Motions and Messages to the General Court

Es gibt 274 Antworten in diesem Thema, welches 31.736 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Adam Van der Wellen.

  • Mr Speaker pro tempore,


    ich beantrage eine Aussprache über folgenden Entwurf:


    Rights of the Governor in General Court Bill


    Article I - Introduction
    Article III der Constitution of Laurentiana wird um folgende Sections ergänzt:
    "Section 12
    Der Governor und sein Stellvertreter erhalten das Recht Gesetzesentwürfe in den General Court einzubringen und sich an allen Debatten des General Court zu beteiligen.
    Sie unterliegen dabei den Regeln der Hausordnung für Mitglieder."



    "Section 13
    Der General Court benötigt mindestens zwei Stimmberechtigte um beschlussfähig zu sein. Solange der General Court nur aus einem Mitglied besteht, erhält der Governor das Stimmrecht, um die Beschlussfähigkeit herzustellen."



    Article II - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.



  • Mr. Speaker,


    ich stelle folgenden Antrag:


    Standing Rules of the General Court: Chairmanship Update


    Only Section
    (1) Rule II 1 wird gestrichen.
    (2) Rule II 2 (a) wird wie folgt neu gefasst:
    "Gemäß Art. III Sec. 4 Constitution of Laurentiana wählt der General Court aus seinen Mitgliedern einen Speaker of the General Court der die Sitzungsleitung inne hat."
    (3) Rule II 3 wird wie folgt neu gefasst:
    "Für den Fall, dass kein Speaker im Amt ist, soll als Acting Speaker das Mitglied des General Courts die Sitzungsleitung übernehmen, welches unter den verfügbaren Mitgliedern am längsten ununterbrochen dem General Court angehört."
    (4) Innerhalb der kompletten Rule II wird "Speaker pro tempore" durch "Speaker" ersetzt.
    (5) Alle Absätze innerhalb von Rule II werden entsprechend neu nummeriert.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    ich beantrage die umgehende Einleitung der Wahlen zum Speaker. :rolleyes

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Mr. Speaker

    Überwachung der Curch of Unitology
    ich reiche hiermit einen Antrag zur Abstimmung einer Überwachung der sogenannten Curch of Unitology ein.
    Gründe: besitzt schwere Waffen; ist in der Geschichte Astors mehrmals schlecht aufgefallen
    Marvin Lüneburg
    Antragssteller


    SimOff

    sorry für doppelpost



    former Speaker of the General Court
    former Warrant Officer [definition=4]Laurentiana[/definition] National Guard

  • Mr. Lüneburg,


    Dies ist kein ordentlicher Antrag deshalb wird er auch nicht bearbeitet.
    Setzen Sie sich mehr mit der Materie der Gesetze auseinander und reichen Sie ihn in der entsprechenden Form erneut ein.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Mr. Speaker pro tempore,


    Aus welcher Norm leiten Sie eine Formerfordernis ab? Geht jetzt schon wieder Ihre Willkürherrschaft los? Werden bald wieder Personen ohne rechtliche Grundlage ihrer politischen Rechte beraubt?

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Mr. LeCoeur,


    Der Antrag basiert auf keiner Grundlage, noch wird ein Gesetz genannt durch welches der Antrag gestützt wird.
    Und hören Sie lieber auf sich aufzuspielen, wir beide wissen gut wie das enden kann.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Mr Speaker pro tempore


    An die Adresse des ehrenwerten Members des General Court Lüneburg sei die Bemerkung gerichtet, dass die Überwachung der CoU meines Erachtens Sache der Exekutive, d.h. des Gouverneurs, ist, nicht Sache der Legislative, d.h. des General Court. Der Gouverneur ist für die Arbeit der Polizeiorgane zuständig. Eventuell sollte er seine Motion auch direkt an das FBI in Astoria City richten.

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

  • Mr. Speaker,


    Ich beantrage eine Abstimmung über die Kandidaten für das Amt des Speaker.

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Und da unser Senator das für nötig hält: Ich beantrage die Einhaltung der Geschäftsordnung in der aktuell gültigen Fassung. :rolleyes

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Mr. Speaker,


    ich beantrage eine Aussprache zu dem Folgenden:


    Marriage Bill


    Article I General Provisions
    (1) Dieses Gesetz stellt Regelungen für Hochzeiten in Astoria State auf.
    (2) Das Gesetz soll auf Dokumenten als "ASMA" abgekürzt werden.
    (3) Hochzeiten, die auf dem Gebiet von Astoria State vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden behalten ihre Gültigkeit, sofern beide Ehepartner bei Inkrafttreten dieses Gesetzes das 18. Lebensjahr beendet haben.


    Article II The Spouses
    (1) Eine Ehe schließen dürfen in Laurentiana Personen, die das 18. Lebensjahr beendet haben.
    (2) Mindestens einer der Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Laurentiana haben.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.
    (4) Eine Eheschließung soll sowohl unter Personen des gleichen Geschlechts wie unter Personen verschiedenen Geschlechts ermöglicht werden.
    (5) Keiner der zukünftigen Ehepartner darf zum Zeitpunkt der Eheschließung mit einem Anderen verheiratet sein. Eine Eheschließung ist nur unter zwei Menschen möglich.


    Article III The Witness to the marriage
    (1) Das Brautpaar muss einen Trauzeugen oder eine Trauzeugin bestimmen.
    (2) Der Trauzeuge muss zum Zeitpunkt der Trauung mindestens 21 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Laurentiana haben.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.


    Article IV The marriage registrar
    (1) Jede Stadt muss einen Standesbeamten für Eheschließungen bestimmen.
    (2) Ist niemand anders bestimmt, so nimmt der Mayor die Eheschließungen vor.
    (3) Der Standesbeamte muss mindestens 21 Jahre alt sein.
    (4) Der Standesbeamte soll nicht Würdenträger einer kirchlichen Organisation oder Amtsträger innerhalb einer Partei sein. Ausnahmen sind nur aufgrund eines Gesetzes möglich.


    Article V The procedure
    (1) Die Eheschließung findet in der Stadt statt, in der beide zukünftigen Ehepartner ihren Wohnsitz haben.
    (2) Haben die beiden Ehepartner ihren Wohnsitz in verschiedenen Städten, so findet die Eheschließung in einer der beiden Städte statt.
    (3) Zur Eheschließung müssen der Standesbeamte, beide Ehepartner sowie der Trauzeuge anwesend sein.
    (4) Den genauen Ablauf der Trauung regelt das einzelne Standesamt. Beide Ehepartner müssen mindestens auf Nachfrage bestätigen, dass sie aus freiem und eigenen Entschluss gewillt sind, die Ehe mit dem jeweils Anderen einzugehen.
    (5) Der Termin für eine Eheschließung muss mindestens 4 Wochen im Vorraus bekannt sein.
    (6) Eine Ehe, die unter zeitlichem, finanziellen oder anders geartetem Druck geschlossen wird, ist ungültig.
    (7) In besonderen Ausnahmen kann von der Regelung aus (5) abgewichen werden.


    Article VI Surname
    (1) Die Ehepartner müssen sich vor der Eheschließung auf einen gemeinsamen Nachnamen einigen
    (2) Der gemeinsame Nachname kann der Name eines der beiden Ehepartner oder beide Namen in aneinandergereihter Form (Example : John Mayer Smith and Elizabeth Mayer Smith) sein.
    (3) Beide Ehepartner können auch ihren früheren Namen behalten.


    Article VII Marriage of State Officials and Civil Servants
    (1) Ist einer der beiden Ehepartner beim Staat Laurentiana beschäftigt, so darf die Trauung im Amtssitz des Gouverneurs stattfinden.
    (2) Standesbeamter ist in diesem Fall der Guverneur von Laurentiana; er kann andere Staatsbedienstete als Stellvertreter bestimmen.


    Article VIII The Marriage Certificate
    (1) Den Ehepartnern wird nach der Trauung ein Stammbuch mit einer Heiratsurkunde ausgehändigt.
    (2) Eine Kopie der Heiratsurkunde soll in der State Library verwahrt werden.
    (3) Die Eheurkunde enthält mindestens Ort und Datum der Eheschließung, die Namen des Ehepaares, die Entscheidung über die Namensführung und die Unterschrift der Eheleute sowie des Standesbeamten.


    Article IX Acceptation of foreign marriages
    (1) Hochzeiten aus anderen Bundesstaaten der USA werden anerkannt.
    (2) Bei Eheschließungen, die im Ausland stattgefunden haben, soll der Standesbeamte des Wohnsitzes innerhalb von Laurentiana feststellen, ob die Eheschließung Gültigkeit behält.
    (3) Rein kirchliche Hochzeitszeremonien werden in Laurentiana nicht anerkannt, sollen aber ermöglicht werden. Die Anwesenheit eines Geistlichen bei einer Eheschließung ist erlaubt.
    (4) Ehen, die aus mehr als zwei Personen bestehen, erfahren in Laurentiana keine Anerkennung und die Eheleute gelten in Laurentiana als nicht verheiratet. Jedem von ihnen soll eine erneute Eheschließung nach dem Recht von Laurentiana ermöglicht werden.


    Article X Divorce
    (1) Ist die Ehe gescheitert, so kann sie ein Standesbeamter wieder auflösen.
    (2) Beide Partner sollen die Möglichkeit haben, ihren alten Namen nach einer Scheidung wieder anzunehmen.
    (3) Eigentum, das während der Ehe erworben wurde, soll unter den ehemaligen Eheleuten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
    (4) Eine Scheidung kann erst nach einjähriger Trennung erfolgen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn der Standesbeamte die Ehe als nicht mehr wiederstellbar ansieht.
    (5) Näheres kann durch ein eigenes Gesetz geregelt werden.


    Article XI Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • [simoff] wieso steht da oben 2mal Astoria State? Aber egal Sobald ich am PC bin wird abgestimmt.



    former Speaker of the General Court
    former Warrant Officer [definition=4]Laurentiana[/definition] National Guard

  • Mr. Speaker,


    ich beantrage eine Aussprache zu dem Folgenden, eine korrigierte Version des ersten Entwurfs, bei dem noch Überbleibsel aus dem Gesetz, welches ich modifizieren möchte, enthalten waren:


    Marriage Bill


    Article I General Provisions
    (1) Dieses Gesetz stellt Regelungen für Hochzeiten in Laurentiana auf.
    (2) Das Gesetz soll auf Dokumenten als "LAMA" abgekürzt werden.
    (3) Hochzeiten, die auf dem Gebiet von Laurentiana vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden behalten ihre Gültigkeit, sofern beide Ehepartner bei Inkrafttreten dieses Gesetzes das 18. Lebensjahr beendet haben.


    Article II The Spouses
    (1) Eine Ehe schließen dürfen in Laurentiana Personen, die das 18. Lebensjahr beendet haben.
    (2) Mindestens einer der Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Laurentiana haben.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.
    (4) Eine Eheschließung soll sowohl unter Personen des gleichen Geschlechts wie unter Personen verschiedenen Geschlechts ermöglicht werden.
    (5) Keiner der zukünftigen Ehepartner darf zum Zeitpunkt der Eheschließung mit einem Anderen verheiratet sein. Eine Eheschließung ist nur unter zwei Menschen möglich.


    Article III The Witness to the marriage
    (1) Das Brautpaar muss einen Trauzeugen oder eine Trauzeugin bestimmen.
    (2) Der Trauzeuge muss zum Zeitpunkt der Trauung mindestens 21 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Laurentiana haben.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.


    Article IV The marriage registrar
    (1) Jede Stadt muss einen Standesbeamten für Eheschließungen bestimmen.
    (2) Ist niemand anders bestimmt, so nimmt der Mayor die Eheschließungen vor.
    (3) Der Standesbeamte muss mindestens 21 Jahre alt sein.
    (4) Der Standesbeamte soll nicht Würdenträger einer kirchlichen Organisation oder Amtsträger innerhalb einer Partei sein. Ausnahmen sind nur aufgrund eines Gesetzes möglich.


    Article V The procedure
    (1) Die Eheschließung findet in der Stadt statt, in der beide zukünftigen Ehepartner ihren Wohnsitz haben.
    (2) Haben die beiden Ehepartner ihren Wohnsitz in verschiedenen Städten, so findet die Eheschließung in einer der beiden Städte statt.
    (3) Zur Eheschließung müssen der Standesbeamte, beide Ehepartner sowie der Trauzeuge anwesend sein.
    (4) Den genauen Ablauf der Trauung regelt das einzelne Standesamt. Beide Ehepartner müssen mindestens auf Nachfrage bestätigen, dass sie aus freiem und eigenen Entschluss gewillt sind, die Ehe mit dem jeweils Anderen einzugehen.
    (5) Der Termin für eine Eheschließung muss mindestens 4 Wochen im Vorraus bekannt sein.
    (6) Eine Ehe, die unter zeitlichem, finanziellen oder anders geartetem Druck geschlossen wird, ist ungültig.
    (7) In besonderen Ausnahmen kann von der Regelung aus (5) abgewichen werden.


    Article VI Surname
    (1) Die Ehepartner müssen sich vor der Eheschließung auf einen gemeinsamen Nachnamen einigen
    (2) Der gemeinsame Nachname kann der Name eines der beiden Ehepartner oder beide Namen in aneinandergereihter Form (Example : John Mayer Smith and Elizabeth Mayer Smith) sein.
    (3) Beide Ehepartner können auch ihren früheren Namen behalten.


    Article VII Marriage of State Officials and Civil Servants
    (1) Ist einer der beiden Ehepartner beim Staat Laurentiana beschäftigt, so darf die Trauung im Amtssitz des Gouverneurs stattfinden.
    (2) Standesbeamter ist in diesem Fall der Guverneur von Laurentiana; er kann andere Staatsbedienstete als Stellvertreter bestimmen.


    Article VIII The Marriage Certificate
    (1) Den Ehepartnern wird nach der Trauung ein Stammbuch mit einer Heiratsurkunde ausgehändigt.
    (2) Eine Kopie der Heiratsurkunde soll in der State Library verwahrt werden.
    (3) Die Eheurkunde enthält mindestens Ort und Datum der Eheschließung, die Namen des Ehepaares, die Entscheidung über die Namensführung und die Unterschrift der Eheleute sowie des Standesbeamten.


    Article IX Acceptation of foreign marriages
    (1) Hochzeiten aus anderen Bundesstaaten der USA werden anerkannt.
    (2) Bei Eheschließungen, die im Ausland stattgefunden haben, soll der Standesbeamte des Wohnsitzes innerhalb von Laurentiana feststellen, ob die Eheschließung Gültigkeit behält.
    (3) Rein kirchliche Hochzeitszeremonien werden in Laurentiana nicht anerkannt, sollen aber ermöglicht werden. Die Anwesenheit eines Geistlichen bei einer Eheschließung ist erlaubt.
    (4) Ehen, die aus mehr als zwei Personen bestehen, erfahren in Laurentiana keine Anerkennung und die Eheleute gelten in Laurentiana als nicht verheiratet. Jedem von ihnen soll eine erneute Eheschließung nach dem Recht von Laurentiana ermöglicht werden.


    Article X Divorce
    (1) Ist die Ehe gescheitert, so kann sie ein Standesbeamter wieder auflösen.
    (2) Beide Partner sollen die Möglichkeit haben, ihren alten Namen nach einer Scheidung wieder anzunehmen.
    (3) Eigentum, das während der Ehe erworben wurde, soll unter den ehemaligen Eheleuten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
    (4) Eine Scheidung kann erst nach einjähriger Trennung erfolgen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn der Standesbeamte die Ehe als nicht mehr wiederstellbar ansieht.
    (5) Näheres kann durch ein eigenes Gesetz geregelt werden.


    Article XI Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

    [/quote]

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Der Form halber beantrage ich an mich selber eine Aussprache zu folgendem Entwurf.





    Laurentiana Education Act


    Chapter One
    Fundamentals


    Article I - Purposes of this law
    (1) Dieses Gesetz regelt die Bildung an Schulen in Laurentiana.
    (2) Es soll als LAEA zitiert werden.


    Article II - Gender equality
    Zur Vereinfachung werden alle Personen in diesem Gesetz in der männlichen Form angegeben.


    Article III - Entry into force
    (1) Dieses Gesetz soll erst mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft treten.
    (2) Schulen und Hochschulen wird eine dreimonatige Frist für die Umstrukturierung zugestanden.


    Article IV - Grades and terms
    (1) Ab dem 5. Schuljahr werden an staatlichen Schulen Noten vergeben, welche von A bis F reichen sollen. Dabei soll A die beste Note sein und F die Schlechteste. Wertungen ab "E" sollen als Nicht bestanden gelten.
    (2) Schuljahre beginnen immer nach dem zweiten Septemberwochenende und enden am vorletzten Freitag im Juli.
    (3) Wer ab der 7. Jahrgangsstufe in seinem Zeugnis ein Fach als "nicht bestanden" angegeben hat, muss dieses Schuljahr wiederholen.


    Article V - Compulsory Education
    Für Schüler besteht ab Eintreten in die Elementary Schools bis zur Beendigung einer Schulform aus den Kapiteln 3, 4, oder 5 Schulpflicht.


    Chapter Two
    Elementary Schools


    Article I - Definitions
    (1) Elementary Schools sind Schulen, die grundlegendes Wissen vermitteln sollen.
    (2) Die Schulzeit an Elementary Schools beträgt sechs Jahre.
    (3) Es besteht die Pflicht, die Elementary Schools zu besuchen. Diese beginnt mit dem Schuljahr, das auf den sechsten Geburtstag folgt.
    (4) Elementary Schools sollen ausschließlich vormittags unterrichten.


    Article II - Curriculum
    (1) An Grundschulen sollen die folgend aufgeführten Schulfächer gelehrt werden :

      Ab der 1. Jahrgangsstufe :
      - Mathematik
      - Albernische Sprache
      - Musik
      - Kunst
      - Ethik einschließlich Religionskunde
      - Heimatkunde und astorische Geschichte
      Ab der 5. Jahrgangsstufe zusätzlich :
      - Informatik
      - Eine Fremdsprache (barnstovisch oder imperianisch)


    (2) Der Lehrplan soll von den Schulleitern aller Elementary Schools in Absprache alle drei Jahre erarbeitet und angepasst werden, um den Kindern die Fachinhalte so gut wie möglich zu vermitteln.


    Article III - Teachers and principals
    (1) An einer Elementary School darf unterrichten, wer mindestens einen Bachelor of Education an einer Hochschule in Laurentiana erworben hat.
    (2) Abschlüsse von Hochschulen, die außerhalb von Laurentiana liegen, werden vom Innenministerium auf ihre Gleichwertigkeit geprüft.
    (3) Schulleiter werden direkt vom Innenminister ernannt.


    Article IV - Diploma
    (1) Am Ende der 6. Jahrgangsstufe soll den Schülern ein Zeugnis ausgestellt werden, das den Durchschnitt der Noten aus allen Leistungserhebungen der 5. und 6. Jahrgangsstufe darstellt.
    (2) Wer in diesem Zeugnis mindestens 3 mal A oder B vorweisen kann, erhält mit dem Zeugnis eine Zugangsberechtigung für eine High School, alle anderen Schüler eine Zugangsberechtigung für eine Middle School.
    (3) Bei Verfehlen der für die Zugangsberechtigung nötigen Leistungsnachweise kann auf Antrag der Eltern oder einer Lehrperson eine Einzelfallprüfung darüber stattfinden, ob der Schüler oder die Schülerin trotzdem die Zugangsberechtigung erhalten soll.


    Article V - Locations
    (1) Jede Stadt über 5000 Einwohnern soll eine Elementary School einrichten.
    (2) Schüler sollen stets die vom Wohnort am wenigsten weit entfernte Elementary School besuchen.


    Chapter Three
    Middle Schools


    Article I - Definitions
    (1) Eine Middle School soll Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorbereiten.
    (2) Die Schulzeit an der Middle School soll 4 Jahre betragen. Zugangsvorraussetzung ist eine Zugangsberechtigung für Middle Schools oder für High Schools, ausgestellt von einer Elementary School in Astoria State.


    Article II - Curriculum
    (1) Die Fächer aus der Elementary School sollen übernommen werden. Aus Kunst und Musik soll eines der Fächer gewählt werden.
    (2) Weiterhin soll an Middle Schools verpflichtend Biologie, Chemie, Physik und Rechtslehre unterrichtet werden.
    (3) Zusätzlich soll der Schüler 3 der folgenden 4 Fächer wählen :

      - Sport
      -Sozialwissenschaften
      - Geschichte
      - Handwerkliches Arbeiten


    (4) Im letzten Schuljahr kann der Schüler eines der Fächer ablegen.
    (5) Detaillierte Lehrpläne werden vom Innenministerium vorgegeben.


    Article III - Teachers and Principals
    (1) An einer Middle School darf unterrichten, wer wenigstens einen Master of Educations von einer Hochschule in Laurentiana in zwei der unterrichteten Fächer hat. Jeder Lehrer darf nur diejenigen Fächer lehren, in denen er akademische Gräde ab dem Master erreicht hat.
    (2) Abschlüsse von Hochschülen, die außerhalb von Laurentiana liegen, werden vom Innenministerium auf ihre Gleichwertigkeit geprüft.
    (3) Schulleiter werden direkt vom Innenminister ernannt.


    Article IV - Exams and Diploma
    (1) Am Ende des letzten Schuljahres soll der Schüler in drei Fächern, auf jeden Fall in albernischer Sprache und Mathematik, schriftliche und in zwei weiteren Fächern mündliche Prüfungen ablegen.
    (2) Schriftliche Prüfungen werden vom Innenministerium erarbeitet.
    (3) Mindestens eines der wählbaren Prüfungsfächer muss gemäß Chapter Three, Article II (2) des ASEA an einer Middle School verpflichtend sein.
    (4) Als bestanden gilt die Abschlussprüfung dann, wenn in keinem der Fächer die Note F und in maximal einem der frei wählbaren Fächer die Note E vergeben wurde.
    (5) Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Besuch von Practical Schools.


    Article V - Locations
    (1) Jede Stadt ab 10000 Einwohnern muss eine Middle School unterhalten.
    (2) Ausnahmen gelten für Städten mit maximal 25000 Einwohnern, die eine High School unterhalten.
    (3) Die Schulortwahl steht jedem Schüler frei.


    Chapter Four
    High Schools


    Article I - Definitions
    (1) High Schools sind Schulen, die auf den Besuch von Universitäten vorbereiten sollen.
    (2) Die Schulzeit an High Schools beträgt sechs Jahre.
    (3) Zugangsvorraussetzung ist eine Zugangsberechtigung für High Schools, ausgestellt von einer Elementary School in Laurentiana, oder eine vergleichbare Zugangsberechtigung aus einem anderen Staat.


    Article II - Curriculum
    (1) An High Schools sollen vom ersten Tag an Schüler in den folgenden Fächern unterrichtet werden:

      - Albernische Sprache
      - Imperianische Sprache
      - Mathematik
      - Physik
      - Chemie
      - Biologie
      - Ethik einschließlich Religionskunde
      - Psychologie
      - Rechtslehre und Wirtschaftswissenschaften
      - Sozialwissenschaften
      - Geschichte


    (2) In den letzten beiden Jahren sollen 2 dieser Fächer gestrichen werden können.


    Article III - Teachers and principals
    (1) An einer High Schooll darf unterrichten, wer wenigstens einen Master of Educations von einer Hochschule in Laurentiana in zwei der unterrichteten Fächer hat. Jeder Lehrer darf nur diejenigen Fächer lehren, in denen er akademische Gräde ab dem Master erreicht hat.
    (2) Abschlüsse von Hochschulen, die außerhalb von Astoria State liegen, werden vom Innenministerium auf ihre Gleichwertigkeit geprüft.
    (3) Schulleiter werden direkt vom Innenminister ernannt und müssen mindestens den akademischen Grad eines Doktors führen.


    Article IV - Exams and Diploma
    (1) Am Ende des letzten Schuljahres soll der Schüler in vier Fächern, auf jeden Fall in albernischer Sprache, Ethik einschließlich Religionskunde und Mathematik, schriftliche und in drei weiteren Fächern mündliche Prüfungen ablegen.
    (2) Schriftliche Prüfungen werden vom Innenministerium erarbeitet.
    (3) Als bestanden gilt die Abschlussprüfung dann, wenn in keinem der Fächer die Note E oder F vergeben wurde. Andernfalls wird ein mit dem Diploma einer Middle School gleichwertiges Abschlusszeugnis ausgegeben, sofern die Vorraussetzungen für diesen Abschluss erfüllt sind.
    (4) Der Abschluss einer High School berechtigt zum Besuch von Universitäten.


    Article V - Locations
    (1) Jede Stadt über 25000 Einwohnern soll eine High School einrichten.
    (2) Jeder Schüler hat die freie Wahl über den Ort, an dem er die High School besucht.



    Chapter Five
    Practical Schools


    Article I - Definitions
    (1) Eine Practical School soll als zweiter Weg dienen, eine Zugangsberechtigung zu einer Universität zu erhalten.
    (2) Die Schulzeit an der Practical School soll 2 Jahre betragen. Zugangsvorraussetzung ist eine erfolgreicher Abschluss einer Middle School. Weitere Zulassungsvorraussetzungen kann jede Practical School selbst festlegen.


    Article II - Curriculum
    (1) Die Fächer aus der Middle School sollen übernommen werden.
    (2) Zusätzlich soll ein Profilbereich ausgewählt werden, der aus zwei zusätzlichen Fächern besteht. Dies kann sein : Soziales Profil (Psychologie; Politikwissenschaften); Naturwissenschaftliches Profil (Physik-Praxis, Chemie-Praxis); Technisches Profil (Programmieren und Netzwerkadministration; Physik-Praxis)


    Article III - Teachers and Principals
    (1) An einer Practical School darf unterrichten, wer wenigstens einen Master of Educations von einer Hochschule in Astoria State in zwei der unterrichteten Fächer hat. Jeder Lehrer darf nur diejenigen Fächer lehren, in denen er akademische Gräde ab dem Master erreicht hat.
    (2) Abschlüsse von Hochschülen, die außerhalb von Laurentiana liegen, werden vom Innenministerium auf ihre Gleichwertigkeit geprüft.
    (3) Schulleiter werden direkt vom Innenminister ernannt.


    Article IV - Exams and Diploma
    (1) Am Ende des letzten Schuljahres soll der Schüler in drei Fächern, auf jeden Fall in albernischer Sprache und Mathematik, schriftliche und in zwei weiteren Fächern mündliche Prüfungen ablegen.
    (2) Schriftliche Prüfungen werden vom Innenministerium erarbeitet.
    (3) Beide Profilfächer müssen geprüft werden.
    (4) Als bestanden gilt die Abschlussprüfung dann, wenn in keinem der Fächer die Note F und in maximal einem der frei wählbaren Fächer die Note E vergeben wurde.
    (5) Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Besuch von Universitäten.


    Article V - Locations
    (1) Jede Stadt ab 20000 Einwohnern muss eine Practical School unterhalten.
    (2) Ausnahmen gelten für Städten mit maximal 25000 Einwohnern, die eine High School unterhalten.
    (3) Die Schulortwahl steht jedem Schüler frei.


    Chapter Six
    Special Schools


    Article I – Purpose
    Special Schools dienen der Erziehung, Bildung und Ausbildung von behinderten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können.


    Article II – Types
    (1) Special Schools gliedern sich in Klassen, die dem besonderen Förderbedarf der Schüler entsprechen und nach sonderpädagogischen Grundsätzen arbeiten.
    (2) Special Schools sollen mindestens Klassen in folgenden Typen führen:


    - Blinde und sehbehinderte Schüler
    - Hörgeschädigte Schüler
    - Geistig behinderte Schüler
    - Körperlich behinderte Schüler
    - Sprachbehinderte Schüler


    Article III – Curriculum and educational objective
    (1) Die Special Schools sollen sich in ihrem Lehrplan so weit möglich an den übrigen in diesem Gesetz geführten Schularten anlehnen, sofern der besondere Förderbedarf der Schüler dem nicht entgegensteht.
    (2) Wenn die besonderen pädagogischen Aufgaben der Special School am Schüler erfolgreich erfüllt wurden, so ist der Schüler in eine allgemeine Schule zu überführen und einzugliedern.


    Article IV – Teachers and Principals
    (1) An einer Special School darf nur unterrichten, wer mindestens ein Fachstudium zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen, sowie zweier Unterrichtsfächer und der allgemeinen Behindertenpädagogik abgeschlossen hat.
    (2) Schulleiter werden vom Innenministerium ernannt.


    Article V - Exams and Diploma
    (1) Die Abschlussvoraussetzung an den Special Schools entsprechen denen der Middle Schools.


    Chapter Seven
    Private Schools


    Article I - Definitions
    (1) Private Schools werden von freien Trägern unterhalten und sind in allen Schularten möglich.
    (2) Der Besuch einer Private School erfüllt die Bedingungen des Chapter I, Article V.


    Article II - Curriculum
    (1) Private Schools sind in der Gestaltung ihres Lehrplans im Rahmen dieses Gesetzes frei, insbesondere in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, über Lehr- und Unterrichtsmethoden, über Lehrinhalte und die Organisation des Unterrichts.
    (2) Die Schulen müssen gewährleisten, dass sie in ihren Einrichtungen und Lehrzielen nicht hinter den entsprechenden staatlichen Schulen zurückstehen.


    Article III - Teachers and principals
    Um an einer Private School zu unterrichten gelten die Anforderungsbestimmungen desjenigen staatlichen Schultyps, welchem die betreffende Private School als Ersatz dienen soll.


    Article IV - Exams and Diploma
    (1) Private Schools führen die Prüfungen entsprechend ihrem Schultyp durch, wie es für staatliche Schulen vorgesehen ist
    (2) Die Schulen sind in der Gestaltung ihrer Prüfungen frei, sofern sie dem Anspruchsniveau staatlicher Schulen nicht nachstehen. Im Zweifelsfalle entscheidet hierüber das Department of Education.


    Chapter Eight
    Costs


    Article I – Schools
    (1) Der Staat Laurentiana trägt die Kosten aller staatlichen Schulen. Darunter fallen die Personalkosten für Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und Assistenten.
    (2) Die sächlichen Kosten der staatlichen Schulen trägt das zuständige County.
    (3) Private Schools tragen ihre Kosten selbst.


    Article II – Transport
    (1) Der Staat Laurentiana kommt für die Beförderung der Schüler aller in diesem Gesetz genannten Schultypen vom Wohnort zur Schule und zurück in vollem Umfang auf, sofern dazu öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden.
    (2) Der Erstattungsanspruch für Fahrtkosten besteht nur für die dem Schüle nächstgelegene Schule, welche sein Bildungsziel anbietet. Wird eine andere, weiter entfernte Schule besucht muss die Differenzsumme selbst geleistet werden.



    former Speaker of the General Court
    former Warrant Officer [definition=4]Laurentiana[/definition] National Guard

  • Mr. Speaker pro tempore,


    Ich bitte um die Einleitung einer Aussprache zu folgender Vorlage:


    7th Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    (1) Article II der Verfassung des Staates Laurentiana wird ersatzlos gestrichen. Die nachfolgenden Artikel sinken entsprechend in ihrer Nummerierung.
    (2) Article III, Section 12 der Verfassung des Staates Laurentiana wird wie folgt geändert:
    "Der Gouverneur und alle übrigen Mitglieder der Regierung besitzen innerhalb des General Court bei allen Geschäften Rede- und Stimmrecht.".
    (3) Article III, Section 13 der Verfassung des Staates Laurentiana wird ersatzlos gestrichen.


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemässen Ratifizierung in Kraft und hebt alle ihr widersprechenden Regelungen auf.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Mr. Speaker pro tempore,


    hiermit Stelle ich folgende Anfrage an den Governor von Laurentiana:



    Questioning of the Governor of Laurentiana



    1. Wie hoch belaufen sich die Kosten der neuen "Governor's Mansion" in Octavia?
    2. Wer war alles in die Plannung des Bauprojekts involviert?


  • Mr. Speaker,


    ich beantrage festzustellen, dass der Speaker pro tempore selbstverschuldet seinen Amtspflichten nicht nachkommt und ferner, dass endlich Neuwahlen zum Speaker stattfinden.

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

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