Consolidated State Laws Act

  • Entry into Force January 01, 2013

    Amendments N/A


    Consolidated State Laws Act


    Section 1 - Purposes of this law
    Dieses Gesetz soll die verbindliche Sammlung des Rechts des State of Astoria bestimmen.


    Section 2 - Consolidated State Laws
    (1) Nach ihrem Inkrafttreten sind alle Staatsgesetze und sonstigen Rechtsvorschriften in die Sammlung des Staatsrechts (Consolidated Laws) der Library of State aufzunehmen. Jedem Gesetz sollen Informationen über das Inkrafttreten und über Erweiterungsgesetze beigelegt werden. Nicht mehr gültige Gesetze sollen in einer seperaten Sammlung dokumentiert werden.
    (2) Der Verweis auf die Consolidated Laws erbringt den Beweis des maßgeblichen Rechts des State of Astoria. Der Gegenbeweis der erheblichen Fehlerhaftigkeit der Sammlung ist nur zugelassen, soweit es sich nicht um offensichtliche Unrichtigkeiten handelt.(3) Die Consolidated Laws sind unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungsgesetze regelmäßig neu zu fassen.
    (4) Die Library of State kann andere Publikationen von Rechtstexten als den Consolidated Laws entsprechend anerkennen, wenn diese auf der Wiedergabe desselben basieren und einen Stand angeben.


    Section 3 - Rule of Consolidation
    (1) Als aktueller Stand der Gesetzessammlung soll die bisherige nicht-amtliche Sammlung der Library of mit Stand vom 01.03.2013 gelten. Mit Verkündung dieses Gesetzes behalten alle bis dahin in diese Sammlung aufgenommenen Gesetze ihre Gültigkeit. Gesetze, die bis dahin nicht in die Sammlung aufgenommen wurden, verlieren ihre Gültigkeit.
    (2) Die Anwendung des Common Laws wird, soweit eine Rechtsmaterie nicht durch Staatsgesetze oder sonstige Rechtsvorschriften kodifiziert wurde, nicht beschränkt. Wird eine Kodifikation aufgehoben, wird das durch sie abgelöste Common Law nur insoweit wieder anwendbar, als dies dem Zweck der Aufhebungsvorschrift entspricht.


    Section 4 - Rule of Construction

    (1) Alle konsolidierten Rechtsvorschriften sollen mit Blick auf die hergebrachten Grundsätze des Common Law und die Rechtstraditionen ausgelegt und angewendet werden, soweit sie der Auslegung bedürfen.
    (2) Soweit sich aus dem Kontext nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, sind

    1. Verweise auf den Singular auch als Verweise auf den Plural,
    2. Verweise auf Personen als Verweise gleichermaßen auf natürliche und juristische Personen,
    3. Verweise auf die männliche Form auch als Verweise auf die weibliche Form,
    4. Verweise auf die geschriebene Form auch als Verweise auf jede Form der gedanklichen Verkörperung,
    5. Verweise auf die gegenwärtige Geltung nicht als Ausschluss der zukünftigen Geltung

    zu verstehen.


    Section 5 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.

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