Hope v. USEO

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  • Klageschrift


    Antragsteller: John Nathan Hope


    Antragsgegner: United States Electoral Office


    Der Antragsteller klagt auf die gerichtliche Feststellung:


    Die Feststellung des Antragsgegners vom 20. Juli, wonach der Antragssteller kein aktives Wahlrecht ausüben darf, ist unwirksam. Das aktive Wahlrecht des Antragsstellers für die betreffenden Wahlen wird festgestellt.


    Zulässigkeit


    Die Zuständigkeit des hier angerufenen Gerichts wurde hier höchstrichterlich festgestellt.


    Tatsächliche Umstände


    Der Antragsgegner hat am 14. Juli zur Eintragung ins Wählerverzeichnis aufgerufen.


    Der Antragsteller ist dieser Aufforderung am 15. Juli nachgekommen. Hierbei hat er als Bundesstaat „The Buffalo State“ angegeben.


    Der Antragsgegner hat am 20. Juli festgestellt, dass der Antragsteller kein aktives Wahlrecht habe, da die Eintragung nicht formgerecht erfolgt sei.


    Rechtliche Umstände


    Die Staaten des astorischen Bundes sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Verfassung begrenzt wird. (Art. VI Sec 1 No 1 Erster Satz USConstitition)


    Alle nicht ausdrücklich der Bundeszuständigkeit zugeordneten Bereiche bleiben in der Souveränität der Staaten. (Art. VI Sec 5 SSec 2 USConstitution)


    Die USConstitution nennt an keiner Stelle die Namen der Staaten oder schreibt die Zuständigkeit der Namensgebung dem Bund zu. (USConstitution)


    Der Free State of New Alcantara ist ein freier und unabhängiger Staat. (Art. II Sec. 1 NAConstitution)


    Der Spitzname des Free State of New Alcantara lautet „The Buffalo State“. (Sec. 4a NASS Act)


    Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist persönlich unter Angabe des vollen Namens und Heimatstaates vorzunehmen. (Art. Sec. 5 SSec 3 Erster Satz Federal Election Act)


    Die Form des Namens des Heimatstaates ist an keiner Stelle näher definiert. (Federal Election Act)


    Die Eintragung als „The Buffalo State“ bezeichnet eindeutig den Free State of New Alcantara. Es gibt keinen anderen Staat mit gleichem oder ähnlichem Staatsspitznamen.


    Die Eintragung als „The Buffalo State“ ist als Bezeichnung des Heimatstaats anzuerkennen.


    Somit ist das aktive Wahlrecht zu erteilen.


    Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Abkürzung des Free State of New Alcantara als „New Alcantara“ nicht gesetzlich geregelt ist. Dennoch akzeptiert der Antragsgegner diese Kurzform, sowie die Kurzformen anderer Staaten, die ebenfalls nicht gesetzlich geregelt sind, als Angabe des Bundesstaats. Wenn hier eine gewisse Flexibilität zugestanden wird, die so weit geht, dass gesetzlich nicht geregelte Kurzformen als zulässig erachtet werden, so wäre zumindest davon auszugehen, dass gesetzlich geregelte Formen („The Buffalo State“) als zulässig gelten dürfen.


    Hilfsweise wird ferner darauf hingewiesen, dass die Definition von Bundesstaatengruppen für die Wahlen in Art I Sec. 5 SSec 3 Federal Election Act keine Definition von Bundessstaaten und ihren Namen ist. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass es sich hier um eine rein technische Ausführungsnorm handelt, zum anderen auch daraus, dass der Bund für die Namensgebung der Staaten – wie ausgeführt – keine legislative Kompetenz besitzt.


    Hilfsweise wird schließlich darauf hingewiesen, dass bei einer Abwägung der Rechtgüter zwischen dem aktiven Wahlrecht eines Bürgers der Vereinigten Staaten von Astor einerseits und der Formerfordernis einer Eintragung, aus der jedoch unzweifelhaft ihr Inhalt hervorgeht, dem aktiven Wahlrecht der Vorrang einzuräumen ist.


  • Antrag auf Preliminary Injunction


    Antragsteller: John Nathan Hope


    Gegenstand: Hope ./. USEO


    Der Antragsteller ersucht um eine Preliminary Injunction mit dem Inhalt:


    Die Feststellung des Antragsgegners vom 20. Juli, wonach der Antragssteller kein aktives Wahlrecht ausüben darf, ist unwirksam. Das aktive Wahlrecht des Antragsstellers für die betreffenden Wahlen wird festgestellt.


    Dringlichkeit


    Streitgegenstand ist das aktive Wahlrecht bei Wahlen, die am 21. Juli beginnen. Ohne Erteilung des aktiven Wahlrechts kann der Antragsteller sein demokratisches Grundrecht nicht ausüben. Hierdurch erleidet nicht nur er selbst, sondern auch die Demokratie als Ganzes Schaden. Der Schaden ist nur unter erheblichen Aufwänden – Wiederholung der Wahl – wieder zu heilen. Aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Gründe darf es als sehr wahrscheinlich gelten, dass dem Antragsteller in der Hauptsache gefolgt wird.

  • Nun denn.


    Ich bitte die Beklagte mir eine Erwiderung vorzubringen und sich ggf. zum Antrag auf PI des Klägers zu äußern und entsprechende Anträge zu formulieren. Ich setze eine Frist von 36 Stunden. Aufgrund einer erlassenen PI des Federal District Court of Assentia in einer ähnlichen Sache ist die Eilbedürftigkeit der hier beantragten PI nicht in dem normalen Maß gegeben, weswegen dieses Gericht diese Frist als ausreichend angemessen für eine Erwiderung der Beklagten erachtet. Gleichwohl ersuche ich die Beklagte um schnellstmögliche Erwiderung.

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    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

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  • Your Honor,


    Ich stelle fest, dass die Beklagte auf eine Klageerwiderung verzichtet. Ich beantrage, mit dem geordneten Verfahren fortzufahren.

  • You Honor,


    den Antrag auf Prelimery Injunction zeihen wir zurück. Ergänzend und überobligatorisch weise ich darauf hin, dass wir in in dieser Sache ein Verfahren beim Supreme Court anstrengen.

  • Mr. Perkins,


    wenn Sie in dieser Sache vor diesem Gericht keine Entscheidung mehr herbeiführen wollen, werde ich es schließen :hammer

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    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

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  • Your Honor,


    Nach meiner Auffassung ruht dieser Prozess ohnehin gem Federal elections Appeal Act, wenn eine Wahlanfechtung läuft. Bis dato hat der Supreme Court aber noch kein entsprechendes Verfahren eröffnet. Insofern bitte ich um Verständnis, dass wir den Antrag in der Haupzsache zunächst nicht zurückziehen.


  • U.S. District Court of New Alcantara
    (Federal District Court for the Disctrict of New Alcantara)


    Office of The Hon. Virginia Meyers, Federal Judge
    - Creepy Hollow, 27th of July 2015
    -



    Hope ./. USEO



    [align=center]Beschluss


    Aufgrund einer durch die klagende Partei vorgebrachten Wahlbeschwerde vor dem SCOTUS in dieser Sache ruht dieses Verfahren bis zu einer entsprechenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes.



    Creepy Hollow, 27th of July 2015
    Virginia Meyers
    Federal Judge of the United States

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    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

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  • Handlung

    teilt brieflich mit:


    Your Honor,


    Aufgrund der erfolgreich Wahlbescherde ist dieses Verfahren gegenstandslos. Falls erforderlich ziehen wir hiermit die Klage zurück.


  • U.S. District Court of New Alcantara
    (Federal District Court for the Disctrict of New Alcantara)


    Office of The Hon. Virginia Meyers, Federal Judge
    - Creepy Hollow, 4th of August 2015
    -



    Hope ./. USEO



    [align=center]Beschluss


    Aufgrund der durch Entscheid des Obersten Gerichtshofes erledigten Wahlbescherde ist dieses Verfahren eingestellt.



    Creepy Hollow, 4th of August 2015
    Virginia Meyers
    Federal Judge of the United States

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    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

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