2013-015 Firearms Bill

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  • State Council of Serena



    "Impavidi progrediamur"


    [Vote] 2013-015 Firearms Bill



    Honorable State Councilors!


    Es steht die Abstimmung über die Firearms Bill an, ursprünglich eingebracht von Governor Melissa Brandenburg.


    Im Laufe der Debatte wurde der ursprüngliche Entwurf angepasst sowie ein Gegenentwurf eingebracht. Zur Abstimmung stehen nun beide Alternativen.


    Bitte stimmen Sie mit Version Brandenburg oder Version Gerard oder, sollten Sie beide Alternativen ablehnen, mit Nay.
    Ihre Teilnahme am Geschäftsgang bekunden Sie hingegen mit Present.


    Die Abstimmung dauert 96 Stunden, oder bis alle State Councilors abgestimmt haben, oder eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.


    J. E. Mullenberry
    Joaquín Edward Mullenberry
    Chairman of the State Council


    Version Brandenburg

    Firearms Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Feuerwaffen und Munition im Staat Serena.
    (2) Es findet keine Anwendung auf die Nationalgarde, sowie auf die Polizei des Staates Serena, der Bezirke und Kommunen.
    (3) Es soll zitiert werden als Firearms Act.


    Section 2 - Statutory Definitions
    (1) Feuerwaffen (Firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Vorrichtungen, bei denen Geschosse, angetrieben durch heiße Gase, durch einen Lauf getrieben werden.
    (2) Munition (Ammunition) im Sinne dieses Gesetzes sind nicht fest mit einer Feuerwaffe verbundene, nachladbare Teile, welche deren eigentliche Wirkungsträger darstellen.


    Section 3 - Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms
    (1) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken der Selbstverteidigung, der Jagd, des Schießsports, des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben, besessen und geführt werden.
    (2) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, an jeden Bürger der Vereinigten Staaten, sowie an jeden sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1, gewerbsmäßig oder privat, verkauft werden.
    (3) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1 und 2, gewerbsmäßig oder privat, hergestellt werden.


    Section 4 - Transport and Carrying of Firearms
    (1) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, transportiert werden. Munition darf, zu den in Sec. 3. genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, transportiert werden.
    (2) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, verdeckt getragen werden.
    (3) Feuerwaffen dürfen, zum Zwecke der Ausübung der Jagd, des Schießsports, oder Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen gesellschaftlichen Brauchtums, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen und ungeladen, offen getragen werden.
    (4) Feuerwaffen dürfen, zu anderen als den in SSec. 3 genannten Zwecken, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen oder ungeladen, mit Genehmigung der örtlich zuständigen Polizeibehörden, offen getragen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit überwiegende Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem nicht entgegenstehen.


    Section 5 - Handling of Firearms by Persons under 18 Years of Age
    (1) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen Feuerwaffen zu Zwecken der Jagd, des Schießsports, oder der Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen Brauchtums, oder der Ausbildung an Schusswaffen, unter der Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, geladen oder ungeladen, tragen und bedienen.
    (2) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen unter der Anleitung und Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, in der Herstellung oder dem Verkauf von Feuerwaffen und Munition, zu Zwecken nach Sec. 3, beschäftigt werden.


    Section 6 - Localized or Temporary Bans of Firearms
    (1) In öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen des Staates Serena können deren Leiter oder Verantwortliche das Tragen von Feuerwaffen untersagen, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
    (2) Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzügen kann das Tragen von Feuerwaffen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden untersagt werden, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
    (3) Das Hausrecht der Eigentümer öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Anlagen bleibt von den Bestimmungen dieser Section unberührt.


    Section 7 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Vergehen der Klasse A sind die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 3, SSec. 1, genannten Zwecken.
    (3) Vergehen der Klasse C sind:

      - die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, durch andere als die in Sec. 3 genannten Personen;
      - die Überlassung von Feuerwaffen an Personen unter 18 Jahren, unter anderen als in den Sec. 5 genannten Umständen.

    (4) Übertretungen sind:

      - das offene Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 4, SSec. 3, genannten Zwecken, ohne die erforderliche Genehmigung nach Sec. 4, SSec. 4;
      - das öffentliche Tragen von Feuerwaffen entgegen einem Verbot nach Sec. 6, SSec. 1 oder 2.

    Section 8 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    Version Gerard

    Firearms Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Feuerwaffen und Munition im Staat Serena.
    (2) Es findet keine Anwendung auf die Nationalgarde, sowie auf die Polizei des Staates Serena, der Bezirke und Kommunen.
    (3) Es soll zitiert werden als Firearms Act.


    Section 2 - Statutory Definitions
    (1) Feuerwaffen (Firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Vorrichtungen, bei denen Geschosse, angetrieben durch heiße Gase, durch einen Lauf getrieben werden.
    (2) Automatische Feuerwaffen (Automatic firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind Feuerwaffen, mit denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können.
    (3) Munition (Ammunition) im Sinne dieses Gesetzes sind nicht fest mit einer Feuerwaffe verbundene, nachladbare Teile, welche deren eigentliche Wirkungsträger darstellen.


    Section 3 - Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms
    (1) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken der Selbstverteidigung, der Jagd, des Schießsports, des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben, besessen und geführt werden.
    (2) Automatische Feuerwaffen dürfen nur zu Zwecken des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben und besessen werden.
    (3) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, an jeden Bürger der Vereinigten Staaten, sowie an jeden sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1, gewerbsmäßig oder privat, verkauft werden.
    (4) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1 und 2, gewerbsmäßig oder privat, hergestellt werden.


    Section 4 - Ban of Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms by convicted Felons
    (1) Feuerwaffen dürfen von Personen, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten, des Staates Serena oder eines anderen Staates wegen eines Verbrechens, oder wegen eines Vergehens, bei dessen Begehung sie eine Feuerwaffe mitgeführt oder verwendet haben, rechtskräftig verurteilt worden sind, nicht erworben, besessen und geführt werden.
    (2) Gewerbliche Händler von Feuerwaffen haben vor Aushändigung einer verkauften Feuerwaffe eine Überprüfung des Kunden auf Vorstrafen nach SSec. 1 vorzunehmen. Die Aufzeichnungen über den Prüfungsvorgang sind nach Abschluss des Kaufgeschäfts unverzüglich zu vernichten.


    Section 5 - Documentation Obligations
    (1) Gewerbliche Händler von Feuerwaffen und Munition haben ein laufendes Verzeichnis über die von ihnen verkauften Feuerwaffen und Munition nach Datum, Typ, Modell und Stückzahl jedes Kaufgeschäfts zu führen und aufzubewahren.
    (2) Persönliche Daten der Kunden dürfen in das Verzeichnis verkaufter Feuerwaffen und Munition nach SSec. 1 nicht aufgenommen werden.


    Section 6 - Transport and Carrying of Firearms
    (1) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, transportiert werden. Munition darf, zu den in Sec. 3. genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, transportiert werden.
    (2) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, verdeckt getragen werden.
    (3) Feuerwaffen dürfen, zum Zwecke der Ausübung der Jagd, des Schießsports, oder Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen gesellschaftlichen Brauchtums, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen und ungeladen, offen getragen werden.
    (4) Feuerwaffen dürfen, zu anderen als den in SSec. 3 genannten Zwecken, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen oder ungeladen, mit Genehmigung der örtlich zuständigen Polizeibehörden, offen getragen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit überwiegende Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem nicht entgegenstehen.
    (5) Automatische Feuerwaffen dürfen nur zu den in Sec. 3, SSec. 2, genannten Zwecken ungeladen transportiert werden.


    Section 7 - Handling of Firearms by Persons under 18 Years of Age
    (1) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen Feuerwaffen zu Zwecken der Jagd, des Schießsports, oder der Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen Brauchtums, oder der Ausbildung an Schusswaffen, unter der Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, geladen oder ungeladen, tragen und bedienen.
    (2) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen unter der Anleitung und Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, in der Herstellung oder dem Verkauf von Feuerwaffen und Munition, zu Zwecken nach Sec. 3, beschäftigt werden.


    Section 8 - Localized or Temporary Bans of Firearms
    (1) In öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen des Staates Serena können deren Leiter oder Verantwortliche das Tragen von Feuerwaffen untersagen, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
    (2) Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzügen kann das Tragen von Feuerwaffen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden untersagt werden, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
    (3) Das Hausrecht der Eigentümer öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Anlagen bleibt von den Bestimmungen dieser Section unberührt.


    Section 9 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Vergehen der Klasse A sind die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen zu anderen als den Sec. 3, SSec. 1 und 2, genannten Zwecken, oder entgegen einem Verbot nach Sec. 4, SSec. 1.
    (3) Vergehen der Klasse C sind:

      - die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, durch andere als die in Sec. 3 genannten Personen;
      - die Überlassung von Feuerwaffen an Personen unter 18 Jahren, unter anderen als in den Sec. 7 genannten Umständen.

    (4) Übertretungen sind:

      - das Unterlassen einer Kundenüberprüfung durch einen gewerblichen Händler von Feuerwaffen nach Sec. 4, SSec. 2;
      - das Unterlassen der Dokumentation des Verkaufs von Feuerwaffen und Munition durch einen gewerblichen Händler von Feuerwaffen nach Sec. 5, SSec. 1;
      - die Aufnahme persönlicher Daten des Kunden in die Dokumentation verkaufter Feuerwaffen und Munition nach Sec. 5, SSec. 1;
      - das offene Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 6, SSec. 3, genannten Zwecken, ohne die erforderliche Genehmigung nach Sec. 6, SSec. 4;
      - das öffentliche Tragen von Feuerwaffen entgegen einem Verbot nach Sec. 8, SSec. 1 oder 2.

    Section 10 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

  • Version Brandenburg.

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

  • State Council of Serena



    "Impavidi progrediamur"


    [Vote] 2013-015 Firearms Bill



    Honorable State Councilors!


    Die Abstimmung ist in Folge Fristablaufs beendet.


    Auf die Vorlage entfielen in der Version Brandenburg drei und auf die Version Gerard eine Stimme. Es gab und eine Abstention.


    Die Firearms Bill ist somit in der Version Brandenburg vom State Council angenommen.



    J. E. Mullenberry
    Joaquín Edward Mullenberry
    Chairman of the State Council

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

  • Alricio Scriptatore

    Hat das Label von [Vote] auf Records [Astor 1.0] geändert

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