Voziehung der Senatorenwahl

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.371 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Harriet P. Armstrong.

  • Sehr geehrte Bürger Freelands,


    ich spreche mich persönlich dafür aus, die Wahlen für unseren Sitz im Senat der VSA vorzuziehen, um die lang andauernde Vakanz endlich zu beenden. Freeland muss endlich wieder in dieser Kammer des Kongresses repräsentiert werden. Ich bitte daher die interessierten Bürger ihre Kandidatur baldmöglichst einzureichen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Eugene Monroe

  • Ist denn das rechtlich so ohne weiteres möglich?



    Grundsätzlich würde ich schon gerne einmal einen Versuch wagen, und kandidieren, auch wenn ich wohl noch recht neu bin. Problem ist eben die Frist bis zur Vollbürgerschaft. :rolleyes

  • Grundsätzlich ist ein Vorzug der Wahlen möglich, da das Amt im Moment vakant ist. Meines Wissens bekommt man gemäß des Bundeswahlgesetzes das passive Wahlrecht erst nach zwei Wochen des Besitzes der Staatsbürgerschaft. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, bekommen sie die Staatsbürgerschaft frühestens am 7. September 2006, das bedeutet sie können frühestens am 21. September für das Amt des Senators kandidieren, was daher 5 Tage zu spät für den aktuellen Termin ist. Ich kann nicht garantieren, ob das eine korrekte Darstellung ist.

  • Das scheint sich vermutlich aus der astorischen Erfahrung ergeben zu haben. Ich sehe persönlich auch keine rechtliche Handhabe die Wahlen zu verschieben, deswegen tut es mir sehr Leid für sie.

  • Die Wahl wurde vom Electoral Office für den Zeitraum 24. bis 29. September angesetzt. Laut Election Act muss der Kandidat "zum Zeitpunkt der Wahl" (Ist damit Beginn oder Ende der Wahl gemeint? Wohl eher der Beginn; das ergäbe als Stichtag den 10. September) seit mindestens zwei Wochen die astorische Staatsbürgerschaft besitzt. Laut Citizenship Act wird die Staatsbürgerschaft "14 Tage nach der Anmeldung" erteilt. Mr Charets Anmeldung erfolgte am 23. August. Ich komme daher in meiner Rechnung auf den 6. September als Datum, zu dem Mr Charet die Staatsbürgerschaft erwirbt (sofern er binnen vier Tagen den Eid ablegt), und das ist rechtzeitig. Ich würde daher Mr Charets aktive wie passive Wahlberechtigung bejahen.

  • Zum 16. September: Zu diesem Zeitpunkt müssen die Kandidaturen vorliegen, aber der Election Act spricht ausdrücklich davon, dass die passive Wahlberechtigung zum Zeitpunkt der Wahl vorliegen muss, nicht zum Zeitpunkt der Kandidatur. Wenn Mr Charet die Staatsbürgerschaft am 6. (oder nach Mr Monroes Rechnung am 7., je nachdem, ob erster und letzter Tag der Frist mitgerechnet werden oder nicht) erwirbt, wird er zwar nicht am 16., wohl aber am 24. September seit mehr als zwei Wochen Staatsbürger sein.

  • Zitat

    (Ist damit Beginn oder Ende der Wahl gemeint? Wohl eher der Beginn; das ergäbe als Stichtag den 10. September)


    Der Zeitpunkt der Wahl ist in diesem Fall eine Zeitdauer und die Frist muss daher für jeden Zeitpunkt eingehalten werden, deswegen sollte der Anfang letztenendlich entscheidend sein.

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