• Entry into Force January 1st, 2007

    Amendments November 22nd, 2017
    Voter and Commoner Qualification Modification Act


    Elections Act

    An Act to provide for State Elections in the State of Astoria.


    Chapter I - General Provisions

    Section 1 - State Elections

    (1) Staatliche Wahlen sind

    1. die Wahlen zum Governor sowie gegebenenfalls zum Lieutenant Governor (soweit nach Art. II Sec. 2 Ssc. 1 der Constitution of the State of Astoria für beide Ämter ein gemeinsamer Wahlvorschlag eingereicht wird),

    2. die Wahlen der

    a) Mitglieder der Assembly of Senators (State Senators),

    b) Mitglieder der Assembly of Representatives (State Representatives)

    (2) Soweit für andere Wahlen Zuständigkeiten des State Board of Elections begründet sind, werden diese durch Subsection 1 nicht beschränkt.


    Section 2 - Manner of State Elections

    (1) Staatliche Wahlen erfolgen in der Weise, dass der Wahlvorschlag gewählt ist, der im Wahlgebiet die meisten Stimmen erhalten hat. Staatliche Wahlen erfolgen im gesamten Staatsgebiet, soweit nicht die Wahl in Wahlbezirken vorgeschrieben ist. Es ist jeweils ein Wahlvorschlag als Gewinner festzustellen.

    (2) State Senators und State Representatives werden in Wahlkreisen gewählt. Dabei gelten folgende Maßgaben:

    1. Die Zahl der Wahlkreise beträgt
    a) für State Senators (State Senatorial District) 51,
    b) für State Representatives (State Representative District) 101.

    2. Die Wahlkreise werden zugeschnitten:

    a) bei möglichst gleichmäßiger Aufteilung der Bevölkerung,

    b) grundsätzlich auf Grundlage der Grenzen der Untergliederungen dieses Staates sowie

    c) nach angemessenen weiteren Kriterien.

    3. Bei der Bestimmung der Wahlkreise

    a) sind jedem County zunächst drei State Senatorial Districts zuzuteilen, danach bei einem weiteren rechnerischen Anspruch von mindestens 1,5 Districts aufgrund des Bevölkerungsanteils drei weitere Districts (Senatorial Class Grouping; Art. III Sec. 3 Ssc. 2 Constitution of the State of Astoria)

    b) ist jedem County vorab ein State Representative District zuzuteilen, danach ist nach Bevölkerungsanteilen fortzufahren

    4. Die Wahlkreise sind in regelmäßigen Abständen anzupassen, soweit sich relevante Veränderungen in den Bevölkerungszahlen ergeben haben.


    Section 3 - Elections in subdivisions of this State
    (1) Wahlen in den Untergliederungen dieses Staates werden unter Aufsicht des State Board of Elections von den Behörden dieser Untergliederungen selbst durchgeführt. Das State Board of Elections erlässt die notwendigen gemeinsamen Vorschriften unter Berücksichtigung der durch dieses Gesetz geregelten Grundsätze.
    (2) Das Verfahren der Wahl kann grundsätzlich durch die Organe der Untergliederung in eigener Verantwortung festgelegt werden, es ist insoweit nicht Teil der Durchführung dieser Wahlen.
    (3) Die Untergliederung soll bei der Besetzung ihrer Wahlbehörden sicherstellen, dass diese nach Möglichkeit parteiübergreifend erfolgt.

    (4) Niemand kann qualifizierter Wähler in mehr als einer Untergliederung gleicher Art dieses Staates sein, soweit für die Zugehörigkeit der Hauptwohnsitz maßgeblich ist; besteht innerhalb dieses Staates nur Nebenwohnsitze, kann auf Antrag einer dieser Wohnsitze als Hauptwohnsitz für diese Zwecke bestimmt werden. Für die Zwecke einer Kandidatur kann ein Wohnsitz innerhalb dieses Staates für genügend erklärt werden; der Wohnsitz innerhalb desselben Counties wie die Untergliederung soll für genügend erklärt werden.


    Chapter II - Election Administration

    Section 1 - Principles of Election Administration

    (1) Wahlen im State of Astoria sind (vorbehaltlich besonderer Bestimmungen für einzelne Wahlen) so durchzuführen, dass die nachstehenden Prinzipien gewahrt werden. Wahl im Sinne dieser Bestimmung ist der gesamte Vorgang des Wahlverfahrens, insbesondere

    1. die Ausgestaltung der Wahlvorschriften, einschließlich der Festsetzung von Fristen und Wahlbezirken,

    2. die Einreichung der Kandidatur nach den dazu geltenden Formvorschriften,

    3. der Feststellung der Wahlberechtigung und der Zulassung von Kandidaten,

    4. der Stimmabgabe in Wahllokalen, durch Brief, in elektronischer Form oder auf sonstige geeignete Weise,

    5. der Stimmauszählung und der Feststellung des Wahlergebnisses,

    6. der behördlichen Entscheidung über Einsprüche.

    Für die Zwecke der Regulierung der Wahlkampffinanzen kann eine frühere Schwelle festgesetzt werden.

    (2) Die Wahl hat frei, gleich, geheim und unmittelbar zu erfolgen. Hinsichtlich des Wahlrechts dürfen besondere Anforderungen an bestimmte Klassen von Kandidaten oder Wählern nicht gestellt werden.

    (3) Wahlen sind so durchzuführen, dass sie rechtlich und tatsächlich sicher sowie zugänglich und transparent sind. Insbesondere ist ausreichendes Personal für die Durchführung einzusetzen; Freiwillige können ergänzend zugelassen werden, soweit ihre unparteiliche Aufgabenerfüllung gewährleistet ist.

    (3a) Außer der albernischen Sprache sollen von den Wahlbehörden auch die Sprachen von Minderheiten im Wahlverfahren berücksichtigt werden, die von einer erheblichen Anzahl an Wählern bevorzugt verwendet werden.

    (4) Kosten für die Durchführung von Wahlen durch öffentliche Stellen dürfen nicht von Dritten übernommen oder zur Erhebung von Gebühren von Wählern herangezogen werden. Von Kandidaten dürfen Gebühren nur erhoben werden, soweit sie durch die Nichteinhaltung von Verfahrensvorschriften mutwillig zusätzliche Kosten verursacht haben.

    (5) Soweit aufgrund eines Katastrophenfalls oder eines vergleichbaren Ereignisses besondere Erschwernisse im Wahlverfahren auftreten, ist durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen.


    Section 2 - Judicial Proceedings

    (1) Gerichtliche Verfahren hinsichtlich des Wahlverfahrens sind nur zulässig, wenn die zuständigen Wahlbehörden einer Beschwerde nicht abgeholfen haben und sind mit besonderer Eilbedürftigkeit durchzuführen.

    (2) Anträge auf Zulassung als Kandidat oder Wähler können nach Feststellung des Wahlergebnisses nicht mehr gestellt werden, wenn sie vorher hätten gestellt werden können.

    (3) Anträge auf eine Wiederholung der Wahl können nur gestellt werden, wenn der zugrundeliegende Fehler Auswirkungen auf den Ausgang der Wahl gehabt hat und für sich genommen von besonderem Gewicht ist.


    Section 3 - State Board of Elections constituted

    (1) Das State Board of Elections besteht als besondere Staatsbehörde nach Art. VI Sec. 2 Constitution of the State of Astoria. Seine 4 Mitglieder (Election Commissioners) werden jeweils durch den Mehrheits- und Minderheitsführer beider Versammlungen der Common Assembly benannt.

    (2) Die Amtszeit der Commissioner beträgt 12 Monate, sie können erneut berufen werden und bleiben bis zum Amtsantritt ihres Nachfolgers auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt. Sie können jederzeit gegenüber der Common Assembly ihren Rücktritt erklären.

    (3) Das State Board of Elections beschließt mit der Mehrheit der Commissioners.

    (4) Das State Board of Elections beschließt über die Berufung und Abberufung des Executive Directors und weiterer Bediensteten, die unter der Aufsicht und Weisung des State Board of Elections die Verwaltung leiten. Andere Bedienstete werden durch diese ernannt und entlassen.


    Section 4 - State Board of Elections Tasks and Procedures

    (1) Das State Board of Elections

    1. hat die notwendigen und kann nützliche Regelungen zur Durchführung der State Elections im Rahmen dieses Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften zu erlassen,

    2. kann Vorschriften für Wahlkämpfe und insbesondere die Wahlkampffinanzierung im State of Astoria erlassen,

    3. hat die notwendigen und kann nützliche Regelungen über gemeinsame Mindeststandards für andere Wahlen im State of Astoria sowie die Zusammenarbeit der dafür zuständigen Stellen erlassen,

    4. hat die Zusammenarbeit mit der Wahlbehörde der Vereinigten Staaten sowie der Wahlbehörden der anderen Bundesstaaten und Territorien der Vereinigten Staaten zu organisieren,

    5. hat die Anerkennung von politischen Parteien zu regeln, für die im State of Astoria Kandidaten antreten können,

    und soll die erlassenen Vorschriften regelmäßig neuen Erfordernissen anzupassen. Es kann alle dafür erforderlichen Verfahrenshandlungen vornehmen.

    (4) Das State Board of Elections beschließt über die Einteilung der Wahlkreise für staatliche Wahlen. Kommt eine Mehrheit für eine Wahlkreiseinteilung oder notwendige Verfahrensregelung nicht zustande, ist der Beschluss durch die Entscheidung eines unparteilichen Sondergutachters (Special Master) zu ersetzen, den der Supreme Court nach Anhörung des Governors sowie des Mehrheits- und Minderheitsführers beider Versammlungen der Common Assembly beruft; der Supreme Court hat über die Bestätigung einer solchen Entscheidung zu beschließen.

    (4) Das State Board of Elections kann Sanktionen für Verstöße gegen Vorschriften zum Wahlverfahren (einschließlich der durch es erlassenen Vorschriften) verhängen und anstelle der Strafverfolgungsbehörden selbst die Strafverfolgung hinsichtlich für solche sich daraus ergebenden Straftaten übernehmen, durch die Straftaten gegen andere Rechtsgüter nicht verwirklicht wurden.


    Section 5 - Other Election Authorities for Statewide Elections

    Das State Board of Elections bestimmt, welche Untergliederungen dieses Staates in welcher Weise an der Durchführung staatsweiter Wahlen mitzuwirken haben und koordiniert deren Tätigkeit.


    Chapter III - Qualifications


    Section 1 - Voter Qualification

    (1) Qualifizierter Wähler ist, wer am ersten Tag der regulären Stimmabgabe

    1. Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist,

    2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,

    3. seit mindestens 14 Tagen seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat; hinsichtlich des Hauptwohnsitzes ist eine dienstliche Verwendung im Dienst der Vereinigten Staaten oder dieses Staates an einem anderen Ort unbeachtlich, ebenso sonstige Wohnsitznahmen an einem anderen Ort, die üblicherweise nicht mit der Verlegung des Hauptwohnsitzes einhergehen,

    (2) Eine Person, welche die Anforderungen der Ssc. 1 erfüllt, ist kein qualifizierter Wähler,

    1. wenn ihr das Wahlrecht durch eine gerichtliche Entscheidung, insbesondere wegen Geistesschwäche, aberkannt wurde,

    2. wenn ihr das Wahlrecht durch eine gerichtliche Entscheidung wegen einer Straftat mit Bezug zum Wahlverfahren oder zum politischen Verfahren aberkannt wurde,

    3. für die Dauer der Hälfte der Verbüßung einer Freiheitsstrafe, wenn das Gericht nicht eine kürzere Frist bestimmt

    (3) Eine Person, welche die Anforderungen der Ssc. 1 erfüllt, ist kein qualifizierter Wähler, wenn sie zugleich in einem anderen Bundesstaat oder Territorium der Vereinigten Staaten als Wähler registriert ist. Dies gilt nicht, soweit

    1. eine anderslautende Vereinbarung mit diesem Staat getroffen wurde oder

    2. die Person eine eidliche Erklärung gegenüber der zuständigen Wahlbehörde abgibt, dass sie sich um die Beendigung der anderen Registrierung bemüht hat und das Wahlrecht dort nicht ausüben wird.


    Section 2 - Candidate Qualifications

    (1) Als Kandidat kann nur zugelassen werden, wer qualifizierter Wähler dieses Staates ist und die anderen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen zur Übernahme des Amtes erfüllt, das er anstrebt.

    (2) Der Inhaber eines Amtes, das mit dem angestrebten Amt unvereinbar ist, ist deswegen nicht als Kandidat ausgeschlossen. Wer für ein anderes Amt kandidiert, ist deswegen nicht von der Kandidatur für ein Amt ausgeschlossen.

    (3) Anstelle des Hauptwohnsitzes im Wahlgebiet genügt auch ein Nebenwohnsitz oder die eidesstattliche Versicherung, einen Wohnsitz im Wahlgebiet spätestens vor Amtsantritt zu begründen.


    Section 3 - Candidate Committees

    Vereinigungen, deren Zielsetzung die Unterstützung der Wahl eines bestimmten Kandidaten ist, müssen sich beim State Board of Elections registrieren. Sie unterliegen den Regeln für die Wahlkampffinanzierung.


    Chapter IV - Election Procedure


    Section 1 - Voter Registery

    (1) Ein qualifizierter Wähler ist für eine bestimmte Wahl automatisch zu registrieren, wenn er die Voraussetzungen zur Erlangung des Wahlrechts am ersten Tage des Wahlmonats erfüllt. Er ist zu streichen, wenn er die Voraussetzungen bis zum Ablauf des Tages vor Beginn der Wahl verliert.

    (2) Von einer Streichung kann abgesehen werden, wenn der Wähler den Wegfall der Voraussetzungen nicht zu vertreten hat und er wieder zu registrieren wäre. Ein Wähler kann bis zum Ablauf des Tages vor Beginn der Wahl nachträglich registriert werden, wenn er die Voraussetzungen nunmehr erfüllt und dies beantragt.

    (3) Beantragt der qualifizierte Wähler, ihn aus dem Wählerverzeichnis zu streichen, bedarf seine erneute Aufnahme eines gesonderten Antrages.

    (4) Das Wählerverzeichnis (Voter Registery) soll elektronisch geführt werden. Es ist, soweit nicht die Vertraulichkeit aus besonderen Gründen zu wahren ist, jedem zur Einsicht vorzulegen, der ein berechtigtes Interesse geltend macht.

    (5) Die zuständige Wahlbehörde soll das Voter Registery regelmäßig und bei besonderem Anlass auf Aktualität, Fehlerhaftigkeit und betrügerische Praktiken hin überprüfen. Jeder Betroffene ist von Veränderungen seiner Registrierung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


    Section 2 - Election Notification

    Das State Board of Elections macht den Umstand, dass eine Wahl durchzuführen ist, frühzeitig in angemessener Weise öffentlich bekannt und setzt die notwendigen Fristen fest. Es verbindet damit auch eine Zusammenfassung der geltenden Vorschriften und einen Hinweis, wo alle notwendigen Informationen mit geringem Aufwand erlangt werden können.


    Section 3 - Filing of Candidacies

    (1) Die Kandidatur für ein Amt bei einer Wahl ist persönlich und schriftlich zu erklären. Ist ein gemeinsamer Wahlvorschlag zugelassen, genügt die persönliche Erklärung eines der Kandidaten, wenn die Absicht der anderen zur Kandidatur unzweifelhaft ist.

    (2) Das State Board of Elections setzt angemessene Fristen und Formalitäten zur Einreichung von Kandidaturen fest. Soweit für die Zwecke der Regulierung der Wahlkampffinanzierung Erklärungen abzugeben sind, genügen diese nicht.

    (3) Kandidaturen können die Angabe einer vom State of Astoria anerkannten politischen Partei sowie einer von dieser Partei anerkannten Strömung beinhalten; ansonsten sind sie als unabhängige Kandidatur zu listen. Hat die Partei durch eine Vorwahl ein dazu berechtigtes Gremium eine Nominierung ausgesprochen, können andere Kandidaten nur als Unabhängige gelistet werden.

    (4) Das State Board of Elections legt die zusätzlichen Formalitäten fest, welche Kandidaten mit herausgehobener Stellung erfüllen sollen (Leadership Candidacy Statement) und veröffentlicht zu jeder Wahl eine gesonderte Aufstellung solcher Kandidaturen. Eine herausgehenene Stellung hat, ein Kandidat, der

    1. ein staatsweit gewähltes Amt,

    2. eine führende Position in einer Mehrheits- oder Minderheitsfraktion der Common Assembly oder einer anerkannten Untergruppierung ebendieser

    innehat oder anstrebt. Die Nichterfüllung dieser Formalitäten darf nicht zum Ausschluss der Kandidatur führen, stattdessen sind die offenkundigen Umstände von Amtswegen festzustellen und der Kandidat zur Nachholung der Formalitäten anzuhalten.


    Section 4 - Validity of Candidacies

    Die Wahlbehörde lässt alle Kandidaturen zu, deren Unzulässigkeit es nicht festgestellt hat, und macht diese öffentlich bekannt.


    Section 5 - Voting

    (1) Die Stimmabgabe soll für jeden registrierten Wähler innerhalb der vom State Board of Elections festgelegten Fristen möglich sein

    1. durch Briefwahl an die zuständige Wahlbehörde (Mail-in-Voting),

    2. durch persönliche Stimmabgabe in einem Wahllokal entweder auf einem Stimmzettel oder mit einer geeigneten Wahlmaschine, die zugleich einen Nachweis ausgibt; diese sind in eine Wahlurne einwerfen,

    3. durch ein vom State Board of Elections entwickeltes sicheres elektronisches Verfahren der Stimmabgabe

    (2) Die Stimmabgabe ist auch für Wähler zu ermöglichen, die sich zum Zeitpunkt der Wahl außerhalb des Staates oder in Einrichtungen befinden, die sie nicht ohne weiteres selbstständig verlassen können.

    (3) Kann die Berechtigung eines Wählers zur Stimmabgabe nicht sofort festgestellt werden, ist seine Stimme vertraulich zu versiegeln und nur in diesem Zustand seiner Person zuzuordnen. Nach der Klärung seiner Berechtigung ist die Zuordnung aufzuheben und die Stimme vertraulich dem weiteren Verfahren zuzuführen.


    Section 6 - Counting of Votes, Recordkeeping and Recounts

    (1) Jede Wahlbehörde hat das Ergebnis einer Wahl für ihren Bereich zu ermitteln und dem State Board of Elections unverzüglich zu übermitteln. Dabei sind zu ermitteln

    1. die Zahl der abgegebenen Stimmen,

    2. gültige und ungültige Stimmen

    (2) Das State Board of Elections regelt das Verfahren der Auszählung der Stimmen und der nachvollziehbaren Dokumentation.

    (3) Soweit ein Anlass dafür besteht, kann jede Wahlbehörde eine vollständige oder teilweise Neuauszählung der Stimmen veranlassen, solange sie noch kein Endergebnis festgestellt hat. Das State Board of Elections hat Verfahrensgrundsätze zu bestimmen und kann eine Nachzählung anordnen; es kann eine eigene Überprüfung vornehmen.


    Section 7 - Publication of Results

    (1) Jede Wahlbehörde gibt das Endergebnis der Wahlen für ihren Bereich bekannt; sie soll Teilergebnisse nach Möglichkeit bekannt geben. Die Bekanntgabe darf nicht erfolgen, bevor die Stimmabgabe im gesamten Wahlgebiet abgeschlossen und das Ergebnis an das State Board of Elections übermittelt wurde.

    (2) Das State Board of Elections gibt das Gesamtergebnis bekannt.


    Chapter V - Other Provisions


    Section 1 - Paid Time Off from work for voting purposes

    (1) Jeder Arbeitgeber, der im State of Astoria einen Arbeitnehmer beschäftigt, hat diesen für die Zwecke der Stimmabgabe oder der Erfüllung einer für das Wahlverfahren notwendigen Formalität die notwendige Zeit von der Arbeit freizustellen, wenn der Arbeitnehmer ansonsten daran gehindert oder eine andere Wahrnehmung seiner Rechte unzumutbar wäre.

    (2) Der Arbeitgeber hat die Zeit der Freistellung wie Arbeitszeit zu vergüten und darf den Arbeitnehmer in keiner Weise wegen der Wahrnehmung dieses Rechts benachteiligen; insbesondere darf er diese Zeiten nicht auf andere Freistellungsansprüche anrechnen. Er kann die Vergütung jedoch verweigern, soweit der Arbeitnehmer nicht die schnellste zumutbare Möglichkeit zum gegebenen Zeitpunkt wahrnimmt.

    (3) Jede zuständige Wahlbehörde hat das Recht, diesen Anspruch für den Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber geltend zu machen.


    Section 2 - State Campeign Fund

    (1) Es wird im Rahmen des State Budgets ein Astoria State Civic Empowerment Scheme (ACES) eingerichtet.

    (2) Für jeden Einwohner dieses Staates werden in jedem Jahr 2 USD aus dem allgemeinen Steueraufkommen in den ACES Fund eingezahlt.

    (3) Das State Board of Elections führt ein Programm durch, das die Auszahlung von Mitteln aus dem ACES Fund an Kandidaten in staatsweiten Wahlen organisiert. Die Vergabe erfolgt auf Antrag und bei Erfüllung von Verpflichtungen zur Transparenz und fairen Gestaltung der Wahlkampagne.

    (4) Die Untergliederungen dieses Staates können aus ihren Haushalten in jedem Jahr bis zu 1 USD in den ACES Fund einzahlen. In diesen Fällen können auch Kandidaten für Wahlen auf Ebene dieser Untergliederungen an der Vergabe teilnehmen; das State Board of Elections soll Förderrichtlinien für diese Fälle entsprechend anpassen.


    Section 3 - Voter Disenfranchisement as a criminal offense

    (1) Jeder Versuch, einen Wahlberechtigten vorsätzlich von seinem Wahlrecht auszuschließen oder in dessen Ausübung zu behindern, der seine Grundlage nicht in einem ordentlichen rechtlichen Verfahren findet, ist eine Straftat nach dem Recht dieses Staates.

    (2) Die Straftat soll mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe oder mit beidem bestraft werden, soweit damit keine andere schwerere Straftat verwirklicht ist. Bei wiederholter Verurteilung kann die Freiheitsstrafe auf bis zu vier Jahre erhöht werden.


    Section 4 - Coming into force

    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.

  • David Clark

    Hat den Titel des Themas von „[WIP] Elections Act“ zu „Elections Act“ geändert.

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