Rep. Lanter-Davis, Sen. Howell et alt. ./. Beringer, U.S. Vice President

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  • To:
    The Supreme Court of the United States
    Mr. Ulysses S. Finnegan, Chief Justice


    Subject:
    Motion for Impeachment of the U.S. Vice President due to Absence from Official Duties


    Mr. Jason Caldwell,
    Member of the House of Representatives,


    und


    Mr. Edmund S. Malroy,
    U.S. Senator for Freeland,


    beantragen, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten das Folgende feststellen möge:


    Ms. Kimberly Beringer ist des Amtes der Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten von Astor nach Art. IV Sec. 6 Ssec. 2 Constitution wegen unbegründeten, mehr als zwanzigtägigen Fernbleibens von ihren Amtsgeschäften am 12. Dezember 2008 verlustig gegangen.


    On the Reasons:


    Art. IV Sec. 6 Ssec. 2 Constitution regelt den Amtsverlust des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten bei mehr als zwanzigtätigem, unbegründetem Fernbleiben von ihren Amtsgeschäften: Ist eine solche unbegründete Vernachlässigung der Amtsgeschäfte für einen Zeitraum von mehr als zwanzig Tagen gegeben, hat der Oberste Gerichtshof auf Antrag je eines Mitglieds des Repräsentantenhauses und des Senats den Amtsverlust des betreffenden Amtsträgers - Präsident oder Vizepräsident - festzustellen.


    Der letzte öffentliche Auftritt der Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten datiert vom 21. November 2008, 22.15 Uhr. Sie hatte sich weder für die Gesamtheit oder Teile des seither verstrichenen Zeitraums abwesend gemeldet, noch ihr Fernbleiben von den Amtsgeschäften anderweitig begründet.


    Somit ist sie spätestens am 12. Dezember 2008, 0.00 Uhr, gemäß Art. IV Sec. 6 Ssec. 2 Constitution des Amtes der Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten verlustig gegangen.


    Die Antragsteller sind als Mitglieder des Repräsentantenhauses bzw. des Senats nach der zitierten Verfassungsbestimmung berechtigt, die Feststellung des Amtsverlustes von Ms. Kimberly Beringer als Vizepräsidentin durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zu beantragen.

    EDMUND S. MALROY [D]
    LAWYER IN RETIREMENT
    FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES



  • Im Verfahren
    Lanter-Davis, Howell, et.al. on declarating the Impeachment of Vice-President Beringer


    wurden die folgenden Impeachment-Anträge eingereicht:



    Motion I: Lanter-Davis, Representative and Howell, Senator


    Klage


    der Representative Romy Christina Lanter-Davis


    - Klägerin zu 1. -


    und des Senators Cole Howell


    - Kläger zu 2. -


    gegen


    Mrs. Kimberly Beringer


    - Beklagte -


    wegen Feststellung des Amtsverlustes der Beklagten wegen unbegründeten Fernbleibens von den Amtsgeschäften.


    Antragsformel: Der Oberste Gerichtshof stellt fest, dass die Beklagte Mrs. Kimberly Beringer des Amtes des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten von Astor nach Art. IV Sec. 6 (2) der Bundesverfassung wegen unbegründeter Abwesenheit von den Amtsgeschäften von mehr als zwanzig Tagen Dauer am 12. Dezember 2008, 0:00 h verlustig geworden ist.


    Begründung:


    Der letzte Beitrag der Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten von Astor im Forum datiert vom 21. November 2008, 22:15 h.


    Nach Art. IV Sec. 6 (2) der Bundesverfassung verlieren der Präsident oder der Vizepräsident automatisch ihr Amt, wenn sie den Amtsgeschäften länger als zwanzig Tage unbegründet fernbleiben. Diesen Zeitraum des Fernbleibens von seinen Amtsgeschäften hatte Mrs. Beringer - bei für die Amtsinhaberin günstigsten Auslegung der Vorschrift - am 11. Dezember 2008, 24:00 h erreicht.


    Sie hatte sich für keine Phase dieses zwanzigtätigen Zeitraumes abwesend gemeldet, oder ihr Fernbleiben von den Amtsgeschäften sonst begründet.


    Somit ist sie am 12. Dezember 2008, 0:00 h kraft Art. IV Sec. 6 (2) der Bundesverfassung automatisch des Amtes als Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten verlustig geworden.


    Die Antragsteller zu 1. und 2. sind als Mitglieder des Repräsentantenhauses bzw. des Senats nach der genannten Vorschrift berechtigt, die Feststellung des Amtsverlustes der Mrs. Kimberly Beringer durch das zuständige Oberste Bundesgericht zu beantragen.


    Motion II: Caldwell, Representative and Malroy, Senator


    16.12.2008 01:08:48
    To:
    The Supreme Court of the United States
    Mr. Ulysses S. Finnegan, Chief Justice


    Subject:
    Motion for Impeachment of the U.S. Vice President due to Absence from Official Duties


    Mr. Jason Caldwell,
    Member of the House of Representatives,


    und


    Mr. Edmund S. Malroy,
    U.S. Senator for Freeland,


    beantragen, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten das Folgende feststellen möge:


    Ms. Kimberly Beringer ist des Amtes der Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten von Astor nach Art. IV Sec. 6 Ssec. 2 Constitution wegen unbegründeten, mehr als zwanzigtägigen Fernbleibens von ihren Amtsgeschäften am 12. Dezember 2008 verlustig gegangen.


    On the Reasons:


    Art. IV Sec. 6 Ssec. 2 Constitution regelt den Amtsverlust des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten bei mehr als zwanzigtätigem, unbegründetem Fernbleiben von ihren Amtsgeschäften: Ist eine solche unbegründete Vernachlässigung der Amtsgeschäfte für einen Zeitraum von mehr als zwanzig Tagen gegeben, hat der Oberste Gerichtshof auf Antrag je eines Mitglieds des Repräsentantenhauses und des Senats den Amtsverlust des betreffenden Amtsträgers - Präsident oder Vizepräsident - festzustellen.


    Der letzte öffentliche Auftritt der Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten datiert vom 21. November 2008, 22.15 Uhr. Sie hatte sich weder für die Gesamtheit oder Teile des seither verstrichenen Zeitraums abwesend gemeldet, noch ihr Fernbleiben von den Amtsgeschäften anderweitig begründet.


    Somit ist sie spätestens am 12. Dezember 2008, 0.00 Uhr, gemäß Art. IV Sec. 6 Ssec. 2 Constitution des Amtes der Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten verlustig gegangen.


    Die Antragsteller sind als Mitglieder des Repräsentantenhauses bzw. des Senats nach der zitierten Verfassungsbestimmung berechtigt, die Feststellung des Amtsverlustes von Ms. Kimberly Beringer als Vizepräsidentin durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zu beantragen.

    Ulysses S. Finnegan jr.


    Former Chief Justice of the United States and of the Free State of [definition=5]New Alcantara[/definition]
    VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General


  • In den Verfahren

      Romy C. Lanter-Davis, Representative
      Cole Howell, Senator

      - Antrag 1 -


      und


      Jason Caldwell, Representative
      Edmund S. Malroy, Senator

      - Antrag 2 -


    über die Anträge festzustellen, dass die Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten, Ms. Kimberley Beringer, aufgrund mehr als zwanzigtägiger unentschuldigter Abwesenheit gemäß entsprechend Article IV Sec. 6 SSec. 2 Constitution ihres Amtes enthoben ist


    hat der Supreme Court unter Vorsitz von Chief Justice Ulysses. S. Finnegan jr.


    auf der Grundlage der Anträge vom 12.12.2008 und 16.12.2008 entschieden:


    • Die Anträge werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    • Ms. Kimberly Beringer ist am 12. Dezember 2008 mehr als 20 Tage ohne Angabe von Gründen ihren Amtsgeschäften als Vice-President of the United States ferngeblieben.

    • Ms. Kimberly Beringer ist damit gemäß Art. IV Sec. 6 SSec. 2 Constitution seit dem 12. Dezember 2008 nicht mehr Vice-President of the United States of Astor.


    So wurde es angeordnet.


    Das Urteil bindet alle staatliche Gewalt auf Grundlage der Verfassung. Es ist unmittelbar rechtskräftig und unanfechtbar.


    Reasons:


    1. Die Anträge auf die Amtsenthebung wurde entsprechend Article IV Section 6 Subsection 2 Satz 2 der Bundesverfassung von je einem Mitglied beider Kammern des Congress of the United States gestellt. Dies sind für den Antrag zu 1) Ms. Romy C. Lanter-Davis, Representative, und Mr. Cole Howell, United States Senator from Savannah. Für den Antrag zu 2) sind dies Mr. Jason Caldwell, Represenatative, und Mr. Edmund S. Malroy, United States Senator from Freeland. Sämtliche sind Mitglieder des Kongresses und taugliche Antragsteller gemäß Art. IV Sec. 6 SSec. 2 Constitution of the United States.


    2. Das Gericht hat festgestellt, dass Ms. Beringer vor dem 12. Dezember 2008 das letzte Mal am 21. November 2008 ihren Amtsgeschäften nachgegangen ist. Nach dem 07.06.2008 ist Ms. Beringer nirgendwo in den Vereinigten Staaten nachweisbar tätig geworden
    oder gesehen worden. Damit war sie über 20 Tage abwesend.


    3. Für die Zeit ihrer Abwesenheit von den Amtsgeschäften vom 21.11.2008 bis 12.12.2008 hat Ms. Beringer keinerlei öffentlich zugängliche und damit nachvollziehbare Gründe angegeben.


    4. Auf der Grundlage von Article IV Section 6 Subsection 2 Constitution ist der Vizepräsident automatisch seines Amtes enthoben, wenn die in Punkt 2. und 3. genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die in Punkt 1. genannten Antragsteller antragsberechtigt sind.


    5. Dem Supreme Court kam die Aufgabe zu, antragsgemäß das Vorliegen der Voraussetzungen nach Punkt 2. und 3. und damit den Amtsverlust festzustellen. Entscheidungs- oder Ermessensspielräume für die Entscheidung des Supreme Court ergeben sich nicht.



    Astoria City, December 19th 2008


    Ulysses S. Finnegan jr.
    Chief Justice of the United States

    Ulysses S. Finnegan jr.


    Former Chief Justice of the United States and of the Free State of [definition=5]New Alcantara[/definition]
    VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

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