[Melanesi] To the Department of State

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 818 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Alricio Scriptatore.


  • To the Secretary of State,
    Vice-President Romy C. Lanter-Davis,


    im Rahmen der Neuausrichtung und Erweiterung der Außenpolitik des Commonwealth, möchte ich hiermit anfragen, ob von Seiten der United States Interesse an der Aufnahme bilateraler Beziehungen zum Commonwealth of Melanesi besteht.


    Über ein Rückmeldung würden wir uns freuen,


    signed,
    April Porter
    Secretary of Foreign Affairs
    from the Commonwealth of Melanesi

    Leben wie ein Baum:
    Einzeln und frei,
    doch brüderlich wie ein Wald;
    das ist unsere Sehnsucht.


  • The White House
    September 10, 2009



    Written reply



    Dear Madam Secretary,


    da die Vereinigten Staaten von Astor grunsätzlich immer an der Knüpfung neuer, diplomatischer Kontakte interessiert sind, begrüßen wir Ihre Annäherung und würden uns freuen in Bälde mit Ihnen zu ersten Gesprächen, gerne im White House, zusammen zu kommen. Bitte schlagen Sie einen Ihnen genehmen Termin vor.


    Sincerly,




    President of the United States

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


    seal-supreme-klein.gif


  • To the President of the United States,
    Mr Alricio Scriptatore,


    ich möchte mich für die rasche Antwort bedanken. Es wäre eine Ehre für mich, wenn ich nächsten Donnerstag (17. 9. 2009) mit ihnen im White House zusammentreffen dürfte.


    Sollte ihnen ein anderer Termin eher zusagen, bitte ich Vorschläge.


    signed,
    April Porter
    Secretary of Foreign Affairs
    from the Commonwealth of Melanesi

    Leben wie ein Baum:
    Einzeln und frei,
    doch brüderlich wie ein Wald;
    das ist unsere Sehnsucht.


  • The White House
    September 11, 2009



    Written reply



    Dear Madam Secretary,


    der von Ihnen vorgeschlagene Termin passt mir sehr gut. Ich freue mich auf unser Zusammentreffen.


    Sincerly,




    President of the United States

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    13th and 24th President of the United States of Astor


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    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


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  • Handlung

    Kurz nach 7 Uhr trifft eine Maschine der Melavia, der staatlichen Airline des Commonwealth of Melanesi, auf dem Flughafen von Astoria City ein.


    Gut gelaunt, verlässt die Secretary of Foreign Affairs mit einigen Mitarbeitern die Maschine.

    Leben wie ein Baum:
    Einzeln und frei,
    doch brüderlich wie ein Wald;
    das ist unsere Sehnsucht.

  • Handlung

    Die Außenministerin wird von einer Delegation des Weißen Hauses abgeholt und ins Weiße Haus gefahren. Dort wartet der Präsident der Vereinigten Staaten im Green Room auf seinen Gast.

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    13th and 24th President of the United States of Astor


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  • Handlung

    Ein Mitarbeiter des Melanesischen Department of Foreign Affairs bringt einen versiegelten Umschlag ins Department of State.



    To the President of the United States,
    Mr Alricio Scriptatore,


    im Anhang an diese Schreiben finden Sie die unterschriebene Fassung des Vertragstextes, den wir erarbeitet haben. Ich hoffe, dass der Vertrag schon bald durch den United States Congress bearbeitet werden kann.


    signed,
    April Porter
    Secretary of Foreign Affairs
    from the Commonwealth of Melanesi



    Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi


    Preamble


    Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
    the United States of Astor
    und
    the Commonwealth of Melanesi
    im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
    sind wie folgt übereingekommen:



    Article I: Anerkennung
    (1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
    (2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "freundschaftlich" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
    (3) Sollten sich Gründe ergeben, die es einem Vertragspartner notwendig erscheinen lassen den diplomatischen Status auf Neutral oder dem sinnverwandt zu setzen, so tangiert dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages.
    (4) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.



    Artikel II: Diplomatische Vertretungen
    (1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
    (2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
    (3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
    (4) Sollte es im Land des jeweiligen Vertragspartners gültige Gesetze oder Bestimmungen über die Anerkennung diplomatischer Immunität und/oder der Unversehrtheit des Botschaftsgeländes geben, so gelten diese anstatt der in diesem Vertrag niedergeschrieben Artikel II, Section (2) und (3).



    Article III: Reise-, Zoll- und Auslieferungsbestimmungen
    (1) Beide Vertragspartner kommen darin überein, Einreisebeschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Vergabe von Visa für die jeweils andere Seite zu vereinfachen.
    (2) Beide Vertragspartner kommen überein, Zollangelegenheiten und die Höhe von Zöllen innerhalb eines halben Jahres zu besprechen und gegebenfalls aufeinander abzustimmen. Die Vertragspartner werden in dieser Hinsicht versuchen einen reibungslosen Verkehr von Waren und Dienstleistungen fördern.
    (3) Bürger des Vertragspartners, die im Land des Vertragspartners strafrechtlich verfolgt werden und im Land des anderen Vertragspartners aufgegriffen werden, sollen auf Antrag des Vertragspartners - nach richterlicher Anordnung -, an diesen überstellt werden.



    Article IV: Vertiefung der Beziehungen und Änderungsbestimmungen
    (1) Die Vertragspartner beschließen regelmäßige Treffen von Regierungsvertretern, um die bilateralen Beziehungen zu festigen und zu vertiefen.
    (2) Dieser Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
    (3) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
    (4) Der Vertrag tritt nach der in den jeweiligen Ländern vollzogenen Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft.



    Signatures


    for the United States of Astor



    for the Commonwealth of Melanesi


    Grassborough, 23.09.2009


    Caithlyn I.
    Queen of the Commonwealth of Melanesi



    Leben wie ein Baum:
    Einzeln und frei,
    doch brüderlich wie ein Wald;
    das ist unsere Sehnsucht.

    Einmal editiert, zuletzt von April Porter ()


  • Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi


    Preamble


    Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
    the United States of Astor
    und
    the Commonwealth of Melanesi
    im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
    sind wie folgt übereingekommen:



    Article I: Anerkennung
    (1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
    (2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "freundschaftlich" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
    (3) Sollten sich Gründe ergeben, die es einem Vertragspartner notwendig erscheinen lassen den diplomatischen Status auf Neutral oder dem sinnverwandt zu setzen, so tangiert dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages.
    (4) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.



    Artikel II: Diplomatische Vertretungen
    (1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
    (2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
    (3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
    (4) Sollte es im Land des jeweiligen Vertragspartners gültige Gesetze oder Bestimmungen über die Anerkennung diplomatischer Immunität und/oder der Unversehrtheit des Botschaftsgeländes geben, so gelten diese anstatt der in diesem Vertrag niedergeschrieben Artikel II, Section (2) und (3).



    Article III: Reise-, Zoll- und Auslieferungsbestimmungen
    (1) Beide Vertragspartner kommen darin überein, Einreisebeschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Vergabe von Visa für die jeweils andere Seite zu vereinfachen.
    (2) Beide Vertragspartner kommen überein, Zollangelegenheiten und die Höhe von Zöllen innerhalb eines halben Jahres zu besprechen und gegebenfalls aufeinander abzustimmen. Die Vertragspartner werden in dieser Hinsicht versuchen einen reibungslosen Verkehr von Waren und Dienstleistungen fördern.
    (3) Bürger des Vertragspartners, die im Land des Vertragspartners strafrechtlich verfolgt werden und im Land des anderen Vertragspartners aufgegriffen werden, sollen auf Antrag des Vertragspartners - nach richterlicher Anordnung -, an diesen überstellt werden.



    Article IV: Vertiefung der Beziehungen und Änderungsbestimmungen
    (1) Die Vertragspartner beschließen regelmäßige Treffen von Regierungsvertretern, um die bilateralen Beziehungen zu festigen und zu vertiefen.
    (2) Dieser Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
    (3) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
    (4) Der Vertrag tritt nach der in den jeweiligen Ländern vollzogenen Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft.



    Signatures


    for the United States of Astor


    Astoria City, 25.09.2009

    President of the United States


    for the Commonwealth of Melanesi


    Grassborough, 23.09.2009


    Caithlyn I.
    Queen of the Commonwealth of Melanesi



    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


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