Reppresentative O'Neill,
bezugenehmend auf Ihren Antrag und Ihre Ausführungen im Kongress bezüglich der von Ihnen beantragten Aufhebung des "Armed Forces Jurisdiction Act" habe ich ein paar Fragen, zuvor möchte ich jedoch auf Ihre Begründung eingehen:
ZitatOriginal von Bob O'Neill
1. Zunächst einmal ist der Gleichheitsgrundsatz von Art. II, Sec. 2 der Bundesverfassung nicht beachtet worden. Zwar befinden sich die Angehörigen der Streitkräften in einem besonderern Dienst- und Treueverhältnis zu den Vereinigten Staaten, dennoch darf dies nicht bedeuten, dass ihnen der Zugang zu allen Rechtsmitteln (vgl. Art. II, Sec. 7, Ssec. 4 der Bundesverfassung) verwehrt wird.
Hier gebe ich Ihnen Recht. Eine letzte Revisionsmöglickeit vor dem Obersten Bundesgerichtshof muss eingehalten werden.
ZitatOriginal von Bob O'Neill
2. Der Military Supreme Court ist kein Organ der ordentlichen Rechtspflege. Seine Mitglieder sind Angehörige der Streitkräfte mit besonderen exekutiven Befugnissen. Dies widerspricht Art. V, Sec. 1, SSec. 2 und 3 der Bundesverfassung, nach dem Richter unabhängig sind und nicht zugleich ein Amt ausüben dürfen, welches der Exekutive des Bundes zuzurechnen ist.
Dem muss ich leider widersprechen. Das Amt eines Generals im Generalstab ist kein Amt der Exekutive wie es die Verfassung definiert. Es ist eine Position innerhalb der Streitkräfte und damit klar außerhalb der Exekutive angesiedelt. Dieses Argument kann man also nicht als Begründung heranziehen.
ZitatOriginal von Bob O'Neill
3. Die Mitglieder der Joint Chiefs of Staff sind allesamt Befehlshaber von Teilstreitkräfte der Vereinigten Staaten. Sie sind Teil der militärischen Hierarchie und regelmäßig in wichtige Entscheidungen, auch in personeller Hinsicht, eingebunden. Es wird daher der Regelfall sein, dass eines oder mehrere Mitglieder des MSC schon vor Beginn eines Strafverfahrens über das Disziplinarrecht beteiligt war und im Strafverfahren selbst daher befangen sein wird.
Hier verhält es sich schon anders. Sie haben Recht, dass die Vorsitzenden der Teilstreikräfte bereits im Vorfeld disziplinarisch in Erscheinung treten könnten und das daraus ein Interessenskonflikt entstehen könnte.
Zudem möchte ich folgendes in Erinnerung rufen:
Der Armed Forces Jurisdiction Act ruft ein weiteres Gericht ins Leben. Der Military Supreme Court ist also nicht verfassungswidrig.
ZitatAlles anzeigenSection 3 [Competences of the Supreme Court]
(1) Der Oberste Gerichtshof soll entscheiden
- bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen oder Körperschaften der Vereinigten Staaten, hinsichtlich deren Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen;
- bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Staaten sowie zwischen einem oder mehreren Staaten und dem Bund;
- in Bezug auf Beschwerden, welche von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt worden zu sein;
- in Fällen, in denen Repräsentanten fremder Nationen oder auswärtige Staaten selbst als Partei involviert sind;
- in den ferner ihm durch die Verfassung oder auf gesetzlichem Wege zugewiesenen Fällen.
Die Verfassung sieht eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Streitkräfte nicht in den Händen des Obersten Gerichtshofes. Es ist daher gemäß der Verfassung zulässig ein Militärgericht via Gesetz zu implementieren. Hier bleibt auch festzuhalten, dass der Oberste Gerichtshof gemäß dem "Supreme Court of the United States Act" ebenfalls aussagt, dass "Sofern es untergeordnete Instanzgerichte gibt, der Supreme Court lediglich als letztinstanzliches Appellationsgericht (entscheidet)."
Darüber hinaus halte ich es für dringend geboten, dass Angehörige der Streitkräfte aufgrund ihrer besonderen Aufgaben und Stellung durch Angehöriger ihres Berufsstandes anwaltlich zu vertreten sind. Außerdem sollte das JAG-Corps weiterhin für die Ermittlungen zuständig sein. Dies vor allen Dingen, weil es so weniger Konfliktpunkte bei z.B. Zutritten zu gesperrten Militärbereichen von vornherein ausgeschlossen werden. Zudem ist davon auszugehen, dass sich militärische Tatverdächtige aufgrund ihres militärischen Drills gegenüber Ermittlern des Militärs offener zeigen, als gegenüber zivilen Ermittlern.
Das Gesetz, welches nun einfach in Gänze aufgehoben werden soll, beinhaltet zudem auch Regelungen über die Militärpolizei, die so ebenfalls außer Kraft gesetzt werden würden - was vollkommen überflüssig ist. Oder kann man einen Grund nennen, warum diese Regelungen ebenfalls wegfallen müssten?
Es bleibt festzuhalten, dass das Militärgericht an sich nicht gegen die Verfassung verstößt. Diese sieht untergeordnete Gerichte ausdrücklich vor. Allerdings muss man ebenfalls festhalten, dass der bestehende Armed Forces Jurisdiction Act an einigen Stellen angepasst werden muss. So sollten die Joint Chiefs von ihrer Aufgabe als Richter entbunden werden. Dafür sollte ein eigener Militär ernannt werden, der ausschließlich diesen Posten bekleiden würde. Diesem Militär sollten Sonderrechte eingeräumt werden, damit seine Unabhängigkeit von Rang-Vorgesetzten gewahrt bleibt. Zuletzt muss eine kleine Passage integriert werden, die den Obersten Gerichtshof als letztes Instanzgericht vorsieht, so dass an dieser Stelle die Verfassung gewahrt bleibt.
Man sieht also, wenn man sich etwas mit der Materie beschäftigt, bevor man mit abstrusen Gesetzesvorhaben vorprescht, kann man sich auch eine andere Sicht der Dinge aneignen.
Ich möchte daher meine Frage an Representative O'Neill stellen: Warum muss der Armed Forces Jurisdiction Act in Gänze aufgehoben werden, wo er doch offensichtlich im Einklang mit der Verfassung steht (von den zu machenden Änderungen abgesehen) und warum sollen die Regeln für die militärischen Ermittlungsbehörden und die Militärpolizei direkt mit gestrichen werden?