S. 2012-041: Instruments of Foreign Relations Amendment

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 1.297 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Claire Gerard.

  • Madam President,


    Ihre Argumentation befremdet mich weiterhin. Sie wollen lieber ein Gesetzgebungsvorhaben im Nachhinein mit einer gewissen Sicherheit vom Supreme Court kassieren lassen anstatt das Recht des Kongresses auf Zustimmung oder Ablehnung eines Exekutivabkommens zu behalten?


    Auch der Behauptung, der Kongress würde gar keine Rechte abgeben möchte ich widersprechen. Wir geben mit diesem Gesetzentwurf einen Teil der dem Kongress verfassungsrechtlich zugestandenen Rechte, nämlich über ALLE völkerrechtlichen Verträge zu befinden an die Exekutive ab.


    Und was die angeblichen verheerenden Folgen für die Arbeit des Kongresses betrifft, wenn man von verfassungsrechtlichen problematischen Gesetzgebungsverfahren besser absehen soll, kann ich den Gedanken von Madam President auch nicht folgen. In meinen Augen wäre es viel verheerender, wenn solche Gesetze vom Antragsteller schon mit dem Hintergedanken eingebracht und dann verabschiedet würden, der Supreme Court solle doch mal darüber befinden. Und wenn dieser dann ein solches Gesetz kassiert hat der Kongress halt Pech gehabt. Eine solche Art der Gesetzgebungsarbeit lehne ich jedenfalls ab.


    Im übrigen kann man ja die Bedenken verfassungsrechtlicher Art eines oder mehrerern Mitglieder des Kongresses auch versuchen zu zerstreuen. Und nicht jedes Bedenken wird zwangsläufig auch zu einer Klage vor dem Supreme Court führen. Wenn jedoch bereits der Antragsteller mit einem möglichen Gang auf den Muffley Square liebäugelt, oder diesen favorisiert, ist das ganze Gesetzesvorhaben in meinen Augen bereits höchst problematisch.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Mr. Speaker,


    der Congressman aus Freeland missversteht mich.


    Meine Intention besteht nicht darin, eine Klagegrundlage zu schaffen, sondern in meiner Rechtsauffassung definiert der Kongress mit dem von mir eingebrachten Entwurf einen Teilbereich von völkerrechtlichen Verträgen, der grundlegende Fragen des völkerrechts behandelt, aber keine weitergehenden Verpflichtungen beinhaltet. Hierbei gibt der Kongress einen Teil seines Rechts an die Exekutive ab, was problemlos möglich ist, da es in der Verfassung nicht klar verboten wird. Ein Exekutivabkommen darf, nach dem derzeitgen Entwurf, nicht über die gegenseitige Anerkennung und den Botschafteraustausch hinaus gehen. Die Administration erhält das Recht, dies eigenverantwortlich zu lösen, wobei es dem Kongress jederzeit offensteht, vor dem Kongress formell Einspruch, zum Beispiel über einen Beschlussantrag, gegen ein solches Abkommen einzulegen. Hierbei liegt es nicht im Ermessen der Administration, welche Inhalte ein solches Abkommen enthalten darf, sondern es wird klar abgegrenzt. Alles was darüber hinausgeht, bleibt zustimmungspflichtig. Und das zu Recht.


    Ich verwies nur darauf, dass hier so dermaßen unterschiedliche Gesetzesauffassungen vorliegen, dass es - wenn es keine Regelung dazu gibt - einmal außenpolitisches Chaos und Unzuverlässigkeit gibt. In diesem Sinne besteht mein Gedankengang daraus, dass ich lieber ein Amendment vor dem Supreme Court behandelt sähe, als direkt ein Exekutivabkommen, dass ohne Zustimmung des Kongresses zu stande gekommen ist.

  • Madam President,


    ich halte die Diskussion der Senatorin aus Serena und des Gentleman aus Freeland für am Thema vorbei: Wenn der Gentleman verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bill hat, so wird er ihr nicht zustimmen. Wenn die anderen Mitglieder diese Bedenken nicht teilen, so werden sie möglicherweise - wenn sie auch vom Rest überzeugt sind - dieser Bill zustimmen. Teilen sie hingegen seine Meinung, so werden sie konsequenter Weise zusammen mit dem Gentleman aus Freeland gegen die Bill stimmen. Der Kongress als ganzes kennt, was bei einem Kollegialgremium logisch ist, keine einheitliche "Meinung" zur verfassungsmäßig- oder -widrigkeit eines Gesetzes. Es gibt lediglich die Einzelmeinungen der Mitglieder des Kongresses, die im Abstimmungsergebnis zu einer Art kollektiven "Meinung" des Kongresses kulminieren: Stimmen beide Häuser einer Bill zu, auch wenn ein Mitglied gegen diese Bill verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht haben, so scheint die Mehrheitsmeinung im Kongress zu sein, dass eine solche Bill nicht verfassungswidrig ist. Die Mitglieder des Kongresses mögen sich - auch wenn dies unerfreulich wäre - irren und eine solche Bill mag später als Act verfassungswidrig und nichtig sein, aber das final zu entscheiden, ist Sache des Supreme Court.


    Es würde mich jedoch durchaus interessieren, warum der Gentleman aus Freeland bereits bei einer übereinstimmenden Willenserklärung einen völkerrechtlichen Vertrag ansetzt und die Passage der "Begründung gegenseitiger Rechte und Pflichten" hierbei ignoriert, wo doch auch jeder sonstige Vertrag nur ein solcher ist, wenn er einen vertragsfähigen Inhalt hat. Ein Exekutivabkommen ist in meinen Augen nichts mehr als eine gemeinsame Erklärung mit einem Inhalt, den jede Partei auch alleine treffen könnte, die eben als diplomatischer Dekor eingesetzt wird. Ich denke, wir sollten hier die Verfassung nach ihrer besten Funktionalität auslegen. Und hierbei verstehe ich nicht, warum eine Anerkennung eines anderen Staates durch den Präsidenten jederzeit möglich sein soll - wenn diese Anerkennung jedoch auf einer Urkunde mit der Anerkennung eines anderen Staates steht, soll sie plötzlich die Zustimmung des Kongresses brauchen? Das ist doch sinnlos.


    Zumal ich noch anregen möchte: Die Verfassung sieht eine "Zustimmung" vor, schließt eine pauschale Zustimmung in meinen Augen jedoch nicht aus.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

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  • Madam President,


    ich möchte der Senatorin aus Laurentiana zustimmen. Selbstverständlich kann im Kongress nicht grundsätzlich Einstimmigkeit vorausgesetzt werden. Dazu sind die politischen, rechtlichen, ethisch-moralischen und gesellschaftlichen Ansichten der einzelnen Mitglieder viel zu unterschiedlich. Mich störte an der bisherigen Debatte nur, dass man ein Gesetz gleich mit dem Ziel, wenn auch nur mit dem sekundären, einbringt, es vom Supreme Court prüfen zu lassen. Hier im Kongress sollten vorrangig Gesetze verabschiedet werden, die der Verfassung entsprechen und garnicht erst eine Entscheidung des Supreme Court provozieren. Doch damit möchte ich dieses Thema gern abschließen und mich doch eher dem Inhalt des Gesetzes widmen.


    Wenn die Senatorin aus Laurentiana der Auffassung ist, die Anerkennung eines anderen Staates könne anstatt in einem Vertrag, Abkommen oder Agreement, egal wie man dies titulieren will, auch einseitig vom Präsidenten erklärt werden, stimme ich ihr zu. Wenn der Präsident dies tut, sehe ich da auch kein Problem. Sobald dies jedoch Inhalt einer zweiseitigen Übereinkunft, also einem Abkommen, Vertrag oder Agreement wird, sehe ich halt die Zustimmungspflicht des Kongresses als gegeben an. Ich kann auch nicht sehen, was daran sinnlos sein soll, wenn der Kongress sich für alle Fälle von außenpolitischen Verträgen das Zustimmungsrecht weiter vorbehält. Warum eigentlich wollen wir hier im Kongress ohne jegliche Notwendigkeit weitere Kontrollrechte gegenüber der Exekutive aus der Hand geben? Praktikabilitätsgesichtspunkte können es nicht sein, denn dazu ist die Zahl der auf Niveau eines Exektuivabkommen geschlossenen Vereinbarungen viel zu gering, als dass man da nicht die Zustimmung des Kongresses abwarten könnte.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland



  • Honorable Members of Congress:


    Die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.




    Vice-President of Congress

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