S.J.Res. 2022-031 Standing Rules Amendment Resolution of 2022

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    THE VICE PRESIDENT OF CONGRESS



    Honorable Members!



    Mrs. Shore has introduced the following joint resolution.

    An initial amount of 96 hours is reserved for debate.



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    Lisa R. Shore

    President of the Senate & Vice President of Congress

    S.J.Res. 2022-031


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    December 1, 2022


    Mrs. SHORE introduced the following resolution:

    A JOINT RESOLUTION

    to amend the Standing Rules of Congress.


    Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:



    SECTION 1. SEAT OF CONGRESS.

    Tit. I Sec. 2 Ssec. 1 SRC lautet neu:

      (1) Der Kongress tagt öffentlich im Kapitol im District of the Capital.


    SECTION 2. INVOLVING STANDING COMMITTEES.

    (1) Tit. IV Sec. 1 SRC erhält folgende Subsection 8:

      (8) Anträge sind auf Antrag des Antragstellers vor Beratung im Plenum einem Ausschuss zuzuweisen. Die Einrichtung und Regelung der Ausschüsse erfolgt durch eigenes Bundesgesetz.

    (2) Tit. IV Sec. 2 Ssec. 2 Satz 2 SRC lautet neu:

      Anträge, die vom Repräsentantenhaus bereits abschließend behandelt wurden, im Senat jedoch noch nicht, sowie alle Angelegenheiten, welche alleine den Senat betreffen oder noch von Ausschüssen behandelt werden, bleiben hiervon unberührt.



    SECTION 3. PROCESSING PRESIDENTIAL VETOS.

    Titel IV wird folgende Sec. 11 angefügt:

      Sec. 11 – Presidential Vetos

      (1) Hat der Präsident der Vereinigten Staaten dem Kongress einen begründeten Einspruch zu einem Gesetzesbeschluss übermittelt, ist dazu unverzüglich eine Aussprache zu eröffnen, wobei den Kongressmitgliedern die Begründung des Vetos und die ursprüngliche Bill vorzulegen ist.

      (2) In der Aussprache kann durch jedes Mitglied ein Alternativvorschlag eingebracht werden, der die Kritikpunkte des Präsidenten aufgreift.

      (3) Nach der Aussprache hat eine Abstimmung darüber stattzufinden, ob der Originalantrag, der geänderte Antrag oder keiner der beiden angenommen wird. Zur Annahme des Originalantrages bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern; bei der Verabschiedung eines geänderten Antrages ist dieser als neuer Gesetzesantrag zu behandeln und dem Präsidenten zur Unterschrift vorzulegen.

      (4) Wird der Originalantrag mit Zweidrittelmehrheit angenommen, gilt das Veto als überstimmt.
      (5) Wird der geänderte Antrag angenommen, gilt der Originalantrag (und damit die Überstimmung des Vetos) als gescheitert.


    SECTION 4. CLARIFYING UNANIMOUS CONSENT.

    Tit. I Sec. 2 Ssec. 1 SRC lautet neu:

      Sec. 8 – Unanimous Consent Vote

      (1) Jede Abstimmung kann, sofern nichts anderes vorgesehen ist, auf Antrag durch Beschluss ohne Einwände (Unanimous Consent Vote) durchgeführt werden.

      (2) Ein Beschluss ohne Einwände ist auf Antrag eines Mitglieds des Kongresses durchzuführen. Sofern danach kein Mitglied ausdrücklich ein Roll Call Vote verlangt, gilt der Antrag mit Ausspruch des Präsidiums (without objection, so ordered) angenommen; dieser Ausspruch ist frühestens 24 Stunden nach dem Antrag auf Beschluss ohne Einwände zulässig.

      (3) In Bezug auf rechnerische Quoren ist ein Beschluss nach dieser Section als einstimmiger zu betrachten.

      (4) Auf Anträge betreffend Zusätze zur Verfassung der Vereinigten Staaten ist ein Beschluss nach dieser Section unzulässig.


    SECTION 5. NUMBERING.

    (1) Die Sections der Standing Rules of Congress (SRC) sind – nach Einpflegung der durch diesen Beschluss gefassten Änderungen – neu als Rules zu bezeichnen und die Nummerierung hat, unbeschadet der Titel, gänzlich fortlaufend in römischen Ziffern zu erfolgen.


    SECTION 6. FINAL PROVISION.

    Dieser Beschluss trit in Kraft.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    auch unsere Geschäftsordnung muss von Zeit zu Zeit angepasst werden, und daher schlage ich diese Änderungen vor, auf die ich gerne im Detail eingehen werde, nach Sections gegliedert:

    1. Bisher stand hier Astoria City; das ist nun schon seit einiger Zeit nicht mehr richtig.
    2. Die Standing Committees (Ausschüsse) waren bisher de facto nur durch den CCQI Act geregelt. Damit Anträge auch formell einem Ausschuss zugewiesen werden können, halte ich diese Änderung für sinnvoll. So können Anträge im Ausschuss im Übrigen auch über mehrere Legislaturperioden behandelt werden, was wiederum die Attraktivität der Ausschüsse stärken wird.
    3. Diese Änderung halte ich für die wichtigste in dieser Novelle. Bisher konnten Vetos nur ohne geschäftsordnungsmäßige Vorgangsweise und dadurch durch größere Unklarheit im Plenum behandelt werden. Diese Änderung sieht daher vor, dass auch ein Alternativvorschlag eingebracht werden kann und direkt gegen den Originalantrag abgestimmt wird. Dieses Prozedere ist auch insofern nicht widersprüchlich zum Rest der SRC, da diese in ihrer Sprache auch Abstimmungen, die nicht nur Yea oder Nay als Abstimmungsoptionen haben, zulassen.
    4. Hier wird für dreierlei gesorgt: Erstens wird ganz klar erwähnt, dass unanimous consent einer einstimmigen Absegnung gleich kommt. Zweitens wird dieses Prozedere für besonders heikle Anträge zur Verfassungsänderung ausgeschlossen. Und drittens wird hier das verschriftlicht, was je nach Ansichtssache bereits Präzedenz im Kongress ist: Der nicht fristgerechte Antrag auf ein Roll Call Vote. Hinkünftig soll es so funktionieren, dass zwar nach 24 Stunden der Antrag als als angenommen erklärt werden kann, eine Objection dagegen aber bis zur tatsächlichen Erklärung des Präsidiums zulässig bleibt. Auch diese Änderung minimiert präventiv Streitpotential.
    5. Section 5 hat lediglich kosmetischen Charakter und soll dem Umstand, dass es sich hierbei nicht um ein Gesetz sondern ein parlamentarisches Regelwerk handelt, Rechnung tragen.


  • Madam President,


    eine Einarbeitung der Ausschüsse in die Standing Rules begrüße ich sehr. Insbesondere sollte es möglich sein, dass Ausschüsse begonnene Arbeiten auch über Legislaturperioden hinweg fortführen können.


    Die Aufnahme eines Prozederes, wie mit einem präsidentiellen Einspruch umzugehen ist, ist sinnvoll. Ich möchte lediglich anregen, dass auch solche Beschlüsse bei der Fassung eines Unanimous Consent ausgenommen sind.


    Wobei ich hinsichtlich des Unanimous Consent vorschlagen möchte, dass grundsätzlich alle Beschlüsse, die nicht nur eine einfache Mehrheit benötigen oder bei denen es sich um Personalentscheidungen handelt, nur durch Roll Call Vote zustande kommen können. Das betrifft dann neben der Überstimmung eines präsidentiellen Einspruches auch bestimmte Wahlen (beispielsweise des Präsidenten oder Vizepräsidenten in den jeweiligen Kammern) und die Bestätigung von Personalvorschlägen des Präsidenten durch den Senat.


    Einer Umbenennung der Sections in Rules sehe ich als nicht notwendig an und neige eher dazu, diese Änderung abzulehnen. Vergessen wir nicht, dass das Wort "Sections" lediglich Abschnitte bezeichnet und nicht mit dem anticäischen Wort "Paragraph" gleichzusetzen ist. Zumal insbesondere frühere Protokolle des Kongresses dadurch schwerer nachzuvollziehen wären, weil in der Vergangenheit immer auf die entsprechenden Sections eingegangen worden ist.

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Congressman from Alexandretta, LA


    user_rank_democrat.png seal-house-128.png


    Former Speaker of the House of Representatives

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


  • Mr. Speaker,

    ich bedanke mich für die konstruktive Kritik und schlage vor, Ssec. 4 des Unanimous Consent neu zu fassen wie folgt:


    (4) Bei Wahlen oder Abstimmungen betreffend

    1. den Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten;
    2. Richtern am Obersten Gerichtshof;
    3. Vorsitzende des Repräsentantenhauses und des Senats;
    4. Zusätze zur Verfassung der Vereinigten Staaten;
    5. Überstimmung eines Vetos des Präsidenten der Vereinigten Staaten; sowie
    6. jegliche Amtsenthebungsverfahren

    sind Beschlüsse ohne Einwände unzulässig, sofern sie nicht reine Verfahrensfragen betreffen.


    Ich persönlich halte das so für einschränkend genug; bei der Bestätigung von Ministern und einfachen Bundesrichtern sehe ich keinen Grund, hier unanimous consent zu verbieten.

  • Mr. Speaker,

    ergänzend möchte ich vorschlagen, die derzeitige Vorgabe, dass Amendments nur dann zur Abstimmung kommen, wenn zwei Kongressmitglieder zustimmen, zu streichen. So wären viel dynamischere Legistikprozesse möglich, schließlich wird ein gesamter Antrag ja auch ohne Unterstützung anderer Mitglieder zur Abstimmung gebracht.

  • Madam President,


    ich stimme Ihrer Formulierung...

    Ssec. 4 des Unanimous Consent neu zu fassen

    .. zu und danke Ihnen für das konstruktive Entgegenkommen.


    Wegen des Geschäftsgangs S. 2022-033 ist mir zudem folgende Ergänzung eingefallen:

    SECTION 2. INVOLVING STANDING COMMITTEES.

    (1) Tit. IV Sec. 1 SRC erhält folgende Subsection 8:

      (8) Anträge sind auf Antrag des Antragstellers vor Beratung im Plenum einem Ausschuss zuzuweisen. Ist eine Debatte eröffnet, sind sie auf Antrag von einem Drittel der Abgeordneten des Repräsentantenhauses oder des Senats an einen Ausschuss zuzuweisen, wenn abzusehen ist, dass die Aussprache die maximale Dauer nach Tit. IV Sec. 4 SSec. 6 überschreiten wird. Die Einrichtung und Regelung der Ausschüsse erfolgt durch eigenes Bundesgesetz.

    Eine derart grundlegende Debatte sollte im fachlich zuständigen Ausschuss fortgeführt werden, insbesondere, wenn Stellungnahmen Dritter einzuholen sind. Ich bin für alternative Formulierungen offen.

    [...] ergänzend möchte ich vorschlagen, die derzeitige Vorgabe, dass Amendments nur dann zur Abstimmung kommen, wenn zwei Kongressmitglieder zustimmen, zu streichen. So wären viel dynamischere Legistikprozesse möglich, schließlich wird ein gesamter Antrag ja auch ohne Unterstützung anderer Mitglieder zur Abstimmung gebracht.

    Madam President, ich fürchte, dass dies zu einer hohen Anzahl an Vor-Abstimmungen über Amendments führen könnte. Die (trotzdem niedrige) Hürde von zwei Kongressmitgliedern sorgt meines Erachtens dafür, dass zumindest nur solche Amendments zur Vor-Abstimmung kommen, die nicht von Anfang an aussichtslos sind, weil sie nur von einem Kongressmitglied unterstützt werden.

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Congressman from Alexandretta, LA


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    Former Speaker of the House of Representatives

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


  • Handlung

    Wird nach Einigung über alle Details einen abschließenden Gesamtentwurf vorlegen.


    Mr. Speaker,

    Ihren Gedankengang zur Überweisung in Ausschüsse kann ich gut nachvollziehen. Mir stellt sich lediglich die Frage, ob dieses Prozedere dann durch eine Minderheit (1/3) missbraucht werden kann, um unliebsame Anträge vor einer Beschlussfassung zu bewahren. Hätten Sie eine Idee zur Füllung dieser Lücke?


    Zu den Amendments: Ich denke dass nicht zuletzt aufgrund der Dreipersonenhürde in den letzten Jahren nicht ein Amendment abgestimmt wurde. Eventuell können wir auch hier einen Kompromiss erreichen und uns auf einen Änderungsantragsteller + ein Second einigen?

  • Mr. Speaker,

    ich habe die bisherigen Ergebnisse in einen Zweitentwurf gegossen, die zu folgenden Änderungen (zum Erstentwurf) führen:

    1. Die Überweisung in Ausschüsse soll auch durch 1/3 der jeweiligen Mitglieder auf Antrag erfolgen; allerdings spreche ich mich dafür aus, dass die Voraussetzung der wahrscheinlichen Überschreitung der Höchstdebattendauer durch das Präsidium einvernehmlich zu prüfen ist, sodass ein Missbrauch bis zu einem gewissen Grad verhindert werden kann.
    2. Die Änderung auf römische Ziffern wurde entfernt.
    3. Als Kompromisslösung sollen nun Amendments dann abgestimmt werden, wenn ein Viertel der Mitglieder zzgl. zum Amendmentantragsteller zustimmen: So sind die Hürden immer relativ gleich und bei einem kleinen Kongress nicht ungleich höher.


    S.J.Res. 2022-031


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    December 1, 2022


    Mrs. SHORE introduced the following resolution:

    A JOINT RESOLUTION

    to amend the Standing Rules of Congress.


    Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:



    SECTION 1. SEAT OF CONGRESS.

    Tit. I Sec. 2 Ssec. 1 SRC lautet neu:

      (1) Der Kongress tagt öffentlich im Kapitol im District of the Capital.


    SECTION 2. INVOLVING STANDING COMMITTEES.

    (1) Tit. IV Sec. 1 SRC erhält folgende Subsection 8:

      (8) Anträge sind auf Antrag des Antragstellers vor Beratung im Plenum einem Ausschuss zuzuweisen. Ist eine Plenardebatte eröffnet, ist ihr Gegenstand auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Repräsentantenhauses oder des Senats einem Ausschuss zuzuweisen, wenn abzusehen ist, dass die Aussprache die maximale Dauer nach Tit. IV Sec. 4 Ssec. 6 überschreiten wird; die Prüfung dieser Voraussetzung obliegt dem Präsidium im Einvernehmen. Die Einrichtung und Regelung der Ausschüsse erfolgt durch eigenes Bundesgesetz.

    (2) Tit. IV Sec. 2 Ssec. 2 Satz 2 SRC lautet neu:

      Anträge, die vom Repräsentantenhaus bereits abschließend behandelt wurden, im Senat jedoch noch nicht, sowie alle Angelegenheiten, welche alleine den Senat betreffen oder noch von Ausschüssen behandelt werden, bleiben hiervon unberührt.



    SECTION 3. PROCESSING PRESIDENTIAL VETOS.

    Titel IV wird folgende Sec. 11 angefügt:

      Sec. 11 – Presidential Vetos

      (1) Hat der Präsident der Vereinigten Staaten dem Kongress einen begründeten Einspruch zu einem Gesetzesbeschluss übermittelt, ist dazu unverzüglich eine Aussprache zu eröffnen, wobei den Kongressmitgliedern die Begründung des Vetos und die ursprüngliche Bill vorzulegen ist.

      (2) In der Aussprache kann durch jedes Mitglied ein Alternativvorschlag eingebracht werden, der die Kritikpunkte des Präsidenten aufgreift.

      (3) Nach der Aussprache hat eine Abstimmung darüber stattzufinden, ob der Originalantrag, der geänderte Antrag oder keiner der beiden angenommen wird. Zur Annahme des Originalantrages bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern; bei der Verabschiedung eines geänderten Antrages ist dieser als neuer Gesetzesantrag zu behandeln und dem Präsidenten zur Unterschrift vorzulegen.

      (4) Wird der Originalantrag mit Zweidrittelmehrheit angenommen, gilt das Veto als überstimmt.
      (5) Wird der geänderte Antrag angenommen, gilt der Originalantrag (und damit die Überstimmung des Vetos) als gescheitert.


    SECTION 4. CLARIFYING UNANIMOUS CONSENT.

    Tit. I Sec. 2 Ssec. 1 SRC lautet neu:

      Sec. 8 – Unanimous Consent Vote

      (1) Jede Abstimmung kann, sofern nichts anderes vorgesehen ist, auf Antrag durch Beschluss ohne Einwände (Unanimous Consent Vote) durchgeführt werden.

      (2) Ein Beschluss ohne Einwände ist auf Antrag eines Mitglieds des Kongresses durchzuführen. Sofern danach kein Mitglied ausdrücklich ein Roll Call Vote verlangt, gilt der Antrag mit Ausspruch des Präsidiums (without objection, so ordered) angenommen; dieser Ausspruch ist frühestens 24 Stunden nach dem Antrag auf Beschluss ohne Einwände zulässig.

      (3) In Bezug auf rechnerische Quoren ist ein Beschluss nach dieser Section als einstimmiger zu betrachten.

      (4) Auf Anträge betreffend Zusätze zur Verfassung der Vereinigten Staaten ist ein Beschluss nach dieser Section unzulässig.


    SECTION 5. AMENDMENTS.

    Titel IV Sec. 5 Ssec. 2 Satz 2 lautet neu:

      Wird ein Änderungsantrag nicht durch den Antragsteller ausdrücklich aufgenommen, so wird er zur Abstimmung gestellt, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Kongresses zusätzlich zum Antragsteller des Amendments ihre Unterstützung gestellt haben.



    SECTION 6. FINAL PROVISION.

    Diese gemeinsame Resolution tritt mit 1. Januar 2023 in Kraft.

  • Madam President!

    Die Überweisung in Ausschüsse soll auch durch 1/3 der jeweiligen Mitglieder auf Antrag erfolgen; allerdings spreche ich mich dafür aus, dass die Voraussetzung der wahrscheinlichen Überschreitung der Höchstdebattendauer durch das Präsidium einvernehmlich zu prüfen ist, sodass ein Missbrauch bis zu einem gewissen Grad verhindert werden kann.

    Damit bin ich einverstanden.


    Aus meinem früheren Gedankengang abgeleitet möchte ich einen zusätzlichen, alternativen Tatbestand vorschlagen: "Ist eine Plenardebatte eröffnet, ist ihr Gegenstand auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Repräsentantenhauses oder des Senats einem Ausschuss zuzuweisen, wenn es zur umfassenden Entscheidungsfindung notwendig erscheint, Stellungnahmen Dritter einzuholen, oder wenn abzusehen ist, dass die Aussprache die maximale Dauer nach Tit. IV Sec. 4 Ssec. 6 überschreiten wird;" Damit würden wir auch, sofern einmal notwendig, die Beiziehung Dritter in die Ausschüsse verlagern und nicht Gäste ins Plenum einladen.

    Zu den Amendments: Ich denke dass nicht zuletzt aufgrund der Dreipersonenhürde in den letzten Jahren nicht ein Amendment abgestimmt wurde. Eventuell können wir auch hier einen Kompromiss erreichen und uns auf einen Änderungsantragsteller + ein Second einigen?

    Unbedingt! Ich bin ganz ehrlich, dass ich es gar nicht richtig in Erinnerung hatte und ohnehin von Antragsteller plus 1 ausgegangen bin. Das würde mir eigentlich reichen, aber gegen Ihre Kompromisslösung...

    Als Kompromisslösung sollen nun Amendments dann abgestimmt werden, wenn ein Viertel der Mitglieder zzgl. zum Amendmentantragsteller zustimmen: So sind die Hürden immer relativ gleich und bei einem kleinen Kongress nicht ungleich höher.

    ...habe ich ebenfalls keine Bedenken.


    Ich bitte die Senatorin für Freeland aber darum, die Ergänzungen zum Absatz 4 der Neuregelung des Unanimous Consent, den Sie zuvor in der Debatte vorgeschlagen hat, mit einzuarbeiten.

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Congressman from Alexandretta, LA


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    Former Speaker of the House of Representatives

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


  • Mr. Speaker,

    ich wusste doch, das ich etwas vergessen hatte :D. Wenn Ihnen Antragsteller +1 beim Amendment auch recht sind, dann umso besser!

    Ich möchte folgenden Entwurf zur Abstimmung stellen:


    S.J.Res. 2022-031


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    December 1, 2022


    Mrs. SHORE introduced the following resolution:

    A JOINT RESOLUTION

    to amend the Standing Rules of Congress.


    Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:



    SECTION 1. SEAT OF CONGRESS.

    Tit. I Sec. 2 Ssec. 1 SRC lautet neu:

      (1) Der Kongress tagt öffentlich im Kapitol im District of the Capital.


    SECTION 2. INVOLVING STANDING COMMITTEES.

    (1) Tit. IV Sec. 1 SRC erhält folgende Subsection 8:

      (8) Anträge sind auf Antrag des Antragstellers vor Beratung im Plenum einem Ausschuss zuzuweisen. Ist eine Plenardebatte eröffnet, ist ihr Gegenstand auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Repräsentantenhauses oder des Senats einem Ausschuss zuzuweisen, wenn es zur umfassenden Entscheidungsfindung notwendig erscheint, Stellungnahmen Dritter einzuholen, oder wenn abzusehen ist, dass die Aussprache die maximale Dauer nach Tit. IV Sec. 4 Ssec. 6 überschreiten wird; die Prüfung dieser Voraussetzung obliegt dem Präsidium im Einvernehmen. Die Einrichtung und Regelung der Ausschüsse erfolgt durch eigenes Bundesgesetz.

    (2) Tit. IV Sec. 2 Ssec. 2 Satz 2 SRC lautet neu:

      Anträge, die vom Repräsentantenhaus bereits abschließend behandelt wurden, im Senat jedoch noch nicht, sowie alle Angelegenheiten, welche alleine den Senat betreffen oder noch von Ausschüssen behandelt werden, bleiben hiervon unberührt.



    SECTION 3. PROCESSING PRESIDENTIAL VETOS.

    Titel IV wird folgende Sec. 11 angefügt:

      Sec. 11 – Presidential Vetos

      (1) Hat der Präsident der Vereinigten Staaten dem Kongress einen begründeten Einspruch zu einem Gesetzesbeschluss übermittelt, ist dazu unverzüglich eine Aussprache zu eröffnen, wobei den Kongressmitgliedern die Begründung des Vetos und die ursprüngliche Bill vorzulegen ist.

      (2) In der Aussprache kann durch jedes Mitglied ein Alternativvorschlag eingebracht werden, der die Kritikpunkte des Präsidenten aufgreift.

      (3) Nach der Aussprache hat eine Abstimmung darüber stattzufinden, ob der Originalantrag, der geänderte Antrag oder keiner der beiden angenommen wird. Zur Annahme des Originalantrages bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern; bei der Verabschiedung eines geänderten Antrages ist dieser als neuer Gesetzesantrag zu behandeln und dem Präsidenten zur Unterschrift vorzulegen.

      (4) Wird der Originalantrag mit Zweidrittelmehrheit angenommen, gilt das Veto als überstimmt.
      (5) Wird der geänderte Antrag angenommen, gilt der Originalantrag (und damit die Überstimmung des Vetos) als gescheitert.


    SECTION 4. CLARIFYING UNANIMOUS CONSENT.

    Tit. I Sec. 2 Ssec. 1 SRC lautet neu:

      Sec. 8 – Unanimous Consent Vote

      (1) Jede Abstimmung kann, sofern nichts anderes vorgesehen ist, auf Antrag durch Beschluss ohne Einwände (Unanimous Consent Vote) durchgeführt werden.

      (2) Ein Beschluss ohne Einwände ist auf Antrag eines Mitglieds des Kongresses durchzuführen. Sofern danach kein Mitglied ausdrücklich ein Roll Call Vote verlangt, gilt der Antrag mit Ausspruch des Präsidiums (without objection, so ordered) angenommen; dieser Ausspruch ist frühestens 24 Stunden nach dem Antrag auf Beschluss ohne Einwände zulässig.

      (3) In Bezug auf rechnerische Quoren ist ein Beschluss nach dieser Section als einstimmiger zu betrachten.

      (4) Bei Wahlen oder Abstimmungen betreffend

      1. den Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten;
      2. Richter am Obersten Gerichtshof;
      3. Vorsitzende des Repräsentantenhauses und des Senats;
      4. Zusätze zur Verfassung der Vereinigten Staaten;
      5. die Überstimmung eines Vetos des Präsidenten der Vereinigten Staaten; sowie
      6. jegliche Amtsenthebungsverfahren

      sind Beschlüsse ohne Einwände unzulässig, sofern sie nicht reine Verfahrensfragen betreffen.


    SECTION 5. AMENDMENTS.

    Titel IV Sec. 5 Ssec. 2 Satz 2 lautet neu:

      Wird ein Änderungsantrag nicht durch den Antragsteller ausdrücklich aufgenommen, so wird er zur Abstimmung gestellt, wenn zumindest ein weiteres Mitglied des Kongresses zuzüglich zum Änderungsantragsteller seine Unterstützung erklärt hat.



    SECTION 6. FINAL PROVISION.

    Diese gemeinsame Resolution tritt mit 1. Januar 2023 in Kraft.

  • Madam President!

    ich wusste doch, das ich etwas vergessen hatte :D. Wenn Ihnen Antragsteller +1 beim Amendment auch recht sind, dann umso besser!

    Dann nehmen Sie es gerne noch in Section 5 Ihres neuesten Entwurfs so auf. :)

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Congressman from Alexandretta, LA


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    Former Speaker of the House of Representatives

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


  • Lisa Shore

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