Wir sind derzeit in der etwas doofen Situation, dass unser Gouverneur wegen rechtlicher Probleme mit der Bundesregierung beleidigt ist, und sein Amt aussitzt, bis er es entweder in Folge einer Verurteilung verliert, oder aber nach einem Freispruch wieder Lust bekommt, weiterzuarbeiten.
Was die Höhe der Zugangshürde zum General Court angeht, denke ich aber ebenfalls, dass sich ein Quorum von 20 Beiträgen nicht bewährt hat. Man könnte ggf. darüber nachdenken, die Zahl für den Erwerb der Mitgliedschaft herabzusetzen, für Mitglieder des GC aber dort zu belassen, da diese ja mehr Möglichkeiten haben, die erforderliche Anzahl Beiträge zu erreichen.