Freibetrag entfällt. Ich weise an dieser Stelle gerne darauf hin, dass Regelungen des Strafrechts trotz Schadensersatzpflicht weiterhin Geltung finden, habe aber im Sinne der Übersichtlichkeit darauf verzichtet, dies im Entwurf deklaratorisch zu erwähnen.


    Weiterhin habe ich erweiterte Freibetragsregelungen für gemeinnützige Einrichtungen sowie Banken im Sinne des Banking Act vorgesehen. Ersteres bedarf m.E. keiner weiteren Begründung, zweiteres habe ich unter Ansehung der Regelungen des Banking Acts, dass Banken jederzeit ein Grundkapital von 10.000 A$ vorhalten müssen, aufgenommen. Würde der Staat diese 10.000 A$ vermögensrechtlich besteuern, er könnte im Einzelfall dazu beitragen, dass ansonsten anstandslos operierende Banken ihre gesetzliche Zulassung verlieren würden. Dies kann natürlich nicht sein, so dass eine entsprechende Regelung mit aufgenommen werden müsste.


    Aufgrund von technischen Limitierungen der EcoSim weise ich an dieser Stelle insbesondere darauf hin, dass Banken künftig durch mindestens eine eigene Rechtsform innerhalb der EcoSim behandelt werden müssten, damit etwaige Regelungen der Vermögenssteuer nicht mit den anderen vorgesehenen Freibeträgen in Konflikt geraten.


    Alles in Allem hoffe ich, der Antrag wird die entsprechende Zustimmung durch den Kongress erhalten.
    Vielen Dank.

  • Madam Speaker,


    insbesondere die Haftungsklausel ist mir noch immer ein Dorn im Auge. Machen wir es doch konkret: Stellen Sie sich vor, der SoTT verursacht einen Steuerverlust von 100.000 $. Der ehrenwerte Senator of Savannah verlangt allen Ernstes, dass der SoTT für diesen Schaden selbst aufkommt? Da das außerhalb seiner Möglichkeiten liegt, wird er gar nicht dafür aufkommen. Und dann bezahlt niemand den Schaden, nicht mal der Steuerzahler. Worüber man reden könnte, wäre zum Beispiel eine Regelung, die den betroffenen Amtsträger dazu verpflichtet, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Beseitigung des Schadens beteiligen muss. Wenn er dann einen Schaden von 1.000 $ verursacht, kann er dafür voll haften, wenn es 100.000 $ sind, übernimmt er den Teil, den er bezahlen kann.


    Abgesehen davon bin ich mit dem Gesetz einverstanden.


  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 10th of May 2009



    Right Hounorable Members of Congress,


    die Aussprache wir aufgrund der noch zu klärenden Punkte einmalig verlängert.
    Sie dauert nun bis Freitag, den 15.05.2009, 19:20 Uhr.



    sig.

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  • Zitat

    Original von Norman Howard Hodges
    Madam Speaker,


    insbesondere die Haftungsklausel ist mir noch immer ein Dorn im Auge. Machen wir es doch konkret: Stellen Sie sich vor, der SoTT verursacht einen Steuerverlust von 100.000 $. Der ehrenwerte Senator of Savannah verlangt allen Ernstes, dass der SoTT für diesen Schaden selbst aufkommt? Da das außerhalb seiner Möglichkeiten liegt, wird er gar nicht dafür aufkommen. Und dann bezahlt niemand den Schaden, nicht mal der Steuerzahler. Worüber man reden könnte, wäre zum Beispiel eine Regelung, die den betroffenen Amtsträger dazu verpflichtet, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Beseitigung des Schadens beteiligen muss. Wenn er dann einen Schaden von 1.000 $ verursacht, kann er dafür voll haften, wenn es 100.000 $ sind, übernimmt er den Teil, den er bezahlen kann.


    Abgesehen davon bin ich mit dem Gesetz einverstanden.


    Madam Speaker,


    ich möchte nochmals auf die Wortmeldung von Senator Hodges eingehen.


    Vorausschicken muss ich, dass ich seine Parteinahme für einen Secretary of Trade and Treasury, der mit Absicht oder zumindest unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt finanzielle Schäden für die Vereinigten Staaten - und somit im Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger - anrichtet, nicht nachvollziehen kann.


    Davon abgesehen halte ich 100.000 A$ für eine zu hoch gegriffene Zahl. Nach Halbierung der Corporate Profit Tax geht es dort um eine Summe von höchstens 20.000 A$. Die Vermögenssteuer ist noch nicht bezifferbar, wird sich aber kaum in einem deutlich größeren Rahmen bewegen.


    Im Falle dessen, dass der Kongress in der nächsten Zeit beschließen sollte, die Federal Salaries wieder in Kraft zu setzen, hätte auch ein Secretary ein nicht zu verachtendes Grundeinkommen.


    Schließlich ist es richtig, dass sicherlich nicht jeder Schaden vom Verursacher, sondern auch vom Steuerzahler getragen werden muss. Das wäre beim status quo aber stets und ausnahmslos der Fall und der oder die Verantwortlichen müssten sich in keinster Weise an der Schadenslinderung beteiligen.


    Und ich denke nicht, dass dies verantwortlich wäre. Wer ein Amt - und damit Einfluß - ausübt, der soll auch für seine Handlungen verantwortlich sein.

  • Madame Speaker,


    ich erwidere gerne.


    Zitat

    Original von Richard D. Templeton
    Madam Speaker,


    ich möchte nochmals auf die Wortmeldung von Senator Hodges eingehen.


    Vorausschicken muss ich, dass ich seine Parteinahme für einen Secretary of Trade and Treasury, der mit Absicht oder zumindest unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt finanzielle Schäden für die Vereinigten Staaten - und somit im Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger - anrichtet, nicht nachvollziehen kann.


    Dem ehrenwerten Senator of Savannah sollte doch klar sein, dass ich mich als Parlamentarier für jeden Menschen einsetze, und zu den Menschen in diesem Land gehört nun mal auch der Secretary of Trade and Treasury. Das hat nichts mit dem kürzlich zurückgetretenen Mr. Franklin zu tun, denn er kann für die von ihm verursachten Schäden nun ohnehin nicht mehr haftbar gemacht werden. Ich erteile dem hier zu Tage tretenden Populismus entschieden entgegen. Das Wohl der Allgemeinheit mag über dem Wohl des Einzelnen stehen, aber das berechtigt den Gesetzgeber nicht dazu, einzelnen Personen übermäßige Lasten aufzuerlegen.


    Zitat

    Davon abgesehen halte ich 100.000 A$ für eine zu hoch gegriffene Zahl. Nach Halbierung der Corporate Profit Tax geht es dort um eine Summe von höchstens 20.000 A$. Die Vermögenssteuer ist noch nicht bezifferbar, wird sich aber kaum in einem deutlich größeren Rahmen bewegen.


    Mein Beispiel mit 100.000 A$ war hypothetisch und nicht auf einen konkreten Sachverhalt bezogen. Wer weiß? Vielleicht wächst die Wirtschaft in Astor ja rapide. Darüber Aussagen zu treffen, halte ich für schwierig.


    Zitat

    Im Falle dessen, dass der Kongress in der nächsten Zeit beschließen sollte, die Federal Salaries wieder in Kraft zu setzen, hätte auch ein Secretary ein nicht zu verachtendes Grundeinkommen.


    Wenn das Wörtchen wenn nicht wär', wär' ich schon längst ein Millionär. Bisher sieht es jedenfalls nicht so aus, als hege der Kongress in diese Richtung Bestrebungen, oder?


    Zitat

    Schließlich ist es richtig, dass sicherlich nicht jeder Schaden vom Verursacher, sondern auch vom Steuerzahler getragen werden muss. Das wäre beim status quo aber stets und ausnahmslos der Fall und der oder die Verantwortlichen müssten sich in keinster Weise an der Schadenslinderung beteiligen.


    Woran machen Sie diese Aussage fest?


    Zitat

    Und ich denke nicht, dass dies verantwortlich wäre. Wer ein Amt - und damit Einfluß - ausübt, der soll auch für seine Handlungen verantwortlich sein.


    Ganz richtig. Aber zu dieser Verantwortung gehört es nicht, bei Versäumnissen den Rest seines Lebens in Armut verbringen zu müssen.

  • Madam Speaker,
    ich möchte anregen die Geldschuld in eine Haftschuld umzuwandeln. Insofern ein SoTT fahrlässig das Geld des Staates einbüßt, könnte er gemäß dem Gesetz ebenso gut zu einer Haftstrafe verurteilt werden, insofern ein Gericht den Tatbestand als gegeben betrachtet. Vielleicht nimmt man beide Varianten - Geld- und Haftstrafe - mit auf, so dass das Gericht Spielraum beim festlegen der Strafe hat um eventuelle mildernde Umstände berücksichtigen zu können. Einen SoTT komplett durch sein Einkommen veratwortlich zu machen halte ich für grenzwertig - schließlich können Verluste durchaus das Lebenseinkommen eines SoTT übersteigen.

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  • Madam Speaker,


    die bisher vorgesehene Regelung ist eine eher verwaltungsrechtliche, da ich bislang ausdrücklich keine Strafbestimmung aufnehmen wollte, die m.E. für vorsätzliche Handlungen bereits durch Art. IV, Sec. 3 des USPC ausreichend geregelt ist.


    Eine Ersatzhaft ist m.W. für den Schadensersatz bislang an keiner Stelle vorgesehen und ich fände es auch schwierig, diesen in verfassungsgemäßer Form in das Gesetz aufzunehmen. Wenn gewünscht, werde ich mich aber um eine entsprechende rechtliche Prüfung bemühen und, soweit diese positiv ausfällt, eine passende Formulierung erarbeiten.


    Zitat

    Original von Norman Howard Hodges
    Woran machen Sie diese Aussage fest?


    Am rechtlichen status quo, Mr. Attorney General.


  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 17th of May 2009



    Right Hounorable Members of Congress,


    die Aussprache wir aufgrund der noch zu klärenden Punkte verlängert.
    Sie dauert nun bis Dienstag, den 19.05.2009, 19:50 Uhr.



    sig.

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  • Madam Speaker,


    ich warte immernoch auf eine möglichst breite Meinungsbildung zu der Frage, ob ich mich um die von mir zuvor erwähnte rechtliche Prüfung bemühen und, soweit diese positiv ausfällt, eine passende Formulierung ausarbeiten soll.


    Edit: Klarstellende Formulierung.

  • Madam Speaker, ich würde es begrüßen, würde sich der Senator von Savannah um diese Prüfung bemühen. Zugleich bitte ich darum die Aussprache erneut zu verlängern, um dem Senator damit die Möglichkeit zur Anpassung seines Entwurfes zu geben.

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  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Astoria City, 15th of May 2009



    Right Hounorable Members of Congress,


    da seitens der Kongressmitglieder weiterer Aussprachebedarf besteht, wird diese verlängert.
    Sie dauert nun bis Samstag, den 23.05.2009, 16:00Uhr.



    sig.
    Romy Lanter-Davis
    The President of Congress


  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 24th of May 2009



    Right Hounorable Members of Congress,


    die Aussprache wir aufgrund der noch zu klärenden Punkte verlängert.
    Sie dauert nun bis Donnerstag, den 28.05.2009, 14:10 Uhr.



    sig.

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