S. 2022-025 Jury Streamlining Bill (vetoed)

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 112 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lisa Shore.

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    THE VICE PRESIDENT OF CONGRESS



    Honorable Members!



    Mit Schreiben vom 7. September 2022 informierte der Präsident der Vereinigten Staaten das Kongresspräsidium, dass er gegen die Bill

    S. 2022-025

    seinen Einspruch erhoben hat. Der Kongress hat diesen Antrag daher erneut zu behandeln.

    Hierfür sind zunächst 96 Stunden anberaumt.




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    Lisa R. Shore

    President of the Senate

    Einspruchsbegründung

    Auch bei der Verfolgung von Straftaten, die sich aus hoheitlichen Maßnahmen staatlicher Instanzen ergeben, muss und sollte die Bevölkerung beteiligt werden. Andernfalls könnte sich zukünftige Strafgesetze, beispielsweise in den Bereichen des Presserechts, zu einer unkontrollierten Willkürwirkung auswachsen. Auch - oder gerade wenn - der Staat vornehmlich aus Eigeninteresse verfolgt, sollten seine Bürger am zugehörigen Verfahren, also öffentlicher Kontrollmechanismus, beteiligt werden. Die geplante Sec. 3 Ssec. 2 Lit. b) ist aus Sicht des Präsidenten daher in ihrer vorgelegten Form ungeeignet. Darüber hinaus regt er an, die Formulierung "das Gericht" als Abgrenzung von "die Jury" zu ersetzen, da die Auffassung bestehen kann, dass "die Jury" essentieller Bestandteil "des Gerichts" ist. Vielmehr könnte man Formulierungen wie "der Vorsitzende", "der Richter" o. ä. verwenden.


    S. 2022-025


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    September 1, 2022


    Mrs. SHORE introduced the following bill:

    A BILL

    to amend the Federal Judiciary Act and the Federal Rules of Procedure.


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    (1) Dieses Bundesgesetz soll als „Jury Streamlining Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL JUDICIARY ACT.

    Chp. II Sec. 3 Federal Judiciary Act lautet neu wie folgt:

      Section 3 - Jury Courts

      (1) Nur bei Verfahren erster Instanz in Strafsachen kann auf Verlangen des Angeklagten eine Jury beteiligt werden.

      (2) Die Jury ist nicht zu beteiligen, wenn

      a) über alle Fragen das Gericht zu entscheiden hat;

      b) der Antrag sich aus hoheitlichen Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, einer anderen Verwaltungskörperschaft oder ihre Organe ergibt;

      c) der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung bei einem tatsächlichen Streit gerichtet ist;

      d) die gesetzlich vorgesehen Anzahl der Geschworenen ein Fünftel der Anzahl der auf Bundesebene registrierten und wahlberechtigten Staatsbürger übersteigt.

      (3) Die Geschworen haben ausschließlich über die sich aus den Beweisen ergebenen Fakten und die Frage der Rechtswidrigkeit mittels Schuld- oder Freispruch zu entscheiden. Soweit eine weitere Entscheidung erforderlich ist, bleibt diese dem Gericht vorbehalten.


    SECTION 3. AMENDING THE FEDERAL RULES OF PROCEDURE.

    Die Absätze der Rule 13a der Federal Rules of Procedure werden von 1 aufsteigend neu nummeriert und ihr wird folgender Abs. 8 angefügt:

      (8) Ist die Zusammensetzung der Jury nicht binnen 30 Tagen erfolgreich und ist dieser Umstand nicht im überwiegenden Teil schuldhaft durch den öffentlichen Ankläger verursacht worden, so ist, auf Antrag einer der Parteien oder von Amts wegen durch Beschluss des Gerichts ohne Jury mit dem Verfahren fortzufahren.


    SECTION 4. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.

  • Mr. Speaker,

    die vorgebrachten Argumente gegen dieses Gesetz kann ich nicht nachvollziehen, insbesondere weil sie sich zum Großteil auf eine Zeile beziehen, die durch diesen Antrag gar nicht geändert würde. Die durch den Präsidenten kritisierte Litera b) ist schon lange so gesetzlich verankert und dieser Antrag hätte das auch nicht geändert, insofern richtet sich die Kritik des Präsidenten an geltendes Recht und nicht die hier begehrten Änderungen. Der Einfachheit halber habe ich meinen Stab angewiesen, jene Textpassagen, die neu oder verändert sind, gelb zu markieren.


    Inhaltlich möchte ich auf die Kritik zum Juryverbot speziell nach lit. b) nicht eingehen, da dies schlicht der falsche Weg ist, um gänzlich neue Regelungen einzuführen. Betreffend der Begrifflichkeiten zu „Jury“ und „Gericht“ sehe ich keine Notwendigkeit zur Änderung, da diese Terminologie bisher auch so in Gebrauch gestanden ist.


    Ich spreche mich daher klar für ein Überstimmen des Vetos aus und bitte dafür um die Zustimmung meiner Kollegen.

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    THE VICE PRESIDENT OF CONGRESS



    Honorable Members!


    Without objection, so ordered.


    The debate is closed and the bill, as vetoed, is re-passed by unanimous consent and the veto is thus overridden by a two-thirds majority of both chambers.



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    Lisa R. Shore

    President of the Senate

  • Lisa Shore

    Hat das Thema geschlossen
  • Lisa Shore

    Hat den Titel des Themas von „S. 2022-025 Jury Streamlining Act (vetoed)“ zu „S. 2022-025 Jury Streamlining Bill (vetoed)“ geändert.

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