S. 2023-017 Political Campaigning Accountability Bill

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 152 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Michael O'Riley.

  • letterhead-uscongress.gif

    THE VICE PRESIDENT OF CONGRESS



    Honorable Members!



    Mrs. Shore has introduced the following bill.

    An initial amount of 96 hours is reserved for debate.



    42379805fv.png


    Lisa R. Shore

    President of the Senate & Vice President of Congress

    S. 2023-017


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    April 28, 2023


    Mrs. SHORE introduced the following bill:

    A BILL

    to ensure accountability in political campaigning.


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz ist kurz als „Political Campaigning Accountability Act“ zu zitieren.


    SECTION 2. ESTABLISHING THE PCA.

    Folgendes wird zum Bundesgesetz:

    Political Campaigning Act

    An act to regulate political campaigning in order to provide for fair and free elections.


    Section 1 – Definitions
    (1) Im Sinne dieses Gesetzes soll sein
    1. „Wahl“ (election) jeder dem Bundeswahlamt als gesetzliche Aufgabe zur Durchführung übertragene Wahlvorgang von Bundesämtern;
    2. „Kandidat“ (candidate) jede natürliche Person die öffentlich erklärt, für das Amt des Präsidenten oder des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, für das Repräsentantenhaus oder für den Senat zu kandidiert oder kandidieren wird;
    3. „politische Werbung“ (political campaigning) jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild mit dem Ziel, die Wahlentscheidung von Wählern zu beeinflussen;
    4. „Spende“ (donation) jede Form finanzieller Zuwendungen in Form von Buch- und Bargeld, sowie zinslosen Darlehen und Krediten;
    5. „geldwerte Mittel“ (non-monetary benefits) alle zur Unterstützung oder im Rahmen einer Kandidatur zur Verfügung gestellten Sachleistungen, die einen geldwerten Gegenwert haben;
    6. „Wahlhelfer“ (campaign worker) jede dritte Person, im Auftrage eines Kandidaten politische Werbung betreiben.
    (2) Von einem Kandidaten selbst eingebrachte Zuwendungen in Form von Geld, Bargeld und geldwerten Mitteln sollen nicht als Spende im Sinne dieses Gesetzes gelten.


    Section 2 – Prohibitons

    Politische Werbung soll verboten sein
    1. auf Stützpunkten und Schiffen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten;
    2. in Wahllokalen und ab sieben Tagen vor dem Wahltag in einem Umkreis von 50 Metern um das Wahllokal;
    3. in Gebäuden der Bundesregierung der Vereinigten Staaten und seiner untergeordneten Behörden mit Ausnahme des Weißen Hauses;
    4. in Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme von Kollegs die nach der zwölften Schulstufe beginnen;
    5. in Gebäuden der Bundesdistriktgerichte und des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten;
    6. im Sitz des Kongresses der Vereinigten Staaten.


    Section 3 – Campaign Financing
    (1) Ein Kandidat soll berechtigt sein, Spenden anzunehmen. Dritte, die Empfänger von Spenden an einen Kandidaten sind, sollen diese unverzüglich weiterleiten. Spenden sollen angenommen sein, wenn sie in den Verfügungsbereich des Kandidaten oder eines von ihm beauftragten Dritten gelangt sind; unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitete Spenden sollen als nicht angenommen gelten.
    (2) Von der Annehmbarkeit sollen ausgeschlossen sein,
    1. Spenden von außerhalb des Gebiets der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass diese Spenden aus dem Vermögen eines US-Staatsbürgers oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum eines US-Staatsbürgers sind und dessen Hauptsitz sich im Gebiet der Vereinigten Staaten befindet, stammen;
    2. Spenden, soweit sie im Einzelfall mehr als eintausend Dollar betragen und deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt;
    3. Spenden, die dem Kandidaten erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.
    (3) Ein Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten soll keine Spenden für die eigene Person, sondern nur für den Präsidentschaftskandidaten sammeln.


    Section 4 – Fundrainsing Announcement
    Das Einwerben von Spenden für eine Kandidatur soll nur zulässig sein im Zeitraum von achtundzwanzig Tagen vor dem ersten Tag des Wahlmonats bis zum Tag vor der Wahl.


    Section 5 – Accounting

    (1) Nach diesem Gesetz eingeworbene Spenden darf ein Kandidat nur für Zwecke der eigenen politischen Werbung verwenden. Dazu gehören insbesondere auch Vergütungen oder Zuwendungen an Wahlhelfer, die Kosten für die räumliche Unterbringung und den Transport des Kandidaten und der Wahlhelfer sowie sonstige Kosten, Gebühren und Auslagen, die für die Durchführung der politischen Werbung notwendig sind.
    (2) Über die Verwendung ist grundsätzlich Buch zu führen; die Bücher sind auf Verlangen dem Bundeswahlamt zur Prüfung vorzulegen.


    Section 6 – Fundraising Transparency
    (1) Spenden zu einer Wahl, deren Gesamtwert $ 1.000,00 übersteigt, sollen unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders sowie der Gesamthöhe der Zuwendung spätestens vierzehn Tage nach dem Tag der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses öffentlich bekannt gemacht werden. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von $ 100.000,00 übersteigen, sind unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.
    (2) Personenbezogene Daten, welche im Rahmen der Einwerbung von Spenden bekannt werden, sollen gelöscht werden, soweit erkennbar ist, dass sie für Zwecke der Subsection 1 und 2 nicht erforderlich sind.


    Section 7 – Penalty Provisions
    (1) Wer entgegen Section 2 politische Werbung für sich selbst oder einen Dritten macht, erfüllt den Straftatbestand der Illegalen Wahlwerbung (illegal campaigning). Illegale Wahlwerbung ist ein Vergehen der Klasse C; der Versuch ist strafbar.
    (2) Wer entgegen Section 3 Subsection 1 eine Spende gibt oder annimmt, erfüllt den Straftatbestand der Illegalen Kampagnenfinanzierung (illegal financing of a campaign). Die illegale Kampagnenfinanzierung ist ein Vergehen der Klasse A; der Versuch ist strafbar.
    (3) Wer entgegen Section 5 keine oder nach kaufimännischem Maßstab unzureichende Bücher führt, erfüllt den Straftatbestand der Illegalen Kampagnenbuchführung (illegal campaign accounting). Die illegale Kampagnenbuchführung ist ein Vergehen der Klasse B; der Versuch ist strafbar.


    SECTION 3. FINAL PROVISION.
    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.

  • Mr. Speaker!


    Die vorliegende Bill wurde durch President Ben Kingston bereits vor über vier Jahren erstmals eingebracht und ist dann nicht weiter verfolgt worden. Das Ziel, politische Werbung unter gewisse, vernünftige Regeln zu stellen, ist ein gutes und daher ersuche ich um Zustimmung zu dieser Bill!

  • Madam President,

    der Hinweis, dass die vorgelegte Bill bereits vor vier Jahren vorgelegt wurde, erscheint mir als Begründung doch etwas sehr dürftig, zumal sich - zumindest mir - einige Fragen stellen.


    Der erste Fragenkomplex betrifft Section 2.

    Die Intention, Wahlwerbung an bestimmten Orten zu verbieten, lässt sich zumindest erahnen. Nämlich der Erhalt des sozialen Friedens innerhalb der genannten Institutionen.

    Hier stellt sich mir jedoch die Frage, warum im Weißen Haus, anders als in Gebäuden der Bundesregierung der Vereinigten Staaten und seiner untergeordneten Behörden, Wahlwerbung erlaubt sein soll, ebenso in Kollegs die nach der zwölften Schulstufe beginnen?

    Ebenso stellt sich mir die Frage, ob das Verbot von Wahlwerbung ab sieben Tagen vor dem Wahltag in einem Umkreis von 50 Metern um das Wahllokal nicht doch überzogen ist.


    Dann ist da noch Section 6 Subsection 2, letzter Halbsatz: "... dass sie für Zwecke der Subsection 1 und 2 nicht erforderlich sind.". Hier wird meines Erachtens mit "und 2" auf die zitierte Subsection bezug genommen, die Subsection bezieht sich auf sich selbst, wo doch nur in Subsection 1 zumindest die Veröffentlichungspflicht angesprochen wird.


    Des Weiteren stellt sich die Frage, in welcher Form die Namen der Spender veröffentlicht werden sollen und wo die Registrierung geschehen soll.


    Ein weitere Frage, die sich mir stellt, ist, wie bekannt gewordene, personenbezogene Daten gelöscht werden können? Ich kann mir, ehrlich gesagt, nur schwer vorstellen, wie bekannt gewordene Daten gelöscht werden können, denn sobald sie bekannt geworden sind, sind sie bekannt geworden.


    Ein weitere Frage betrifft Section 3 Subsection 3: Warum soll ein Vizepräsidentschaftskandidat nicht für sich Spenden einwerben dürfen, zumal ja auch diese Spende dem gemeinsamen Ticket zugute kommt?


    Trotz meiner Fragen, möchte ich gleichwohl betonen, dass die Offenlegungspflicht für Spenden ab einer gewissen Höhe meines Erachtens sehr sinnvoll ist. Denn wer Spenden an Kandidaten vergibt, nimmt - gewollt oder ungewollt - Einfluss nicht nur auf die Wahlchancen, sondern nimmt auch Einfluss auf die Politik des Kandidaten: auch wenn es nicht explizit gefordert wird, wird sich ein Kandidat möglicherweise gerade größeren Geldgebern besonders verpflichtet fühlen und versuchen in deren Sinne zu handeln.

    Genau deswegen ist Transparenz auf dem Gebiet der Wahlspenden besonders wichtig.

    Serena Hobbs

    Senator from Astoria-State

    Speaker of the Assembly of Astoria State

  • Madam President,


    Es erscheint mir so, als versuche diese Vorlage ein Problem zu lösen das nicht besteht. Soweit es mir bekannt ist, gab es nie Probleme im Bezug auf Parteispenden.


    Mir erschliesst sich insbesondere nicht weshalb das Einnehmen von Spenden zeitlich begrenzt sein soll? Bekanntlich ist nach der Wahl bereits wieder vor der Wahl. Insbesondere kleine Parteien und unabhängige Kandidaten sind auf jede Spende angewiesen.


    Des weiteren halte ich eine Offenlegungspflicht für Spendenbeträge über 1000 Dollar für nicht gerechtfertigt. Zwar ist das politische Klima hierzulande weitaus weniger angespannt als dies vor ein paar Jahren der Fall war, dennoch können einem Arbeitnehmer, oder auch einem Unternehmen Nachteile durch die Bekanntmachung entstehen. Denken Sie nur etwa an Boykottaufrufe weil ein Unternehmen einen Kandidaten unterstützt der gewissen Kundengruppen und Geschäftspartnern nicht zusagt. Oder an einen Arbeitnehmer der womöglich bei einer Beförderung oder Lohnrunde übergangen wird weil seinem republikanischen Vorgesetzten nicht genehm ist, dass er für die Demokraten gespendet hat.


    Man könnte sogar soweit gehen, dass eine Offenlegungspflicht dem Wahlgeheimnis zuwider läuft. Daher bin ich nicht geneigt diese Vorlage in ihrer jetzigen Form zu unterstützen.


    Ich danke ihnen.

    Michael O'Riley
    Member of the House of Representatives

    Chairman of the Social Conservative Union

    Leader of the Sea Organization
    i11087b7wcdt.png
    www.unitology.us

  • Madam President,

    ich erlaube mir noch einmal zu betonen, dass ich die intendierte Transparenzpflichtr bei Wahlkampfspenden grundsätzlich unterstütze. Es ist, som eine ich , in der Tat wichtig zu wissen, wer wem Wahlkampfspenden zufließen lässt, um mögliche Abhängigkeiten aufzudecken und damit transparent zu machen.

    Auch die Summe, ab der die Wahlspende öffentlich gemacht werden muss, halte ich für plausibel insofern, als schon Beträge in dieser Größenordnung auf mögliche Interessenlagen schließen lassen.


    Nachgedacht muss meines Erachtens auch über Konequenzen für den Fall, dass ein Großspender seine Spende so stückelt und über Mittelsmänner überweisen lässt, so dass die einzelne Spende unter der meldepflichtigen Summe liegt.

    Serena Hobbs

    Senator from Astoria-State

    Speaker of the Assembly of Astoria State

  • letterhead-hor.gif

    THE SPEAKER OF THE HOUSE


    Honorable Members of Congress!


    Ich erkläre die Debatte hiermit für beendet.


    Die Abstimmung wird in beiden Kammern eingeleitet.



    Michael O'Riley

    Speaker of the House of Representatives

    Michael O'Riley
    Member of the House of Representatives

    Chairman of the Social Conservative Union

    Leader of the Sea Organization
    i11087b7wcdt.png
    www.unitology.us

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!