Tara | Meeting with His Excellency Heinz Lüneburg, President of the Democratic Union

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 3.723 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Helen Bont.

  • Aber natürlich. Wobei ich es persönlich bevorzugen würde, für ganz Ratelon diese erleichterungen zu fassen, ansonsten springt mir der Unionsrat im Dreieck ;)

    Dr. jur

    Unionspräsident

    Protektor der Ehrenlegion

    Präsident des SV Manuri

    Ministerpräsident von Salbor Katista a.D

    Unionsminister für Inneres und Justiz a.D

    Stellvertretender Unionsvorsitzender der KDU a.D

    Mitglied des Unionsparlaments a.D

    Unionsminister der Verteidigung a.D

  • Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine allgemeine Erleichterung, eine Erleichterung des Grenzverkehrs haben wir ja bereits, insofern wäre es nichts Neues, dass gerade zwischen Roldem und Astor special relations bestehen. Wie sehen Sie das Mr. President?

  • Handlung

    Fragt sich ein wenig, ob er gemeint ist^^

    Dr. jur

    Unionspräsident

    Protektor der Ehrenlegion

    Präsident des SV Manuri

    Ministerpräsident von Salbor Katista a.D

    Unionsminister für Inneres und Justiz a.D

    Stellvertretender Unionsvorsitzender der KDU a.D

    Mitglied des Unionsparlaments a.D

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  • Handlung

    Lächelt.

    Auch ich bin Reiseerleichterungen nicht ganz abgeneigt. Eine wunderbare Lösung wäre natürlich eine visa- und zollfreie Union zwischen Roldem, Cranberra und Astor. Mit dem Hauptteil Ratelons könnte man doch sicherlich über visa on arrival sprechen?

  • Das wäre in der Tat eine Möglichkeit

    Dr. jur

    Unionspräsident

    Protektor der Ehrenlegion

    Präsident des SV Manuri

    Ministerpräsident von Salbor Katista a.D

    Unionsminister für Inneres und Justiz a.D

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  • Nun ich denke, das sollten unsere Staaten jeweils einzeln mit Cranberra beschließen, aber auf Basis des bisherigen Konsens bin ich so frei folgenden Vorschlag zu entwerfen.




    TREATY OF COOPERATION

    between

    the DEMOCRATIC UNION and the UNITED STATES of ASTOR


    EINGEDENK ihrer freundschaftlichen Beziehungen,

    GEWILLT, die bilaterale Zusammenarbeit auszubauen und zu vertiefen,

    IM BESTREBEN, gemeinsam die Basis für eine Sicherheitsarchitektur zu legen, die eine Zone der Freiheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstands schafft,


    sind übereingekommen, die Grundlagen der Beziehungen ihrer Staaten wie folgt auszugestalten und auf dieser Grundlage weiter zu vertiefen:"


    Part One: Fundamentials


    Article I - Basic Recognition

    Die Vertragspartner erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen. Sie nehmen von unangemessenen Einmischungen in die Belange des anderen Abstand.


    Article II - Exchange of Diplomatic Staff

    Die Vertragspartner bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Die diplomatischen Vertreter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.


    Article III - Conflicts of Opinion

    Die Vertragspartner verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, zu regeln.


    Artikel IV - Relations

    Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen als "freundlich" oder dem Sinnverwandt ein.


    Part Two: Consultation between the Governments

    Artikel I Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.

    Artikel II Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der vertragsschließenden Parteien mit dem gemeinsamen Wertekanon der vertragsschließenden Parteien übereinstimmt, eingeladen werden.

    Artikel III Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, gemeinsam mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.


    Artikel IV Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, dass zwischen dem White House in Astoria City und dem Unionskanzleramt in Manuri ein sogenannter "Heißer Draht", eine ständig einsatzbereite, abhörsichere Kommunikationsleitung, eingerichtet wird, der in Krisenzeiten oder zu anderen wichtigen Anlässen eine sofortige Kommunikation zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Kanzler der Demokratischen Union ermöglichen soll. Die technische Gestaltung des "Heißen Drahts" vereinbaren der Präsident der Vereinigten Staaten und der Kanzler der Demokratischen Union unter Hinzuziehung technischer Berater im Einvernehmen.

    Artikel V Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren, Regelungen für einen gemeinsamen Patentschutz zu entwickeln, die ein möglichst hohen Schutz für das geistige Eigentum ermöglichen und die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf einem möglichst hohem Niveau gewährleisten.


    Part Two: Free Trade Agreement


    Article I - Customs Duty

    Für alle im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen erworbenen oder produzierten Güter werden keine Aus- oder Einfuhrzölle erhoben. Zwischen Roldem und Astor gibt es einen freien Güter-, Waren- und Dienstleistungsverkehr.


    Article II - Undersupply

    Güter nach Article I sollen nicht mit Einfuhrquoten belegt werden. Ausfuhrquoten können einseitig beschlossen werden, um eine Unterversorgung zu vermeiden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zu informieren.


    Article III - Exemption of Military Equipment

    Für Güter, die von einem Vertragspartner als Waffen oder Kriegsgerät klassifiziert werden, können einseitig Aus- und Einfuhrbeschränkungen beschlossen werden. Der Vertragspartner ist über so eine Klassifizierung sowie neue oder geänderte Beschränkungen zu informieren.



    Part Three: Legal Cooperation


    Article I - Extradition

    Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.


    Article II - Educational Exchange

    Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, Gastschülern und -studenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.


    Article III - Open Borders

    Zwischen Roldem und Astor ist es möglich ohne Visa zu reisen, für Reisende zwischen den weiteren Teilen der Demokratischen Union und Astor genügt es vor Ort einen kurzen und formlosen Visa-Antrag zu stellen.


    Article IV - Die für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden der vertragsschließenden Parteien leisten sich gegenseitig Amtshilfe, wenn auf dem Gebiet einer vertragsschließenden Partei eine dort strafbare Tat verübt wird und die rechtzeitige Ergreifung durch Übertritt auf das Gebiet der anderen vertragsschließenden Partei ansonsten vereitelt werden würde.


    Part Five: About this Treaty


    Article I - Replacement

    Dieser Vertrag ersetzt " the Basic Treaty between the Democratic Union and the United States of Astor" in seiner Gänze.


    Article II - Coming into Force

    Dieser Vertrag soll Gültigkeit erlangen, mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner und seiner allfälligen Ratifizierung durch die zuständigen Organe.


    Article III - Termination

    Dieser Vertrag ist zeitlich unbeschränkt gültig. Er kann einseitig mit einer Frist von einem Monat oder in beidseitigem Einverständnis zu jedem Zeitpunkt aufgekündigt werden.


  • Handlung

    Beginnt zu lesen

    Dr. jur

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  • Handlung

    Hebt den Blick wieder vom Dokument.

    Das ist auf jeden Fall ein guter erster Entwurf, thank you, Emma.

    Mr. President, ist mit Roldem ein eigener Staatsvertrag abzuschließen oder sind Sie dafür verhandlungsberechtigt?

  • Nun, das liest sich alles sehr gut, nur weiß ich nicht ganz, inwieweit es sinnig ist, den Grundlagenvertrg neu zu fassen, anstatt beispielsweise einen Kooperationsvertrag zu formulieren-..

    SimOff

    Entschuldigung

    Dr. jur

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  • Die mir bekannte bisherige Praxis bestand bislang aus einem Änderungsvertrag, der in den Grundlagenvertrag eingearbeitet wird, so besteht am Ende ebenfalls nur ein Vertragswerk


    Handlung

    Nimmt einen Schluck

    Dr. jur

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  • Nun, es wäre wohl etwas vermessen den Vertrag noch Grundlagenvertrag dann zu nennen, aber haben Sie hier einen konkreten Vorschlag? Aus meiner Sicht ändert es inhaltlich nichts ob der alte Vertrag ersetzt wird oder der alte Vertrag geändert wird.

  • Handlung

    Wie mit US-Präsident Conway vereinbart, trifft Unionskanzlerin Helen Bont, kutschiert in einer Limousine der ratlonischen Botschaft, am Ort ein, um sich den Gesprächen anzuschließen. Nachdem die Limousine auf den Hof gefahren ist, steigt Helen Bont und schaut sich interessiert um.

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