2013-020 Serena Penal Code Introduction Bill

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 6.369 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Melissa Brandenburg.

  • Mr. Chairman,


    Der von mir eingebrachte Gegenvorschlag ist zum einen ein wenig kürzer und daher wohl bürgerfreundlicher. Vor allem aber behebt er meiner Meinung nach unsinnige Unterscheidungen wie jene zwischen Diebstahl, leichtem und schwerem Diebstahl. Diebstahl ist Diebstahl honorable Councilors! Ob nun der Täter nicht in der Lage war bzw. im sich die Gelegenheit nicht bot etwas teureres zu stehlen sollte bei der Festlegung des Strafmasses keine Rolle spielen.


    Ein wichtiger Punkt ist dass der von mir eingebrachte Vorschlag nur bei Personen die das 16. Lebensjahr vollendet haben zum Zuge kommt. Er bietet also die Möglichkeit für Jugendliche ein abweichendes Jugendstrafrecht zu schaffen.


    Desweiteren wurde der Spielraum der Gerichte bei der Festlegung der Haftstrafen reduziert, schliesslich sollen alle vor dem Gesetz gleich sein. Der verbliebene Spielraum genügt um besondere Umstände in das Strafmass einfliessen zu lassen.


    Ich ersuche die Councilors um Zustimmung zu meinem Gegenentwurf.

  • Mr. Chairman,


    ich halte den Entwurf des ehrenwerten State Councilor Bowler bereits nach kurzem Überfliegen - sowie unter Einbezug der gegebenen Begründung - für nicht zustimmungsfähig. Er bedeutet nichts anderes als ein bisschen symbolische "Entbürokratisierung" auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit.


    Diebstahl etwa ist nicht gleich Diebstahl, es macht selbstverständlich einen Unterschied, ob ich z. B. ein Paket Kaugummi oder ein Smartphone stehle. So etwas pauschal gleichzusetzen, führt insbesondere im Zusammenwirken mit den reduzierten Spielräumen für Richter und Geschworene bei der Festsetzung der Strafmaße dazu, dass die Verhängung gerechter Strafen im Zuge der "Entbürokratisierung" auf der Strecke bleibt.


    Ich kann vor so etwas nur warnen!

  • Mr. Chairman,


    Es zeugt nicht von sonderlicher Ernsthaftigkeit wenn die Gouverneurin sagt sie habe meinen Entwurf nur "kurz überflogen". Oder ist Ihnen etwa selbst mein noch gekürztes Strafgesetzbuch zu lang? Wenn die Gouverneurin sich nicht einmal im Stande sieht sich seriös damit zu befassen, wie soll dass denn der Bürger tun?


    Würde uns die ehrenwerte Gouverneurin bitte erklären wo der Unterschied zwischen dem Diebstahl eines Smartphones und einer Packung Kaugummi liegt? Ich bin der Meinung, dass man sich in beiden Fällen fremdes Eigentum unrechtmässig aneignet. Der, der die Kaugummis stiehlt, würde zweifellos auch das Smartphone stehlen wenn er dazu Gelegenheit hätte.

  • Mr. Chairman,


    der ehrenwerte State Councilor Bowler mag es doch bitte mir überlassen, auf welche Weise ich mir ein Urteil zu hier eingebrachten Gesetzentwürfen bilde.


    Ich habe nämlich nicht rund um die Uhr Zeit, auch notwendig umfangreiche Gesetzentwürfe gleich nachdem sie mir zur Kenntnis gelangen Punkt für Punkt durchzugehen, sondern behalte es mir vor, mir ggf. zunächst einen groben Überblick zu verschaffen, ehe ich mich später einer genauen Analyse zuwende.


    Aber auch nach deren Vornahme kann ich mein bereits in einer ersten Abschätzung gefälltes Urteil bedauerlicherweise nicht revidieren: Der Gegenentwurf des ehrenwerten State Councilors Bowler fleddert an der rechtsstaatlichen Substanz des Strafrechts, um sie durch einige vermeintlich stringente, "unbürokratische" Symbolismen zu ersetzen.


    Das Strafrecht dient dem Schutz elementarer, jedem einzelnen Bürger sowie ihrem Gemeinwesen zustehender Rechtsgüter vor durch menschliches Fehlverhalten verursachten Schäden. Jede einzelne Straftat - von einer Bagatelle wie dem Diebstahl oder der Beschädigung einer geringwertigen Sache, bis hin zu Mord oder Totschlag - ist dabei jedoch so komplex wie das menschliche Wesen und Verhalten, und die Dynamik unserer Gesellschaft.


    Gilt es nach einem Schuldspruch eine gerechte - weil angemessene - Strafe festzusetzen, sind eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren gegeneinander abzuwägen, die in der Person und Biographie des Täters, den äußeren Umständen seiner Tat, seinem Vorgehen und anschließenden Verhalten, dem Verhalten des Geschädigten usw. begründet liegen können.


    Pseudowissenschaftliche Lehren von irgendwelchen Verbrechertypen wie etwa "dem Dieb", denen der ehrenwerte State Councilor Bowler anzuhängen scheint, haben in einem modernen Rechtsstaat aus gutem Grund nichts verloren, sondern gehören ins finstere Mittelalter.


    Mit solcherlei Instreumentaria macht man das Strafrecht nicht etwa "einfacher", man macht es schlicht primitiver, bis hin zur faktischen rechtsstaatlichen Unbrauchbarkeit.

  • Mr. Chairman,


    Ich werde diesem unübschaubaren und in einigen Teilen meinen Ansichten widersprechenden Monstrum Serena Penal Code in der Form wie von Gouverneurin Brandenburg eingebracht nicht zustimmen. Zu mal wir hier keinen wirklichen Handlungsdruck haben. Im Zweifelsfall lieber den Federal Penal Code anwenden als ein derart fehlgeleitetes Strafgesetzbuch wie das von der Gouverneurin vorgeschlagene.

  • Mr. Chairman,


    zunächst zur Ankündigung des ehrenwerten State Councilor Bowler:


    Ich hoffe, diesem ist bewusst, welche Konsequenz ein möglicherweise durch seine Abstimmungsentscheidung bewirktes Scheitern des Serena Penal Code hätte: Nämlich dass die Polizeibehörden des Staates Serena - einschließlich seiner Bezirke und Kommunen - nach wie vor mangels Rechtsgrundlage keinerlei Kompetenz haben werden, bei Verdacht von Straftaten ermittelnd tätig zu werden. Für jeden Ladendiebstahl, jede zerstörte Parkbank und jeden Verkehrsunfall mit Personenschaden bleiben dann die Ermittlunsgbehörden des Bundes - sprich das FBI - zuständig.


    Wenn es das ist, worauf es der ehrenwerte State Councilor anlegt ...


    Dann zur Frage der ehrenwerten State Councilor Salvatore:


    Das ist eine in der Tat interessante Fragestellung, welcher sich das Strafrecht des Bundes - das die Vorlage für den Entwurf des Serena Penal Code bildet - nicht widmet, weshalb sie auch noch keinen Eingang in diesen Entwurf gefunden hat.


    Ich könnte mir durchaus vorstellen, noch eine entsprechende Regelung in den Gesetzentwurf aufzunehmen, vorausgesetzt, es zeichnet sich ab, dass dieser die Chance hat, vom State Coucil angenommen zu werden.


    Das Hauptproblem sehe ich, wie ich bereits angesprochen, ja darin, dass manchem State Councilor noch nicht vollen Umfanges bewusst zu sein scheint, wie die derzeitige Rechtslage sich gestaltet, und wie eine Annahme des Serena Penal Code diese verändern würde:


    So lange der Staat Serena kein eigenes Strafrecht besitzt, können auf dem Gebiet des Strafrechts weder Polizeibehörden, noch Gerichte unseres Staates tätig werden. Denn bis wir ein eigenes Strafrecht in Kraft setzen, gilt für unseren Staat das Strafrecht des Bundes in allen Fällen fort, und für dessen Umsetzung sind die Behörden und Gerichte des Bundes zuständig.


    Das Strafrecht unseres Staates kann ja, wenn es einmal in Kraft getreten ist, vom State Council jederzeit geändert werden. Es aber zu blockieren, weil man etwa Gegner der Todesstrafe, oder Anhänger der sog. "Entbrüokratisierung" ist, hat nur zur Folge, dass der Staat Serena einen ihm übertragenen wesentlichen Bereich hoehitlicher Befugnisse nicht ausüben kann, sondern allein der Kongress und die Bundesbehörden über unsere örtlichen Belange bestimmen.

  • Mr. Chairman,


    Der Entwurf der ehrenwerten Gouverneurin sagt mir nach wie vor nicht zu. Mein Entwurf würde ausdrücklich auch die Schaffung eines Jugendstrafrechtes erlauben, während jener der Gouverneurin Bürger aller Altersklassen gleichermassen tangieren würde. Hinzu kommt die meines Erachtens unangebrachte und unnötig komplizierte Unterscheidung zwischen Schweregraden bei gewissen Vergehen.


    Der Entwurf der Gouverneurin bringt meines Erachtens keine Vorteile gegenüber dem Federal Penal Code. Ich habe auch keine Probleme damit, dass durch das Fehlen eines eigenen Strafrechts weiterhin das FBI zuständig ist. Sofern dieses auch verhältnismässig handelt.


    In aller Deutlichkeit: Der Entwurf von Governor Brandenburg ist nicht Zustimmungsfähig. Er schafft unnötige Bürokratie ohne essentielle Vorteile. Zu dem besteht auch die Gefahr von Kompetenzüberschneidungen mit dem Bund.

  • Mr. Chairman,


    für das Strafrecht gegen juristische Personen (JP), müsste man einiges beachten:


    1. Nicht jede Tat in einem Unternehmen kann als Tat der JP gelten.
    Ich schlage hier eine Definition gem. "bei Tätigkeit für das Unternehmen" vor.


    2. Auch in Firmen handeln Menschen und das meistens arbeitsteilig.
    Man bräuchte demnach gegenseitige Zurechnungsregeln, die über einen gemeinsamen Tatplan hinausgehen.


    3. Strafen für eine JP sind natürlich Geldstrafen, wobei ich mir bei erheblichen Taten, bei denen Menschen an Leib oder Leben und Eigentum erheblich geschädigt wurden auch die Liquidierung der JP vorstellen kann. Strafklasse I wäre dann quasi die Liquidierung, Klasse II Gelstrafe von einem halben bis zu einem ganzen Jahresumsatz, Klasse III ein halber bis ein ganzer Jahresprofit und weitere Klassen wären dann Anteile davon.


    4. Wenn ein Unternehmen schuldig gesprochen, sollten aber auch alle an dem Unternehmen Beteiligten grundsätzlich bestraft werden.
    Es sollte eine Beweislastumkehr eintreten, nach welcher sich die Beteiligten nachweisen müssen, dass sie von Vorgängen nichts gewusst haben. Die Augen zu verschließen, darf hier nicht reichen.


    5. Die Führung eines Unternehmens sollte dann die erste Riege der zu Bestrafenden sein, je weiter man von der Führungsebene weggeht, desto geringer ist die Schuld; ich denke da an Milderungsregeln.

  • Mr. Chairman,


    ich werde mich erst noch genauer mit dem Entwurf auseinandersetzen müssen, bevor ich mir eine abschließende Meinung bilden kann. Ich bitte die ehrenwerten State Councilor um ihr Verständnis.

  • Mr. Chairman,


    Ich begrüsse grundsätzlich dass die ehrenwerte Councilor Salvatore auch juristische Personen berücksichtigen möchte. Jedoch, das Strafgesetzbuch ist, sowohl in meiner als auch noch mehr in der Variante der Gouverneurin bereits sehr lange. Ich würde es daher begrüssen der übersichtlichkeithalber die Regelungen für juristische Personen in einem separaten Gesetz zu diskutieren.

  • Mr. Chairman,


    genau das wäre auch mein Gedanke: Die Anwendung des Strafrechts auf juristische Personen sollte im Interesse der Systematik und Übersichtlichkeit in einem besonderen Gesetz geregelt werden.


    Genauso wie übrigens auch das von dem ehrenwerten State Councilor Bowler bereits wiederholt angesprochene Jugendstrafrecht. ;)

  • Mr. Chairman,


    Es freut mich dass ich und die Gouverneurin darin übereinkommen dass, sofern wir dies überhaupt auf Ebene Serena's regeln wollen, sowohl das Strafrecht für juristische Personen als auch das Jugendstrafrecht einer separaten Vorlage bedürfen.


    Ich habe dies im von mir eingebrachten Entwurf bereits berücksichtigt.

    Section 1 - Scope of Application
    (3) Dieses Gesetz findet nur Anwendung auf Personen welchen zum Zeitpunkt der Tat das 16. Lebensjahr vollendet haben.


    Stimmen mir die ehrenwerten State Councilors zu, dass wir Fragen des Jugendstrafrechts und jene des Strafrechtes für juristische Personen hier ausklammern und uns allenfalls in einer separaten Vorlage der Thematik annehmen?

  • Mr. Chairman,


    Minderjährige oder juristische Personen durch eine Klausel im allgemeinen Strafrecht auszunehmen wäre allerdings überflüssig, sofern man diese Themenfelder durch besonderes Gesetz regeln will. Denn es gilt die Regel: Lex specialis derogat legi generali.


    Und wir sind doch bekanntlich alle glühend für "Entbürokratisierung", weshalb wir uns entbehrliche gesetzliche Bestimmungen sparen sollten. ;)

  • Mr. Chairman,


    Ich würde es begrüssen, wenn wir uns in den Debatten auf unsere Muttersprache beschränken.


    SimOff

    Juhu ich hab richtig geraten :D Wenn du es aber mal im Googleübersetzer eingibst "erkennt" er die Sprache als katalanisch und scheitert bei der Übersetzung fulminant :kritischguck

  • Mr. Chairman,


    ich spreche hier ja nun nicht Chinopisch, oder so. Wissenschaftliche Fachtermini werden wohl noch erlaubt sein, insbesondere, wenn ihre Bedeutung sich wie hier aus dem Kontext erschließen lässt. ;)

  • State Council of Serena



    "Impavidi progrediamur"


    Honorable State Councilors!


    Da diese Aussprache auf Grund der längeren faktischen Vakanz des Vorsitzes im State Council praktisch in Vergessenheit geraten ist, wird sie letztmalig um 48 Stunden verlängert.


    Anschließend wird die Abstimmung eingeleitet.

  • Honorable State Councilors,


    Die von Gouverneurin Brandenburg eingebrachte Fassung wird meine Zustimmung nach wie vor nicht finden, da ich das Gesetz deutlich zu lange finde und ihm auch inhaltlich nicht voll zustimmen kann. Zu dem möchte ich noch einmal betonen dass ich die Einführung eines eigenen Strafgesetzbuches nicht für nötig halte.

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