Varga v. Morgan (Appeal)
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- Western Appeal Circuit:
- Virginia Meyers
- Geschlossen
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Handlung
Ray tritt vor.
Your Honor,Ich, Ray Donavan melde mich als Vertreter des Klägers Márkusz Varga anwesend.
Handlung
Ray überreicht der Richterin die Anklageschrift.
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Vielen Dank, Mr. Donovan.
Möchten Sie dieser Schrift noch weitere Bemerkungen oder Erkenntnisse vorbringen, die Sie dort nicht erwähnt haben? Dann dürfen Sie dies nun tun.
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Your Honor,
Ich verzichte vorerst auf weitere Ausführungen.
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Dann rufe ich die Beklagte auf, zu den Ausführungen des Klägers Stellung zu nehmen.
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Ich setze eine Frist von 24h.
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May it please the Court,
ich kann mich relativ kurz fassen.
Mr. Donovan irrt sich hinsichtlich der streitentscheidenden Norm.
Diese ist nicht Art. I Sec. 5 Ssec. 4 FEA, der die Erfordernisse für die Eintragung in das Wählerverzeichnis festlegt.Die streitentscheidende Norm ist Art. I Sec. 4 Ssec. 5 FEA, die da lautet:
"Jeder Wahlberechtigte wählt in dem Bundesstaat, in dem er zu Beginn des Monats der Wahl seinen Hauptwohnsitz hat."Stichzeitpunkt war der 01.07.2015 um 00:00:00 Uhr.
Mr. Varga trat jedoch erst am 05.07.2015 in die Rechte der [definition=11]Federal-ID[/definition] Catherine Dewinter ein, welche zum Stichzeitpunkt ihren Hauptwohnsitz in Laurentiana hatte.Das Gericht hat geurteilt, dass sich Mr. Varga korrekt in das Wählerverzeichnis eingetragen hat. Er erfüllt daher die Erfordernisse für die generelle Zulassung als Wähler bei bundesweiten Wahlen.
Doch nur weil ein Wähler korrekt im Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat das nicht zur Folge, dass er auch an allen Wahlen teilnehmen kann. Der Wähler wird durch Gesetz, nicht durch die Angaben in der Election Roll, einem bestimmten Bundesstaat als Wähler zugeordnet. Nach dem Gesetz wählte Mr. Varga in Laurentiana. Hätten im Juli 2015 Senatswahlen in Laurentiana stattgefunden, hätte Mr. Varga daran teilnehmen dürfen.
Doch nicht in Assentia, denn zum Stichzeitpunkt gem. Art. I Sec. 4 Ssec. 5 FEA hatte Mr. Vargas Rechtsvorgängerin Catherine Dewinter ihren Hauptwohnsitz nicht in Assentia. Rechtsnachfolge ist nur in bereits bestehende Rechte eines anderen möglich. Es können dabei jedoch keine neuen geschaffen werden.Das Gericht urteilte ebenfalls, dass die Begriffe "Heimatstaat" (Art. I Sec. 5 Ssec. 3) und "sein Bundesstaat" (Art. I Sec. 5. Sssec. 4 FEA) einer Auslegung bedürfen. Bei Art. I Sec. 4 Ssec. 5 ist dies nicht der Fall, da ihm ein Maß an Eineindeutigkeit innewohnt, weshalb mein verehrter Kollege diese Norm natürlich gänzlich verschweigt. Aber dafür ist ja die Verteidigung da.
Wie dem auch sei:
Das Gericht urteilte in der angegriffenen Entscheidung rechtsfehlerfrei.
Ich beantrage daher, die Berufung als unbegründet abzuweisen. -
Mr. Donovan,
möchten Sie erwidern?
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Your Honor,
Da die fragliche Wahl bereits über einen Monat zurückliegt und sich deren unrechtmässiges Resultat in den Köpfen der Bürger durch Gewöhnung als rechtmässig etabliert hat, ziehen wir die Klage zurück.
Ich möchte jedoch noch einmal mit Nachdruck betonen, dass weder unsere Verfassung noch unsere Gesetze ein Wahlrecht-light legitimieren. Von gesetzeswegen gibt es nur gültige und ungültige Eintragungen in die Electoral Roll und keine teilweise gültigen. Ich bin mir sicher dass sich die Gerichte dieses Landes daher in nicht allzu ferner Zukunft erneut mit der Thematik werden befassen müssen.
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Handlung
Packt seine Unterlagen und verlässt den Gerichtssaal mit den Worten:
Meine Anwesenheit dürfte nicht weiter von Nöten sein. Auf wiedersehen. -
Ich häng mich an, werter Kollege.
Falls Sie noch nichts vor haben, es gibt ein nettes Sushi-Lokal um die Ecke, Ihr Drink würde auf mich gehen. -
Die Einladung nehme ich gerne an.
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U.S. Courts
Hat den Titel des Themas von „Appeal on Varga vs. Morgan II (DC-AA)“ zu „Varga v. Morgan (Appeal)“ geändert.
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