Der mir vorgelegte und auch von meiner Person eingebrachte Gesetzesantrag ist in mehreren Hinsichten verfassungsrechtlich problematisch zu betrachten. Zum einen verlangt der Wortlaut der Bundesverfassung eine Methode zur Besetzung des Sitzes für die gesamte Periode. Zum anderen wäre ein Besetzungsverfahren durch den Gouverneur nur dann rechtens, wenn dieser das Wahlrecht auf Bundesebene innehat. Obgleich das entsprechende Urteil des Obersten Gerichtshofes meines Erachtens den Staats-IDs nur eine unverhältnismäßig enge Rolle überlässt und so den politischen Handlungsbereich von Bundesstaaten erheblich einschränkt, ist dieses rechtskräftige Urteil zu respektieren und dieses Gesetz zur Sicherstellung der Verfassungsmäßigkeit unserer Staatsgesetze zu beeinspruchen.
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