Mr. Monroe, ich habe keine zunächst weiteren Fragen an Sie.
ZitatOriginal von Ulysses Q. Monroe
Sie sagen es doch schon selber. "Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat ausschließlich durch mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses."
Das ist nicht gegeben, das geht auch aus ihrer eigenen Argumentation hervor.
Your Honor, da liegt nun der Widerspruch zur Wahrheit: Mr. Monroe war vierzehn Tage von den Geschäften des Kongresses abwesend und kann dafür keine im Sinne des Gesetzes ausreichende Abwesenheitsmeldung vorweisen. Er hat an keiner Stelle nachvollziehbar dargelegt, warum es ihm unmöglich war, an den Geschäften des Kongresses teilzunehmen, selbst am fraglichen Tag.
Nichts anderes begehrt der Kläger festzustellen.
Ich weise in diesem Zusammenhang auch noch einmal deutlich darauf hin, dass es verfassungsrechtlich außerordentlich bedenklich wäre, wenn sich ein Volksvertreter durch eine simple, auf wenige Stunden oder auch nur Minuten begrenzte Abwesenheitsmeldung der gesetzlichen Aktitiväts- und Beteiligungspflicht, für der er jedem Bürger natürlich Rechenschaft abzulegen hat, entziehen könnte. Würde der Supreme Court hier eine Abwesenheitsmeldung von weniger als elf Stunden als rechtmäßig und ausreichend erachten, so wären inflationäre Meldungen für noch weitaus kürzere, jedenfalls weniger als einen vollen Tag umfassende Abwesenheiten die Folge.
Ob dies die Intention des Gesetzgebers gewesen ist, als er diese gesetzliche Regelung entsprechend ausgestaltet hat, muss ernsthaft bezweifelt werden. Es ist logikwidrig, wenn eine Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses entschuldbar ist, wenn für den einzigen Tag der Abmeldung mehr als 13 Stunden lang die Möglichkeit einer Beteiligung bestanden hat.