Handlung
Baut im Haus ein bisschen um.
Baut im Haus ein bisschen um.
Putzt bei sonnigem Wetter seine Veranda und freut sich auf einen gemütlichen Nachmittag mit Buch auf dieser.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle von Assentien widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So help me God!
Nach langer Reise würde ich gerne die Mitgliedschaft im DNC beantragen.
Vielen Dank.
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Ich werde die nächsten sieben Wochen unterwegs sein und kein Internet haben.
Glückwunsch!
Dito. Was ist los?
Nein, nämlich, dass die fehlende Eidesleistung als Verzicht angesehen werden kann. Lesen Sie die Argumentation von Mr. Ford.
Richtig. Und den Grund dafür, nämlich das von mir zitierte, sollte man beheben.
Die Regelung ist so, wie sie ist, in bester Ordnung, Sir. Eine Feststellung des Amtsverlustes ist erfolgt, dementsprechend konnte eine Nachwahl eingeleitet werden. Bezeichnend ist einzig und allein, dass ein gewählter Senator es nicht einmal hinbekommt, seinen Verzicht öffentlich zu erklären und ihn stattdessen aussitzt.
Mr. Ford sieht das anders, und seine Argumentation ist nachvollziehbar.
Ich gebe zu, dass ich das anders interpretiert habe. Ein Verlust des Amtes soll ja gem. Ch. IV Sc. 3 SSc. 1 FEA nur durch "öffentlich erklärten, unwiderruflichen Verzicht auf das bzw. Rücktritt vom Amt" eintreten. Nun ist die Frage, ob ein Verzicht im Sinne von Ch. IV Sc. 2 SSc. 4 FEA gleichzusetzen ist mit einem Verzicht im Sinne von Ch. IV Sc. 3 SSc. 1 FEA.
Unter Berücksichtigung von Ch. IV Sc. 3 SSc. 4 FEA würde ich verneinen, dass ein Automatismus eintritt, denn dort ist als Tatbestand klar geregelt: "Sofern ein Amtsverlust nicht durch Erklärung des Amtsinhabers erfolgt, soll er für Kongressmitglieder durch das zuständige Kongresspräsidiumsmitglied seiner Kammer festgestellt werden."
Es fehlt hier, wie ich berits gesagt habe, an einer Erklärung des Amtsinhabers. Das Nicht-Leisten des Amtseides, mit dem in Ch. IV Sc. 2 SSc. 4 FEA ein Verzicht Kraft Gesetzes konstruiert wird, ist bekanntlich kein Tun, sondern ein Unterlassen. Es liegt also ein Verzicht vor, aber nicht in Folge einer Erklärung des Amtsinhabers.
Dann müsste der Kongress eigentlich die Initiative ergreifen, es übereinstimmend zu regeln. Denn so kann es nicht bleiben.
Demokratie bedeutet, dass so viele Stimmen wie möglich gehört werden sollen. Hätte Mr. Duangan alle Stimmen bekommen, die ihm ohne die Ausnahmeregelung zustünden, dann wären nur 238 Stimmen im Repräsentantenhaus die Gewicht hätten, statt den nunmehr 388.
Wenn man aber ehrlich ist, ist das immer noch der Fall. Bloß müssten hier zwei Abgeordnete zusammenarbeiten.
Letztendlich wird in einer repräsentativen Demokratie, in der nicht mit einer einstimmigen Mehrheit alles beschlossen wird, immer ein Teil "nicht gehört bzw. einverstanden" sein. Deshalb gibt es ja unser System, in dem nicht die Mehrheit alles bestimmen kann.
Dem Gesagten kann ich mich nur anschließen.
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trinkt auf seiner Veranda ein Bier.