Es ist ja aber nun mal so, dass die gewählten Amtsträger aufgefordert sind, nach bestem Wissen und Gewissen zum Besten des Staates zu handeln. Wenn sie dann auf unvorhergesehene Situationen reagieren, ist das mitnichten eine Hintergehung des Wählers. In diesem Fall ist es eine Hintergehung des Senates, und der kann seine Angelegenheiten vor dem Supreme Court noch ganz gut selbst vertreten.
Ich bezog mich ja auch mehr auf Ihre Äußerungen zum Thema Religion.