Standing Orders of the Popular Assembly

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  • ''Audemus iura nostra defendere''


    The Commonwealth of Hybertina
    - The Governor -

    Port Virginia | February 7th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die Standing Orders of the Popular Assembly


    gebilligt von der Popular Assembly am 07.02.2010


    erlangen am heutigen Tage Gültigkeit.





    Presiding Officer of the Popular Assembly


    STANDING ORDERS OF THE POPULAR ASSEMBLY


    Article I - General provisions


    Section 1 [The Popular Assembly]
    Der Popular Assembly soll die gesetzgebende Gewalt des Commonwealth of Hybertina übertragen sein, sie soll ständig und unauflösbar sein und im State Capitol, 820 Skywalker Avenue, Port Virginia, tagen.


    Section 2 [Members of the Popular Assembly]
    [1] Mitglieder der Popular Assembly sollen alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, die ihren Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen im Commonwealth of Hybertina haben, sie sollen vor Antritt ihres Mandates den in Article V, Section 1, Paragraph 1, der Verfassung des Commonwealth of Hybertina vorgesehenen Eid leisten und ab dem Zeitpunkt der Eidesleistung das volle Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Popular Assembly genießen.
    [2] Staatsbürgern der Vereinigten Staaten, die ihren Wohnsitz seit weniger als vierzehn Tagen im Commonwealth of Hybertina haben, soll auf ihren Antrag das vorläufige Rede- und Antragsrecht in der Popular Assembly durch den Vorsitzenden gewährt werden können, eine Erteilung des vorläufigen Stimmrechts soll jedoch ausgeschlossen sein.



    Article II - Rights and duties of the Members of the Popular Assembly


    Section 1 [Access to all sessions of the Popular Assembly]
    Die Mitglieder der Popular Assembly sollen berechtigt sein, an all deren Tagungen teilzunehmen, sowie jederzeit Zugang zum Plenarsaal und den Einrichtungen der Popular Assembly zu erhalten.


    Section 2 [Personal independence]
    Die Mitglieder der Popular Assembly sollen in ihren Reden und Abstimmungen unabhängig von Weisungen und Aufträgen sein und allein nach ihrem besten Wissen und Gewissen entscheiden, auch sollen diese Privilegien jenen Bürgern der Vereinigten Staaten zukommen, denen nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung das vorläufige Rede- und Antragsrecht in der Popular Assembly gewährt wurde.



    Article III - The Presiding Officer


    Section 1 [Commission of the Presiding Officer]
    Der Gouverneur des Commonwealth of Hybertina soll der Vorsitzende der Popular Assembly sein.


    Section 2 [Remits of the Presiding Officer]
    Der Vorsitzende der Popular Assembly soll diese nach außen vertreten, ihre Tagungen unparteiisch, gerecht und unter Beachtung der Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seiner Gesetze und dieser Geschäftsordnung leiten und für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und des Anstandes in den Tagungen der Popular Assembly sorgen.



    Article IV - Course of business


    Section 1 [Motions]
    [1] Anträge an die Popular Assembly sollen von jedem ihrer Mitglieder, jedem Mitglied der Administration des Commonwealth of Hybertina oder jedem auf Anordnung des Vorsitzenden nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung antragsberechtigten Bürger eingebracht werden, und auf den Beschluss oder die Beratung und den Beschluss über eine Vorlage, oder die Beratung eines Gegenstandes gerichtet sein können.
    [2] Sie sollen dem Vorsitzenden der Popular Assembly durch Einreichung an einer von diesem dazu bestimmten Stelle zuzuleiten sein.
    [3] Der Vorsitzende der Popular Assembly soll berechtigt sein, Anträge, die auf nicht der Gesetzgebung des Commonwealth of Hybertina unterliegende Gegenstände gerichtet oder die beleidigend, herabwürdigend oder verräterisch sind, sowie Anträge, die intolearble Mängel in Rechtschreibung, Grammatik und Stil aufweisen, zurückzuweisen.


    Section 2 [Debates]
    [1] Aussprachen sollen nach Einbringung eines entsprechenden Antrages unverzüglich vom Vorsitzenden der Popular Assembly eröffnet werden, sie sollen mit dem Titel des beratenen Entwurfes oder der Bezeichnung des beratenen Gegenstandes bezeichnet sowie mit einem Geschäftszeichen versehen werden, das das Jahr und den Monat des Beginns der Aussprache sowie eine fortlaufende Nummerierung der im Laufe des betreffenden Monats eröffneten Aussprachen enthält.
    [2] Ausschließlich redeberechtigt in einer Aussprache sollen alle Mitglieder der Popular Assembly, der Administration des Commonwealth of Hybertina sowie alle nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung vorläufig redeberechtigten Bürger sein.
    [3] Auf ihren Antrag, den Antrag der Administration des Commonwealth of Hybertina oder eines Mitgliedes der Popular Assembly soll der Vorsitzende auch dem Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, einem Mitglied der Federal Administration, einem Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten, dem Gouverneur eines anderen Bundesstaates, einem sachkundigen Bürger der Vereinigten Staaten oder einem ausländischen Würdenträger oder Gast das Rederecht in einer Aussprache erteilen, sofern sie nicht nach der Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seinen Gesetzen oder dieser Geschäftsordnung bereits redeberichtigt sind, sie sollen betreffend ihre Redebeiträge die gleichen Privilegien nach Article II, Section 2, dieser Geschäftsordnung genießen wie die Mitglieder der Popular Assembly.
    [3] Aussprachen sollen grundsätzlich 96 Stunden dauern und auf Antrag eines Mitglieds der Popular Assembly, der Administration des Commonwealth of Hybertina oder nach pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden bis zu drei mal um jeweils bis zu 48 Stunden verlängert werden können, sie sollen vorzeitig beendet werden können, wenn ein Viertel der Mitglieder der Popular Assembly dies verlangen, oder seit 48 Stunden kein Redebeitrag mehr getätigt wurde.


    Section 3 [Votes]
    [1] Anträge an die Popular Assembly sollen dieser unverzüglich nach dem Ende der Beratungen über diese, oder, sofern vom Antragsteller keine Aussprache beantragt wurde, unverzüglich nach deren Einbringung, zur Abstimmung unterbreitet werden.
    [2] Die Abstimmungsfrage soll dahingehend gestellt werden, ob die Popular Assembly der Annahme des Antrages zustimmt oder diesen ablehnt, stehen mehr als eine Variante eines Antrages zur Abstimmung, so ist die Abstimmungsfrage dahingehend zu stellen, der Annahme welcher von ihnen zugestimmt oder ob die Annahme aller zur Abstimmung stehenden Varianten des Antrages abgelehnt wird, die aktive Stimmenthaltung soll stets als Abstimmungsoption zugelassen werden.
    [3] Zur Teilnahme an der Abstimmung sollen alle Mitglieder der Popular Assembly berechtigt sein, welche zum Zeitpunkt des Endes der Aussprache stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly waren.
    [4] Abstimmungen sollen stets 96 Stunden dauern und Verlängerungen des Abstimmungszeitraumes ausgeschlossen sein, sie sollen vorzeitig beendet werden können, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben, eine unumstößliche Mehrheit für die Annahme des Antrages oder einen der Anträge erreicht ist, oder die erforderliche Mehrheit für die Annahme des Antrages oder für die Annahme keiner Varianten eines Antrages mehr erreicht werden kann.
    [5] Ein Antrag soll angenommen sein, wenn die Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly seiner Annahme zustimmt, sofern die Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seine Gesetze oder der Antrag selbst nichts anderes bestimmen, im Falle mehrerer Varianten eines Antrages einer der Varianten, entfallen in diesem Falle gleich hohe Anteile von Stimmen auf mehr als eine Variante, so sollen diese alle als abgelehnt gelten, sofern die Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seine Gesetze oder die Varaineten der Anträge selbst nichts anderes bestimmen.
    [6] Der Vorsitzende der Popular Assembly soll das Ergebnis der Abstimmung feststellen und beurkunden.



    Article V - Code of behavior


    Section 1 [Rules of the house]
    In den Tagungen und Räumlichkeiten der Popular Assembly soll jedermann darauf bedacht sein, dass sein Verhalten und seine Erscheinung der Würde der Popular Assembly als gesetzgebender Vertretung des Volkes des Commonwealth of Hybertina angemessen sind, insbesondere untersagt sein sollen Beleidigungen, Herabwürdigungen und Verleumdungen jedweder Art, unwünschte Vertraulichkeiten sowie jedwede Störung einer ruhigen und geordneten Geschäftstätigkeit im Sinne dieser Geschäftsordnung.


    Section 2 [Etiquette]
    Die Redner in der Popular Assembly mit Ausnahme des Vorsitzenden sollen ihre Redebeitrag in einer Aussprache stets an den Vorsitzenden richten, der als Mister oder Madam Speaker zu betiteln sein soll, andere Mitglieder der Popular Assembly oder Teilnehmer an einer Aussprache sollen als der ehrenwerte Mister (Mr.) bzw. die ehrenwerte Misstress/Miss (Ms.),der Gouverneur als der ehrenwerte Gouverneur, andere Mitglieder der Administration entsprechend ihrem Geschäftsbereich als der ehrenwerte Secretary of Commonwealth/Attorney General/Commonwealth Treasurer, andere Personen entsprechend den ihnen zustehenden Amtsbezeichnungen referenziert werden, der Vorsitzende soll seine Redebeiträge stets an das Plenum der Popular Assembly richten, das als die ehrenwerten Mitglieder der Popular Assembly zu bezeichnen ist.


    Section 3 [Sanctions]
    [1] Bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung soll der Vorsitzende der Popular Assembly der betreffenden Person eine förmliche Rüge erteilen, im Falle eines wiederholten Verstoßes innerhalb der gleichen Aussprache oder eines Monats nach Erteilung der ersten Rüge soll der Vorsitzende der Popular Assembly der betreffenden Person in Verbindung mit einer erneuten Rüge die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder eines temporären Ausschlusses aus der Popular Assembly, oder eines Hausverbotes, androhen, im Falle eines weiteren Verstoßes innerhalb der gleichen Aussprache oder binnen eines Monats nach Erteilung der zweiten Rüge und Androhung einer weitergehenden Sanktion diese mit einer dritten Rüge wie angedroht aussprechen.
    [2] Ein Ordnungsgeld soll einen Betrag von 1.000 A$ nicht übersteigen, eingenommene Ordnungsgelder sollen mildtätigen Zwecken zugeführt, oder, solange eine solche Verwendung nicht möglich ist, für eine entsprechende Verwendung vorgehalten werden.
    [3] Ein Ausschluss aus der Popular Assembly soll nur gegen stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly ausgesprochen werden können, er soll einen Zeitraum von sieben Tagen nicht unter- und einen Zeitraum von achtundzwanzig Tagen nicht überschreiten und der Zustimmung einer Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, der Betroffene soll zur Teilnahme an der Abstimmung nicht berechtigt sein.
    [4] Ein Hausverbot soll nur gegen Personen ausgesprochen werden können, die nicht stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly sind, es soll für einen mit dem Ausspruch bestimmten Zeitraum von mindestens achtundzwanzig Tagen oder bis auf Widerruf gelten, erwirbt eine mit Hausverbot in der Popular Assembly belegte Person vor dessen Ablauf das Recht auf Mitgliedschaft in der Popular Assembly, so soll die Aufhebung des Hausverbotes der Zustimmung einer Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, der Betroffene soll zur Teilnahme an der Abstimmung nicht berechtigt sein.



    Article VI - Final provisions


    Section 1 [Adoption by the Popular Assembly]
    Diese Geschäftsordnung bedarf zu ihrer Annahme der Mehrheit der Stimmen der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly.


    Section 2 [Coming into force]
    Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Ausfertigung und Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft, sie ersetzt die bis bis zu diesem Zeitpunkt geltende Geschäftsordnung.

    Sienna Athena Jefferson (D)
    Governor of Hybertina
    Speaker of the U. S. House of Representatives


    Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

  • STANDING ORDERS OF THE POPULAR ASSEMBLY


    Article I - General provisions


    Section 1 [The Popular Assembly]
    Der Popular Assembly soll die gesetzgebende Gewalt des Commonwealth of Hybertina übertragen sein, sie soll ständig und unauflösbar sein und im State Capitol, 820 Skywalker Avenue, Port Virginia, tagen.


    Section 2 [Members of the Popular Assembly]
    [1] Mitglieder der Popular Assembly sollen alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, die ihren Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen im Commonwealth of Hybertina haben, sie sollen vor Antritt ihres Mandates den in Article V, Section 1, Paragraph 1, der Verfassung des Commonwealth of Hybertina vorgesehenen Eid leisten und ab dem Zeitpunkt der Eidesleistung das volle Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Popular Assembly genießen.
    [2] Staatsbürgern der Vereinigten Staaten, die ihren Wohnsitz seit weniger als vierzehn Tagen im Commonwealth of Hybertina haben, soll auf ihren Antrag das vorläufige Rede- und Antragsrecht in der Popular Assembly durch den Vorsitzenden gewährt werden können, eine Erteilung des vorläufigen Stimmrechts soll jedoch ausgeschlossen sein.



    Article II - Rights and duties of the Members of the Popular Assembly


    Section 1 [Access to all sessions of the Popular Assembly]
    Die Mitglieder der Popular Assembly sollen berechtigt sein, an all deren Tagungen teilzunehmen, sowie jederzeit Zugang zum Plenarsaal und den Einrichtungen der Popular Assembly zu erhalten.


    Section 2 [Personal independence]
    Die Mitglieder der Popular Assembly sollen in ihren Reden und Abstimmungen unabhängig von Weisungen und Aufträgen sein und allein nach ihrem besten Wissen und Gewissen entscheiden, auch sollen diese Privilegien jenen Bürgern der Vereinigten Staaten zukommen, denen nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung das vorläufige Rede- und Antragsrecht in der Popular Assembly gewährt wurde.



    Article III - The Presiding Officer


    Section 1 [Commission of the Presiding Officer]
    Der Gouverneur des Commonwealth of Hybertina soll der Vorsitzende der Popular Assembly sein.


    Section 2 [Remits of the Presiding Officer]
    Der Vorsitzende der Popular Assembly soll diese nach außen vertreten, ihre Tagungen unparteiisch, gerecht und unter Beachtung der Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seiner Gesetze und dieser Geschäftsordnung leiten und für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und des Anstandes in den Tagungen der Popular Assembly sorgen.



    Article IV - Course of business


    Section 1 [Motions]
    [1] Anträge an die Popular Assembly sollen von jedem ihrer Mitglieder, jedem Mitglied der Administration des Commonwealth of Hybertina oder jedem auf Anordnung des Vorsitzenden nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung antragsberechtigten Bürger eingebracht werden, und auf den Beschluss oder die Beratung und den Beschluss über eine Vorlage, oder die Beratung eines Gegenstandes gerichtet sein können.
    [2] Sie sollen dem Vorsitzenden der Popular Assembly durch Einreichung an einer von diesem dazu bestimmten Stelle zuzuleiten sein.
    [3] Der Vorsitzende der Popular Assembly soll berechtigt sein, Anträge, die auf nicht der Gesetzgebung des Commonwealth of Hybertina unterliegende Gegenstände gerichtet oder die beleidigend, herabwürdigend oder verräterisch sind, sowie Anträge, die intolearble Mängel in Rechtschreibung, Grammatik und Stil aufweisen, zurückzuweisen.


    Section 2 [Debates]
    [1] Aussprachen sollen nach Einbringung eines entsprechenden Antrages unverzüglich vom Vorsitzenden der Popular Assembly eröffnet werden, sie sollen mit dem Titel des beratenen Entwurfes oder der Bezeichnung des beratenen Gegenstandes bezeichnet sowie mit einem Geschäftszeichen versehen werden, das das Jahr und den Monat des Beginns der Aussprache sowie eine fortlaufende Nummerierung der im Laufe des betreffenden Monats eröffneten Aussprachen enthält.
    [2] Ausschließlich redeberechtigt in einer Aussprache sollen alle Mitglieder der Popular Assembly, der Administration des Commonwealth of Hybertina sowie alle nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung vorläufig redeberechtigten Bürger sein.
    [3] Auf ihren Antrag, den Antrag der Administration des Commonwealth of Hybertina oder eines Mitgliedes der Popular Assembly soll der Vorsitzende auch dem Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, einem Mitglied der Federal Administration, einem Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten, dem Gouverneur eines anderen Bundesstaates, einem sachkundigen Bürger der Vereinigten Staaten oder einem ausländischen Würdenträger oder Gast das Rederecht in einer Aussprache erteilen, sofern sie nicht nach der Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seinen Gesetzen oder dieser Geschäftsordnung bereits redeberichtigt sind, sie sollen betreffend ihre Redebeiträge die gleichen Privilegien nach Article II, Section 2, dieser Geschäftsordnung genießen wie die Mitglieder der Popular Assembly.
    [4] Aussprachen sollen grundsätzlich 96 Stunden dauern und auf Antrag eines Mitglieds der Popular Assembly, der Administration des Commonwealth of Hybertina oder nach pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden bis zu drei mal um jeweils bis zu 48 Stunden verlängert werden können, sie sollen vorzeitig beendet werden können, wenn ein Viertel der Mitglieder der Popular Assembly dies verlangen, oder seit 48 Stunden kein Redebeitrag mehr getätigt wurde.


    Section 3 [Votes]
    [1] Anträge an die Popular Assembly sollen dieser unverzüglich nach dem Ende der Beratungen über diese, oder, sofern vom Antragsteller keine Aussprache beantragt wurde, unverzüglich nach deren Einbringung, zur Abstimmung unterbreitet werden.
    [2] Die Abstimmungsfrage soll dahingehend gestellt werden, ob die Popular Assembly der Annahme des Antrages zustimmt oder diesen ablehnt, stehen mehr als eine Variante eines Antrages zur Abstimmung, so ist die Abstimmungsfrage dahingehend zu stellen, der Annahme welcher von ihnen zugestimmt oder ob die Annahme aller zur Abstimmung stehenden Varianten des Antrages abgelehnt wird, die aktive Stimmenthaltung soll stets als Abstimmungsoption zugelassen werden.
    [3] Zur Teilnahme an der Abstimmung sollen alle Mitglieder der Popular Assembly berechtigt sein, welche zum Zeitpunkt des Endes der Aussprache stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly waren.
    [4] Abstimmungen sollen stets 96 Stunden dauern und Verlängerungen des Abstimmungszeitraumes ausgeschlossen sein, sie sollen vorzeitig beendet werden können, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben, eine unumstößliche Mehrheit für die Annahme des Antrages oder einen der Anträge erreicht ist, oder die erforderliche Mehrheit für die Annahme des Antrages oder für die Annahme keiner Varianten eines Antrages mehr erreicht werden kann.
    [5] Ein Antrag soll angenommen sein, wenn die Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly seiner Annahme zustimmt, sofern die Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seine Gesetze oder der Antrag selbst nichts anderes bestimmen, im Falle mehrerer Varianten eines Antrages einer der Varianten, entfallen in diesem Falle gleich hohe Anteile von Stimmen auf mehr als eine Variante, so sollen diese alle als abgelehnt gelten, sofern die Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seine Gesetze oder die Varaineten der Anträge selbst nichts anderes bestimmen.
    [6] Der Vorsitzende der Popular Assembly soll das Ergebnis der Abstimmung feststellen und beurkunden.



    Article V - Code of behavior


    Section 1 [Rules of the house]
    In den Tagungen und Räumlichkeiten der Popular Assembly soll jedermann darauf bedacht sein, dass sein Verhalten und seine Erscheinung der Würde der Popular Assembly als gesetzgebender Vertretung des Volkes des Commonwealth of Hybertina angemessen sind, insbesondere untersagt sein sollen Beleidigungen, Herabwürdigungen und Verleumdungen jedweder Art, unwünschte Vertraulichkeiten sowie jedwede Störung einer ruhigen und geordneten Geschäftstätigkeit im Sinne dieser Geschäftsordnung.


    Section 2 [Etiquette]
    Die Redner in der Popular Assembly mit Ausnahme des Vorsitzenden sollen ihre Redebeitrag in einer Aussprache stets an den Vorsitzenden richten, der als Mister oder Madam Speaker zu betiteln sein soll, andere Mitglieder der Popular Assembly oder Teilnehmer an einer Aussprache sollen als der ehrenwerte Mister (Mr.) bzw. die ehrenwerte Misstress/Miss (Ms.),der Gouverneur als der ehrenwerte Gouverneur, andere Mitglieder der Administration entsprechend ihrem Geschäftsbereich als der ehrenwerte Secretary of Commonwealth/Attorney General/Commonwealth Treasurer, andere Personen entsprechend den ihnen zustehenden Amtsbezeichnungen referenziert werden, der Vorsitzende soll seine Redebeiträge stets an das Plenum der Popular Assembly richten, das als die ehrenwerten Mitglieder der Popular Assembly zu bezeichnen ist.


    Section 3 [Sanctions]
    [1] Bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung soll der Vorsitzende der Popular Assembly der betreffenden Person eine förmliche Rüge erteilen, im Falle eines wiederholten Verstoßes innerhalb der gleichen Aussprache oder eines Monats nach Erteilung der ersten Rüge soll der Vorsitzende der Popular Assembly der betreffenden Person in Verbindung mit einer erneuten Rüge die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder eines temporären Ausschlusses aus der Popular Assembly, oder eines Hausverbotes, androhen, im Falle eines weiteren Verstoßes innerhalb der gleichen Aussprache oder binnen eines Monats nach Erteilung der zweiten Rüge und Androhung einer weitergehenden Sanktion diese mit einer dritten Rüge wie angedroht aussprechen.
    [2] Ein Ordnungsgeld soll einen Betrag von 1.000 A$ nicht übersteigen, eingenommene Ordnungsgelder sollen mildtätigen Zwecken zugeführt, oder, solange eine solche Verwendung nicht möglich ist, für eine entsprechende Verwendung vorgehalten werden.
    [3] Ein Ausschluss aus der Popular Assembly soll nur gegen stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly ausgesprochen werden können, er soll einen Zeitraum von sieben Tagen nicht unter- und einen Zeitraum von achtundzwanzig Tagen nicht überschreiten und der Zustimmung einer Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, der Betroffene soll zur Teilnahme an der Abstimmung nicht berechtigt sein.
    [4] Ein Hausverbot soll nur gegen Personen ausgesprochen werden können, die nicht stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly sind, es soll für einen mit dem Ausspruch bestimmten Zeitraum von mindestens achtundzwanzig Tagen oder bis auf Widerruf gelten, erwirbt eine mit Hausverbot in der Popular Assembly belegte Person vor dessen Ablauf das Recht auf Mitgliedschaft in der Popular Assembly, so soll die Aufhebung des Hausverbotes der Zustimmung einer Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, der Betroffene soll zur Teilnahme an der Abstimmung nicht berechtigt sein.



    Article VI - Final provisions


    Section 1 [Adoption by the Popular Assembly]
    Diese Geschäftsordnung bedarf zu ihrer Annahme der Mehrheit der Stimmen der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly.


    Section 2 [Coming into force]
    Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Ausfertigung und Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft, sie ersetzt die bis bis zu diesem Zeitpunkt geltende Geschäftsordnung.

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