Assentian Labor Time Bill

  • ASSENTIAN LABOR TIME BILL



    ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS

    Section 1 Purpose and Title of this Act

    (1) Dieses Gesetz stellt allgemeine Regeln über die Arbeitszeit von Arbeitnehmern auf.

    (2) Dieses Gesetz soll als "Assentian Labor Time Act" (ALTA) zitiert werden.





    ARTICLE II - LABOR TIME

    Section 1 Monthly Labor Time

    (1) Die Höchstarbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt 200 Stunden pro Monat.

    (2) Wegen saisonalen Bedingungen geleistete Mehrarbeit ist innerhalb von 6 Monaten auszugleichen.


    Section 2 Weekly Labor Time

    (1) Die Höchstarbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt 50 Stunden in der Woche.

    (2) Der Arbeitnehmer kann freiwillige Mehrarbeit leisten; der Arbeitgeber kann sich hierauf nicht berufen.


    Section 3 Dayly Labor Time

    (1) In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr soll zum Zwecke der Nachtruhe nicht gearbeitet werden.

    (2) In dieser Zeit geleistete Arbeitszeit ist mit zusätzlich der Hälfte des Stundenlohnes auszugleichen.

    (3) Die Nachtarbeitszeit darf höchstens 100 Stunden im Monat betragen.


    Section 4 Children and Youths

    (1) Personen, die nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben (Kinder), dürfen nicht zur Arbeit herangezogen werden.

    (2) Personen, die das 14. jedoch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (Jugendliche), dürfen nur zum Zwecke der Ausbildung zur Arbeit herangezogen werden. Freiwillige Arbeit darf bis höchstens 100 Stunden im Monat bei 25 Stunden in der Woche geleistet werden.





    ARTICLE III - RECREATION TIME

    Section 1 Sundays and Holidays

    (1) An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll zum Zwecke der seelischen Erhebung nicht gearbeitet werden.

    (2) An diesen Tagen geleistete Arbeitszeit ist entweder durch einen zusätzlichen Urlaubstag oder mit doppeltem Tageslohn auszugleichen.


    Section 2 Vacation Time

    (1) Dem Arbeitnehmer steht mindestens 18 Tage bezahlten Urlaubs im Jahr zu.

    (2) Der Anspruch auf bezahlte Urlaubstage verfällt 2 Jahre nach Ende des Jahres, in dem er entstanden ist.

    (3) Bei der Bestimmung der Urlaubszeit hat der Arbeitnehmer die betrieblichen Gegebenheiten zu beachten.





    ARTICLE IV - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Entry into Force

    Das Gesetz tritt mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Governor in Kraft.


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