Beiträge von Helen Bont

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    UNIONSKANZLERAMT

    - Die Unionskanzlerin -

    Manuri

    Demokratische Union Ratelon



    An das

    Weiße Haus

    Frau Präsidentin

    Sarah Jones

    Astoria-City

    Vereiingte Staaten von Astor


    Manuri, den 1. April 2021



    Sehr geehrte Frau Präsidentin Jones,

    ich komme noch einmal auf Ihr Schreiben vom 29. März 2021 zurück, in dem Sie den astorisch-ratelonischen Grundlagenvertrag gemäß Artikel V Satz 1 kündigen. Gemäß Artikel V Satz 2 sind für den Fall einer Kündigung während einer zweiwöchigen Frist "klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen".

    Die Unionsregierung interpretiert Artikel V Satz 2 dahingehend, dass dieses klärende Gespräch das Ziel hat, den Grundlagenvertrag zu erhalten. Grundlage dafür ist nach Ansicht der Unionsregierung, dass auf beiden Seiten grundsätzlich der Wille vorhanden ist, am Grundlagenvertrag festzuhalten. Diesen Willen kann ich, angesichts der parteiübergreifenden Einmütigkeit, mit der in Senat und Repräsentantenhaus für die Kündigung des Grundlagenvertrags gestimmt wurde, nicht erkennen. Im Gegenteil: die große Einmütigkeit, mit der Senat und Repräsentantenhaus ein Sanktionsgesetz verabschiedeten, das zynischerweise den Titel "Gesetz zur Verteidigung der ratelonischen Demokratie" trägt, lässt nur den Schluss zu, dass auf astorischer Seite ein parteiübergreifender Wille vorhanden ist, ohne Rücksicht auf Kosten, Schäden und Verluste, den Bruch mit jenem Partner zu vollziehen, der die vergangenen 13 Jahre ohne Wenn und Aber an der Seite Astors gestanden hat. Der Wille, ihn zu demütigen und verächtlich zu machen, ist unübersehbar.

    Angesichts dieser unmissverständlichen parteiübergreifenden Haltung in Senat, Repräsentantenhaus und astorischer Öffentlichkeit, schlägt die Unionsregierung vor, auf die in Artikel V Satz 2 vorgesehenen klärenden Gespräche zu verzichten. Denn diese Gespräche würden an dem Willen der Vereinigten Staaten von Astor, den Bruch mit der Demokratischen Union Ratelon herbeiführen zu wollen, nichts ändern.

    Erlauben Sie mir, zum Abschluss noch mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass mit der Kündigung des Grundlagenvertrages durch die astorische Seite eine mehr als 13 Jahre währende Partnerschaft endet, die unsere Völker hat näher zusammenrücken lassen. Ich bin überzeugt: diejenigen, die durch Hetze, Verleumdung und Lügen diese Beziehung vergifteten und diese Freundschaft zerstörten, werden sich, genauso wie jene, die den Lügnern glauben ohne vorher mit dem Freund gesprochzen zu haben, ihr Handeln und ihre Reden eines Tages vor der Geschichte und, sofern vorhanden, vor ihrem Gewissen verantworten müssen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Helen Bont

    Unionskanzlerin





    UNIONSKANZLERAMT

    - Die Unionskanzlerin -

    Manuri

    Demokratische Union Ratelon



    An das

    Weiße Haus

    Frau Präsidentin

    Sarah Jones

    Astoria-City

    Vereiingte Staaten von Astor


    Manuri, den 29. März 2021



    Sehr geehrte Frau Präsidentin Jones,

    hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 29.03.2021, mit dem Sie den zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union Ratelon geschlossenen Grundlagenvertrag aufkündigen.

    Die von mir geführte Unionsregierung erlaubt sich, über die weitere Vorgehensweise Ratelons bis einschließlich Mittwoch zu beraten. Ich bitte Sie daher bis kommenden Donnerstag um Geduld. Spätestens bis zu diesem Tag werden die von mir geführte Unionsregierung und ich entschieden haben, wie wir mit dieser neuen Situation umgehen werden.


    Ich danke für Ihr freundliches Verständnis und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    Ihre


    Helen Bont

    Unionskanzlerin


    Ich denke, dass es die únbürokratischere Variante ist, wenn die Steuer dort gezahlt wird, wo sie anfällt, also am Ort des Arbeitsplatzes: arbeitet ein ratelonischer Arbeitnehmer in Astor, so zahlt er in Astor die Einkommenssteuer und umgekehrt. Ein Nachweis darüber, dass er im jeweils anderen Staat einer Erwerbstätigkeit nachgeht, könnte er beim Finanzamt an seinem Wohnort vorlegen, so dass er in seinem Heimatstaat von der Einkommenssteuer befreit werden kann.

    Wenn nach dem Wohnortprinzip verfahren wird, müsste er immer wieder die Rückerstattung der einbehaltenen Einkommenssteuer am Standort seines Arbeitgebers beantragen, was eine zusätzliche bürokratische Belastung für ihn darstellen würde.

    Was mir noch wichtig erscheint ist eine Regelung zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen für Arbeitnehmer, die jeweils jenseits der Grenze einer Arbeit nachgehen. In Ratelon ist ja derzeit so, dass die Einkommenssteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Zudem müssen sie eine Einkommenserklärung abgeben. Je nachdem, wie diese dann ausfällt, werden zuviel bezahlte Steuern zurückerstattet oder es werden Nachzahlungen fällig.

    Wenn, zum Beispiel, ein in Roldem wohnender ratelonischer Arbeinehmer in Astor arbeitet, und er in Astor Einkommenssteuern entrichtet, muss er diese auch noch mal in Ratelon entrichten entrichten, und eventuell umgekehrt.

    Mir erscheint es daher sinnvoll zu sein, dass wir eine Regelung mit in den Grundlagenvertrag aufnehmen, der hilft, diese Doppelbesteuerung zu vermeiden.

    Das scheint mir auch sinnvoll zu sein.


    Wenn ich es richtig sehe, dann hätte der dritte Änderungsvertrag dann folgenden Wortlaut:


    Dritter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags

    zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union


    Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,

    BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und

    GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun, wozu nach ihrem Verständnis die weitere Vereinfachung des grenzüberschreitenden Verkehrs gehört,

    sind wie folgt übereingekommen:


    Artikel 1

    Artikel IIIc wird wie folgt ergänzt:

    "4. Darüber hinaus vereinbaren die vertragsschließenden Parteien, Bürgern der jweils anderen vertragsschließenden Partei die Einreise ohne Visa für maximal 90 aufeinander folgende Tage in das eigene Hoheitsgebiet zu ermöglichen. Eine Wiedereinreise ist nach Ablauf der 90 Tage nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen möglich.

    5. Von diesen Regelungen unberührt bleiben daueraufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen der jweils anderen vertragsschließenden Partei.

    6. Die vertragsschließenden Parteien behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen Strafgesetze verstoßen haben oder die sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit ansehen, die Einreise in ihr Hoheitsgebeit zu verbieten."


    Artikel 2

    Es werden die folgenden Artikel in den Grundlagenvertrag aufgenommen:


    "Artikel IIIf

    Die beiden vertragsschließenden Parteien streben eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen des Militärs und des Zivilschutzes an"


    Nun, wenn ich ews richtitg sehe, gibt es midnestens zwei Möglichkeiten, wie wir die Situation bereinigen könnten:

    Zum Einen könnten wir den Artikel IIIf einfach streichen. Dasd dürfte der einfachste Weg sein.

    Zum Anderen könnten wir vereinbaren, bis zu einem bestimmten Stichtag die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sowohl in Astor als auch in Ratelon in der Regel keine Subventionen mehr gezahlt werden. Eine Ausnahmeregelung könnte sein, wenn ansonsten ein systemrelevantes Unternehmen pleite ginge. Für Ratelon wäre das unproblematisch, da, wenn ich es ridchtig überblicke, in den letzten zwanzig Jahren keine nennenswerten Subventionen an Unternehmen gezahlt wurden, wogegen einem astorischen Krankenhausbetreiber vor - ich glaube mittlerweile - 3 Jahren eine Subvention in Höhe von 600 Millionen Astor-Dollars gezahlt wurde.

    Das freut mich zu hören. :)

    Rein theoretisch könnte sich der Hohe Rat gleichzeitig zum Einen mit der Beratung und Beschlussfassung über eine gemeinsame Arktis- und Antarktis-Mission und zum Anderen mit der Wahl eines neuen Hohen Kommissars befassen. Die Polkommission würde sich dann sowohl mit einem konkreten Projekt als auch mit seiner Arbeitsfähigkeit befassen und wieder herstellen.

    Ja, gerne.

    Zum Einen ist da der Völkerbund, der - ehgrlich gesagt - noch nicht so richtig Fahrt aufgenommen hat. Ein weiterer Rückschlag musste der Völkerbund mit dem Austritt Heijans hinnehmen. Das stellt den Völkerbund unter anderem vor dem Problem die Frage zu beantworten, wo jetzt das Schiedsgericht seinen Sitz nehmen soll. In der Gründungscharta ist ja Heijan vorgesehen.

    Aber da ja jetzt zumindfest die Frage nach der Besetzung des Amtes des Generalsekretärs beantwortet wurde, und auch die Generalversammlung tagt ist der Völkerbund zumindest handlungsfähig.

    Der Völkerbund wird hoffentlich zeitnah den Antrag auf Gründung einer interantionalen Gesundheitsagentur beraten, deren Ziel unter anderem die internationale Gesundheitsförderung und intzernationale Seuchenbekämpfung sein soll.


    Das Internationale Hochkommissariat zum Schutz der Pole existiert ja bereits vor Jahren. Er löste den damaligen Status ab, wonach Astor und Ratelon neben anderen Staaten Garantiemächte zum Schutz der Pole waren.

    Die ratelonische Regierung möchte, um die internationale Zusammenarbeit zu fördern, über die Polkommission eine internationale Polarforschung starten, deren Ergebnisse allen Staaten zugute kommen sollen. Dqamit dies möglich ist, müsste die Polkommission wieder ihre Arbeit aufnehmen.