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NATIONAL AND HOMELAND SECURITY ACT
U.S. SENATE Proposed by Senator Elisabeth Thorndike (D-SE) - November 9, 2024
Passed the Senate (Recorded Vote: 7 YEA - 6 NAY) - November 30, 2024U.S. HOUSE OF REPRESENTATIVES Proposed by Representative Adrian Domingo (R-SE) - November 16, 2024
Passed the House (Recorded Vote: 99 YEA - 54 NAY) - January 3, 2025PRESIDENT Sent to the President - January 5, 2025
Signed into law by President Tamara Arroyo - January 5, 2025None.
National and Homeland Security Act
An Act to organize the Agencies and powers related to National and Homeland Security.
Section 1 – Coordinating
(1) Der Präsident und Oberbefehlshaber ist für die Koordinierung der Aufgaben zuständig, die die nationale Sicherheit, den Heimatschutz und die Katastrophenhilfe betreffen. Er soll dazu im Executive Office of the President of the United States ein National Security Council als Koordinierungs- und Beratungsgremium bilden. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit der Bundesbehörden und die Zusammenarbeit des Bundes mit Behörden der Staaten, ihrer Untergliederungen sowie dem Ausland.
(2) Die Bediensteten der National Security Council zugeordneten Bereiche bestellt der Präsident ohne Rat und Zustimmung des Senats, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Section 2 – National Intelligence and Intelligence Community
(1) Die durch dieses Gesetz geschaffenen Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten bilden die Intelligence Community unter Aufsicht des zuständigen Departments.
(2) Innerhalb der Intelligence Community wird die Arbeit der beteiligten Behörden und ihre Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden koordiniert.
(3) Die Angelegenheiten der Nachrichtendienste unterliegen der Geheimhaltung, soweit nicht die zuständigen Amtsträger etwas anderes bestimmen. Die Bediensteten sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Deklassifizierung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung kann nur der Präsident entscheiden. Die Geheimhaltung steht der Informationsweitergabe an andere Behörden und den Kongress nicht entgegen, wenn Vorkehrungen für ihre Wahrung getroffen werden.
Section 3 – Domestic Intelligence
(1) Die Funktionen des Inlandsgeheimdienstes werden durch die Abteilung Domestic Intelligence des Federal Bureau of Investigation wahrgenommen, die ein Teil der Intelligence Community ist.
(2) Domestic Intelligence ist zuständig für inländische Spionageabwehr, die Sammlung und Auswertung von Informationen für Heimatschutz und Terrorabwehr sowie die Überwachung von damit zusammenhängenden Gefahren, insbesondere auch Terrorfinanzierung, Geldwäsche, Gefahrstoffe und Transportsicherheit.
Section 4 – Foreign Intelligence
(1) Der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Central Intelligence Agency (CIA) als Teil der Intelligence Community.
(2) Die CIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen, die die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihre Interessen im Ausland sowie die Außenpolitik betreffen. Sie ist auch zuständig für die Abwehr ausländischer Spionagetätigkeit und terroristischer Aktivitäten sowie Auslandsoperationen.
(3) Die Leitung der CIA obliegt einem Director, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt. Der Präsident und der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Angehörige der Streitkräfte sein dürfen.
Section 5 – Military Intelligence
(1) Der Militärgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Defense Intelligence Agency (DIA), die Teil der Streitkräfte, aber zugleich ein Teil der Intelligence Community ist.
(2) Die DIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung aller Informationen, die die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten, die Sicherheit der Streitkräfte sowie die Tätigkeit fremder Militärkräfte betreffen. Er ist auch zuständig für raumbezogene Aufklärungstätigkeit, die Satellitenaufklärung und Cyber-Operationen sowie Aufklärung zur Unterstützung von Militäroperationen.
(3) Die Leitung der DIA obliegt einem Commander, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt und der zu mindestens den Rang eines Major General innehat. Der Präsident oder der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Zivilisten sein dürfen.
Section 6 – Disaster Relief
(1) Das Office for Emergency Management and Response ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, die für die Koordinierung der Katastrophenhilfe des Bundes, Prävention und Frühwarnung verantwortlich ist. Es verwaltet auch einen Fonds für Notfallhilfe und Entschädigung und die Programme des Zivilschutzes.
(2) Eine Katastrophe ist jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt. Der Präsident kann eine National Emergency erklären, wenn er darum ersucht wird oder die Katastrophe mehrere Bundesstaaten, das Ausland oder Zuständigkeiten und Interessen des Bundes betrifft.
(3) Maßnahmen der Katastrophenhilfe sind Such- und Rettungsmaßnahmen, Versorgung und Betreuung, Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktur und Wiederaufbau.
(4) Die Aufgaben des Office for Emergency Management and Response werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.
Section 7 - Public Health Security
(1) Das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, welche die Prävention und Bewältigung von Gesundheitsnotlagen verantwortet und Forschungen in diesem Bereich fördert oder durchführt.
(2) Im Rahmen der Bewältigung von Katastrophenfällen im Bereich der Gesundheit arbeitet das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention mit dem Office for Emergency Management and Response zusammen oder nimmt dessen Befugnisse selbst wahr, soweit es sich um eine reine Gesundheitsnotlage handelt.
(3) Die Aufgaben des Center for Disease Control and Health Emergency Prevention werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.
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NATIONAL AND HOMELAND SECURITY ACT REFORM ACT
U.S. SENATE Proposed by Senator Elisabeth Thorndike (D-SE) - November 9, 2024
Passed the Senate (Recorded Vote: 7 YEA - 6 NAY) - November 30, 2024U.S. HOUSE OF REPRESENTATIVES Proposed by Representative Adrian Domingo (R-SE) - November 16, 2024
Passed the House (Recorded Vote: 99 YEA - 54 NAY) - January 3, 2025PRESIDENT Sent to the President - January 5, 2025
Signed into law by President Tamara Arroyo - January 5, 2025Ninetieth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide for the modernization of the Homeland Security.
Section 1 - Short Title
Dieses Bundesgesetz soll als "National and Homeland Security Act Reform Act“ zitiert werden.
Section 2 - Revision of the National and Homeland Security Act
Der National and Homeland Security Act vom 06. April 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:
National and Homeland Security Act
An Act to organize the Agencies and powers related to National and Homeland Security.
Section 1 – Coordinating
(1) Der Präsident und Oberbefehlshaber ist für die Koordinierung der Aufgaben zuständig, die die nationale Sicherheit, den Heimatschutz und die Katastrophenhilfe betreffen. Er soll dazu im Executive Office of the President of the United States ein National Security Council als Koordinierungs- und Beratungsgremium bilden. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit der Bundesbehörden und die Zusammenarbeit des Bundes mit Behörden der Staaten, ihrer Untergliederungen sowie dem Ausland.
(2) Die Bediensteten der National Security Council zugeordneten Bereiche bestellt der Präsident ohne Rat und Zustimmung des Senats, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Section 2 – National Intelligence and Intelligence Community
(1) Die durch dieses Gesetz geschaffenen Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten bilden die Intelligence Community unter Aufsicht des zuständigen Departments.
(2) Innerhalb der Intelligence Community wird die Arbeit der beteiligten Behörden und ihre Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden koordiniert.
(3) Die Angelegenheiten der Nachrichtendienste unterliegen der Geheimhaltung, soweit nicht die zuständigen Amtsträger etwas anderes bestimmen. Die Bediensteten sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Deklassifizierung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung kann nur der Präsident entscheiden. Die Geheimhaltung steht der Informationsweitergabe an andere Behörden und den Kongress nicht entgegen, wenn Vorkehrungen für ihre Wahrung getroffen werden.
Section 3 – Domestic Intelligence
(1) Die Funktionen des Inlandsgeheimdienstes werden durch die Abteilung Domestic Intelligence des Federal Bureau of Investigation wahrgenommen, die ein Teil der Intelligence Community ist.
(2) Domestic Intelligence ist zuständig für inländische Spionageabwehr, die Sammlung und Auswertung von Informationen für Heimatschutz und Terrorabwehr sowie die Überwachung von damit zusammenhängenden Gefahren, insbesondere auch Terrorfinanzierung, Geldwäsche, Gefahrstoffe und Transportsicherheit.
Section 4 – Foreign Intelligence
(1) Der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Central Intelligence Agency (CIA) als Teil der Intelligence Community.
(2) Die CIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen, die die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihre Interessen im Ausland sowie die Außenpolitik betreffen. Sie ist auch zuständig für die Abwehr ausländischer Spionagetätigkeit und terroristischer Aktivitäten sowie Auslandsoperationen.
(3) Die Leitung der CIA obliegt einem Director, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt. Der Präsident und der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Angehörige der Streitkräfte sein dürfen.
Section 5 – Military Intelligence
(1) Der Militärgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Defense Intelligence Agency (DIA), die Teil der Streitkräfte, aber zugleich ein Teil der Intelligence Community ist.
(2) Die DIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung aller Informationen, die die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten, die Sicherheit der Streitkräfte sowie die Tätigkeit fremder Militärkräfte betreffen. Er ist auch zuständig für raumbezogene Aufklärungstätigkeit, die Satellitenaufklärung und Cyber-Operationen sowie Aufklärung zur Unterstützung von Militäroperationen.
(3) Die Leitung der DIA obliegt einem Commander, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt und der zu mindestens den Rang eines Major General innehat. Der Präsident oder der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Zivilisten sein dürfen.
Section 6 – Disaster Relief
(1) Das Office for Emergency Management and Response ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, die für die Koordinierung der Katastrophenhilfe des Bundes, Prävention und Frühwarnung verantwortlich ist. Es verwaltet auch einen Fonds für Notfallhilfe und Entschädigung und die Programme des Zivilschutzes.
(2) Eine Katastrophe ist jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt. Der Präsident kann eine National Emergency erklären, wenn er darum ersucht wird oder die Katastrophe mehrere Bundesstaaten, das Ausland oder Zuständigkeiten und Interessen des Bundes betrifft.
(3) Maßnahmen der Katastrophenhilfe sind Such- und Rettungsmaßnahmen, Versorgung und Betreuung, Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktur und Wiederaufbau.
(4) Die Aufgaben des Office for Emergency Management and Response werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.
Section 7 - Public Health Security
(1) Das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, welche die Prävention und Bewältigung von Gesundheitsnotlagen verantwortet und Forschungen in diesem Bereich fördert oder durchführt.
(2) Im Rahmen der Bewältigung von Katastrophenfällen im Bereich der Gesundheit arbeitet das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention mit dem Office for Emergency Management and Response zusammen oder nimmt dessen Befugnisse selbst wahr, soweit es sich um eine reine Gesundheitsnotlage handelt.
(3) Die Aufgaben des Center for Disease Control and Health Emergency Prevention werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.
Section 3 - Department of Homeland Security
(1) Dem Department of Homeland Security wird die Aufsicht über die Intelligence Community insoweit übertragen, als nicht das National Security Council und sein Stab im Auftrag des Präsidenten unmittelbar verantwortlich sind. Darüber hinaus überwacht das Department of Homeland Security die zentralen Aufgaben der Nachrichtendienste, insbesondere die Kommunikationsüberwachung und Befragung von Terrorverdächtigen.
(2) Dem Department of Homeland Security wird das Office for Emergency Management and Response unterstellt, wobei
1. das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention eine selbstständige Einrichtung wird; soweit es bisher Aufgaben der allgemeinen Gesundheitsvorsorge übernommen hat, sollen diese stattdessen dem Geschäftsbereich des für Gesundheit zuständigen Departments zugewiesen werden,
2. das National Emergency Management Institute und das Office of Public Awareness and Civil Defense Training zu Einrichtungen des gesamten Departments werden sollen, deren Aufgabenbereich auf das gesamte Aufgabenfeld erweitert wird.
(3) Auf das Department of Homeland Security wird die Homeland Security Division des Department of Justice über.
(4) Keine Bestimmung dieses Gesetzes beschränkt
1. die Befugnis des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch Executive Order,
2. die Befugnisse der Behördenleitung oder einer übergeordneten Behörde nach dem Federal Administration Act und anderen Vorschriften, weitere oder andere Zuweisungen anzuordnen und organisatorische Festlegungen zu treffen.
Section 4 - Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community
(1) Es wird eine unabhängige Aufsichtskommission eingerichtet, das Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community. Das Gremium überwacht die Tätigkeiten des Department of Homeland Security und aller ihm untergeordneten Behörden, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte, die Verhältnismäßigkeit der angewandten Maßnahmen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
(2) Das Gremium besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf eine Amtszeit von vier Jahren berufen werden. Zwei Mitglieder stammen aus der Judikative, zwei aus der Wissenschaft (mit Expertise in den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutz und Sicherheitspolitik) und zwei aus der Zivilgesellschaft. Höchstens 50% der Mitglieder dürfen einer politischen Partei angehören.
(3) Das Gremium hat das Recht, Einsicht in alle nicht-klassifizierten und, nach Zustimmung eines unabhängigen Richters, auch in klassifizierte Dokumente zu nehmen, Anhörungen durchzuführen und Empfehlungen zur Gesetzgebung oder zur Umsetzung bestehender Regelungen zu geben. Ihre Berichte sind regelmäßig dem Kongress und der Öffentlichkeit vorzulegen.
(4) Das Department of Homeland Security ist verpflichtet, mit dem Gremium zu kooperieren und ihr alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies mit den Anforderungen der nationalen Sicherheit vereinbar ist.
Section 5 - Coming-into force
(1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | President of the United States
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RECONSTRUCTION, EMERGENCY AID AND CARE FOR OUR VETERANS AND EVERYONE AFFECTED BY RATELON'S WAR OF AGGRESSION (RECOVER) AND DEMAND REPARATIONS ACT
U.S. SENATE Proposed by Senator Renée Flippler (I-SL) - October 27, 2024
Passed the Senate (Recorded Vote: 11 YEA - 3 NAY) - November 24, 2024U.S. HOUSE OF REPRESENTATIVES Proposed by Representative Ann Charleston (R-AR) - November 24, 2024
Passed the House (Recorded Vote: Unanimous Consent) - December 1, 2024PRESIDENT Sent to the President - December 1, 2024
Signed into law by President Tamara Arroyo - December 6, 2024None.
Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide a legislative framework for reconstruction and peace after the 2023 War of Aggression against the United States.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Reconstruction, Emergency aid, and Care for Our Veterans and Everyone Affected by Ratelon's War of Aggression (RECOVER) and Demand Reparations Act“ zitiert werden.
SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.
(1) Der Kongress nimmt mit großem Bedauern die Schäden zur Kenntnis, die der am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten in den von den Angriffen der feindlichen Streitkräfte betroffenen Gebieten verursacht hat. Der Kongress drückt
1. allen Veteranen und Freiwilligen seine besondere Dankbarkeit,
2. allen Hinterbliebenen und betroffenen lokalen Gemeinschaften sein tiefes Bedauern und Mitgefühl
aus und erkennt die besondere Verantwortung der Vereinigten Staaten in diesem Zusammenhang an.
(2) Unabhängig davon
1. ob diese Schäden bereits aus privaten Mitteln, durch Kredite oder durch Mittel der Bundesstaaten
2. wann und in welchem Umfang Reparationszahlungen durch Ratelon geleistet werden
ist es die Intention des Kongresses, dass der Wiederaufbau und die Entschädigung von Kriegsfolgen im bisherigen Umfang und darüber hinaus aus Mitteln der Vereinigten Staaten gefördert wird.
SECTION 3. DOMESTIC PRESIDENTIAL ACTIONS.
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll
1. in allen beteiligten Bundesbehörden die Benennung von besonderen Beauftragten für den Wiederaufbau und die Entschädigung,
2. die Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstaaten und Untergliederungen in Fragen des Wiederaufbaus und der Entschädigung,
3. die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Wiederaufbaus und der Entschädigung bei der Gewährung von Bundeszuschüssen und der Durchführung von Bundesprogrammen (allerdings nicht zulasten anderer Ziele und Interessen der nicht unmittelbar betroffenen Bundesstaaten),
sicherstellen.
(2) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Bereitstellung von Bundesmitteln als Zuschüsse oder vergünstigte Kredite an Bundesstaaten, ihre Untergliederungen oder Dritte für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung im erforderlichen Umfang zu ermöglichen. Die Kredite sollen auch
1. zur Wiederauffüllung der aus dem allgemeinen Bundeshaushalt entnommenen Mittel und Rücklagen genutzt werden, soweit die Entnahme,
2. zur wenigstens anteiligen Rückzahlung von Aufwendungen der betroffenen Bundesstaaten oder ihrer politischen Untergliederungen und Einrichtungen, welche
3. zur Ermöglichung der Tilgung von Verbindlichkeiten oder der Erstattung von Aufwendungen, die ein Dritter im öffentlichen Interesse aufgewendet hat, soweit diese
vorrangig aus Anlass des Krieges oder für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung erfolgten.
(3) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Erstattung von Aufwendungen im privaten Interesse zur Bewältigung oder Beseitigung von Kriegsfolgen im angemessenen Umfang zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Programmes verzichten die Vereinigten Staaten gegenüber den in ihrem Gebiet wohnhaften Personen auf jede Form der Immunität wegen des Bestehens oder der Höhe der Entschädigungsansprüche, sobald eine Leistung gewährt oder nicht binnen angemessener Frist über die Gewährung entschieden wurde.
(4) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll dem Kongress über die Umsetzung der in dieser Section vorgesehenen Maßnahmen in geeigneter Weise berichten.
SECTION 4. FOREIGN PRESIDENTIAL ACTIONS.
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll die Bemühungen zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Ratelon intensivieren und dem Kongress über deren Verlauf in geeigneter Weise berichten.
(2) Es ist die Intention des Kongresses, dass sämtliche in den Vereinigten Staaten entstandenen Schäden durch Leistungen oder werthaltige Verpflichtungen Ratelons abgegolten sowie eine angemessene Entschädigung für sonstige Kriegslasten innerhalb der Vereinigten Staaten erlangt wird; dies umfasst auch die Freistellung von Verbindlichkeiten, welche die Vereinigten Staaten .
(3) Der Präsident ist ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung der Forderungen der Vereinigten Staaten zu treffen. Geeignete Maßnahmen sind insbesondere die Verhängung von Sanktionen wirtschaftlicher und politischer Art.
SECTION 5. FINAL PROVISION.
Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | President of the United States
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DEPARTMENT OF COMMERCE REORGANIZATION ACT
U.S. SENATE Proposed by Senator Teresa Ramsey-Prescott (D-AA) - November 16, 2024
Passed the Senate (Recorded Vote: 9 YEA - 3 NAY) - November 30, 2024U.S. HOUSE OF REPRESENTATIVES Proposed by Representative Rebecca J. Payne (D-AA) - November 12, 2024
Passed the House (Recorded Vote: 155 YEA - 62 NAY) - November 29, 2024PRESIDENT Sent to the President - November 30, 2024
Signed into law by President Tamara Arroyo - November 30, 2024Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide for the reorganization of the U.S. Department of Commerce and the Federal Transportation Commission, and for connected purposes.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:
Section 1 - Short Title
Dieses Bundesgesetz soll als “Department of Commerce Reorganization Act“ zitiert werden.
Section 2 - HELP programs transferred, Sense of Congress
(1) Vorbehaltlich anderer Organisationsentscheidungen des Präsidenten der Vereinigten Staaten geht die Verantwortung für die Verwaltung der Fördermittel und Programme in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeitsmarkt und Zivilgesellschaft vom Department of Commerce auf das Department of Health, Education, Labor and Civic Participation über.
(2) Es ist angesichts der Organisationsentscheidung der Präsidentin zur Schaffung des in Ssc. 1 genannten Departments die Intention des Kongresses, dass das Department of Commerce sich insbesondere mit Fragen des Handels zwischen den Bundesstaaten und mit dem Ausland sowie Fragen des Binnenmarktes befassen soll.
Section 3 - Federal Transportation Commission
(1) Chp. I Sec. 3 Federal Transportation Act erhält folgende Fassung:
Section 3 - Federal Transportation Commission
(1) Die Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sollen kraft dieses Amtes zugleich Federal Transportation Commissioners sein, ihre Vertreter Assistant Commissioners; sie können diese Funktionen auf andere Bedienstete ihrer Behörde übertragen. Neben diesen Commissioners können weitere Special Commissioners mit eigenem Aufgabenbereich berufen werden, welche grundsätzlich die Stellung eines Commissioners haben.(2) Die Federal Transportation Commissioners bilden gemeinsam die Federal Transportation Commission, die Mehrheit der Commissioner ein Quorum. Die Assistant Commissioners haben nur beratende Stimme, ausgenommen für die Dauer der Verhinderung des oder der Vakanz der Position des Commissioners, den sie vertreten.
(3) Die Commission soll die Arbeit der beteiligten Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen koordinieren. Sie soll ferner den Präsidenten und seine Beauftragten in der Verkehrspolitik beraten und solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr ansonsten übertragen werden.
(4) Die für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden werden der Commission als Dienststellen nachgeordnet.
(5) Die Commission hat nach Ermessen des Präsidenten entweder die Stellung einer unabhängigen oder einer nachgeordneten Bundesbehörde. Hat sie die Stellung einer unabhängigen Bundesbehörde, soll der Präsident einen Chairman berufen, der die Stellung eines weiteren Commissioners hat und ihr vorsitzt; der Chairman soll außerdem Kabinettsrang haben und ihm soll die Ernennung sowie die Aufsicht über die übrigen Commissioners übertragen werden. Hat sie die Stellung einer nachgeordneten Bundesbehörde, kann der Chairman auch vom Leiter der übergeordneten Bundesbehörde berufen werden.
(2) Der Kongress bekräftigt, dass die Astorian Space Exploration Association eine der Federal Transportation Commission nachgeordnete Einrichtung ist.
Section 4 - Federal Statistics Reform
(1) Der Office of Labor Statistics Act vom 25. Februar 2013 ist aufgehoben.
(2) In Chapter III des Federal Administration Act wird eine Section 6 eingefügt:
Section 6 - Federal Statistical System
(1) Die Behörden und Einrichtungen der Vereinigten Staaten erheben die für ihren Aufgabenbereich erforderlichen statistischen Daten.(2) Soweit keine bundesgesetzliche Grundlage besteht, regeln sie Zweck, Art, Umfang und Verfahren der Erhebung durch eigene Rechtsvorschriften. Im Rahmen der Erhebung wird eine möglichst geringe Belastung der Betroffenen sowie eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen, die statistische Daten benötigen, angestrebt.
(3) Vorbehaltlich einer anderslautenden Organisationsentscheidung des Präsidenten der Vereinigten Staaten
1. werden die Aufgaben der allgemeinen Bundesstatistik dem Geschäftsbereich des Department of Commerce zugewiesen,
2. ist im Office of Administration Management des Executive Office of the President of the United States ein Chief Statistician of the United States als Koordinator der Bundesstatistik zu benennen.
Section 5 - Coming-into force
(1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | President of the United States
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FEDERAL RESERVE SYSTEM ORGANIZATION AND FINANCIAL SERVICES REGULATION ACT
October 04, 2024 Section 2 Financial Industry Reform and Modernization (FIRM) with Regulations Act U.S. SENATE Proposed by Senator Shawn G. Bowman (D-AS) - July 12, 2024
Passed the Senate (Recorded Vote: 13 YEA - 06 NAY) - August 31, 2024U.S. HOUSE OF REPRESENTATIVES Proposed by Representative Ernie Sandhurst (D-CR) - July 13, 2024
Passed the House (Recorded Vote: 166 YEA - 071 NAY) - August 31, 2024PRESIDENT Sent to the President - September 30, 2024
Signed into law by President Tamara Arroyo - October 04, 2024None.
Federal Reserve System Organization and Financial Services Regulation Act
An Act to provide for the organization of the Federal Reserve System and the regulatory framework for financial services.
Chapter I - Financial Sector Regulations
Section 1 - Covered Financial Institutions
(1) Die von diesem Gesetz erfassten Institutionen sind
1. Einrichtungen, die gewerbsmäßig Dienstleistungen im Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbieten oder fremdes Vermögen in fremdem Namen verwalten (Banken und Kreditinstitute),
2. Einrichtungen, die gegen Entgelt für den Fall eines bestimmten Schadensereignisses einen Ausgleich leisten (Versicherungsgesellschaften),
3. Einrichtungen, die organisierte Märkte für Wertpapiere und vergleichbare Handelsgüter (Handelsbörsen) oder vergleichbare Geschäfte unterhalten
und nicht unmittelbar durch die Vereinigten Staaten unterhalten werden (Financial Institutions).
(2) Die Administration kann nach Anhörung des Federal Reserve Board eine durch die Bundesstaaten der Vereinigten Staaten unterhaltene Institution von einzelnen oder allen Bestimmungen dieses Gesetzes sowie der zu seiner Durchführung erlassenen Regulations befreien.
(3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch Anwendung auf ausländische Einrichtungen privaten Rechts, die im Inland Dienstleistungen nach Section 1 erbringen. Ausländische Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft können nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Administration zugelassen werden, wenn ihre Tätigkeit für die Interessen der Vereinigten Staaten nicht nachteilig ist.
(4) Die Regulierungen der Bundesstaaten, in denen eine Institution registriert ist oder tätig wird, wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt, soweit sie ihnen nicht widerspricht und der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr nicht beeinträchtigt wird. Die Administration kann durch Regulations das Verhältnis näher regeln.
Section 2 - Duties of covered Financial Institutions
(1) Die Financial Institutions sind zum sorgsamen Umgang mit den ihnen anvertrauten Werten verpflichtet und haben die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen. Sie haben über die für eine sichere und zuverlässige Durchführung ihrer Geschäfte erforderliche Ausstattung in personeller und sachlicher Hinsicht zu verfügen.
(2) Soweit die Financial Institutions nicht gesetzlich verpflichtet sind, die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen eingeholt haben oder dies zur Abwicklung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, dürfen sie die im Rahmen der Tätigkeit erhobenen oder erlangten persönliche Daten nicht an Dritte weitergeben oder in anderer Weise so verwerten, dass ein Rückbezug möglich wäre.
Section 3 - Licensing of covered Financial Institutions
(1) Der Betrieb einer Financial Institution bedarf der Zulassung. Die Zulassung kann nur erteilt werden, wenn dadurch eine Gefährdung des Finanzmarktes nicht zu befürchten ist und die Einhaltung der geltenden Vorschriften sichergestellt ist. Die Lizenz kann mit Auflagen erteilt oder nachträglich versehen werden.
(2) Ist die Zahlungsfähigkeit einer Financial Institution zweifelhaft, liegen schwerwiegende Verstöße gegen die Marktregeln vor oder ist dies aus anderen Gründen dringend erforderlich, kann eine Lizenz zeitweilig ausgesetzt werden. Liegen die Voraussetzungen der Erteilung nicht mehr vor, ist die Lizenz zu entziehen, soweit kurzfristige Abhilfe nicht möglich ist und daher eine Aussetzung nicht infrage kommt.
Section 4 - Federal Deposit Insurance
(1) Es besteht eine Einlagensicherung des Finanzsektors (Federal Deposit Insurance). Die Einlagensicherung sichert die Zahlungsunfähigkeit der lizenzierten Financial Institutions ab.
(2) Die Einlagensicherung soll über eine Umlage der Institutions finanziert werden. Der Beitrag jeder Institution hat Art und Umfang des auf sie entfallenden Risikos und ihre Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Genügen die Reserven der Einlagensicherung nicht, haften die Vereinigten Staaten für ihre Verluste.
(3) Für die Höhe der Absicherung kann eine Obergrenze bezogen auf jeden Kunden festgelegt werden, soweit die Stabilität des Finanzsektors dadurch nicht gefährdet wird. Ausgeschlossen sind Wertpapiere der Bank, Depotbestände und Schließfachinhalte sowie Haftungsansprüche aus Fehlbuchungen. Eine Haftung für aufgrund von Straftaten wird nicht begründet.
Section 5 - Supervision of Financial Institutions
(1) Die Geschäftstätigkeit der Financial Institutions unterliegt der Aufsicht der Vereinigten Staaten. Im Rahmen der Aufsicht können jederzeit Prüfungen der Financial Institutions durchgeführt und die Abgabe von Berichten und Erklärungen über die Angelegenheiten der Financial Institution verlangt werden.
(2) Es können Regeln für den Transfer von Werten zwischen den Financial Institutions erlassen, eine Höchstgrenze für dafür erhobene Gebühren festgesetzt und verpflichtende Mechanismen zur Durchführung solcher Transfers vorgeschrieben werden.
(3) Die Financial Institutions haben Reserven als Sicherheit bei der Zentralbank zu hinterlegen. Der Umfang dieser Reserven wird bestimmt nach einem Mindestsatz und Aufschlägen nach Art, Umfang und Risiko der Geschäfte sowie Marktrelevanz. Kurzfristige Unterschreitungen dieser Sicherheiten können genehmigt werden.
(4) Es können nützliche Vorschriften erlassen werden, um die Sicherheit des Finanzmarktes und seiner Teilnehmer zu gewährleisten.
(5) Die Aufsichtsbehörde hat das Recht, aus wichtigem Grund die Einstellung des Geschäftsbetrieb einer Financial Institution sowie im Falle von Zahlungsunfähigkeit deren geordnete Liquidation anzuordnen. Sie kann dabei die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Kunden die notwendigen Anordnungen treffen.
Chapter II - Federal Reserve System
Section 1 – Federal Reserve System
(1) Das Federal Reserve System ist eine unabhängige Behörde der Vereinigten Staaten mit Hauptsitz im District of the Capital.
(2) Leiter des Federal Reserve System ist der Chair of the Federal Reserve, der durch den Präsidenten mit Rat und Zustimmung des Senats für eine Amtszeit von 8 Monaten ernannt wird, wobei Wiederberufung zulässig ist und der Chair auch nach Ende seiner Amtszeit bis zur Berufung eines Nachfolgers im Amt bleibt. Der Chair unterliegt nur dem Verfahren des Impeachments, seine Amtszeit kann jedoch auch durch Ernennung eines Nachfolgers beendet werden, wenn der Chair nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen.
(3) Der Chair bestellt die weiteren leitenden Amtsträger des Federal Reserve System. Unter seinem Vorsitz bilden die Governors of the Federal Reserve das Federal Reserve Board.
(4) Das Federal Reserve Board ist für die Führung der Geschäfte des Federal Reserve System verantwortlich. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Governors entscheidet der Chair, der sich auch Angelegenheiten zur eigenen Entscheidung vorbehalten kann. Ist der Chair verhindert, wird er durch die Governors in der Reihenfolge ihrer Nennung in diesem Gesetz vertreten.
Section 2 – Central Bank
(1) Die Federal Reserve Bank als die Zentralbank der Vereinigten Staaten (Central Bank) ist Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Treasurer of the United States.
(2) Die Zentralbank
a) führt die Herstellung von Münzen und Banknoten, deren Währung auf den US-Dollar lautet, selbst oder durch Lizenzvergabe durch und kann die Einziehung von Chargen mit gleichwertigem Austausch anordnen,
b) vergibt Kredite an Institute und bietet ihnen Anlagen an und bestimmt die Zinssätze für diese Geschäfte,
c) steuert die im Umlauf befindliche Geldmenge durch die Zuteilung von Geldmitteln gegen Sicherheiten und Zinsen von Banken entweder nach dem höchstgebotenen Zinssatz oder anteilsmäßig gegen einen festen Zinsatz nach dem angemeldeten Bedarf.
d) kann Einfluss auf die Wechselkurse durch Devisengeschäfte nehmen,
e) kann in Ausnahmefällen durch Geschäfte am Umlaufmarkt zur Stabilisierung des Marktes oder zur Begleitung der Wechselkurspolitik tätig werden.
(3) In der Ausführung ihrer Aufgaben verfolgt die Zentralbank das Ziel einer stabilen und ausgeglichenen wirtschaftlichen Entwicklung. Eine solche Entwicklung soll insbesondere definiert sein als die Stabilität des Preisniveaus, eine langfristig stabile Zinsentwicklungen und eine positive Entwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten.
Section 3 - Financial Sector Oversight
(1) Die Financial Sector Regulation Authority (FSRA) ist Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Comptroller of the Currency.
(2) Die FSRA nimmt die Aufgaben der Finanzmarktaufsicht wahr.
(3) In der Ausführung ihrer Aufgaben verfolgt die FSRA neben der Stabilität des Finanzmarktes und der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs insbesondere auch folgende Ziele:
a) die Verhinderung und Verfolgung von betrügerischen und schädlichen Geschäftspraktiken,
b) den Schutz von Verbrauchern vor Täuschungen, Ausbeutung und Benachteiligung und vor kreditschädigendem Verhalten,
c) den Zugang der Allgemeinheit zu kostengünstigen grundlegenden Finanzdienstleistungen sicherzustellen,
d) die Förderung der finanzwirtschaftlichen Kenntnisse und verantwortlichen Verhaltensweisen.
(4) Die FSRA führt Register der von ihr überwachten Einrichtungen und veröffentlicht für die Allgemeinheit relevante Informationen.
Section 4 - Securities and Exchanges Oversight
(1) Die Securities and Exchanges Control Authority (SEC) ist Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Commissioner of Securities and Exchanges.
(2) Die SEC überwacht und reguliert den Handel mit Wertpapieren und die Handelsbörsen. Sie genehmigt die Regularien der öffentlichen Börsen auf Antrag der Betreiber.
(3) In der Ausführung ihrer Aufgaben verfolgt die SEC neben der Stabilität des Finanzmarktes und der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs insbesondere auch folgende Ziele:
a) die Verhinderung und Verfolgung von betrügerischen und schädlichen Geschäftspraktiken,
b) angesichts der besonderen Risiken für Anleger die weitergehende besondere Überwachung börsengehandelter Gesellschaften sicherzustellen,
c) die Interessen von Anlegern zu schützen, insbesondere, soweit es sich dabei um Klein- und Minderheitsaktionäre handelt,
d) Übernahmen und Beteiligungen zu verhindern, die wegen ihres Bezugs zum Ausland oder aus anderen Gründen den Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen oder die nationale Sicherheit gefährden könnten,
e) die Förderung der finanzwirtschaftlichen Kenntnisse und verantwortlichen Verhaltensweisen.
(4) Die SEC führt Register der von ihr überwachten Einrichtungen sowie von börsengehandelten Gesellschaften und veröffentlicht für die Allgemeinheit relevante Informationen.
Section 5 - Public Interest Banking Association
(1) Die Public Interest Banking Association ist ein Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Chief Executive Officer of the PIBA.
(2) Teil der Association ist die Federal Loans Bank. Sie vergibt Kredite zu vergünstigten Konditionen, die einem öffentlichen Interesse entsprechen. Einem öffentlichen Interesse entsprechen insbesondere
a) die Abwicklung von Projekten, die mit öffentlichen Mitteln zum Zwecke der Förderung mitfinanziert werden,
b) die Förderung von Infrastruktur- und Entwicklungsprojekten im Ausland,
c) die Förderung des Wohnraumbaus und -erwerbs für Personen mit geringen und mittleren Einkommen sowie von Wiederaufbau und Entwicklung städtischer Siedlungsgebiete,
d) die Förderung von Small Businesses und der Landwirtschaft,
e) die Förderung der Ausbildung und des Studiums.
(3) Teil der Association ist die Public Services Bank, die Bankdienstleistungen mit ausschließlich für öffentliche Einrichtungen innerhalb der Vereinigten Staaten anbietet. Die Public Services Bank darf keine Kredite vergeben, jedoch die Überziehung des Guthabens jeweils bis zum Monatsende zinslos zulassen. Sie kann die Ausgabe öffentlicher Anleihen an andere Banken organisieren und vermitteln.
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THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document - Attested CopyInkraftgetreten am:
04.10.2024
Unterschrieben durch President Arroyo1Eighty-eight Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide for a comprehensive federal regulatory framework for financial services, to modernize the Federal Reserve System and for related purposes.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Financial Industry Reform and Modernization (FIRM) with Regulations Act“ zitiert werden.
SECTION 2. INTRODUCTION OF FEDERAL LAW.
Das folgende Bundesgesetz tritt in Kraft:
Federal Reserve System Organization and Financial Services Regulation Act
An Act to provide for the organization of the Federal Reserve System and the regulatory framework for financial services.
Chapter I - Financial Sector Regulations
Section 1 - Covered Financial Institutions
(1) Die von diesem Gesetz erfassten Institutionen sind
1. Einrichtungen, die gewerbsmäßig Dienstleistungen im Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbieten oder fremdes Vermögen in fremdem Namen verwalten (Banken und Kreditinstitute),
2. Einrichtungen, die gegen Entgelt für den Fall eines bestimmten Schadensereignisses einen Ausgleich leisten (Versicherungsgesellschaften),
3. Einrichtungen, die organisierte Märkte für Wertpapiere und vergleichbare Handelsgüter (Handelsbörsen) oder vergleichbare Geschäfte unterhalten
und nicht unmittelbar durch die Vereinigten Staaten unterhalten werden (Financial Institutions).
(2) Die Administration kann nach Anhörung des Federal Reserve Board eine durch die Bundesstaaten der Vereinigten Staaten unterhaltene Institution von einzelnen oder allen Bestimmungen dieses Gesetzes sowie der zu seiner Durchführung erlassenen Regulations befreien.
(3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch Anwendung auf ausländische Einrichtungen privaten Rechts, die im Inland Dienstleistungen nach Section 1 erbringen. Ausländische Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft können nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Administration zugelassen werden, wenn ihre Tätigkeit für die Interessen der Vereinigten Staaten nicht nachteilig ist.
(4) Die Regulierungen der Bundesstaaten, in denen eine Institution registriert ist oder tätig wird, wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt, soweit sie ihnen nicht widerspricht und der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr nicht beeinträchtigt wird. Die Administration kann durch Regulations das Verhältnis näher regeln.
Section 2 - Duties of covered Financial Institutions
(1) Die Financial Institutions sind zum sorgsamen Umgang mit den ihnen anvertrauten Werten verpflichtet und haben die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen. Sie haben über die für eine sichere und zuverlässige Durchführung ihrer Geschäfte erforderliche Ausstattung in personeller und sachlicher Hinsicht zu verfügen.
(2) Soweit die Financial Institutions nicht gesetzlich verpflichtet sind, die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen eingeholt haben oder dies zur Abwicklung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, dürfen sie die im Rahmen der Tätigkeit erhobenen oder erlangten persönliche Daten nicht an Dritte weitergeben oder in anderer Weise so verwerten, dass ein Rückbezug möglich wäre.
Section 3 - Licensing of covered Financial Institutions
(1) Der Betrieb einer Financial Institution bedarf der Zulassung. Die Zulassung kann nur erteilt werden, wenn dadurch eine Gefährdung des Finanzmarktes nicht zu befürchten ist und die Einhaltung der geltenden Vorschriften sichergestellt ist. Die Lizenz kann mit Auflagen erteilt oder nachträglich versehen werden.
(2) Ist die Zahlungsfähigkeit einer Financial Institution zweifelhaft, liegen schwerwiegende Verstöße gegen die Marktregeln vor oder ist dies aus anderen Gründen dringend erforderlich, kann eine Lizenz zeitweilig ausgesetzt werden. Liegen die Voraussetzungen der Erteilung nicht mehr vor, ist die Lizenz zu entziehen, soweit kurzfristige Abhilfe nicht möglich ist und daher eine Aussetzung nicht infrage kommt.
Section 4 - Federal Deposit Insurance
(1) Es besteht eine Einlagensicherung des Finanzsektors (Federal Deposit Insurance). Die Einlagensicherung sichert die Zahlungsunfähigkeit der lizenzierten Financial Institutions ab.
(2) Die Einlagensicherung soll über eine Umlage der Institutions finanziert werden. Der Beitrag jeder Institution hat Art und Umfang des auf sie entfallenden Risikos und ihre Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Genügen die Reserven der Einlagensicherung nicht, haften die Vereinigten Staaten für ihre Verluste.
(3) Für die Höhe der Absicherung kann eine Obergrenze bezogen auf jeden Kunden festgelegt werden, soweit die Stabilität des Finanzsektors dadurch nicht gefährdet wird. Ausgeschlossen sind Wertpapiere der Bank, Depotbestände und Schließfachinhalte sowie Haftungsansprüche aus Fehlbuchungen. Eine Haftung für aufgrund von Straftaten wird nicht begründet.
Section 5 - Supervision of Financial Institutions
(1) Die Geschäftstätigkeit der Financial Institutions unterliegt der Aufsicht der Vereinigten Staaten. Im Rahmen der Aufsicht können jederzeit Prüfungen der Financial Institutions durchgeführt und die Abgabe von Berichten und Erklärungen über die Angelegenheiten der Financial Institution verlangt werden.
(2) Es können Regeln für den Transfer von Werten zwischen den Financial Institutions erlassen, eine Höchstgrenze für dafür erhobene Gebühren festgesetzt und verpflichtende Mechanismen zur Durchführung solcher Transfers vorgeschrieben werden.
(3) Die Financial Institutions haben Reserven als Sicherheit bei der Zentralbank zu hinterlegen. Der Umfang dieser Reserven wird bestimmt nach einem Mindestsatz und Aufschlägen nach Art, Umfang und Risiko der Geschäfte sowie Marktrelevanz. Kurzfristige Unterschreitungen dieser Sicherheiten können genehmigt werden.
(4) Es können nützliche Vorschriften erlassen werden, um die Sicherheit des Finanzmarktes und seiner Teilnehmer zu gewährleisten.
(5) Die Aufsichtsbehörde hat das Recht, aus wichtigem Grund die Einstellung des Geschäftsbetrieb einer Financial Institution sowie im Falle von Zahlungsunfähigkeit deren geordnete Liquidation anzuordnen. Sie kann dabei die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Kunden die notwendigen Anordnungen treffen.
Chapter II - Federal Reserve System
Section 1 – Federal Reserve System
(1) Das Federal Reserve System ist eine unabhängige Behörde der Vereinigten Staaten mit Hauptsitz im District of the Capital.
(2) Leiter des Federal Reserve System ist der Chair of the Federal Reserve, der durch den Präsidenten mit Rat und Zustimmung des Senats für eine Amtszeit von 8 Monaten ernannt wird, wobei Wiederberufung zulässig ist und der Chair auch nach Ende seiner Amtszeit bis zur Berufung eines Nachfolgers im Amt bleibt. Der Chair unterliegt nur dem Verfahren des Impeachments, seine Amtszeit kann jedoch auch durch Ernennung eines Nachfolgers beendet werden, wenn der Chair nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen.
(3) Der Chair bestellt die weiteren leitenden Amtsträger des Federal Reserve System. Unter seinem Vorsitz bilden die Governors of the Federal Reserve das Federal Reserve Board.
(4) Das Federal Reserve Board ist für die Führung der Geschäfte des Federal Reserve System verantwortlich. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Governors entscheidet der Chair, der sich auch Angelegenheiten zur eigenen Entscheidung vorbehalten kann. Ist der Chair verhindert, wird er durch die Governors in der Reihenfolge ihrer Nennung in diesem Gesetz vertreten.
Section 2 – Central Bank
(1) Die Federal Reserve Bank als die Zentralbank der Vereinigten Staaten (Central Bank) ist Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Treasurer of the United States.
(2) Die Zentralbank
a) führt die Herstellung von Münzen und Banknoten, deren Währung auf den US-Dollar lautet, selbst oder durch Lizenzvergabe durch und kann die Einziehung von Chargen mit gleichwertigem Austausch anordnen,
b) vergibt Kredite an Institute und bietet ihnen Anlagen an und bestimmt die Zinssätze für diese Geschäfte,
c) steuert die im Umlauf befindliche Geldmenge durch die Zuteilung von Geldmitteln gegen Sicherheiten und Zinsen von Banken entweder nach dem höchstgebotenen Zinssatz oder anteilsmäßig gegen einen festen Zinsatz nach dem angemeldeten Bedarf.
d) kann Einfluss auf die Wechselkurse durch Devisengeschäfte nehmen,
e) kann in Ausnahmefällen durch Geschäfte am Umlaufmarkt zur Stabilisierung des Marktes oder zur Begleitung der Wechselkurspolitik tätig werden.
(3) In der Ausführung ihrer Aufgaben verfolgt die Zentralbank das Ziel einer stabilen und ausgeglichenen wirtschaftlichen Entwicklung. Eine solche Entwicklung soll insbesondere definiert sein als die Stabilität des Preisniveaus, eine langfristig stabile Zinsentwicklungen und eine positive Entwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten.
Section 3 - Financial Sector Oversight
(1) Die Financial Sector Regulation Authority (FSRA) ist Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Comptroller of the Currency.
(2) Die FSRA nimmt die Aufgaben der Finanzmarktaufsicht wahr.
(3) In der Ausführung ihrer Aufgaben verfolgt die FSRA neben der Stabilität des Finanzmarktes und der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs insbesondere auch folgende Ziele:
a) die Verhinderung und Verfolgung von betrügerischen und schädlichen Geschäftspraktiken,
b) den Schutz von Verbrauchern vor Täuschungen, Ausbeutung und Benachteiligung und vor kreditschädigendem Verhalten,
c) den Zugang der Allgemeinheit zu kostengünstigen grundlegenden Finanzdienstleistungen sicherzustellen,
d) die Förderung der finanzwirtschaftlichen Kenntnisse und verantwortlichen Verhaltensweisen.
(4) Die FSRA führt Register der von ihr überwachten Einrichtungen und veröffentlicht für die Allgemeinheit relevante Informationen.
Section 4 - Securities and Exchanges Oversight
(1) Die Securities and Exchanges Control Authority (SEC) ist Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Commissioner of Securities and Exchanges.
(2) Die SEC überwacht und reguliert den Handel mit Wertpapieren und die Handelsbörsen. Sie genehmigt die Regularien der öffentlichen Börsen auf Antrag der Betreiber.
(3) In der Ausführung ihrer Aufgaben verfolgt die SEC neben der Stabilität des Finanzmarktes und der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs insbesondere auch folgende Ziele:
a) die Verhinderung und Verfolgung von betrügerischen und schädlichen Geschäftspraktiken,
b) angesichts der besonderen Risiken für Anleger die weitergehende besondere Überwachung börsengehandelter Gesellschaften sicherzustellen,
c) die Interessen von Anlegern zu schützen, insbesondere, soweit es sich dabei um Klein- und Minderheitsaktionäre handelt,
d) Übernahmen und Beteiligungen zu verhindern, die wegen ihres Bezugs zum Ausland oder aus anderen Gründen den Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen oder die nationale Sicherheit gefährden könnten,
e) die Förderung der finanzwirtschaftlichen Kenntnisse und verantwortlichen Verhaltensweisen.
(4) Die SEC führt Register der von ihr überwachten Einrichtungen sowie von börsengehandelten Gesellschaften und veröffentlicht für die Allgemeinheit relevante Informationen.
Section 5 - Public Interest Banking Association
(1) Die Public Interest Banking Association ist ein Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Chief Executive Officer of the PIBA.
(2) Teil der Association ist die Federal Loans Bank. Sie vergibt Kredite zu vergünstigten Konditionen, die einem öffentlichen Interesse entsprechen. Einem öffentlichen Interesse entsprechen insbesondere
a) die Abwicklung von Projekten, die mit öffentlichen Mitteln zum Zwecke der Förderung mitfinanziert werden,
b) die Förderung von Infrastruktur- und Entwicklungsprojekten im Ausland,
c) die Förderung des Wohnraumbaus und -erwerbs für Personen mit geringen und mittleren Einkommen sowie von Wiederaufbau und Entwicklung städtischer Siedlungsgebiete,
d) die Förderung von Small Businesses und der Landwirtschaft,
e) die Förderung der Ausbildung und des Studiums.
(3) Teil der Association ist die Public Services Bank, die Bankdienstleistungen mit ausschließlich für öffentliche Einrichtungen innerhalb der Vereinigten Staaten anbietet. Die Public Services Bank darf keine Kredite vergeben, jedoch die Überziehung des Guthabens jeweils bis zum Monatsende zinslos zulassen. Sie kann die Ausgabe öffentlicher Anleihen an andere Banken organisieren und vermitteln.
SECTION 3. FINAL PROVISIONS.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften als One Shot Act in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben
1. der Banking Act
2. der Federal Reserve Bank Act,
3. Sec. 4 sowie Sec. 3 Ssc. 5 und Sec. 9 (soweit sie sich auf die United States Development Bank bezieht) des United States Development Cooperation and Humanitarian Aid Act.
(3) Es werden übergeleitet
1. die Banking Supervision Authority in die Financial Sector Supervision Authority,
2. die United States Development Bank in die Public Interest Banking Association.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | President of the United States
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THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document - Attested CopyInkraftgetreten am:
04.10.2024
Unterschrieben durch President Arroyo1Eighty-eight Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to amend the Military Health Care Act in order to improve the services provided to members of the U.S. Armed Forces and veterans.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Military Healthcare Improvement Act“ zitiert werden.
SECTION 2. AMENDING THE MILITARY HEALTH CARE ACT.
(1) Section 2 des Military Health Care Act vom 12. Mai 2011 erhält folgende Fassung:
(1) Die Verwaltung der militärischen Gesundheitsversorgung, einschließlich der Leistungserbringung wird durch eine oder mehrere eigenständige militärische Dienststellen oder zivile Bundesbehörden übernommen (U.S. Military Health Service).
(2) Die zuständige Bundesbehörde kann die Verwaltung und soll die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise an andere Stellen übertragen, die in ihrem Auftrag und nach ihren Weisungen verfahren. Die vollständige Übertragung ist ausgeschlossen.
(2) Section 3 Subsection 5 bis 8 sowie Section 4 des Gesetzes sind aufgehoben. Section 3 erhält die Überschrift "Eligibility for Medical Healthcare".
(3) An Section 3 werden eine Subsection 5 bis 7 angefügt:
(5) Hat die Erkrankung oder Verletzung eines Mitglieds oder ehemaligen Mitglieds der Streitkräfte keinen Bezug zu ihrem Dienst, kann die Gewährung von Leistungen in eingeschränktem Umfang erfolgen.
(6) Die Versorgung soll auch für Ehepartner, Kinder und unmittelbare Haushaltsangehörige eines Mitglieds der Streitkräfte gewährt werden, soweit diese aufgrund der dienstlichen Verwendung des Mitglieds der Streitkräfte auf einem militärischen Stützpunkt im Inland wohnen oder soweit ihre Erkrankung in Zusammenhang mit der dienstlichen Verwendung steht.
(7) Die Versorgung kann aufgrund besonderer Vereinbarungen oder Einzelfallentscheidungen im Rahmen bestehender Kapazitäten auch anderen Personen gewährt werden, die
1. einen Bezug zu den Streitkräften der Vereinigten Staaten, der Nationalgarde eines Bundesstaates, Einheiten befreundeter Staaten haben oder
2. im Dienst der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder eines befreundeten Staates stehen.
Die Beteiligung an der allgemeinen Versorgung im Rahmen von Katastrophenfällen oder besonderen Ereignissen kann nur erfolgen, wenn dadurch die Versorgung nach anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt wird.
(4) Es wird eine Section 4 in das Gesetz eingefügt:
Section 4 - Modalities of Medical Healthcare
(1) Die militärische Gesundheitsversorgung wird durch die unmittelbare Leistungserbringung, die Übernahme von Kosten oder die Erstattung von Kosten gewährt. Soweit nur die Erstattung von Kosten möglich ist, sollen Vorleistungspflichten durch geeignete Verfahren erleichtert werden.
(2) Im Rahmen der militärische Gesundheitsversorgung müssen alle Behandlungen und Hilfsmittel gewährt werden, die durch einen zugelassenen Arzt, Zahnarzt, Paramedic, medizinischen Pharmazeuten, Laboranten, Techniker oder eine vergleichbar qualifizierte Person für erforderlich oder nützlich befunden wurden.
(3) Außer bei dringlichen Maßnahmen kann der Betroffene darauf verwiesen werden, die Leistungen des U.S. Military Health Service in Anspruch zu nehmen, soweit diese gewährt werden können. Es können allgemeine Grundsätze festgelegt werden, nach denen die Gewährung bestimmter Leistungsarten oder -formen ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, wenn dies medizinisch sinnvoll oder wirtschaftlich zwingend und für den Betroffenen nicht unzumutbar ist; insbesondere kann auch der im Regelfall gewährte Leistungsumfang für bestimmte Indikationen beschränkt werden.
(4) Regelmäßig nicht gewährt werden Maßnahmen
1. aus Anlass von Erkrankungen, deren Vorliegen bei Eintritt in den Militärdienst arglistig verschwiegen wurde und die Diensttauglichkeit begründet hätten,
2. aus Anlass von Erkrankungen, die der Betroffene absichtlich selbst herbeigeführt hat und deren Behandlung nicht im dringenden dienstlichen Interesse liegt.
Ausgeschlossen sind Maßnahmen, deren Nutzen wissenschaftlich widerlegt ist. Die weitere Gewährung kann ausgeschlossen oder beschränkt werden, wenn sich der Betroffene ohne besonderen Grund weigert, Leistungen des U.S. Military Health Service in Anspruch zu nehmen oder sich zumutbaren Kontrolluntersuchungen zu unterziehen.
SECTION 3. FINAL PROVISIONS.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die Vorschriften, die durch oder aufgrund dieses Gesetzes neu gefasst wurden, sollen auch auf Fälle angewendet werden, die vor seinen Inkrafttreten eingetreten waren oder zu entscheiden sind.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | The President of the United States
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Eighty-Seventh Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to amend the State of the Union Report Act to restore the constitutional rights and responsibilities of the U.S. Congress.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „State of the Union Legislative Obligations Termination Halting (SLOTH) Amendment Act“ zitiert werden.
SECTION 2. AMENDING THE STATE OF THE UNION REPORT ACT.
Section 3 des State of the Union Report Act erhält folgende neue Fassung:
Section 3: Sanctions
Lässt der Präsident die in Sec. 2 (2) genannten Monate verstreichen, geben der Sprecher des Repräsentantenhauses und der amtierende Senatspräsident im Namen ihrer Kammer öffentlich bekannt, dass der Präsident seine verfassungsrechtliche Berichtspflicht verletzt hat und dafür gerügt wird. Diese Rüge ist auch in die Protokolle der jeweiligen Kammer aufzunehmen und dem Präsidenten zu übermitteln.
SECTION 3. FINAL PROVISION.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Bisherige Sanktionen nach Section 3 des State of the Union Report Act in der Fassung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes beendet.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Montgomery Bracewell
President of the United States
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Eighty-Sixth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide legal recognition to the rank of General Steve McQueen.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „An Act for the relief of General Steve McQueen“ zitiert werden.
SECTION 2. ADJUSTMENT OF RANK OF GENERAL MCQUEEN.
(1) General Steve McQueen, USMC, soll mit Wirkung vom 27. Oktober 2023 den Rang eines General of the U.S. Armed Forces (5 Stars) innehaben und diesen auch nach seiner Versetzung in den Ruhestand am 20. Februar 2024, die als ehrenhaft einzustufen ist, nach den allgemeinen Vorschriften für Offiziere im Ruhestand fortzuführen berechtigt sein.
(2) Seine Verwendung soll als General of the U.S. Armed Forces und ohne Berücksichtigung seines Einsatzes als "Supreme Commander of the U.S. Armed Forces" auf Anordnung des Präsidenten der Vereinigten Staaten geführt werden.
(3) Vorschriften des Bundesrechts, nach denen der Rang eines Fünfsternegenerals nicht in Betracht kommt, sind unbeachtlich.
SECTION 3. FINAL PROVISIONS.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften als One-Shot Act in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Arjun Narayan | Acting President of the United States
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Amendment IX [Territories of the United States, Federal District Clause]
(1) Jedem Bürger der Vereinigten Staaten steht es frei, seinen Hauptwohnsitz in einem Territorium der Vereinigten Staaten zu nehmen, mit allen daraus erfolgenden Einschränkungen.
(2) Ein Bürger der Vereinigten Staaten, der in einem Territorium der Vereinigten Staaten seinen Hauptwohnsitz nimmt, soll die gleichen Rechte und Pflichten genießen wie jeder anderer Bürger der Vereinigten Staaten.
(3) Wahlrecht für die Wahlen zum Repräsentantenhauses soll Bürgern mit Wohnsitz in einem Territorium der Vereinigten Staaten nach Maßgabe eines Bundesgesetzes zukommen. Für den Zweck der Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten soll ein Territorium wie ein Bundesstaat behandelt werden.
(4) Die Vereinigten Staaten haben mit dem Staat, in dem die Bundeshauptstadt liegt, eine Vereinbarung darüber zu schließen, dass die Bundeshauptstadt ganz oder teilweise zu einem Bundesdistrikt der Vereinigten Staaten wird, der einem Territorium in jeder Hinsicht gleichgestellt ist. Eine solche Vereinbarung soll, sobald sie durch ein Gesetz des betroffenen Staates und durch ein Bundesgesetz ratifiziert worden ist, gültig und rechtsverbindlich sein
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Amendment VIII [Acting Presidency]
(1) Für den Fall, dass neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auch der Sprecher des Repräsentantenhauses und der President pro tempore of the Senate zur Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten nicht in der Lage sind, soll der Kongress durch Gesetz Bestimmungen erlassen und festsetzen, welcher zur Verfügung stehende Amtsträger des Bundes die Amtsgeschäfte kommissarisch führen soll.
(2) Ein Amtsträger steht auch dann nicht zur Verfügung, wenn er die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt..
(3) Außerdem steht ein Amtsträger nicht zur Verfügung, wenn er für das Amt des Präsidenten nicht wählbar ist oder zum Zeitpunkt, zu dem die Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch auf ihn übergehen würde, vom Repräsentantenhaus nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt wurde.
(4) Führt ein Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, soll es seine Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator während dieser Zeit ruhen lassen.
(5) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist ein Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.
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Amendment VII [Election of the House of Representatives]
(1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses sollen für einen Zeitraum von zwei Monaten gewählt werden, und Wahlen zum Repräsentantenhaus sollen jeweils in den ungeraden Monaten eines Jahres stattfinden.
(2) Fällt ein Sitz im Repräsentantenhaus vakant, so soll dieser bis zum Zusammentritt des nächsten Repräsentantenhauses vakant bleiben, soweit nicht das Gesetz ein besonderes Nachfolgeverfahren vorsieht.
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Amendment VI [Common Market and Development of Natural Resources]
(1) Der Kongress hat das Recht, für das gesamte Gebiet der Vereinigten Staaten ein einheitliches Konkursrecht zu schaffen und Regelungen zum Geldverleih und Kreditgeschäften durch private und öffentliche Einrichtungen zu erlassen.
(2) Der Kongress hat das Recht, über die Ländereien und natürlichen Ressourcen der Vereinigten Staaten zu verfügen und alle erforderlichen Anordnungen und Vorschriften hierüber zu erlassen. Eigentum darf nicht ohne angemessene Entschädigung für öffentliche Zwecke eingezogen werden.