2010/04/002 Economy Reorganization Bill

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  • Honorable Represenatives:


    Stimmen Sie der Verabschiedung des angehängten Entwurfes zu?


    Bitte stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention.


    Die Abstimmung dauert gemäß Sec. IV Art. 8 Standing Orders of Congress 96 Stunden. Sie kann vorzeitig beendet werden,
    wenn eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Antrag erreicht wurde oder die Abstimmungsfrist abgelaufen ist.




    Speaker of the House of Representatives


    ECONOMY REORGANIZATION BILL


    Article I: General Provisions
    (1) Dieses Gesetz dient der Reform der astorischen Unternehmensformen und der Profit Tax.
    (2) Nachfolgend werden folgende Abkürzungen oder Synonyme verwendet:

    1. DoTT entspricht dem Department of Trade & Treasury;
    2. TB entspricht dem aktuellen technischen Betreiber;
    3. BsEcoSim und WiSim werden synonym verwendet.


    Article II: Astorian Companies & Accounts Act
    Das in Appendix I angeführte Gesetz wird geltendes Recht.



    Article III: Temporary Provisions
    (1) Jedes nach dem Federal Enterprise Act gegründete Unternehmen

    1. muss nach dem Astorian Companies Act neu gegründet werden. Die Neugründung ist beim DoTT bekannt zu geben. Ein Neuanlegen des Kontos ist dabei nicht notwendig. Das DoTT soll sich, mit Unterstützung des TB, um die Umtragung der Kontentypen neu gegründeter Unternehmen innerhalb der BsEcoSim kümmern.
    2. gilt als geschäftsunfähig, falls es zwei Monate nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes nicht nach Punkt a dieses Absatzes neu gegründet wurde. Die Geschäftsunfähigkeit ist durch das DoTT festzustellen und das betroffene Konto durch den TB gesperrt werden, bis die Neugründung durchgeführt wurde, oder das Unternehmen aufgelöst wird. Geschäftsunfähige Unternehmen haben ihre Arbeit einzustellen. Der TB soll diesbezüglich die Produktion des betreffenden Unternehmens innerhalb der BsEcoSim einstellen.
    3. wird aufgelöst, falls es nach Eintreten der Geschäftsunfähigkeit, seit 2 Monaten nicht nach Punkt a dieses Absatzes neu gegründet wurde. Betriebe und lagernde Güter werden durch das DoTT öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Der daraus resultierende Gewinn, sowie alle auf dem Konto vorhandenen Geldmittel, werden - nach Bezahlung etwaiger Gläubiger - zwischen dem Bund (5%), dem Volk (20%) und dem Heimatstaat des Unternehmens (75%) aufgeteilt.
    4. welches nach Punkt c dieses Absatzes aufgelöst wurde, kann innerhalb von zwei Monaten durch seinen Besitzer laut Punkt a dieses Absatzes neu gegründet werden. Geschieht dies, soll der Besitzer alle Betriebe und lagernden Güter - die noch nicht versteigert wurden - sowie die vom Bund einbehaltenen Geldmittel, zurück erhalten. Hierzu muss der Antragsteller beweisen können, dass er der legitime Besitzer der Unternehmung ist (exakte Nennung der eingetragenen E-Mail-Adresse). Die Entsperrung des Kontos ist auf Antrag des DoTT durch den TB zu veranlassen. Wird ein Unternehmen nicht nach diesem Punkt neu gegründet, soll das betroffene Konto auf Antrag des DoTTs durch den TB endgültig gelöscht werden.

    (2) Staatliche Konten müssen laut Astorian Companies & Accounts Act Article II (1) c als Governmental Account neu gegründet werden. Absatz (1) a dieses Artikels findet sinngemäß Anwendung. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle in Appendix II aufgeführten Konten.
    (3) Für Vereins- und Parteikonten findet Absatz 1 dieses Artikels sinngemäß Anwendung. Betroffene Konten müssen als Society Account laut Astorian Companies & Accounts Act Article II (1) d neu gegründet werden. Als Legitimation nach Punkt d Satz 3 des genannten Absatzes wird abweichend davon auch die offizielle Bestätigung der Partei bzw. des Vereins anerkannt.
    (4) Alle angeordneten Maßnahmen laut Absatz 1 dieses Artikels müssen durch das DoTT öffentlich bekannt gegeben werden. Die Bekanntmachungen müssen, sofern es sich um Maßnahmen laut Absatz 1 c oder d dieses Artikels handelt, stets alle relevanten Geldsummen beinhalten.
    (5) Die ungültig gewordenen Kontenformen sind durch den TB entsprechend zu kennzeichnen und nach komplettem Übergang aller Konten zu entfernen.
    (6) Ein Unternehmen, das nach dem ACAA (neu-)gegründet wurde, ist kein Steuerschuldner laut Federal Coporate Profit Tax Act.



    Article IV: Final Provisions
    (1) Die Verordnung "Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies" wird aufgehoben.
    (2) Alle nach dem Article 2 (3) Federal Enterprise Act eingezahlten Sicherheitsbeträge werden zurückbezahlt.
    (3) Der Federal Enterprise Act tritt außer Kraft.
    (4) Der Federal Corporate Profit Tax Act tritt, zwei Monate nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes, außer Kraft.
    (5) Dieses Gesetz tritt laut den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.



    Appendix I: Astorian Companies & Accounts Act



    ASTORIAN COMPANIES & ACCOUNTS ACT


    Article I: Introduction
    (1) Jede Person kann Unternehmensgründungen im gesamten Bundesgebiet vornehmen und Vereinskonten anlegen.
    (2) Das Department of Trade & Treasury wird im Folgenden als DoTT, der derzeitige technische Betreiber als TB abgekürzt.



    Article II: Account Types
    (1) Neben den Privatkonten gibt es innerhalb der United States folgende Kontenformen:

    1. Manufacturing Company (MC): Ein Unternehmen das Rohstoffe fördert, Güter erzeugt oder weiterverarbeitet;
    2. Service Company (SC): Ein Dienstleistungs-, Handels- oder Holding-Unternehmen;
    3. Governmental Account (GA): Ein Konto im Besitz des Bundes oder eines Bundesstaates;
    4. Society Account (SA): Ein Vereins- oder Parteikonto.

    (2) Ein Unternehmen wird, mit der Eröffnung eines Kontos und Wahl des entsprechenden Kontentyps innerhalb der WiSim, gegründet.
    (3) Nur MCs und GAs dürfen in der WiSim Betriebe errichten und führen.
    (4) Jedes Unternehmen, dass nach diesem Gesetz gegründet wird, haftet mit der vollen Höhe des Unternehmenswertes.
    (5) Der Kontotyp eines Unternehmens kann auf Antrag des Besitzers beim DoTT - von MC auf SC oder umgekehrt - durch den TB geändert werden. Bei einer Änderung einer MC in eine SC sind verbliebene Betriebe durch das DoTT einzuziehen. Auf Antrag des Eigentümers werden die Betriebe auf eine angegebene MC übertragen. Geschieht dies nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt dies als Verzicht des Besitzers und die Betriebe verbleiben vollends dem Bund.
    (6) GAs dürfen nur von dazu legitimierten Personen gegründet werden. Neu gegründete GAs müssen beim DoTT gemeldet werden, welches die Legitimation überprüft. GAs ohne Legitimation können auf Antrag des DoTTs ohne vorherige Warnung durch den TB gesperrt werden. Die Sperrung ist öffentlich bekannt zu geben. Wird die Legitimation ab dem Zeitpunkt der Sperrung nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen, soll das DoTT alle Waren, Betriebe und Geldmittel einziehen und öffentlich an den Meistbietenden versteigern. Der Gewinn und allfällige Geldmittel sollen - nach Bezahlung etwaiger Gläubiger - zwischen dem Bund (5%), dem Volk (20%) und dem Heimatstaat des Unternehmens (75%) aufgeteilt werden. Das betroffene Konto ist danach durch den TB zu löschen. Wer einen GA anlegt, ohne dazu legitimiert zu sein, erfüllt den Tatbestand von Article II, Section 6 (1) des USPC.



    Article III: Profit Tax
    (1) Jedes Unternehmen, das als MC nach diesem Gesetz gegründet wurde, muss 5% seines monatlichen Gewinns an den Staat abführen.
    (2) Jedes Unternehmen, das als SC nach diesem Gesetz gegründet wurde, muss 5% seines monatlichen Gewinns an das Volk abführen.
    (3) Von jedem SA müssen monatlich 5% seines Gewinns an das Volk abgeführt werden.
    (4) Der Einzug der Profit Tax ist durch das DoTT zu gewährleisten.
    (5) Wer unter Umgehung technischer oder gesetzlicher Grenzen oder im Wege der Verbringung von Geld in das Ausland Steuern nach diesem Gesetz verkürzt, vollendet den Tatbestand von Article III, Section 5 (2) des USPC.



    Article IV: Closure
    (1) Auf Antrag des Eigentümers beim DoTT können MCs, SCs, GAs und SAs aufgelöst werden. Betroffene Konten sind auf Antrag des DoTTs durch den TB zu löschen.
    (2) Der Antrag auf Löschung ist durch das DoTT öffentlich zu bestätigen. Die Löschung soll zwei Wochen nach öffentlicher Bestätigung erfolgen. Verbliebene Waren, Betriebe und Geldmittel sind zuvor durch das DoTT einzuziehen. Bis dahin kann der Antrag zurückgezogen werden.



    Article V: Final Provisions
    (1) Bei Anträgen nach Article II (5) oder Article IV dieses Gesetzes, muss der Betroffene nachweisen können, dass er der legitime Besitzer des Kontos ist (exakte Nennung der eingetragenen E-Mail-Adresse).
    (2) Steuern nach diesem Gesetz werden das erste mal am ersten Tag des Monats, nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes, für den vorherigen Monat eingezogen.


    Appendix II: Anerkannte staatliche Konten



    • #1 - The People
    • #2 - Economic Support Bank
    • #3 - Federal Reserve Bank
    • #4 - Department of Trade & Treasury
    • #48 - Securties of Incorps
  • Aye.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank



  • Honorable Representatives:


    Die Abstimmung ist beendet, da nach Sec. IV Art. 8 Ssec. 3 der Standing Orders eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.



    4 von 5 Repräsentanten haben ihre Stimme abgegeben.


    3 Repräsentanten stimmten der Verabschiedung zu,
    kein Repräsentant lehnte die Verabschiedung ab,
    1 Repräsentant enthielt sich aktiv der Stimme.



    Der Verabschiedung wurde daher durch das Repräsentantenhaus


    zugestimmt.




    Speaker of the House of Representatives

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