2021/05 Resolution amending the Constitution of the Free State
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- Sienna Wright
Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 387 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sienna Wright.
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Handlung
Schlägt auf das Mikro
Is it working now? I can talk without it, if necessary...
Wonderful, it works
Honorable Members!
Bislang besteht in der Verfassung keine Möglichkeit, einen Amtsträger des Amtes zu erheben, Sie alle wissen sicher dass solch ein Recht notwendig ist, sollten wir irgendwann etwa in den zweifelhaften Genuss eines Dietz-Gouverneurs kommen...
Ich habe hier die Regularien Laurentianas abgewandelt, da diese meiner Ansicht nach am besten geeignet sind, gleichzeitig aber eine hohe Hürde für ein Impeachment legen sodass es nicht wie eine Waffe auf jeden Amtsträger gefeuert werden kann, entsprechend bitte ich um zustimmung
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Madam President,
ich begrüße, dass gem. Art. I Sec. 4 Ssec. 1 Sen. 2 dieses Verfahren auch gegen Mitglieder der Assembly möglich. ist.
Ich halte es jedoch für bedenklich, dass eine einfache Mehrheit durch Beschluss einen Amtsträger an der Ausübung seines Amtes hindern kann, zumal keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist, so kann durch eine Minderheit der von der Mehrheit gewählte Gouverneur durch Verschleppung des Verfahrens derart gehindert werden, dass es seinerseits moralisch schändlich wäre.Dies ist nicht mit einem Disziplinarverfahren gegen einen Beamten vergleichbar, der von seinem Vorgesetzten vom Dienst suspendiert wird, bis die Untersuchung abgeschlossen ist. Wenn die Assembly schon als Gerichtshof tagt, dann sollte doch die Unschuldsvermutung erst recht greifen.
Die Möglichkeit einer parlamentarischen Untersuchung steht jederzeit zur Verfügung. Daher schlage ich vor, entweder die Suspendierung zu streichen oder das Verfahren zeitlich zu begrenzen. -
Madam President,
ich unterstütze die Intention des Antrages ausdrücklich, möchte aber einige kleinere Änderungen vorschlagen:
Section 4 Impeachment |Mise en accusation
(1) Alle Amtsträger können durch die Generalversammlung als Gerichtshof für Amtsenthebungsverfahren (Court of Impeachment) wegen mutwilliger Vernachlässigung ihrer Pflichten, Bestechlichkeit, Unfähigkeit oder jedes moralisch verwerflichen Verstoßes in Ausführung ihres Amtes oder in direkter Verbindung mit dem Amt aus diesem enthoben werden.
(2) Die Anklage kann von jedem Mitglied der Generalversammlung durch Einbringung einer Klageschrift erhoben werden; die Generalversammlung soll ohne Beratung über die Annahme der Anklage zur Eröffnung des Amtsenthebungsverfahrens mittels einfacher Mehrheit entscheiden.
(3) Die Anklage soll von dem Mitglied der Generalversammlung vertreten werden, das sie erhoben hat; der angeklagte Amtsträger soll das Recht haben, sich ein Mitglied der Generalversammlung oder eine andere Person als Beistand zu wählen.
(4) Eine Verurteilung soll der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen bedürfen, die allein die sofortige Entfernung aus dem Amt sowie die Aberkennung jeglicher durch den Freistaat verliehenen Ehrenzeichen und Würdigungen zur Folge hat. Weiters kann der Gerichtshof mittels einfacher Mehrheit dem Verurteilten die Ausübung jeglicher Ämter des Freistaates für unbestimmte Zeit zu untersagen.
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Madam President,
ich unterstütze die Intention des Antrages ausdrücklich, möchte aber einige kleinere Änderungen vorschlagen:
Section 4 Impeachment |Mise en accusation
(1) Alle Amtsträger können durch die Generalversammlung als Gerichtshof für Amtsenthebungsverfahren (Court of Impeachment) wegen mutwilliger Vernachlässigung ihrer Pflichten, Bestechlichkeit, Unfähigkeit oder jedes moralisch verwerflichen Verstoßes in Ausführung ihres Amtes oder in direkter Verbindung mit dem Amt aus diesem enthoben werden.
(2) Die Anklage kann von jedem Mitglied der Generalversammlung durch Einbringung einer Klageschrift erhoben werden; die Generalversammlung soll ohne Beratung über die Annahme der Anklage zur Eröffnung des Amtsenthebungsverfahrens mittels einfacher Mehrheit entscheiden.
(3) Die Anklage soll von dem Mitglied der Generalversammlung vertreten werden, das sie erhoben hat; der angeklagte Amtsträger soll das Recht haben, sich ein Mitglied der Generalversammlung oder eine andere Person als Beistand zu wählen.
(4) Eine Verurteilung soll der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen bedürfen, die allein die sofortige Entfernung aus dem Amt sowie die Aberkennung jeglicher durch den Freistaat verliehenen Ehrenzeichen und Würdigungen zur Folge hat. Weiters kann der Gerichtshof mittels einfacher Mehrheit dem Verurteilten die Ausübung jeglicher Ämter des Freistaates für unbestimmte Zeit zu untersagen.
Honorable Members,
ich übernehme diese Vorschläge
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Madam President,
sodann beantrage ich die Beendigung der Aussprache, nachdem bereits deutlich mehr als 120 Stunden vergangen sind.
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Handlung
Nickt ihm als Bestätigung zu
GENERAL ASSEMBLY OF FREELAND
ASSEMBLÉE GÉNÉRALE DE LA FRÉLANDE
Die Debatte ist beendet, die Abstimmung wird eingeleitet
Sienna Wright
President
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