2015/7/1 Amendment to the Standing Rules of the General Court (Chairmanship)

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 373 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jeremy Goldberg.



  • Honorable Members of the General Court,


    Mr. Jeremy Goldberg verlangt eine Aussprache zum angehängten Entwurf.


    Ich setze die Dauer der Aussprache auf vorerst 96 Stunden fest.


    Dem Antragsteller gebührt das erste Wort.



    Jeremy Goldberg
    Speaker of the General Court


    Amendment to the Standing Rules of the General Court (Chairmanship)


    Section 1


    Rule II der Standing Rules of the General Court wird wie folgt neugefasst:


      Rule II - Chairmanship


      1. Speaker of the General Court
      (a) Gemäss Art. III Sec. 4 wählt der General Court aus seinen Mitgliedern einen Speaker of the General Court, welcher die Sitzungen des General Court leitet.
      (b) Der Speaker amtiert für sechs Monate.
      (c) Wahlen für das Amt des Speaker sind durchzuführen, wenn das Amt vakant ist oder wenn es auf Antrag eines Mitgliedes die Mehrheit des General Court beschliesst.


      3. Acting Speaker of the General Court
      Für den Fall, dass kein Speaker im Amt ist, soll als Acting Speaker das Mitglied des General Courts die Sitzungsleitung übernehmen, welches unter den verfügbaren Mitgliedern am längsten dem General Court angehört.


      4. Competence of the Chairman
      Der Speaker vertritt den General Court nach aussen, sorgt für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch. Er hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des General Court, sofern diese den Fortgang der Arbeit und die Ordnung im Hause betrifft.


      5. Vacancies
      Steht eine Amtshandlung des Speaker für 48 Stunden aus, so gilt dieser als abwesend und eine Vertretung nach den aktuellen Regeln soll erfolgen.
      Die Stellvertretung soll andauern, bis der rechtmässige Speaker die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte erklärt.


    Section 2
    Dieses Amendment tritt mit Beschluss durch den General Court in Kraft.

  • Mr Speaker, Honorable Members of the General Court


    Gibt es keine Ziffer 2?

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

  • Honorable Members of the General Court,


    Die breite Zustimmung freut mich, ich lege daher noch die folgende korrigierte Version vor:


    Amendment to the Standing Rules of the General Court (Chairmanship)


    Section 1


    Rule II der Standing Rules of the General Court wird wie folgt neugefasst:


      Rule II - Chairmanship


      1. Speaker of the General Court
      (a) Gemäss Art. III Sec. 4 wählt der General Court aus seinen Mitgliedern einen Speaker of the General Court, welcher die Sitzungen des General Court leitet.
      (b) Der Speaker amtiert für sechs Monate.
      (c) Wahlen für das Amt des Speaker sind durchzuführen, wenn das Amt vakant ist oder wenn es auf Antrag eines Mitgliedes die Mehrheit des General Court beschliesst.


      2. Acting Speaker of the General Court
      Für den Fall, dass kein Speaker im Amt ist, soll als Acting Speaker das Mitglied des General Courts die Sitzungsleitung übernehmen, welches unter den verfügbaren Mitgliedern am längsten dem General Court angehört.


      3. Competence of the Chairman
      Der Speaker vertritt den General Court nach aussen, sorgt für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch. Er hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des General Court, sofern diese den Fortgang der Arbeit und die Ordnung im Hause betrifft.


      4. Vacancies
      Steht eine Amtshandlung des Speaker für 48 Stunden aus, so gilt dieser als abwesend und eine Vertretung nach den aktuellen Regeln soll erfolgen.
      Die Stellvertretung soll andauern, bis der rechtmässige Speaker die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte erklärt.


    Section 2
    Dieses Amendment tritt mit Beschluss durch den General Court in Kraft.

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