2013/06/03 2nd Constitutional Amendment Bill

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  • The General Court of Laurentiana
    - The Speaker pro tempore -


    Honorable Members of the General Court,


    zur Abstimmung steht nachfolgender Entwurf eines Zusatzes zur Verfassung des Staates Laurentiana, eingebracht von dem ehrenwerten Mitglied Mr. Joshua L. Chamberlain.


    Stimmen Sie der Verabschiedung dieses Verfassungszusatzes zu?


    Bitte stimmen Sie mit Aye (Ja), No (Nein) oder Present (Enthaltung).


    Da es sich vorliegend um einen Antrag auf Ergänzung der Verfassung des Staates Laurentiana handelt, bedarf der Antrag zu seiner Annahme einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen, auf ja oder nein lautenden Stimmen (Art. VIII, Sec. 1, iVM Art. III, Sec. 5, State Constitution).


    Die Abstimmung dauert 72 Stunden, oder bis eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Antrag erreicht ist, mindestens jedoch 24 Stunden.

    2nd Constitutional Amendment Bill


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:


    „Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens zwanzig Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen. Ein Bürger, der pro Monat nicht zwanzig Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.


  • The General Court of Laurentiana
    - The Speaker pro tempore -


    Honorable Members of the General Court,


    die Abstimmung ist beendet, da alle Mitglieder des General Court ihre Stimme abgegeben haben.


    Für die Annahme stimmten drei Mitglieder des General Court, gegen die Annahme des Antrages stimmte ein Mitglied des General Court, kein Mitglied des General Court enthielt sich seiner Stimme.


    Die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen, auf ja oder nein lautenden Stimmen ist somit erreicht und der Antrag vom General Court angenommen.

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