H.R. 2016-037 Congressional Veto On Foreign Armed Forces of the United States Actions Amendment

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 1.143 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Zoey Voerman.

  • Madam President,


    es obliegt nicht mir, zu sagen, warum Präsidenten den Kongress nicht ständig informieren.
    Wir könnten uns jetzt auf haarspaltereien verlegen, dass Gesetz spricht von "soll", was für mich nicht gleichbedeutend ist mit "muss".
    Ich bin da ganz bei ihnen, wenn es um eine regelmäßige Information des Kongresses geht, aber dieser Vorschlag greift direkt in die Rolle des Präsidenten als Oberbefehlshaber ein.
    "Die höchste militärische Befehlsgewalt soll beim Präsidenten der Vereinigten Staaten als Oberbefehlshaber (Commander in Chief, abgekürzt “CIC“) liegen.", dieser Entwurf schränkt die Befehlsgewalt des Präsidenten ein, daher werde ich diesem Entwurf unter keinerlei Umständen zustimmen.

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Mr. Speaker,


    wie ich den Protokollen der letzten Information des Kongresses durch General Krulak entnehme, war es alleine schon ein ziemlicher bürokratischer Aufwand, bis es dazu gekommen ist.


    Mein Gedanke wäre nun gewesen, eine ständige Debatte, ähnlich der Morning Business Debate dafür zu erstellen und dort ganz allgemein einem von der Administration entsandtem Mittelsmann Rederecht zu erteilen. Ältere und nicht mehr notwendigerweise geheimzuhaltende Teile könnten dann stückweise freigegeben werden.


    Das hat jetzt allerdings mit dem vorliegenden Antrag nicht mehr direkt zu tun.

  • Madam President,
    den Vorschlag der ehrenwerten Senator for Serena würde ich gerne unterstützen - Sie kennen meine Anlaufpunkte ja inzwischen, da können wir uns gerne mal zusammensetzen. Aber das ändert nichts daran, dass ich die Bedenken nicht zuletzt auch des ehrenwerten Senator für meinen Heimatstaat ebenso teile.

  • Mr. Speakers, im Sinne eines konstruktiven Diskurses wüsste ich gern, inwieweit der Antrag mehr Zustimmung erfahren würde, wenn a) dem Senat, b) dem Verteidigungsausschuss oder c) dem Kongress als Ganzem eine Widerspruchsoption eingeräumt würde?

  • Congressman Blue,


    Mit den Varianten A und C habe ich kein Problem. Der Verteidigungsausschuss ist aufgrund der eher mageren Personaldecke aus meiner Sicht nicht geeignet. Bei einer solchen Entscheidung sollten genügend Meinungen einfliessen.

  • Madam President,
    sofern man - in welcher konkreten Ausgestaltung dann auch immer - einen Weg findet, der die legitimen Rechte des Kongresses an der Mitwirkung mit den legitimen Rechten des Commander-in-Chief unter einen Hut bringt, würde ich Varianten B und C als einzig zustimmungsfähige Wege sehen.
    Als Speaker und Representative muss ich entschieden allen Versuchen entgegentreten, hier eine Kammer einseitig und ohne Gegenleistung zu bevorzugen. Dass der Verteidigungsausschuss schmal besetzt ist, ist für mich kein Argument, denn dieses Mehr an Mitwirkung würde die Attraktivität steigern und damit auch die Zahl der Mitglieder. Gleichzeitig könnte man die Entscheidungswege vereinfachen.


  • THE PRESIDENT OF CONGRESS

    Honorable Members of Congress!


    Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf und verlängere die Debatte um vorerst weitere 48 Stunden ab jetzt.



    (Clark)
    Speaker of the House of Representatives

  • Mr. Speaker,


    Ich passe meinen Entwurf wie folgt an:


    Congressional Veto On Foreign Armed Forces of the United States Actions Amendment


    Section 1 - Fundations
    Dieses Amendment gestattet ein Veto des Kongresses bei langfristigen Auslandseinsätzen.


    Section 2 - Addition
    Folgende Section wird Article 1 des Armed Forces of the United States Act hinzugefügt


    Sec. 4 - Reserved Competences of Congress Concerning Foreign Actions
    (1) Extraterritoriale Einsätze der Armed Forces mit Kampfhandlungen oder der unmittelbaren Gefahr der Verwicklung in Kampfhandlungen müssen unverzüglich abgebrochen werden, wenn beide Kammern des Kongresses dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen.
    (2) Die Regelung aus Subsection 1 findet nicht Anwendung bei Einsätzen, die auf Grundlage eines Beschlusses des Kongresses erfolgen.
    (3) Der unverzügliche Abzug erfolgt so schnell wie unter Wahrung der Sicherheitsinteressen der Angehörigen der Armed Forces möglich.


    Section 3 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    Ich trage damit drei Asoekten aus dieser Debatte Rechnung:


    Erstens: der Commander in Chief hat weiter als einziger die Möglichkeit, unsere Truppen in den Kampf zu führen. Ein Widerspruch durch den Kongress ist bereits dadurch ausgeschlossen, dass der Kongress im Vorhinein seine Zustimmung gibt. Diese Zustimmung ist nicht reversibel. Die Rolle als Commander in Chief bleibt ausgeprägt.


    Zweitens: der Widerspruch des Kongresses nach vorheriger Kriegsrrklärung ist ausgeschlossen. Dies erfolgt durch die neue Subsection.


    Drittens: beide Kammern müssen das Veto mit je zwei Drotteln tragen. Das erhöht einerseits die Hürden noch weiter, andererseits wahrt es das Verhältsnis von House und Senat.

  • Madam President,


    Eine Zweidrittelhürde in beiden Kammern ist deutlich zu hoch. Die einzige Oberbefehlshaberin der jüngeren Geschichte die so hätte überstimmt werden können war Präsidentin Tünde Mária Varga. Alle anderen konnten sich jeweils auf eine solide Kongressmehrheit oder zumindest eine Sperrminorität verlassen. So erkenne ich in dem aktualisierten Entwurf keinen Mehrwert mehr. Er macht schlicht keinen Sinn mehr, denn unter diesen Voraussetzungen kann man gleich den Weg über ein Impeachment gehen.

  • Congressman Blue,


    (2) Die Regelung aus Subsection 1 findet nicht Anwendung bei Einsätzen, die auf Grundlage eines Beschlusses des Kongresses erfolgen.


    das halte ich für absurd. Der Kongress darf nur dann keinen Rückzug anordnen, wenn er den Einsatz selbst beschlossen hat? Ich vermute die Subsection soll meinem Einwurf von vorhin gerecht werden, doch ich bezog mich dort tatsächlich auf einen offiziell ausgerufenen Kriegszustand.

  • Madam President,


    Ich halte das nicht für absurd, sondern für sehr sinnvoll. Es geht hier um eine Veto Option. Wenn der Kongress aber vorher eingebunden war und jemandem den Krieg erklärt oder auch einfach seine Zustimmung zu einem Vorgehen ausgedrückt hat, dann braucht er diese Beto Option nicht.


    Es soll so wirken, dass der Präsident wenn
    Möglich vorab den Kongress einbindet, denn dann kann er sich sicher sein, dass kein Veto erfolgt.


  • OFFICE OF THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF CONGRESS


    Honorable Members of Congress!



    The House of Representatives


    approved


    the Bill on 31.03.16
    ([Vote] H.R. 2016-037 Congressional Veto On Foreign Armed Forces of the United States Actions Amendment).




    (Clark)
    Dean of the House





  • OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on April 7th, 2016




    Honorable Members of Congress!



    The United States Senate


    granted approval


    of the bill as of today.



    Die Abstimmungprotokolle sind hier zu finden.





    _____________________
    Zoey Voerman
    President of the Senate


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