Madam President,
Ihre Argumentation befremdet mich weiterhin. Sie wollen lieber ein Gesetzgebungsvorhaben im Nachhinein mit einer gewissen Sicherheit vom Supreme Court kassieren lassen anstatt das Recht des Kongresses auf Zustimmung oder Ablehnung eines Exekutivabkommens zu behalten?
Auch der Behauptung, der Kongress würde gar keine Rechte abgeben möchte ich widersprechen. Wir geben mit diesem Gesetzentwurf einen Teil der dem Kongress verfassungsrechtlich zugestandenen Rechte, nämlich über ALLE völkerrechtlichen Verträge zu befinden an die Exekutive ab.
Und was die angeblichen verheerenden Folgen für die Arbeit des Kongresses betrifft, wenn man von verfassungsrechtlichen problematischen Gesetzgebungsverfahren besser absehen soll, kann ich den Gedanken von Madam President auch nicht folgen. In meinen Augen wäre es viel verheerender, wenn solche Gesetze vom Antragsteller schon mit dem Hintergedanken eingebracht und dann verabschiedet würden, der Supreme Court solle doch mal darüber befinden. Und wenn dieser dann ein solches Gesetz kassiert hat der Kongress halt Pech gehabt. Eine solche Art der Gesetzgebungsarbeit lehne ich jedenfalls ab.
Im übrigen kann man ja die Bedenken verfassungsrechtlicher Art eines oder mehrerern Mitglieder des Kongresses auch versuchen zu zerstreuen. Und nicht jedes Bedenken wird zwangsläufig auch zu einer Klage vor dem Supreme Court führen. Wenn jedoch bereits der Antragsteller mit einem möglichen Gang auf den Muffley Square liebäugelt, oder diesen favorisiert, ist das ganze Gesetzesvorhaben in meinen Augen bereits höchst problematisch.