2004/04/003 1st Transition Act Amendment Bill
- Charlotte McGarry
- Geschlossen
- Erledigt
Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 475 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Gregory Jameson.
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Honorable Members of Congress,
ich bin ausdrücklich gespannt auf die Begründung für eine Lex Templeton.
Ergänzend sage ich vorneweg, dass ich es begrüßen würde, wenn die Entry-Into-Force-Klausel künftig sachgerechter formuliert würde. Für denkbar halte ich beispielsweise "Die Bestimmungen dieses Gesetzes werden nach seinem Inkrafttreten wirksam", denn wir ein Gesetz in Kraft tritt, regelt die Verfassung.
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Madam President,
der vorliegende Entwurf ergänzt den Transition Act um ein paar klarstellende Regelungen.
Nicht zuletzt die vollkommen verunglückte Transition zwischen President Templeton und President Monroe hat gezeigt, dass es nicht im Sinne der Transition sein kann, wenn allein dem Präsidenten selbst die Verantwortung für die Transition obliegt. Im schlechtesten Fall erfolgt dann überhaupt keine Transition, so dass der Entwurf keineswegs eine "Lex Templeton" ist - das dürfte auch die Senatorin von New Alcantara einsehen. Eine entsprechende Regelung, die auch einen Acting President in die Pflicht nimmt, sieht der Entwurf vor.
Auch halte ich es für angebracht, die Regelungen zur Strafbarkeit zu erweitern. Dem objektiven Betrachter dürfte das Argument zugänglich sein, dass ein Präsident, der schuldlos eine Transition nicht durchführen kann, sich nicht strafbar gemacht haben kann. Dies gilt umso mehr, wenn ein Acting President die Amtsgeschäfte des Präsidenten ohnehin führt. Vielmehr müsste dieser in die Verantwortung genommen werden.
Gerne können wir meinen Entwurf auch als Grundlage für weitere Änderungen am Transition Act nehmen, soweit die Kollegen Senatoren und Representatives hierfür Bedarf sehen.
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Mister Senator,
ich sehe durchaus Potenzial für Änderungen. Der vorliegende Entwurf legt jedoch ein bemerkenswertes Interesse daran an den Tag, den Präsidenten von Schuld freizusprechen. Bedauerlicherweise hält er die Sache damit für erledigt. Ein Acting President muss im Falle des Versäumens der Transition keine Konsequenzen fürchten. Hier hat der Antragsteller einen Vorschlag zu machen, ansonsten bleibt sein Entwurf ein Muster ohne Wert. Dass es mit einer 08/15-Regelung "Das gilt auch für den Vertreter" nicht getan sein wird, zeigen die wenigen Stunden, die Vice President Xanathos am Ende die Amtsgeschäfte von Präsident Templeton führte.
An dieser Stelle komme ich zu einem weiteren Punkt: Wenn jemand wie Präsident Templeton nicht zur Wiederwahl antritt oder antreten kann, hat er auch im Vorlauf der zweiwöchigen Frist ausreichend Zeit und Gelegenheit, eine Transition freizusprechen. Wenn ein Staatsoberhaupt in den letzten zwei Wochen seiner Amtszeit - unwahrscheinlicherweise - gänzlich schuldlos abwesend ist, so hatte er doch im Vorfeld dreieinhalb Monate Zeit, wichtige Informationen zur Weitergabe aufzubereiten.
Das sind Punkte, in denen der vorliegende Entwurf Mängel aufweist.
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Madam Senator,
um eine Endlos-Spirale in Gang zu setzen bin ich gerne bereit, den Entwurf um Strafbarkeitsregelungen für einen Acting President (und die jeweiligen anderen Personen in der sog. erweiterten Nachfolgeliste) zu ergänzen.
Im Übrigen verweise ich auf meinen Entwurf, in dem ich als Maßstab bereits eine dreitägige Frist vorgesehen habe, ab der ein schuldhaftes Verhalten nicht mehr gegeben wäre. Das hieße, ein Präsident wäre regelmäßig frühestens nach einer zehntägigen Abwesenheit (7 Tage Inaktivität zzgl. 3 weitere Tage) nicht mehr für die Transition "verantwortlich"; etwas anderes wäre nur, wenn der Präsident seinen jeweiligen Vertreter selbst mit den Amtsgeschäften betraut hätte.
Den Sachverhalt Templeton werde ich nicht weiter kommentieren, da dieser bekanntlich rechtsanhängig ist.
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Mister Senator,
ich wüsste nicht, warum der Vizepräsident für die Transition verantwortlich bereits nach zehn Tagen verantwortlich sein sollte. Die Frist für eine verfassungsgemäße Inaktivität liegt ausdrücklich bei vierzehn Tagen, sie hat sich in der Legislative und der Exekutive bewährt. Davon abzurücken, bedarf zumindest einer Begründung.
Die Rechtsanhängigkeit des Falles Templetons ist mir klar. Weniger gilt dies für das damit begründete Schweigen des Antragstellers, der in dem Rechtsstreit meines Wissens weder eine Partei ist noch eine solche vertritt.
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Madam Senator,
mit Verweis auf Art. IV, Sec. 2 der Bundesverfassung weise ich darauf hin, dass mein Entwurf tatsächlich eine erhebliche Beschwernis für einen amtierenden Präsidenten bedeutet, da die dreitägige Frist erst nach Übergang der Amtsgeschäfte auf einen Acting President zu laufen beginnen würde.
Gerne ändere ich meinen Antrag daher wie folgt ab:
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Madam Speaker,
ich plädiere ebenfalls die 14tägige Inaktivität in Bezug auf die Transition aufrecht zu erhalten.
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Senator Saigon,
eine solche Frist gibt es in Bezug auf den Präsidenten nicht. Für diesen gelten lediglich sieben Tage (Übernahme der Amtsgeschäfte durch den Vertreter wegen Abwesenheit) bzw. zwanzig Tage (Amtsenthebung wegen unentschuldigter Abwesenheit von den Amtsgeschäften).
Die vierzehntägige Frist gilt für Mitglieder des Kongresses.
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Rep. O'Neill,
in der Tat hätte ich die Zahlen prüfen müssen; ich habe aus der Erinnerung zitiert und das leider nicht korrekt. Am Grundsatzargument, dass die Transition nämlich nicht erst in den letzten zehn Tagen vor dem Ausscheiden eines Amtsinhabers vorbereitet werden kann, ändert das jedoch nichts. Wenn ein Präsident in den letzten zehn Tagen abwesend ist, kann ich an eine Überraschung nicht glauben.
Ein Präsident hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass Informationen für seine Nachfolger - sei es der Vizepräsident oder jemand anderes in der Line of Succession - die Arbeit unverzüglich aufnehmen könnte. Ansonsten macht er ein Land von einer, nämlich seiner Person abhängig. Das wäre unverantwortliches Handeln.
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Rep. O'Neill,
ergänzend verweise ich darauf, dass Sec. 2 Ihres Entwurfes nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht, die ausdrücklich keine Verkündung vorsieht, sondern entweder Unterschrift, Veto oder Inkrafttreten. Ein Verkündungsakt vergleichbar mit einer Veröffentlichung in einem Gesetzblatt ist nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens.
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Madam Senator,
Ihre Schlussfolgerungen teile ich nicht, da der Präsident nunmal nicht für jeden Fall seines Amtsverlustes dazu verpflichtet ist, sämtliche Informationen, die im Transition Act genannt sind, vorzuhalten. Er ist es nur für den Fall einer regulären Transition, die frühestens mit dem Tag der Verkündung des Wahlergebnisses beginnt. Dies sogar nicht immer, denn beispielsweise der Vizepräsident hat Einblick in sämtliche Regierungsinterna und bedarf keiner umfassenden Information vor der Übernahme des Amtes.
Ich verweise zur Verdeutlichung meiner Argumentation gerne auf die gesetzliche Ausnahmeregelung in Art. 3, Sec. 4 des Transition Act; im Einklang damit wird ein amtierender Präsident jedenfalls in Erwartung seiner Wiederwahl oder der Wahl seines Vizepräsidenten zum nächsten Präsidenten keine umfassenden Informationen zusammengestellt haben, ehe nicht das Wahlergebnis feststeht.
Schließlich werden Sie mir sicherlich zustimmen, dass in Bezug auf die Exekutive (und gewisse Teile der Legislative, Stichwort Ausfertigung von Gesetzn, sowie der Judikative, Stichwort Nominierung von Richtern) alles von einer Person, nämlich der des Präsidenten, abhängig ist.
ZitatOriginal von Charlotte McGarry
Ein Verkündungsakt vergleichbar mit einer Veröffentlichung in einem Gesetzblatt ist nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens.
Damit haben Sie sicherlich Recht. Wie ich anderenorts jedoch bereits gesagt habe, sehe ich solcherlei Regelungen zum Inkrafttreten ohnehin als deklaratorisch und damit unverbindlich an. -
Zitat
Original von Bob O'Neill
Senator Saigon,eine solche Frist gibt es in Bezug auf den Präsidenten nicht. Für diesen gelten lediglich sieben Tage (Übernahme der Amtsgeschäfte durch den Vertreter wegen Abwesenheit) bzw. zwanzig Tage (Amtsenthebung wegen unentschuldigter Abwesenheit von den Amtsgeschäften).
Die vierzehntägige Frist gilt für Mitglieder des Kongresses.
Ich muß mich für meine Aussage entschuldigen. Sie haben natürlich Recht. -
Mister Speaker,
ich bin noch einmal in mich gegangen und habe Vizepräsident Xanathos auf der Straße getroffen. Sie können sich jetzt aussuchen, welche der beiden Begebenheiten mehr Einfluss auf mich hatte. Der vorliegende Entwurf ist besser als der Status quo, auch wenn er in meinen Augen seine Schwächen hat. Man wird jedoch gesetzlich nicht jede Unwägbarkeit des Lebens regulieren und bestrafen können. Manchmal sind Schimpf und Schande - oder vier Electoral Votes - auch Strafe genug für einen säumigen Amtsträger.
Ich beantrage ein vorzeitiges Ende der Aussprache.
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Mister Speaker,
ich schließe mich dem Antrag von Senator McGarry an.
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