2016/3/2 Alcohol & Tobacco Sales Tax Amendment Bill

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 627 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jeremy Goldberg.



  • Honorable Members of the General Court,


    Governor Dominic Stone beantragte eine Aussprache zum angehängten Entwurf.


    Ich setze die Dauer der Aussprache auf vorerst 96 Stunden fest.


    Dem Antragsteller gebührt das erste Wort.




    Dr. Jeremy Goldberg
    Speaker of the General Court


    Alcohol & Tobacco Sales Tax Amendment Bill


    Section 1 - Amending the Tobacco Act
    Es wird eine neue Section eingefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

    Section 7a - Taxation
    Der Staat Laurentiana erhebt auf den Verkaufspreis von Tabakerzeugnissen eine Steuer von 20%.


    Section 2 - Amending the Alcoholic Beverages Act
    Sec. 9 wird wie folgt neu gefasst:

    Section 9 - Taxation
    Der Staat Laurentiana erhebt auf den Verkaufspreis alkoholischer Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu zwölf Volumenprozent eine Steuer von 10%, sowie 20% auf alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als zwölf Volumenprozent.


    Section 3 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt nach den Regelungen der Verfassung in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Juni 2016.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    ich entschuldige mich bei den werten Kollegen für die lange Wartezeit! Ich beantrag in diesem Sinne auch gleich eine Verlängerung der Debatte.



    Zum Antrag:


    Wie unschwer zu erkennen ist, soll das vorliegende Gesetz neue bzw. höhere Steuern im Bereich einiger bereits limitiert verfügbarer Genußmittel einführen. Dadurch soll der eher marode Haushalt des Staates aufgebessert werden.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    Ich danke unserem Gouverneur für die Ausarbeitung dieses Entwurfes und werde der Vorlage gerne zustimmen. Ich erhoffe mir aufgrund der Besteuerung vor allem einen Rückgang des Alkoholkonsums und somit einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Bevölkerung durch einen Rückgang der durch Alkohol bedingten Erkrankungen und Unfälle.

  • Honorable Members,


    Ich erhoffe mir aufgrund der Besteuerung vor allem einen Rückgang des Alkoholkonsums und somit einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Bevölkerung durch einen Rückgang der durch Alkohol bedingten Erkrankungen und Unfälle.


    das war ursprünglich mit ein Gedanke für diesen Entwurf. Nach zahlreichen Unterhaltungen mit Experten halte ich dies jedoch inzwischen leider für relativ unwahrscheinlich. Um hier wirklich einen merkbaren Effekt zu bewirken, müsste man die Besteuerung auf fast unerschwingliche Werte erhöhen.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    Die Anmerkung unseres ehrenwerten Gouverneurs hat sicher einen wahren Kern. Der veranschlagte Steuersatz ist jedoch keineswegs in Stein gemeisselt, darüber hinaus würde ich es begrüßen einen Anteil der durch diese Steuer erzielten Einnahmen zweckgebunden der Prävention zu kommen zu lassen.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    auf den Vorschlag von Mr. Bowler ändere ich den Antrag wie folgt:


    Alcohol & Tobacco Sales Tax Amendment Bill


    Section 1 - Amending the Tobacco Act
    Es wird eine neue Section eingefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

    Section 7a - Taxation
    (1) Der Staat Laurentiana erhebt auf den Verkaufspreis von Tabakerzeugnissen eine Steuer von 20%.
    (2) Mindestens 10% aller nach dieser Section eingenommenen Gelder sollen zweckgebunden für Maßnahmen zur Prävention von Nikotinkonsum verwendet werden.


    Section 2 - Amending the Alcoholic Beverages Act
    Sec. 9 wird wie folgt neu gefasst:

    Section 9 - Taxation
    (1) Der Staat Laurentiana erhebt auf den Verkaufspreis alkoholischer Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu zwölf Volumenprozent eine Steuer von 10%, sowie 20% auf alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als zwölf Volumenprozent.
    (2) Mindestens 10% aller nach dieser Section eingenommenen Gelder sollen zweckgebunden für Maßnahmen zur Prävention von Alkoholkonsum verwendet werden.


    Section 3 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt nach den Regelungen der Verfassung in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Juni 2016.

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