Questions about the Standing Orders

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  • Mr. Speaker, honorable Members of Congress,


    ich habe eine Frage zur Auslegung der Geschäftsordnung, es betrifft Sec. 5 Ssec. 3 der STORC:


    Sec. 5 – President of the Senate
    (1) Der Senat wählt aus seiner Mitte einen Senatspräsidenten, der seine Sitzungen leitet.
    (2) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Anwärtern mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
    (3) Ein neuer Präsident wird gewählt, wenn
    1. die regulären Senatorenwahlen in den Monaten Januar, Mai und September stattgefunden und die Gewählten ihr Amt angetreten haben,
    2. das Amt vakant ist oder
    3. zwei Drittel der Senatoren eine Neuwahl verlangen.
    (4) Die Wahl des Senatspräsidenten wird durch den Sprecher durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung, übernimmt der Senator, der am längsten ununterbrochen dem Senat angehört, die Wahlleitung.
    (5) Im Rahmen dieser Geschäftsordnung und sonstiger gesetzlicher Regelungen übernimmt der Senatspräsident die Aufgaben des Präsidiums, sofern sie den Senat betreffen.


    Die Frage ist: Darf ich die Aufgaben des Senatspräsidenten fortführen, bis die Neuwahl des Senatspräsidenten erfolgreich beendet ist?


    Meine Ansicht dazu ist: Die Nummern 1 und 2 sind unterschiedlicher Natur.
    Nummer 2 ist, wenn der Senatspräsident verstirbt, zurücktritt, den Senatsposten verliert oder ein anderer persönlicher Grund vorliegt, weshalb er das Amt nicht mehr fortführen kann.
    Nummer 1 ist davon verschieden und betreffen nicht die Person des Senatspräsidenten, sondern äußere Umstände; ebenso wie Nr. 3.


    Dass eine Neuwahl zu einem Amt durchgeführt wird, heißt meiner Meinung nach nicht, dass der Amtsträger damit aus dem Amt scheidet. Als vergleichendes Beispiel ziehe ich die Wahlen zum Präsidenten, zu den Senatoren und zum Repräsentantenhaus heran, die allesamt während der laufenden Amtszeit der jeweiligen Amtsträger stattfinden.


    Die Amtszeit des Senatspräsidenten beginnt in jedem Falle mit der ausdrücklichen oder konkludenten Annahme der Wahl durch den Senat. Meiner Ansicht nach endet die Amtszeit des Senatspräsidenten damit auch erst, wenn ein neuer das Amt übernimmt, sofern vorher nicht die Bedingungen nach Nr. 2 vorliegen.


    Dass der Sprecher des Repräsentantenhauses die Wahl leitet, liegt an der indizierten Neutralität und Objektivität von Amts wegen, da der Sprecher keine Vorteile aus der Wahl erlangen kann.


    Anzumerken ist, dass der Senatspräsident in einer Zeit gewählt wird, in der die Anhörungen und Abstimmungen über die Personalbestätigung und die Organisationserlasse der Administration sich häufen. Es ist daher von Vorteil, den Senat nicht führungslos zu belassen.


    Daher noch einmal die Frage: Darf in diesem speziellen Fall ich die Aufgaben des Senatspräsidenten fortführen, bis die Neuwahl des Senatspräsidenten erfolgreich beendet ist
    bzw. bin ich noch Präsident des Senates oder ist das Amt vakant?


    Die gleichen Fragen stellen sich im Falle einer Neuwahl des Sprechers während der Legislaturperiode des Repräsentantenhauses.


    Sollte es notwendig sein, beantrage ich eine Aussprache und eine Abstimmung, falls dies nach Meinung des Speakers hier nicht der geeignete Ort dafür ist.

  • Diese Diskussion kann gerne hier stattfinden.


    Ich kann nicht finden, dass der alte Senatspräsident sein Amt während der Wahl verliert - ich würde sagen, dass Sie ihr Amt bis zur Neuwahl oder Bestätigung weiterführen.

    WARREN BYRD

    30th President of the US
    former Vice President | former Speaker
    former Chairman of the Grand Old Party


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