P. 2012-055: Sookie Stackhouse, from Laurentiana, to be Attorney General
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- [Hearing]
- Claire Gerard
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Handlung
Spricht den Eid:
Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.
Handlung
Nimmt Platz.
Mein Name ist Sookie Stackhouse - Sookie ist dabei übrigens kein Spitzname, Abkürzung oder irgendwas, sondern mein richtiger Name -, ich wurde am 24. Mai 1982 in Bon Temps in Laurentiana geboren, wo ich auch heute wieder lebe und zuletzt als Rechtsanwältin praktiziert habe.
Ich habe meinen B.A. im Hauptfach US History & Government sowie anschließend meinen J.D. jeweils an der Athena University in Astoriatown, AS erworben und nach meinem Abschluss zunächst als Junior, später Senior Associate in der Anwaltskanzlei Lockerby, Actner & Kline an deren Standort in El Conjunto, NA gearbeitet. Anfang des Jahres habe ich für einige Monate als U.S. Solicitor General unter Attorney General Sandy van het Reve gedient, nach dem Ausscheiden aus dem Amt habe ich mich als Rechtsanwältin in meiner Heimatstadt Bon Temps, LA niedergelassen.
Als Attorney General liegen mir drei Projekte insbesondere am Herzen:
1. Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts
Über die Zulassung von Neben-IDs zu verschiedenen Ämtern wird bereits seit geraumer Zeit angeregt diskutiert, einzelne Bundesstaaten sind dabei, entsprechende Regelungen in ihren Verfassungen und Gesetze aufzunehmen.
Durch eine Neukonzeption des Staatsbürgerschaftsrechts der Vereinigten Staaten soll es Bürgern künftig ermöglicht werden, zusätzlich zu ihrer Haupt-ID weitere IDs mit jeweils bestimmten Rechten und Pflichten - soweit diese die Bundesstaaten betreffend vorbehaltlich deren jeweiliger Verfassungs- und gesetzlichen Bestimmungen - beim Registration Office anzumelden, so dass "Ämterhäufungen" in einer ID vermieden und auch die politischen Landschaften der Bundesstaaten belebt werden können, ohne dass Fairness und Transparenz im politischen Miteinander unter einer eintretenden Unübersichtlichkeit leiden.
2. Die Reform der Gerichtsorganisation
Der aktuelle Aufbau der Bundesgerichtsbarkeit ist rechtsstaatlich wie ausgestalterisch sicherlich gut gemeint, aber viel zu aufgebläht, kompliziert und bürokratisch. Vor allem steht er, wie man sieht, in krassem Missverhältnis zum tatsächlichen Prozessaufkommen.
Es soll daher eine transparente und schlanke, zweistufige Struktur der Bundesgerichtsbarkeit geschaffen werden, die nicht mehr als fünf Richterplanstellen benötigt, jedem Kläger und Beklagten den schnellen Zugang zu seinem gesetzlichen Richter sowie ggf. eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils sichert.
3. Die Reform des Bundesstrafrechts
Der geltende USPC stammt aus dem Jahre 2008, und ist in seiner Anlage und Konzeption erkennbar vom seinerzeitigen Verständnis micronationaler Politik geprägt. Auch dadurch ist er sicherlich weiterhin funktional und praxistauglich, schöpft aber die vor allem auch ausgestalterischen Möglichkeiten der Gesetzgebung überhaupt nicht aus.
Ein neues Strafgesetzbuch des Bundes soll sowohl eine übersichtliche, verständliche und praktisch handhabbare Kodifikation des astorischen Strafrechts bewahren, dabei aber auch der Entwicklung hin zu einer vermehrten auch gesetzgeberischen Ausgestaltung Rechnung tragen und der Rechtspolitik und -kultur in den Vereinigten Staaten ein schärferes Profil geben.
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Madame President,
ich habe keine Fragen, kann der Nominierten aber schon jetzt versprechen, dass ich einem Entwurf zu Punkt eins nicht zustimmen werde, so er denn in den Senat flattert.
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Ms Stackhouse,
auch wenn es mir gerade etwas skurril erscheint, meine Nachfolgerin auf diesem Platz im Senat hier zu befragen: Könnten Sie die "Rechte und Pflichten" für IDs etwas näher ausführen? Es gibt ja doch eine recht große Bandbreite an Möglichkeiten.
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Madam Senator,
die unterschiedlichen Rechte meinen das bzw. die je nach "ID-Typ" ausdifferenzierte Wahlrecht, Wählbarkeit sowie Ernennungsfähigkeit zu verschiedenen öffentlichen Ämtern im Bund und den Staaten. Ob und inwieweit die einzelnen Staaten dabei von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, bleibt wie gesagt deren selbstständiger Entscheidung vorbehalten.
Die für alle IDs gleichen Pflichten - jedenfalls sofern diese politische Ämter bekleiden sollen, rein ausgestalterische IDs wie Pressesprecher, Ehepartner und dergl. bleiben natürlich wie gehabt ausgenommen - wären die Meldepflicht beim Registration Office sowie die Residenzpflicht in einem Bundesstaat. Eine nur die Haupt-ID treffende Pflicht wäre die schon bekannte und bestehende Aktivitätspflicht.
Sinn der ganzen Sache ist, dass sowohl z. B. Bundesminister oder Gouverneure nicht mehr im Kongress sitzen müssen, als auch etwa Interessierte die Möglichkeit erhalten, sich in der lokalen Politik zweier oder mehr Bundesstaaten zu betätigen, ohne dass es jedoch dazu kommt, dass eine reale Person zugleich mit mehr als einer ID im Kongress - sei es in jedem der beiden Häuser oder einem Haus - sitzt, oder Unvereinbarkeiten umgeht und z. B. zugleich das Präsidentenamt bekleidet und ein Kongressmandat innehält.
Ich bitte um Verständnis, dass ich der Aussprache über den geplanten Gesetzentwurf an dieser Stelle nicht vorgreifen möchte, indem ich das angedachte Modell schon in allen Details darstelle.
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Vielen Dank, Ms. Stackhouse. Ich bin gespannt auf den Entwurf.
Madam President,
ich habe keine weiteren Fragen an die Nominierte.
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