H.R. 2017-011 - Elemination of the Standing Committees Bill

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 146 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von David Clark.


  • THE SPEAKER OF THE HOUSE



    Honorable Representatives!


    The question before the House is whether it shall agree to the Bill to be read by the Clerk.


    Votes can be entered into the Records of the House by the Yeas and Nays. The presence of a member not voting will also be put into the Records if declared (Present).


    An amount of 96 hours without increment is reserved for the entering into the Record. Records will be closed on this motion in the discretion of the Chair, if a majority on the motion is reached or can not be reached.





    (Clark)
    Speaker of the House



    Elemination of the Standing Committees Bill


    Section 1 - Implementation of a new Congressional Investigations and Questioning Act
    Das Folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


    Congressional Investigations and Questioning Act


    Article I – Fundamentals


    Section 1 – Area of Application and short title
    (a) Dieses Gesetz regelt das Recht des Kongresses und seiner Häuser, Untersuchungen über Angelegenheiten der Vereinigten Staaten durchzuführen und die hierzu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Befragungen der Federal Administration durch Abgeordnete und Senatoren des Kongresses durchzuführen.
    (b) Dieses Gesetz soll als „Congressional Investigations and Questioning Act“ zitiert werden.


    Section 2 – Bodies of Investigation
    Untesuchungen führt der Kongress als gesamter Kongress oder ein einzelnes Haus durch.


    Section 3 – Adjurations
    (a) Jede Person, welche vor den Kongress oder eine seiner Kammern tritt, ist vor Beginn seiner Anhörung auf die Wahrheit zu vereidigen.
    (b) Die Vereidigung wird durch den Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums durchgeführt.
    (c) Die Eidesformel lautet:
    „Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.“
    Die religiöse Beteuerung kann entfallen.


    Article II – Committee of Investigation


    Section 1 – Installation of a Committee
    (a) Soll eine Untersuchung durch den Kongress oder eine seiner Kammern durchgeführt werden, so soll diese durch Beschluss eingeleitet werden.
    (b) Das Verlangen, eine Untersuchung einzuleiten, ist schriftlich beim Präsidium des Kongresses bzw. der jeweiligen Kammer einzureichen. Das Verlangen muss einen Untersuchungsauftrag beinhalten. Es ist durch die Antragsteller zu unterzeichnen.
    (c) Soll eine Untersuchung durch den Kongress in seiner Gesamtheit durchgeführt werden, so soll eine Abstimmung über die Einleitung der Untersuchung in beiden Kammern des Kongresses erfolgen. Zudem muss der Antrag durch mindestens jeweils ein Mitglieder jeder Kammer gestellt werden. Die Untersuchung ist einzuleiten, wenn beide Kammern mit einem Drittel der Stimmen ihrer Mitglieder zustimmen.
    (d) Soll eine Untersuchung durch eine einzelne Kongresskammer durchgeführt werden, so soll eine Abstimmung über die Einleitung der Untersuchung in der Kongresskammer stattfinden, ohne das die andere Kammer ebenfalls zustimmen muss. Die Untersuchung ist einzuleiten, wenn die Kammer mit einem Drittel der Stimmen ihrer Mitglieder zustimmt.


    Section 2 – Appointment of committee members, Chairman
    (a) Findet eine Untersuchung durch den Kongress in seiner Gesamtheit statt, so soll ein Untersuchungsausschuss gebildet werden.
    (b) Der Untersuchungsausschuss besteht aus maximal fünf Mitgliedern.
    (c) Beide Kammern des Kongresses entsenden zwei ihrer Mitglieder in den Untersuchungsausschuss. Dies geschieht durch Mehrheitswahl.
    (d) Das Mitglied oder die Mitglieder, das/die den Untersuchungsauftrag eingereicht hat/haben, muss/müssen zwingend Mitglied des Untersuchungsgremiums sein.
    (e) Das Kongresspräsidium kann ein Mitglied in den Untersuchungsausschuss entsenden
    (f) Das Gremium bestimmt ein Mitglied als Vorsitzenden, welcher die Sitzungen des Gremiums leitet.
    (g) Wird eine Untersuchung durch ein einzelnes Haus des Kongresses eingeleitet, so fungiert die gesamte Kammer als Unterschungsausschuss. In diesem Fall übt der Kammervorsitzende die Funktion des Vorsitzenden aus, sofern kein eigener Vorsitzender gewählt wird.


    Section 3 – Remit of Investigation
    (a) Der Untersuchungsauftrag ist in Form einer oder mehrer Fragen zu stellen. Er muss sich stets auf einem Themenkomplex beziehen.
    (b) Der Untersuchungsauftrag eines bestehenden Untersuchungsausschusses kann während der Ermittlungen vom Umfang her auf demselben Wege wie die Einrichtung eines neuen Gremiums erweitert, nicht jedoch eingeschränkt werden.


    Section 4 – Committee Report
    (a) Die Ergebnisse der Ermittlung werden durch das Gremium in Form eines Berichtes zusammengefasst. Die Ergebnisse sind im Kongress zu begründen, die Arbeit des Gremiums ist zusammen zu fassen.
    (b) Der Bericht wird durch den Vorsitzenden verfasst. Er wird durch den Ausschuss beschlossen. Die Mitglieder des Ausschusses können dem Bericht eigene Kommentare hinzufügen. Diese sind als solche namentlich zu kennzeichnen.
    (c) Das Gremium kann für die behandelte Sache Lösungsvorschläge oder Sanktionen in seinem Bericht vorschlagen.


    Article III – Questioning


    Section 1 - Extent of Questioning
    (a) Jedes Kongressmitglied darf einmal pro Woche eine Befragung der Administration einleiten.
    (b) Jede Befragung hat schriftlich beim Kongresspräsidium eingereicht zu werden.
    (c) Jede Befragung darf höchstens fünf Einzelfragen umfassen.
    (d) Es ist dem Fragestellern und den anderen Kongressmitgliedern erlaubt während der Befragung Nachfragen zu stellen um präzisere Antworten zu erlangen.
    (e) Es dürfen pro Kongressmitglied höchstens drei Nachfragen gestellt werden.


    Section 2 - Duty of response
    (a) Die Mitglieder der Federal Administration sind verpflichtet auf Befragungen innerhalb von 168 Stunden nach Eröffnung durch das Kongresspräsidium öffentlich zu antworten, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung der Antwortfrist notwendig machen.
    (b) Das Kongresspräsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
    (c) Fragen an die Administration werden durch einen Vertreter der Administration beantwortet.


    Section 3 - Exceptions
    (a) Den Mitgliedern der Federal Administration ist es erlaubt die Beantwortung einzelner Fragen zu verweigern, wenn die Beantwortung die Nationale Sicherheit oder laufende, geheimdienstliche Unternehmungen gefährden würden.
    (b) Die Mitglieder der Federal Administration müssen die Beantwortung von Fragen verweigern, wenn sie ansonsten gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würden.


    Section 4 – Executive Privilege
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist jederzeit berechtigt, eine Befragung gemäß diesem Artikel, welche in den Kernbereich der Exekutive eingreifen würde, abzulehnen. Der Eingriff in den Kernbereich der Exekutive ist zu begründen.
    (2) Mitglieder der Exekutive sind in diesem Falle nicht berechtigt, die Frage vor dem Kongress zu beantworten.
    (3) Der Kongress hat das Recht, die Berufung auf das Executive Privilege im Wege des Trial Organstreitverfahrens anzufechten.


    Article IV – Subpoena


    Section 1 – Subpoena
    (a) Im Rahmen einer Untersuchung kann eine Person vorgeladen werden.
    (b) Die Vorladung wird durch das ermittelnde Gremium beschlossen. Sie wird durch den Vorsitzenden ausgestellt.


    Section 2 – Contents and Service of the Subpoena
    (a) Eine Vorladung muss beinhalten:
    1) die Person oder die Personen, welche vorgeladen werden
    2) das Thema, wegen welchem sie vorgeladen werden
    3) den Ort, an welchem die Personen erscheinen sollen
    4) das Datum, an welchem sich die Person einzufinden hat
    (b) Die Vorladung ist öffentlich bekannt zu machen und der Person durch den Vorsitzenden zuzustellen. Für eine öffentliche Bekanntmachung ist eine öffentliche Verabschiedung ausreichend.
    (c) Die Vorladung erlangt zu dem Zeitpunkt Wirksamkeit, welcher in ihr angegeben ist, jedoch nicht vor 24 Stunden nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung.


    Section 3 – Disregard of a subpoena
    (a) Wer eine Subpoena gemäß diesem Gesetz missachtet, kann auf Anordnung des ausstellenden Gremiums vorgeführt werden.
    (b) Eine Person, welche schuldhaft eine Subpoena gemäß diesem Kongress missachtet, ist wegen Missachtung des Kongresses gemäß Article VI anzuklagen und mit Haft nicht unter fünf Tagen zu belegen.


    Section 4 – Legitimacy of a subpoena
    (a) Eine Vorladung kann gegen jeden Bürger der Vereinigten Staaten ausgesprochen werden.
    (b) Ausgenommen bleiben:
    1) der Präsident der Vereinigten Staaten
    2) der Vize-Präsident der Vereinigten Staaten
    3) die Richter des Obersten Bundesgerichtes


    Article V – Contempt of Congress


    Section 1 – Perjury
    Leistet eine Person vor einem Untersuchungsausschuss einen Meineid, so ist er gemäß den Strafgesetzen durch ein Gericht zu verurteilen.


    Section 2 - Subpoena
    Eine Person, welche eine Subpoena gemäß diesem Gesetz missachtet, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat zu belegen.


    Section 3 – Contempt of Congress
    Eine Person, die den Kongress, seinen Vorsitz oder seine Mitglieder bewusst missachtet, herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat, aber mindestens zehn Tagen zu belegen.


    Section 3 - Abrogate outdated law
    Der Congressional Committees, Investigations and Questioning Act in der Fassung vom 31.03.2016 wird aufgehoben.


    Section 4 - Coming into Force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.


  • OFFICE OF THE SPEAKER OF THE HOUSE


    Honorable Representatives!


    The question before the House was decided on March 05th, 2017.


    With 0 Votes declared to be present
    59 Votes were entered into the Records validly.


    By Yeas and Nays:
    06x Yea
    53x Nay


    The question is not affirmed to.


    Votes not entered into the Records may be added until the end of the reserved time.



    (Clark)
    Speaker of the House

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!