On the going-ons in Andro

Es gibt 221 Antworten in diesem Thema, welches 12.295 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Eric Baumgartner.

  • Nur weil Sie, Madam President, die Behauptung aufstellen es gehe nicht um derlei Sachen heißt das nicht dass es nicht darum geht. Ein Gesetz, welches eine durchaus gute Grundlage für das androische Vorgehen bildet, wurde hier bereits vorgebracht. Es ist kein astorisches Gesetz, das weiß inzwischen jeder, aber es ist ein Gesetz welches nach den in Andro gültigen Regeln Gültigkeit besitzen dürfte - und anders als Ihre jüngste Executive Order richtet es sich nicht nur gegen bestimmte, noch dazu willkürlich bestimmte Personenkreise, sondern an die Allgemeinheit (der Unternehmen).


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Zum einen wäre da §4 (1) des androischen Produktpirateriegesetzes:


    (1) Produkte, welche gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen, können eingezogen und vernichtet werden. Darüberhinaus kann ein Import- und Handelsverbot mit diesen Produkten verhängt werden.


    Das rechtfertigt zunächst einmal den Einzug, die Vernichtung und das Import- und Handelsverbot mit den Produkten, welche sich als Plagiate herausstellen - über den Verfahrensweg ist keine Bestimmung getroffen.
    Darüber hinaus gibt es eine "Uka" - also eine Weisung - die ein Handelsverbot für die Varga International Ltd. sowie die Beschlagnahmung ihres Besitzes rechtfertigt. Von einer Vernichtung des Besitzes ist darin genausowenig die Rede wie davon, dass die Varga International Ltd. ihr Eigentum nicht außerhalb Andros weiterhin besitzen könnte. Somit hat Andro hier also nach seinem eigenen Rechtssystem korrekt gehandelt. Darüber hinaus sehe ich eine Rechtfertigung im berechtigten Interesse eines Staates, die eigene Wirtschaft zu schützen.
    Wie sich nun eine Schlechterbehandlung androischer Staatsbürger mit unserer Verfassung verträgt und wie sich willkürliche präsidentielle Entscheidungen mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit vertragen - DAS steht auf einem ganz anderen Blatt. (Genauso natürlich, inwiefern die Uka rechtsstaatlich einwandfrei ist. Das aber ist nicht die Sache der Vereinigten Staaten zu entscheiden - auch andere Völker dürfen souverän Entscheidungen treffen.)


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Gut erkannt, Senator: "Über den Verfahrensweg ist keine Bestimmung getroffen." Und über die zuständige Behörde sowie über Rechtsbehelfe gegen deren Entscheidung auch nicht.


    Ein solches Gesetz ist aus rechtsstaatlicher Sicht völlig unbrauchbar. Es soll reiner Willkür bloß den matten Anschein eines gesetzmäßigen Verfahrens geben. Im Sommer erhebt ein androisches Unternehmen erstmals Vorwürfe der Produktpiraterie gegen ein astorisches Unternehmen. Im Oktober wird dann ein völlig schwammiges Gesetz beschlossen, das irgendwelche Maßnahmen androht, und dieses dann sogleich gegen das betroffene astorische Unternehmen angewendet, indem per Regierungsverordnung deren Besitztümer in Andro beschlagnahmt werden. Zur Rechtfertigung wird wahrheitswidrig behauptet, die US-Regierung habe nicht kooperiert, obwohl man diese niemals kontaktiert hat.


    All das alles kommt Ihnen so gar nicht verdächtig vor, zumal die androische Regierung selbst einräumt, der im Land herrschenden Korruption nicht Herr zu werden? Für Sie ist Andro natürlich im Recht, die Vereinigten Staaten sind eine Bananenrepublik, und wenn astorische Bürger im Ausland in rechtsstaatswidriger Weise verfolgt werden, sollte die US-Regierung sich am besten noch für deren "Schandtaten" entschuldigen?


    Sie sollten vielleicht wirklich einmal überdenken, wem Ihre Loyalität gilt, Senator: Den Vereinigten Staaten und ihren Bürgern, oder einem korrupten Unrechtsregime wie es anscheinend in Andro besteht?

  • Madam President, nicht jeder, der die Souveränität anderer Völker anerkennt, unterstützt auch deren Rechtssystem. Ich sehe nur nich, wieso und mit welchem Recht wir einem anderen Staat verbieten sollten, ein eigenes Rechtssystem aufzubauen, selbst wenn es anders ist das als astorische - und wieso nur das astorische Rechtssystem bindend sein sollte.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
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  • Es geht nicht um unterschiedliche "Rechtssysteme", Senator. Die meisten anticäischen Staaten etwa haben ein anderes Rechtssystem als die Vereinigten Staaten oder z. B. Albernia, worin niemand ein Problem sieht.


    Hier geht es schlicht um universelle Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Wie das Gesetze allgemein und für alle gleich zu gelten haben, gegenüber jedermann neutral angewendet werden, von dazu ausdrücklich bestimmten Behörden nach den im Gesetz bestimmten Verfahren, und jeder gegen Eingriffe in seine Rechte wirksamen Rechtsschutz suchen kann.

  • Schwieriges Thema.


    Grundsätzlich kann ja jeder souveräne Staat auf seinem Boden machen was er will.
    Astor bliebt eigentlich nur vor Investitionen dort abzuraten.

    Across this crooked land — Runs a crooked man — Our loved ones die — Under the hammer — Of the Soviet sun

    Professioneller Kaffeetrinker

  • Und Menschen aus einem Land mit einem anderen Rechtsverständnis einfach mal ein wenig zu diskriminieren.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
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  • Und Menschen aus einem Land mit einem anderen Rechtsverständnis einfach mal ein wenig zu diskriminieren.


    Ich finde diese Diskussion doch einigermaßen seltsam. Lassen wir einmal die Frage außen vor, ob Andro ein Rechtsstaat ist oder nicht. Lassen wir einmal die Frage außen vor, ob Andro gegenüber Varga korrekt vorgeht oder nicht. Lassen wir einmal außen vor, ob Andro sich diplomatisch geschickt verhält. Lassen wir auch einmal außen vor, ob Astor sich diplomatisch geschickt verhält.


    Dann bleibt festzuhalten, dass Astor Bürgern aus Andro die Erteilung von Visa verwehrt. Dazu hat Astor jedes Recht.
    Ein Vorwurf gegen Astor ist insofern nicht angebracht.


    Worüber man dann wieder streiten kann ist, wie man diplomatisch mit diesem Thema umgeht. Aber Astor hier als Staat darzustellen, der die Rechte von Menschen missachten würde, das geht in meinen Augen ein bisschen weit.

  • Richtig.


    Es gibt nämlich, entgegen der offensichtlichen Vorstellung des ehrenwerten Senators, kein natürliches Recht ausländischer Staatsangehöriger, in die Vereinigten Staaten einzureisen.


    Wer Bürger der Vereinigten Staaten ist, ob durch Geburt oder Einbürgerung, der hat das natürliche Recht, sich in diesem Land aufzuhalten, in ihm herum, sowie aus ihm aus und wieder in es einzureisen, wie es ihm beliebt.


    Ausländischen Staatsangehörigen hingegen kann auf Grundlage eines Gesetzes die Einreise in die und der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten gestattet werden, oder eben nicht.

  • Es gibt aber ein verfassungsmäßiges Recht auf Gleichbehandlug, entgegen der offensichtlichen Vorstellung der Präsidentin der Vereinigten Staaten, das auch auf Menschen anderer Nationalität anzuwenden ist. Wer Mensch ist, hat das Recht entsprechend behandelt zu werden, ungeachtet der Nationalität, Sexualität oder Hautfarbe, der Religion oder der wirtschaftlichen Verhältnisse.


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  • Es gibt aber ein verfassungsmäßiges Recht auf Gleichbehandlug, entgegen der offensichtlichen Vorstellung der Präsidentin der Vereinigten Staaten, das auch auf Menschen anderer Nationalität anzuwenden ist. Wer Mensch ist, hat das Recht entsprechend behandelt zu werden, ungeachtet der Nationalität, Sexualität oder Hautfarbe, der Religion oder der wirtschaftlichen Verhältnisse.


    Dürften unsere Gäste bei uns dann auch wählen?

  • Es gibt aber ein verfassungsmäßiges Recht auf Gleichbehandlug, entgegen der offensichtlichen Vorstellung der Präsidentin der Vereinigten Staaten, das auch auf Menschen anderer Nationalität anzuwenden ist. Wer Mensch ist, hat das Recht entsprechend behandelt zu werden, ungeachtet der Nationalität, Sexualität oder Hautfarbe, der Religion oder der wirtschaftlichen Verhältnisse.


    Dieses Recht gilt aber nur für Personen, die sich bereits in den Vereinigten Staaten aufhalten. Und nicht für den Bürger irgendeines fremden Staates, der von dort aus eine Aufenthaltserlaubnis für die Vereinigten Staaten beantragt.


    Selbstverständlich haben die Vereinigten Staaten das Recht, frei zu entscheiden, Staatsbürger welches fremden Landes sie zu welchen Bedingungen einreisen lassen, oder eben nicht.

  • Nein. Das Wahlrecht gilt nur für Astorier. Eine Unterscheidung in In- und Ausländer ist zweckmäßig und nötig. Eine Unterscheidung in Astorier, Ausländer und androische Staatsbürger indes halte ich für absolut untragbar. Eine Diskriminierung rein aufgrund der Nationalität ist eine absolute Unmöglichkeit.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
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  • Eine Diskriminierung rein aufgrund der Nationalität ist eine absolute Unmöglichkeit.


    Nein, Senator, bei der Regulierung des Einreise- und Aufenthaltsrechts ausländischer Staatsangehöriger kann eine Differenzierung nach Herkunftsstaaten sogar eine Notwendigkeit sein. Sei es aus politischen, wirtschaftlichen, Sicherheits- oder anderen Gründen.

  • Ich finde das ist ein bsischen wie ein Hausrecht. Da darf ich mich doch auch entscheiden, wen ich bei mir übernachten lasse. Und wen nicht. Und muss mich nicht entscheiden, ob ich generell Gäste übernachten lasse oder nicht.


    Der Vergleich hinkt natürlich. Ich muss auch meine Frau fragen ;)

  • Ich finde das ist ein bsischen wie ein Hausrecht. Da darf ich mich doch auch entscheiden, wen ich bei mir übernachten lasse. Und wen nicht. Und muss mich nicht entscheiden, ob ich generell Gäste übernachten lasse oder nicht.


    Der Vergleich hinkt natürlich. Ich muss auch meine Frau fragen ;)



    Der Vergleich hinkt auch,weil Sie eben kein Staat sind. Und selbst so: Wenn Sie sagen "Ich lass doch keinen Schwarzen hier rein", machen Sie sich auch nicht gerade beliebt.


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  • Und selbst so: Wenn Sie sagen "Ich lass doch keinen Schwarzen hier rein", machen Sie sich auch nicht gerade beliebt.


    Der Vergleich hinkt noch viel mehr, Senator. Niemandem soll die Einreise in die Vereinigten Staaten auf Grund seiner Hautfarbe verwehrt werden, weil wir Menschen dieser Hautfarbe in den Vereinigten Staaten nicht haben wollten.


    Einreisebeschränkungen bzw. -verbote etwa zum Schutz des hiesigen Arbeitsmarkets, oder der nationalen Sicherheit, oder wie hier zur Durchsetzung eines legitimen politischen Interesses gegenüber einem anderen Staat sind etwas anderes.

  • Nein. Menschen werden anderen gegenüber wegen Dingen benachteiligt, die sie selbst nicht beeinflussen können und an denen sie auch keine Schuld tragen. Das läuft auf das Selbe heraus - zumal es kein legitimes politisches Interesse gibt, auch wenn das eine nette Umschreibung einer Erpressung ist.


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