S. Res. 2021-037 - Senate Resolution for a Foreign Delegation
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- [Debate]
- Clifford H. Burry
- Geschlossen
- Erledigt
Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 334 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ulysses Knight.
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Mr. President pro tempore,
Gem. Art. IV Sec. 1 Ssec. 4 USC soll der Präsident die Vereinigten Staaten gegenüber dem Ausland vertreten. Kein Recht ohne Pflicht. Wer Befugnisse für die Besorgung einer Aufgabe erhalten hat, hat auch die Aufgabe zu erfüllen. Dies ist kein Vorwurf an President Smith als den aktuellen Amtsinhaber. Vielmehr hat sich die Nichtwahrnehmung der Befugnis auf breiter Basis lange in der Exekutive des Präsidenten bzw. im Bereich des State Departments eingefahren. Es werden nur Beziehungen zu bestimmten Nationen - und diese auch nur rudimentär - gepflegt.Diese Entwicklung bedarf der Korrektur. Der Kongress ist ein eigenständiges Verfassungsorgan im Sinne der Checks and Balances und seinerseits berechtigt, Abhilfe bei Fehlentwicklungen zu leisten. Der Senat ist die dauerhafte Vertretung der Staaten und unterliegt nicht den Diskontinuitätsregeln des Repräsentantenhauses.
Auch wird hier nichts verbindliches bestimmt, sondern lediglich eine Delegation eingerichtet und einmal um die Welt geschickt. Es werden sich wohl nicht mit allen Nationen Beziehungen aufbauen lassen. Der Präsident bzw. des State Departments sollen eingeladen sein, sich der Delegation anzuschließen und im Nachgang die üblichen Verhandlungen zu führen und auf dem üblichen Verfassungsweg Verträge kodifizieren. -
Handlung
Lässt den Vorsitzenden via einen Mitarbeiter wissen, dass die korrekte Bezeichnung für den Antrag S.Res. ist.
Mr. President pro tempore,
der Antragsteller hat insofern Recht, als dass die Außenpolitik der Vereinigten Staaten in den letzen Jahren nicht immer die aktivste gewesen ist. Dennoch halte ich es für eine Übertreibung, den letzen Präsidenten kollektives Amtsversagen vorzuwerfen. Prinzipiell jedoch erkenne ich nicht, warum der Kongress nicht auch Beziehungen zu anderen Legislativorganen halten und sich selbst über außenpolitische Geschehnisse informieren sollte. Daher halte ich eine Foreign Delegation des Kongresses oder des Senats für keine schlechte Idee; ich wäre daher gewillt, dem Antrag zuzustimmen, wenn die Formulierung in der Einleitung der Resolution dementsprechend abgeändert werden würde. Des Weiteren rege ich an, auch einen Modus für die Zusammensetzung, oder zumindest erste Vorkehrungen dafür, in den Antrag mitaufzunehmen.
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Mr. President pro tempore,
gern kann man die Lageeinschätzung ein wenig entschärfen.
Die Führung der Delegation könnte man dem ranghöchsten Senator im Ausschuss für Foreign Relations übertragen, der dann auch die Größe und Zusammensetzung festlegt. Dies könnte im Zuge einer Ausschreibung der Posten geschehen, um die sich interessierte Vertreter der Staaten, der Regierungen und der Interessenvertreter aus allen Bereichen bewerben können. Ich denke jedoch, dass fünf, zumindest jedoch drei Delegationsmitglieder vorerst realistisch sind. -
Mr President pro tempore,
einmal die Lageeinschätzung des ehrenwerten Senator for Assentia als wahr unterstellt, so wirft doch seine Begründung für die verfassungsrechtliche Kompetenz des Senats in dieser Frage Bedenken auf: Einerseits soll diese Delegation mit Blick auf die Seperation of Powers unproblematisch sein, weil sie lediglich legislative Aufgaben - hier die Informationssammlung und die Herstellung von Netzwerken - wahrnimmt, andererseits soll ihre Errichtung auf die These des Versagens der Administration und eine sich daraus ergebende Reservefunktion des Senats ergeben.
Wie möchte der ehrenwerte Kollege nun argumentieren?
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Mr. President pro tempore,
ich sehe nicht, dass sich dies gegenseitig ausschlösse. Der Senat ist ein eigenständiges Organ des Bundes und unterfällt damit grundsätzlich Art. VI Sec. 1 Pt. 1 USC.Die Delegation soll keineswegs anstelle des Präsidenten auftreten. Von einem Reservatrecht kann also keine Rede sein. Der Präsident wird weder bei der Verhandlung noch der Kodifizierung etwaiger Verträge verdrängt, sondern vielmehr ergänzt. Da der Kongress jedoch final über die Ratifikation entscheidet, hat er jedes Recht, hierfür eigene Informationen zu sammeln. Er ist dabei nicht auf Anhörungen und Befragungen der Exekutive beschränkt. Einzig die Bequemlichkeit steht dem im Wege.
Der Exekutive wird das Recht zu Exekutivabkommen zugebilligt. Städte können Partnerschaften eingehen. Warum sollten die Kammern des Kongress nicht die gleichen Rechte als juristische Person haben, Vertreter und Delegierte für Verhandlungen zu entsenden? Zumal keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen, sondern nur vorbereitet werden sollen.
Und selbstverständlich steht dem Präsidenten frei, eine Verletzung seiner Befugnisse vor der Dritten Gewalt zu rügen - dabei wird ein guter Jurist ihm entweder den Beweis abverlangen, dass er sich ausreichend gekümmert hat, oder eine internationale Betätigung gar nicht gewollt ist. -
Senator McDymand,
die exekutive Gewalt ist durch die Verfassung grundsätzlich dem Präsidenten übertragen, daraus rechtfertigt sich das Konzept der exekutiven Rechtssetzung. Die Gesetzgebung obliegt dem Kongress jedoch nur unter Mitwirkung des Präsidenten, insofern hinkt der Vergleich hier aus meiner Sicht ganz erheblich. Nirgendwo in der Verfassung wird dem Kongress - oder spezifischer dem Senat - eine Reservekompetenz für die Exekutivgewalt zugebilligt. Wenn wir über informatorisches Handeln sprechen, findet die Erweiterung der Zuständigkeiten des Foreign Affairs Committees durchaus meine Sympathie.
Sie haben hier jedoch selbst mehrfach das Argument der Untätigkeit der Exekutive vorgebracht und zum Grundstein der Resoluton gemacht. Gegen die Untätigkeit der Exekutive steht dem Kongress das Impeachment zu, nicht die Ersatzvornahme. Wenn wir uns darauf verständigen können, den Antrag von dieser Mehrdeutigkeit zu befreien, werde ich mich nicht versperren.
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Handlung
Verfolgt die Debatte aufmerksam.
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Mr. President pro tempore,
ich schließe mich dem geschätzten Kollegen aus Astoria an.
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Honorable Senators,
die Beratungen in dieser Angelegenheit sind nach Titel IV Sec. 4 Ssec. 6 Standing Rules zu beenden. The clerk will call the roll.
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Ulysses Knight
Hat den Titel des Themas von „S. 2021-037 - Senate Resolution for a Foreign Delegation“ zu „S. Res. 2021-037 - Senate Resolution for a Foreign Delegation“ geändert. -
Ulysses Knight
Hat das Thema geschlossen
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