Mr. Chairman,
Der von mir eingebrachte Gegenvorschlag ist zum einen ein wenig kürzer und daher wohl bürgerfreundlicher. Vor allem aber behebt er meiner Meinung nach unsinnige Unterscheidungen wie jene zwischen Diebstahl, leichtem und schwerem Diebstahl. Diebstahl ist Diebstahl honorable Councilors! Ob nun der Täter nicht in der Lage war bzw. im sich die Gelegenheit nicht bot etwas teureres zu stehlen sollte bei der Festlegung des Strafmasses keine Rolle spielen.
Ein wichtiger Punkt ist dass der von mir eingebrachte Vorschlag nur bei Personen die das 16. Lebensjahr vollendet haben zum Zuge kommt. Er bietet also die Möglichkeit für Jugendliche ein abweichendes Jugendstrafrecht zu schaffen.
Desweiteren wurde der Spielraum der Gerichte bei der Festlegung der Haftstrafen reduziert, schliesslich sollen alle vor dem Gesetz gleich sein. Der verbliebene Spielraum genügt um besondere Umstände in das Strafmass einfliessen zu lassen.
Ich ersuche die Councilors um Zustimmung zu meinem Gegenentwurf.