Beiträge von Helen Bont
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Ich denke, dass es die únbürokratischere Variante ist, wenn die Steuer dort gezahlt wird, wo sie anfällt, also am Ort des Arbeitsplatzes: arbeitet ein ratelonischer Arbeitnehmer in Astor, so zahlt er in Astor die Einkommenssteuer und umgekehrt. Ein Nachweis darüber, dass er im jeweils anderen Staat einer Erwerbstätigkeit nachgeht, könnte er beim Finanzamt an seinem Wohnort vorlegen, so dass er in seinem Heimatstaat von der Einkommenssteuer befreit werden kann.
Wenn nach dem Wohnortprinzip verfahren wird, müsste er immer wieder die Rückerstattung der einbehaltenen Einkommenssteuer am Standort seines Arbeitgebers beantragen, was eine zusätzliche bürokratische Belastung für ihn darstellen würde.
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Was mir noch wichtig erscheint ist eine Regelung zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen für Arbeitnehmer, die jeweils jenseits der Grenze einer Arbeit nachgehen. In Ratelon ist ja derzeit so, dass die Einkommenssteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Zudem müssen sie eine Einkommenserklärung abgeben. Je nachdem, wie diese dann ausfällt, werden zuviel bezahlte Steuern zurückerstattet oder es werden Nachzahlungen fällig.
Wenn, zum Beispiel, ein in Roldem wohnender ratelonischer Arbeinehmer in Astor arbeitet, und er in Astor Einkommenssteuern entrichtet, muss er diese auch noch mal in Ratelon entrichten entrichten, und eventuell umgekehrt.
Mir erscheint es daher sinnvoll zu sein, dass wir eine Regelung mit in den Grundlagenvertrag aufnehmen, der hilft, diese Doppelbesteuerung zu vermeiden.
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Das scheint mir auch sinnvoll zu sein.
Wenn ich es richtig sehe, dann hätte der dritte Änderungsvertrag dann folgenden Wortlaut:
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Nun, wenn ich ews richtitg sehe, gibt es midnestens zwei Möglichkeiten, wie wir die Situation bereinigen könnten:
Zum Einen könnten wir den Artikel IIIf einfach streichen. Dasd dürfte der einfachste Weg sein.
Zum Anderen könnten wir vereinbaren, bis zu einem bestimmten Stichtag die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sowohl in Astor als auch in Ratelon in der Regel keine Subventionen mehr gezahlt werden. Eine Ausnahmeregelung könnte sein, wenn ansonsten ein systemrelevantes Unternehmen pleite ginge. Für Ratelon wäre das unproblematisch, da, wenn ich es ridchtig überblicke, in den letzten zwanzig Jahren keine nennenswerten Subventionen an Unternehmen gezahlt wurden, wogegen einem astorischen Krankenhausbetreiber vor - ich glaube mittlerweile - 3 Jahren eine Subvention in Höhe von 600 Millionen Astor-Dollars gezahlt wurde.
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Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liegen sollte, aber soweit ich es verstanden habe, dann drehten sich die im Kongress vorgetragenen Bedenken gegen die Subventionsgesetze und die Subventionspraxis in Ratelon; sehe ich das richtig?
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Vielen Dank.
Nachdem der Senat den dritten Änderungsvertrag zum Grundlagenvertrag abgelehnt hat, erlaube ich mir vorzuschlagen, diesen Änderungsvertrag, unter Berücksichtigung der vorgebrachten Bedenken, neu auszuhandeln.
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Das freut mich zu hören.
Rein theoretisch könnte sich der Hohe Rat gleichzeitig zum Einen mit der Beratung und Beschlussfassung über eine gemeinsame Arktis- und Antarktis-Mission und zum Anderen mit der Wahl eines neuen Hohen Kommissars befassen. Die Polkommission würde sich dann sowohl mit einem konkreten Projekt als auch mit seiner Arbeitsfähigkeit befassen und wieder herstellen.
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Wissen Sie, ob Mr. John Walker Ross noch astorischer Delegierter bei der Hohen Polkommission ist?
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Eine Reaktivierung. In vder Hoffnung, dass sich auf diese Weise an einem konkreten Projekt Ansätze einer internationalen Zusammenarbeit finden lassen.
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Handlung
Nimmt einen weiteren Schluck Tee.
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Handlung
Nimmt einen Schluck Tee...
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Wer guckt außer mir auch die Amtseinführung?
ICH!!!
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Ja, gerne.
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Handlung
Trinkt einen Schluck Tee.
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Ja, gerne.
Zum Einen ist da der Völkerbund, der - ehgrlich gesagt - noch nicht so richtig Fahrt aufgenommen hat. Ein weiterer Rückschlag musste der Völkerbund mit dem Austritt Heijans hinnehmen. Das stellt den Völkerbund unter anderem vor dem Problem die Frage zu beantworten, wo jetzt das Schiedsgericht seinen Sitz nehmen soll. In der Gründungscharta ist ja Heijan vorgesehen.
Aber da ja jetzt zumindfest die Frage nach der Besetzung des Amtes des Generalsekretärs beantwortet wurde, und auch die Generalversammlung tagt ist der Völkerbund zumindest handlungsfähig.
Der Völkerbund wird hoffentlich zeitnah den Antrag auf Gründung einer interantionalen Gesundheitsagentur beraten, deren Ziel unter anderem die internationale Gesundheitsförderung und intzernationale Seuchenbekämpfung sein soll.
Das Internationale Hochkommissariat zum Schutz der Pole existiert ja bereits vor Jahren. Er löste den damaligen Status ab, wonach Astor und Ratelon neben anderen Staaten Garantiemächte zum Schutz der Pole waren.
Die ratelonische Regierung möchte, um die internationale Zusammenarbeit zu fördern, über die Polkommission eine internationale Polarforschung starten, deren Ergebnisse allen Staaten zugute kommen sollen. Dqamit dies möglich ist, müsste die Polkommission wieder ihre Arbeit aufnehmen.
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Ein weitzerer Punkt, den ich mit Ihnen besprechen möchte, betrifft die Hohe Polkommission in Aldenroth. Sie wiederzubeoleben mit dem Ziel einer gemeinsamen Polarforschung erscheint der ratelonischen Regierung erstrebenswert zu sein.
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Mir geht es nicht um die Frage einer Mitgliedschaft, sondern generell um die Frage, wie Ihre Administration zu einer Weltorganisation steht, die ganz konkrete Projekte, wie etwa die internationale Seuchenbekämpfung zum Ziel hat.
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Handlung
Trinkt einen Schluck Tee.