Honorable Members of the General Court,
gemäß Art. IX Sec. 2 der Verfassung ist ein Governor auf die Weise zu wählen, als wäre das Amt vakant. Der neu gewählte Governor amtiert bis zu den auf den Monat der Wahl folgenden nächsten regulären Wahlen für das Amt des Governors.
Somit ist nach Art. IV Sec. 10 der Verfassung ein neuer Governor durch den General Court zu wählen. Der jetzt nachgewählte Governor amtiert, bis der im März gewählte Senator zum 1. April sein Amt antritt.
Ich bitte um Kandidaturen innerhalb der nächsten 72 Stunden. Wählbar sind alle qualifizierten Wähler des Staates Laurentiana.