Honorable Commoners,
Commoner bin Tahir hat folgenden Entwurf eingebracht.
Die Aussprache dazu dauert vorerst 96 Stunden, der Antragsteller hat das erste Wort.
Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 522 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Abraham Greyhat.
Honorable Commoners,
Commoner bin Tahir hat folgenden Entwurf eingebracht.
Die Aussprache dazu dauert vorerst 96 Stunden, der Antragsteller hat das erste Wort.
Honorable Commoners,
der Antragsteller hat das erste Wort - soweit, so gut. Was aber, wenn sich die Eröffnung der Aussprache dergestalt verzögert, dass der Antragsteller zwischenzeitlich verhindert ist. So entsteht eine Verzögerung, die in meinen Augen verhinderbar ist, wenn man eine schriftliche Begründung mitzuliefern hätte.
Honorable Commoners,
mit einem Stück Papier diskutiere ich nicht gerne, platt gesagt. Ich finde es schon wertvoll für die Debattenkultur, wenn der Antragsteller einige Worte zu seinem Antrag in diesem hohen Haus sagt - das ist es wert, auch eine kleine Verzögerung hinzunehmen, finde ich.
Ein Verzicht auf das Eröffnungsstatement hingegen auf freiwilliger Basis und dann vielleicht die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme wäre weniger restriktiv als eine Verpflichtung dazu - damit könnte ich mich anfreunden.
Commoner Lugo,
der Entwurf hindert nicht daran, den Entwurf auch nochmal in der Assembly zu begründen, er soll aber das Gesetzgebungsverfahren an sich durchaus beschleunigen und früher die Möglichkeit geben, sich mit einem Entwurf zu befassen.
Honorable Commoners,
ich beende die Aussprache.
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