Honorable Commoners,
Commoner Wells beantragte eine Aussprache zu folgendem Entwurf.
Die Dauer der Aussprache beträgt zunächst 96 Stunden.
Dem Antragsteller gebührt das erste Wort.
Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 559 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sándor Nagy.
Honorable Commoners,
Commoner Wells beantragte eine Aussprache zu folgendem Entwurf.
Die Dauer der Aussprache beträgt zunächst 96 Stunden.
Dem Antragsteller gebührt das erste Wort.
Honorable Commoners,
den Gouverneur aus der Vertretung des Speakers auszuschließen, ist schlicht nicht mit der Verfassung zu vereinbaren, deshalb soll dieser Passus gestrichen werden. Dafür soll eine Form des Misstrauensvotums für den Speaker eingeführt werden - wer also das Amt missbraucht, fliegt. Auch könnte mit dieser Regelung der aktuellen Situation, bedingt durch die Abwesenheit von Speaker Hashkey, Abhilfe geschaffen werden. Ich bitte um Zustimmung innerhalb der Assembly.
Honorable Commoners,
Sieht der Antragssteller in Art. I, Sec 6 der Verfassung nicht bereits eine Möglichkeit der frühzeitigen Abwahl auch des Speakers gegeben?
Honorable Commoners,
hier stellen sich dann zwei Fragen:
Ist der Speaker, gewählt von der Assembly und nur als Leiter der Assembly ohne irgenwdelche besonderen Rechte im Bezug auf den Staat, faktisch Staatsdiener von Astoria State? Wenigstens in der Funktion als Speaker sage ich dazu: Nein. In seiner Funktion als Commoner ist er hingegen in meinen Augen definitiv Staatsdiener.
Wie sollte eine solche Amtsenthebung aussehen? Welches Organ sollte hier die Macht haben, dies zu veranlassen? Das Volk? Die Assembly?
Mr. Speaker,
Dazu zitiere ich die zuvor genannte Section vollständig:
Ich halte den Speaker durchaus für einen Staatsdiener, ist er doch massgeblich für den Betrieb der wichtigsten staatlichen Institution, der Assembly zuständig.
Ich denke im konkreten Fall ist kein Amendment nötig. Ein Impeachment ist meines Erachtens bereits jetzt möglich. Zudem haben wir gute Vertretungsregeln die ja bereits gegriffen haben.
Honorable Commoners,
ich halte den Vorsitzenden des Parlaments in dieser Funktion nicht für einen Staatsdiener, ist er doch auch nicht von einem Vertreter von Astoria State ernannt oder Ähnliches, sondern eine Person mit reinen Verwaltungsaufgaben in einem staatlichen Organ, ohne hoheitliche Befugnisse oder sonstige besondere Rechte.
Ich denke schon, wir sollten hier im Sinne der Rechtssicherheit Klarheit schaffen. Ein "Ich finde, das könnte so und so sein" hilft keinem weiter.
Honorable Commoners,
ich halte den Vorsitzenden des Parlaments in dieser Funktion nicht für einen Staatsdiener, ist er doch auch nicht von einem Vertreter von Astoria State ernannt oder Ähnliches
Gemäss dieser Definition wäre auch der Gouverneur kein Staatsdiener. Der Speaker wird von der Assembly, also der Volksvertretung gewählt und besitzt somit durchaus eine dem Gouverneur ebenbürtige Legitimierung. Das der Speaker keine besonderen Rechte hat ist ebenfalls nicht zutreffend. Er hat zur Durchsetzung der Ordnung innerhalb der Assembly durchaus Befugnisse die ein gewöhnlicher Commoner nicht hat und die nebenbei bemerkt auch der Gouverneur nicht hat.
Ausserdem sehe ich in der aktuellen Situation keinen Grund für hektisches Handeln, denn wie gesagt: die Vertretungsregeln greifen.
Honorable Commoners,
Ich stimme mit Commoner Nagy überein. Wenn jemand Volksdiener ist, dann doch wohl der Vorsitzende der Volksvertretung.
Zudem möchte ich an dieser Stelle meinen Unmut darüber zum Ausdruck bringen dass der Gouverneur hier offensichtlich in erster Linie daran denkt sich selbst in das Amt des Speaker zu hieven, statt an die Volksinteressen. Wie Commoner Nagy bereits sagte: die Vertretungsregeln greifen, es gibt keinen Grund für überhastetes Handeln.
Honorable Commoners,
niemand bezweifelt, dass der Speaker ein Diener des Volkes ist. Aber ein Staatsdiener dient eben per definition nicht nur einem Teil des Volkes, sondern der Gesamtheit der Staatsbürger. Ob dies bei einer Person, die mit rein verwalterischen Aufgaben eines Organs beauftragt ist, gegeben ist, lässt sich doch arg bezweifeln.
Übrigens denke ich, dass sich das Volksinteresse ganz schön aus der Verfassung herleiten lässt. Article III, Sec. 2, SSec. 2 unserer Verfassung regelt bereits die Vertretungsregeln in der Assembly. Einzelne Personen von der Stellvertretung auszunehmen ist darin absolut nicht vorgesehen. Der Passus der Standing Orders, der den Gouverneur - noch immer ohne greifbaren Grund - von der Übernahme von Verwaltungsaufgaben ausschließt, ist also nicht nur absolut widersinnig, sondern auch verfassungswidrig. Insofern lässt sich durchaus auch hinterfragen, ob nicht aktuell meine Wenigkeit Acting Speaker sein müsste.
Honorable Commoners
Das Experiment wurde gewagt und der Gouverneur zum Speaker gemacht, die Folgen waren bekanntermassen alles andere als ein Erfolg. Es macht durchaus Sinn hier ein Mnimum an Gewaltenteilung aufrecht zu erhalten. Probleme mit der Verfassung sehe ich keine, die Standing Orders präzisieren sie.
Honorable Commoners,
Regeln, die der Verfassung widersprechen, präzisieren sie nicht.
Honorable Commoners,
es geht hier nicht darum, dass der Governor das Amt des Speakers übernehmen soll, sondern rein um die Frage, wie ein gewählter Speaker seines Amtes verlustig werden kann. Ein Impeachment ist keine Abwahl, sondern eine Art Gerichtsverfahren, bedarf also guter Gründe, während eine Abwahl auch aufgrund von mangelndem Vertrauen oder eben zum Zwecke des Austausches erfolgen kann. Das sind zwei verschiedene Sachen, deswegen sehe ich keinen Grund, den Antrag als solchen abzulehnen.
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