Arguments of the Trial Parties

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 590 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Tünde Mária Varga.


  • - Court of Impeachment -




    Arguments of the Trial Parties


    Die Verfahrensbeteiligten werden gebeten, hier ihre Vorträge im Rahmen des Impeachmentverfahrens zu halten.


      Gemäß der Order vom 06.01.2015 sind die Vorträge zu halten:
      - Anklagevortrag der Trial Manager, nicht später als Donnerstag, 08.01., 21:13.
      - Verteidigungsvortrag des Präsidenten, nicht später als Samstag, 10.01., 21:13.
      - Ggf. Replik der Trial Manager, nicht später als Montag, 12.01., 21:13.
      - Ggf. Duplik des Präsidenten, nicht später als Mittwoch, 14.01., 21:13.


    Sollten eine Partei auf ihre Erwiderung verzichten wollen, so möge sie das hier ebenfalls kund tun.


    Die Parteien sind aufgefordert, ihre Vorträge knapp und auf das wesentliche beschränkt zu halten.


    sig.
    Chief Justice

  • Madam Chief Justice,


    die Verfassung der Vereinigten Staaten betraut den Präsidenten der Vereinigten Staaten an erster Stelle mit der Vollziehung der vom Kongress beschlossenen Gesetze der Vereinigten Staaten. Daneben tritt seine Mitwirkung sowohl an der Gesetzgebung - durch sein Vetorecht - als auch an der Rechtssprechung - etwa durch die Ernennung der Bundesrichter und letztinstanzliche Aufsicht über die Strafverfolgungsbehörden.


    Gemäß den Grundprinzipien der US-Verfassung - namentlich zuvörderst Article I Section 1: "Auf dem Gebiet des astorischen Bundes soll das Volk allein durch das Volk zum Besten des Volkes herrschen," - ist er dabei stets den Grundsätzen der Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Sorgfalt verpflichtet und an die Verfassung, die Gesetze und das sonstige geltende Recht der Vereinigten Staaten gebunden.


    Die Unterzeichner der Articles of Impeachment werfen Präsidentin Tünde Mária Varga vor, diese mit ihrem Amt einhergehenden Pflichten nicht nur grob, sondern systematisch und nicht nur vernachlässigt, sondern wissentlich und willentlich verletzt zu haben, um auf unethische und in mehreren Fällen gesetzeswidrige Weise ihren politischen Gegenspielern zu schaden und sich sowie ihr politisch und persönlich nahestehenden Personen politische sowie persönliche Vorteile zu verschaffen.


    Im Einzelnen:


    Um ihr angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Kongress aussichtsloses politisches Ziel zu erreichen, die Eintragung in ein Wählerverzeichnis als Bedingung für die Teilnahme an Wahlen auf Bundesebene abzuschaffen, versuchte die Präsidentin durch zwei Fälle von Manipulation des Wählerverzeichnisses dessen angebliche Untauglichkeit und für reibungslose Wahlen schädliche Wirkung zu demonstrieren. Im ersten Fall ordnete sie an oder billigte und deckte es jedenfalls, dass eine ordnungsgemäß eingetragene Bürgerin gestrichen und durch eine Person die nicht mehr die Staatsbürgerschaft besaß ersetzt wurde. Dieser Versuch wurde durch Entscheidung des zuständigen Bundesdistriktgerichts auf Antrag der Betroffenen unterbunden. Im zweiten Fall nahm sie persönlich die Streichung eines ordnungsgemäß registrierten Wählers unter dem Vorwand einer mangelhaften Eintragung vor und schloss ihn dadurch tatsächlich von der Möglichkeit zur Wahlteilnahme aus. Ursache dafür soll gemäß Darstellung der Präsidentin nicht etwa ihr eigenes, rechtswidriges Handeln gewesen sein, sondern das Instrument des Wählerverzeichnisses an sich.


    In zweitgenanntem Fall versuchte die Präsidentin in Reaktion auf öffentliche Kritik an der von ihr vorgenommenen Manipulation des Wählerverzeichnisses zudem, ihrer seinerzeitigen Attorney General eine Mitschuld an dieser Machenschaft zuzuschanzen indem sie öffentlich wahrheitswidrig behauptete, diese Maßnahme sei zuvor im Kabinett beraten worden.


    Um die Anwendung einer von ihr abgelehnten Änderung des Bundeswahlgesetzes, welches eine von der Exekutive tatsächlich unabhängige Wahlbehörde schafft zu verhindern, unterließ die Präsidentin es angesichts einer Vakanz im Amt des Direktors des Bundeswahlleiters nicht nur tagelang, beim Kongresspräsidium um die Zustimmung zur Ernennung eines Kommissarischen Wahlleiters nachzusuchen, wozu das Gesetz sie verpflichtet. Sie ignorierte es zudem auch, dass ihr noch rechtzeitig durch einen Abgeordneten zum Repräsentantenhaus der Name einer Kandidatin für dieses Amt übermittelt wurde, deren Ernennung das Kongresspräsidium zugestimmt hätte. Stattdessen ernannte sie kurz vor Beginn des Tages, an dem die Wahlen des Monats Jänner dem Gesetz gemäß auszuschreiben waren, eigenmächtig und eben ohne Zustimmung des Kongresspräsidiums einen Kommissarischen Wahlleiter, dessen Ernennung folgend auf Antrag des Kongresspräsidiums per einstweiliger Verfügung suspendiert wurde.


    Dem Volk der Vereinigten Staaten log die Präsidentin dabei vor, der Kongress habe seine Pflicht gemäß dem Bundeswahlgesetz grob fahrlässig vernachlässigt und sie habe durch ihr Handeln eine drohende Staatskrise im letzten Moment abgewendet. In Wahrheit hatte sie selbst die anschließend von ihr angeblich gelöste Krise durch eine Verweigerung der gesetzlich vorgeschriebenen Zusammenarbeit mit dem Kongress erst selbst heraufbeschworen, um diese und ihre vorgebliche Rettungstat anschließend propagandistisch für sich auszuschlachten.


    Um dem ihrem Ehemann gehörenden Fernsehsender "Varga TV" einen Vorsprung gegenüber konkurrierenden Sendern zu verschaffen und ihre Deutung eines Wahlergebnis zuerst verbreiten zu können, übermittelte sie diesem das ihr als Wahlleiterin zuerst bekannte Ergebnis der Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten im Monat November 2014, das von diesem Sender als angebliche "Hochrechnung" verbreitet und auch sogleich im politischen Sinne der Präsidentin bewertet und kommentiert wurde. Dabei handelte es sich um keine journalistisch neutrale Wahlberichterstattung, wie sie in den Vereinigten Staaten prägende Tradition hat, sondern um die Vorspiegelung eines legitim erworbenen journalistischen Vorsprungs sowie der Ausnützung dieses Informationsvorsprungs für das "erste Wort" zum Wahlergebnis. Die amtliche Kundmachung des Wahlergebnisses wurde zu diesem Zweck um eine dreiviertel Stunde hinausgezögert.


    Um dem ihrem Ehemann gehörenden Fernsehsender "Varga TV" einen weiteren Vorsprung gegenüber konkurrierenden Sendern zu verschaffen, ließ die Präsidentin ihre in den letzten Minuten des Monats Dezember 2013 beim Kongresspräsidium schriftlich eingereichte State of the Union Address zuvor in dessen Studios aufzeichnen und wenige Minuten nach deren Einlangen beim Kongresspräsidium dort ausstrahlen. Gemäß dem Gesetz war die State of the Union Address im Laufe des Monats Dezember 2014 vor dem Kongress zu halten oder schriftlich beim Kongresspräsidium einzureichen. Somit hätte die Präsidentin seit Ende des Monats November 2014 Zeit gehabt, beim Kongress um die Erlaubnis nachzusuchen, ihre State of the Union Address zu halten oder diese schriftlich einzureichen. Stattdessen nahm sie sich noch am Silvesterabend die Zeit, diese in einem Studio des ihrem Ehemann gehörenden TV-Senders aufzeichnen und unmittelbar nach ihrem schriftlichem Einlangen beim Kongresspräsidium ausstrahlen zu lassen.


    Die Präsidentin hat auf diese Weise nicht nur ihr Amt wiederholt dazu benützt, die wirtschaftlichen Interessen eines Familienangehörigen auf Kosten der Pressefreiheit zu fördern, sondern zugleich demonstriert, dass sie dem Volk der Vereinigten Staaten und dem von diesem gewählten Kongress keinerlei Respekt und Demut entgegenbringt. Sondern die ihr vom Volk der Vereinigten Staaten übertragenen Aufgaben und die Rechte von Volk und Kongress ihr gegenüber noch dazu ausnützt, private Interessen zu verfolgen.


    Sämtliche der Präsidentin in diesem Amtsenthebungsverfahren zur Last gelegte Verfehlungen sind öffentlich bekannt und bereits breit diskutiert worden. Nichts desto minder können sie durch Dokumente und Zeugenaussagen - wie in den Articles of Impeachment aufgelistet - zweifelsfrei belegt werden.


    In ihrer Gesamtbewertung ergibt sich ohne jeden vernünftigen Zweifel, dass die Präsidentin nicht etwa bei der Erfüllung ihrer verfassungs- und gesetzesgemäßen Aufgaben in subjektiv bestem Glauben einmal objektiv geirrt hat. Auch ist sie nicht einmal einer sich ergebenden Versuchung erlegen und zeigt dafür Reue und die Bereitschaft zur Umkehr und Wiedergutmachung.


    Vielmehr hat sie ihr Amt planmäßig und systematisch dazu missbraucht, sich selbst sowie ihr politisch wie persönlich nahestehenden Personen politische wie persönliche Vorteile zu verschaffen und dabei schwere Nachteile und Schäden für das Volk der Vereinigten Staaten, seine Werte und Prinzipien die es in seiner Verfassung als Grundlagen seines Gemeinwesens verankert hat, seinen Kongress sowie andere seiner Amtsträger mindestens kaltschnäuzig in Kauf genommen, in manchen Fällen jedoch sogar zielgerichtet herbeigeführt.


    Nach alldem ist die Präsidentin der Vereinigten Staaten wegen grober Vernachlässigung ihrer Amtspflichten zu Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Sorgfalt und Amtsbesorgung zum Besten des Volkes aus dem Amt zu entfernen.

  • Madam Chief Justice,
    Honorable Members of Congress,


    Ich erlaube mir zu den an mich gerichteten Vorwürfen der Übersicht halber einzeln wie folgt Stellung zu nehmen:



    Dieser Punkt ist nicht mehr als ein billiger Versuch mich zu diskreditieren, zumal es in Bezug auf das Wahlresultat völlig irrelevant war ob nun Ms. Ivonne Charmoisé oder Ms. Giselle Charmoisé als Wählerin zugelassen waren (*selbe RL-Person, keine Präsidentschafts- oder Senatswahlen in den betroffenen Staaten*).
    Mr. Michael Blige führte zum fraglichen Zeitpunkt das Electoral Office und unterstand in erster Linie der Aufsicht der damaligen Attorney General Ivonne Charmoisé. Ich selbst bin weder Juristin, noch Wahlrechtsexpertin und habe mich daher solange die Behörde einem Direktor unterstand nicht in dessen Angelegenheiten eingemischt. Aufgrund der fehlerhaften Terminierung der Novemberwahlen und dem damit einhergehend angeschlagenen Vertrauen der Bevölkerung in Mr. Blige entschied ich mich nach einem Gespräch mit dem damaligen Direktor diesen aus dem Amt zu entlassen. Einzig aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit der damaligen Attorney General Ivonne Charmoisé im Laufe der Kabinettssitzung vom 16. November habe ich nach der Entlassung von Mr. Blige die Wahlleitung übernommen, da Ms. Charmoisé sich aus zeitlichen Gründen nicht im Stande sah diese Aufgabe akkurat zu bewältigen.
    Den Gerichtsentscheid im angeführten Verfahren habe ich unverzüglich umgesetzt.



    Beweismittel:
    Zeugenaussage von Mr. Michael Blige, former Director of the United States Electoral Office
    Zeugenaussage von Ms. Ivonne Charmoisé, former Attorney General
    Zeugenaussage von Mr. Joshua Lawrence Chamberlain, Secretary of Defense and State
    Zeugenaussage von Mr. Victor Runciter, Secretary of Commerce
    Zeugenaussage von Mr. Gaius Libertas, Vice President of the United States, aufgrund des Zuganges zu den entsprechenden Kabinettsprotokollen


    Alternativ die Veröffentlichung der entsprechenden Sitzungsprotokolle des Kabinetts, wobei wir dort in Konflikt mit der Geheimhaltung kämen*

    SimOff

    * Und ihr mir dass dann sicher auch ankreiden würdet.



    Auch dieser Vorwurf ist unhaltbar, die betreffende Administrative Instruction besagt, ich zitiere: „Bei der Eintragung in das Wählerverzeichnis ist als voller Name des Wählers derjenige Name anzugeben, unter dem er im Citizens' Net registriert ist, wobei Groß-, Klein- und Zusammenschreibungen, Punkte zur Kennzeichnung von Initialen, sowie Unterstriche zur Kennzeichnung von Leerzeichen, außer Betracht bleiben.“
    Mit der im vergangen Jahr erfolgten Abschaffung des Citizens Net ist diese Anordnung obsolet geworden, da sie sich explizit auf das C-Net bezieht. Würden wir nach den Eintragungen im mittlerweile nicht mehr genutzten C-Net gehen, dürften künftig zahlreiche Bürger nicht mehr wählen, ganz zu schweigen davon, dass Mr. Havering dort nie registriert war. Dies nur nebenbei als Denkanstoss.
    Zum Zeitpunkt der Eintragung von Mr. Havering besagte das Gesetz hingegen unmissverständlich, dass sich ein Bürger mit dem vollen Namen einzutragen hat. Der volle Name ist jener der bei der Einbürgerung angegeben wurde.



    Entgegen der bereits in der Öffentlichkeit vorgebrachten Darstellung das Kongresspräsidium sei erst nachträglich, sprich nach der Ernennung von Mr. Ford informiert worden, sandte ich am 31.12.2014 um 15.25 Uhr eine E-Mail sowohl an den Speaker als auch an den Senatspräsidenten. Die Ernennung von Mr. Martin Alexander Ford zum Acting Director erfolgte derweil um 16.22 Uhr. Korrekt ist indessen, dass es keine Absprache zwischen mir und dem Kongresspräsidium bezüglich des Acting Director gab, da sich der Kongress im Recess befand musste ich davon ausgehen, dass weder Congressman Clark, noch Senator Sanderson für mich erreichbar sind.



    Ich verwehre mich entschieden dagegen hier von einer „Manipulation des Wählerverzeichnisses“ zu sprechen. Es handelte sich einzig und allein um die korrekte Anwendung des damals gültigen Gesetzes. Diese Thematik wurde im Kabinett auf meine Initiative hin am 20. November besprochen. Neben mir haben sich Secretary Runciter und Secretary Chamberlain dazu geäussert. Aufgrund der Eilbedürftigkeit entschied ich nach Würdigung der Fakten und Meinungen noch am selben Tag.
    Ansonsten verweise ich auf meine Äusserungen zu I. 2.
    Es wäre mir durch die Veröffentlichung der Gesprächsprotokolle des Kabinetts ein leichtes diese Vorwürfe ebenso wie die damaligen unter dem Einfluss von Senatorin Holland und dem Druck der Öffentlichkeit gemachten Aussagen von Ms. Charmoisé in der aufgeführten Pressekonferenz zu entkräften. Ganz allgemein ist aber festzustellen dass diese Passage rechtlich für ein Impeachment ohne jede Relevanz ist.



    Zu keiner Zeit hat eines der beiden Mitglieder des Kongresspräsidiums bezüglich der Besetzung des Amtes des Director of the Electoral Office mit mir Kontakt aufgenommen. Ich erhielt lediglich von Congressman Denton eine als inoffiziell zu klassierende Nachricht (*SimOff-Text*) in der er mir sagte, dass er sich sicher sei dass das Kongresspräsidium nichts gegen die Ernennung von Ms. Karina Holland hätte. Selbstverständlich muss Congressman Denton klar gewesen sein, dass ich niemals jemanden mit dem Nachnamen Holland zur Acting Director ernennen würde.


    Angesichts dessen kann man zwar sagen, dass mir bekannt war dass der Name Karina Holland herumgeisterte, nicht jedoch war von der Zustimmung des Kongresspräsidiums auszugehen und da eben jener Kongress die Arbeit niedergelegt hat war es in der Tat meinem Handeln zu verdanken das die Möglichkeit einer fristgerechten Wahldurchführung geschaffen wurde.


    Selbverständlich, und das möchte ich gar nicht verhehlen, schwang bei meiner diesbezüglichen Entscheidung Antipathie gegen Karina Holland ebenso mit wie ein Hauch Wahlkampfrhetorik in meiner Rede.


    Und auch dieser Vorwurf, obwohl der einzige mit einem gewissen Wahrheitsgehalt, rechtfertigt in keinster Weise ein Impeachment.



    Dieser Vorwurf ist schlicht und einfach lächerlich und hat, wie bisher schon so vieles keinerlei rechtliche Bedeutung, noch stellt er in irgendeiner Art und Weise eine Vernachlässigung meiner Amtspflichten dar.



    Handlung

    Fragt sich was ein "Scoup" sein soll und nimmt dann an, dass es "Scoop" heissen sollte.


    Auch dieser Punkt ist ohne jegliche rechtliche Relevanz, noch stellt er im geringsten eine Verletzung meiner Amtspflichten dar. Ich habe dem Kongress fristgerecht meine State of the Union Address zugänglich gemacht, ob dies schriftlich oder persönlich geschieht ist dabei absolut irrelevant. Ebenso irrelevant ist dass es keine öffentliche Ausschreibung zur Ausstrahlung gab.


    Es war überdies keine Premiere dem Kongress eine schriftliche Rede zur Lage der Nation zukommen zu lassen, es war auch keine Premiere die Rede im Anschluss daran am Fernsehen zu verlesen. Eine öffentliche Ausschreibung wäre aber indessen eine Premiere gewesen.



    Aricle IV Section 6 Subsection 1 unserer Verfassung sagt zum Impeachment unter anderem folgendes: „Der Präsident, der Vizepräsident und jeder andere Bundesbeamte oder Amtsträger der Vereinigten Staaten, ausgenommen die Kongressmitglieder, kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden“.
    Ich habe weder ein schweres Verbrechen begangen, noch habe ich grob meine Amtspflichten verletzt. Der Grund warum ich heute hier bin ist nichts anders als persönliche Antipathie, vor allem der Senatorin für Serena als Autorin dieser Anklageschrift gegen mich.


    Ich zweifle nicht am Erfolg dieses Impeachment-Antrages, jedoch sollten sich die Kongressmitglieder bewusst sein, dass das Instrument des Impeachments nicht als Instrument der politischen Abrechnung konzipiert wurde. Sie, Ladies and Gentlemen, sollten sich fragen ob sie dereinst selbst nach den Massstäben gerichtet werden wollen die sie nun gedenken an mich zu richten.


    Ich danke ihnen für ihre Aufmerksamkeit.

  • Madam Chief Justice,


    die Erwiderungen der Präsidentin auf die einzelnen Anklagepunkte sind in summa unerheblich. Teils sind es irrelevante Herumdeuteleien an Kleinigkeiten, die die Substanz der Vorwürfe weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht ins Wanken zu bringen vermögen. Und teils sind es bloß pauschale Leugnungen ohne jeden greifbaren Erkenntniswert. Darauf lohnt es sich nicht argumentativ einzugehen.


    Ich möchte stattdessen das quasi Hauptargument der Verteidigungslinie der Präsidentin aufgreifen, nämlich dass es sich bei dem Amtsenthebungsverfahren um einen Akt der politischen Intrige oder Rache handele.


    Da ist eine ersichtlich abwegige Theorie.


    Insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik verfolgt die Administration Varga aktiv Ziele, die auch von einer breiten und klubübergreifenden Mehrheit im Kongress mitgetragen werden.


    In der Innenpolitik gibt es zwar erhebliche Differenzen, aber die Zusammensetzung des Kongresses erlaubt es diesem jederzeit und ohne Mühe, seine legislative Agenda auch gegen den Widerstand der Präsidentin durchzusetzen sowie die von Mitgliedern des ihr nahestehenden Klubs der Social Conservatives eingebrachte Initiativen mit deutlichen Mehrheiten zurückzuweisen.


    Was nützte es dem Kongress also, das Instrument des Amtsenthebungsverfahrens zu politischen Zwecken zu missbrauchen? Erkennbar gar nichts, es wäre völlig unnötig und für ihn auch unnötig riskant.


    Genau das weiß offenbar auch die Präsidentin, weshalb sie in ihrer Verteidigung versucht, das Amtsenthebungsverfahren mir persönlich als Drahtzieherin aus persönlichen Motiven in die Schuhe zu schieben.


    Auch dafür hat sie aber keinerlei stichhaltigen Beweis, es ist eine völlig haltlose Beschuldigung. Dieser steht gegenüber, dass sämtliche Unterzeichner der Articles of Impeachment bestätigen können - und mehrere von ihnen auch bereits öffentlich bestätigt haben - dass nicht einmal die Initiative zu diesem Verfahren von mir ausging, noch ich irgendwen durch Drohungen oder Versprechungen zur Mitwirkung beeinflusst habe.


    Ihr Festhalten an dieser regelrecht absurden Verschwörungstheorie unterstreicht bloß endgültig, wie tief sie in die ihr zur Last gelegten groben Vernachlässigungen ihrer Amtspflichten verstrickt ist. Es handelt sich nicht um eine ungewöhnliche, aber vielleicht noch irgendwie zu Ihren Gunsten erklärliche Häufung von Irrtümern, Fehlern und Missgeschicken.


    Vielmehr hat die Präsidentin ihre Aufgaben und Befugnisse systematisch zu Rechtsbrüchen, Intrigen, Schikanen und Günstlingswirtschaft missbraucht - im offensichtlichen Glauben, sie stünde über der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten. Und selbst da sie nun die Pflicht einholt, für ihre Amtsführung nicht politisch sondern rein rechtlich geradezustehen, empfindet sie das als Sakrileg und Verschwörung und verstrickt sich bei vergeblichen Versuchen dies zu untermauern noch weiter in Lügen und Verleumdungen.


    Gröber könnte ein Präsident - wenn mir dieser drastische Vergleich erlaubt ist - nicht gegen Verfassung und Gesetze verstoßen, wenn er seinen Ehepartner erschlüge und die Leiche im Rosengarten des Weißen Hauses verscharrte.


    Das wäre zwar ohne Frage ein schweres Verbrechen, welches ebenfalls die Amtsenthebung geböte. Aber es hätte vielleicht eine menschlich zumindest in irgendwelchen Ansätzen verständliche Vorgeschichte, welche im tragischen Straucheln eines an sich um ehrbares Verhalten bemühten Menschen gipfelt, der sich fortan selbst schockiert auf die Flucht vor seiner eigenen Schuld begibt.


    Die Präsidentin hatte demgegenüber niemals Respekt vor der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten sowie den mit ihrem Amt einhergehenden Pflichten. Sie hält ihre Stellung, ihre Rechte und Kompetenzen bloß für eine Einladung und Berechtigung, um jeden Preis "ihr Ding zu machen" und dabei sprichwörtlich über Leichen zu gehen. Über die Leichen der Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten, des Kongresses und ihrer exekutiven Untergebenen sowie der Wahrhaftigkeit, Gewissenhaftigkeit und Getreulichkeit.


    Und sie wähnt sich dabei nach wie vor im Recht und nun, da ihre rechtliche - nicht politische! - Verantwortlichkeit für ihr Handeln sie einzuholen droht, als Opfer einer politischen Intrige oder Verschwörung.


    Gelobt hat die Präsidentin, die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einzuhalten, zu bewahren und zu verteidigen. In Wahrheit nähme sie lieber deren Untergang in Kauf, anstatt sich ehrenhaft der rechtlichen Verantwortung für ihre Verstöße gegen Wortlaut und Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten zu stellen.

  • Madam Chief Justice,
    Honorable Members of Congress,


    Gerne nutze ich die Möglichkeit einer Erwiderung.


    die Erwiderungen der Präsidentin auf die einzelnen Anklagepunkte sind in summa unerheblich. Teils sind es irrelevante Herumdeuteleien an Kleinigkeiten, die die Substanz der Vorwürfe weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht ins Wanken zu bringen vermögen. Und teils sind es bloß pauschale Leugnungen ohne jeden greifbaren Erkenntniswert. Darauf lohnt es sich nicht argumentativ einzugehen.


    Diese Befragung dient den ehrenwerten Kongressmitgliedern dazu sich ein Bild über die rechtliche Relevanz der an mich gerichteten Vorwürfe zu machen, dass die Trial Managerin meine Erwiderungen schlicht zur Seite wischt anstatt darauf einzugehen lässt tief blicken.


    Speziell meine Erwiderungen zu I. 1. und I. 2, sowie II. 1. zeigen, dass die Argumentation der Trial Managerin ebenso wie das gesamte Verfahren auf äusserst wackligen Beinen steht. Wo die angebliche rechtliche Problematik an der Ausstrahlung meiner State of the Union Address über Varga TV und die Veröffentlichung der Hochrechnungen über diesen Sender liegen sollen hat die Trial Managerin leider verpasst darzulegen. Denn, und das ist das zentrale in diesem Verfahren, es geht nicht um eventuelle Verfehlungen die rein moralischer Natur sind, sondern um handfeste Rechtsbrüche.


    Um jegliche Unklarheiten auszuräumen und es dem Kongress zu ermöglichen zu einer auf echten Fakten und nicht auf Vermutungen und obskuren Verschwörungstheorien basierenden Entscheidung zu kommen, habe ich mich entschlossen gestützt auf eine Clearance Order Auszüge aus den Protokollen der fraglichen Kabinettssitzung zu veröffentlichen.
    Zunächst lege ich ihnen hier eine schriftliche Bestätigung von Mr. Michael Blige, former Director of the United States Electoral Office vor in der er unmissverständlich darlegt, dass ich bis zu seiner Entlassung keinerlei Einfluss auf die Arbeit des Electoral Office genommen habe.


    Honorable Members of Congress,


    Der von Seiten der Unterstützer des Impeachments gegen Präsidentin Varga erhobene Vorwurf der Einflussnahme auf die Arbeit des Electoral Office entspricht in keinster weise den Tatsachen.
    Während meiner gesamten Dienstzeit erhielt ich keinerlei Weisung aus dem Weissen Haus. Folglich erfüllte ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen. Bekanntlich unterlief mir bei der Terminierung der Wahl ein Fehler, auch ordnete das Gericht eine Anpassung der Electoral Roll an. Nach diesen Ereignissen legte mir die Präsidentin den Rücktritt nahe. Erst nach meiner Amtsniederlegung zeichnete die Präsidentin für die Leitung der Behörde verantwortlich.


    Ich hoffe sie werden meine Richtigstellung in ihren Entscheidungsprozess miteinfliessen lassen und so zu einem gerechten Urteil finden.




    Diese schriftliche Aussage von Mr. Blige entkräftet die uner I. 1. gegen mich erhobenen Vorwürfe eindeutig.


    Zu den Punkten I. 3. und II. 1. erlaube ich mir im vollen Bewusstsein dass dadurch erneut eine Flut von Kritik über mich hereinbrechen wird die folgenden Auszüge aus den Sitzungsprotokollen des Kabinetts zu veröffentlichen, da es mir nur dadurch möglich ist den wahren Sachverhalt darzustellen. Sämtliche Personen mit Kabinettszugang können die Authentizität des Protokolles bestätigen.


    Gesprächsprotokoll zu Elections vom 16.11.2014, 13.28 Uhr - 21.11.2014, 20.29 Uhr


    T. M. Varga: Bei der Ausschreibung der Wahlen ist tatsächlich ein Fehler unterlaufen, somit haben die Senats- und Gouverneurswahlen eine Woche zu früh begonnen. :mad
    Immerhin werden somit die Housewahlen aufgrund der gerichtlichen Verschiebung nicht anfechtbar. :grins


    Infolge dieser Fehlleistung werde ich Director Blige mit Ablauf des heutigen Tages aus seinem Amt entlassen.


    V. Runciter: Ich denke es sollte erwähnt werden, dass damit dann Ms. Charmoisé für das EO verantwortlich ist. Nur um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.


    T. M. Varga: Natürlich.
    *SimOff: Wobei ich, da die gute Ivonne recht ausgelastet ist, diese HoR-Wahlen notfalls noch einmal selbst leiten würde.*


    I. Charmoisé: Wir sollten aber demnächst einen Ersatz finden.


    *SimOff: Wär nett, hab wirklich viel zu tun*


    T. M. Varga: Einen Ersatz finden sollten wir, ja. Bedauerlicherweise erfreuen sich solche Posten für gewöhnlich nicht sonderlich grosser Beliebtheit.


    V. Runciter: Das EO und das Federal Archive sind - trotz oder gerade weil sie so wichtig sind - wohl die ungeliebtesten Ämter hier in Astor. Ich schlage vor, sollte hier aus dem Kabinett niemand einen geeigneten Kandidaten kennen, das Amt unverzüglich auszuschreiben.


    T. M. Varga: Am besten schreiben wir den Job SimOff aus.


    V. Runciter: Eine Entlassungsurkunde wäre eventuell nicht schlecht ;) [auf einen Kommentar von Michael Blige hin]


    T. M. Varga: Ja, die kommt noch.


    T. M. Varga: Zur Durchführung der Wahlen: Ich rechne damit dass das Gericht morgen, spätestens übermorgen ein Urteil fällt und die Wahlen somit durchzuführen sind. Für die Durchführung gibt es zwei Möglichkeiten:
    - die Wahlen werden vom 25. bis zum 30. durchgeführt, wir bleiben also somit im Wahlzeitraum Dienstag bis Sonntag
    - die Wahlen werden umgehend durchgeführt und enden folglich mitten in der Woche


    Ich bin mir etwas unschlüssig, tendiere aber eher zur ersten Variante. Was meinen die Dame und die Herren?


    V. Runciter: Gibt es neben "weil es schön von Di bis So passt" auch einen rechtlichen Grund die Wahl weiter hinauszuzögern? Ich bin ja eigentlich immer dafür versäumtes so schnell wie möglich zu beheben.


    T. M. Varga: Mir wäre keine Wahl bekannt die nicht von Dienstag bis Sonntag durchgeführt worden wäre. Der Zusammentritt des Houses wird nicht verzögert, da die Resultate zum ersten vorliegen. Aber ich kann mich da grundsätzlich mit beiden Varianten anfreunden.


    J.L. Charmberlain: Ich mich auch.


    V. Runciter: Also das Urteil spricht von "[..] unverzüglich einzuleiten [..]"


    T. M. Varga: Wie stehen Sie dazu, Madam Attorney General?
    *SimOff: Als Verursacherin des ganzen. :devil *


    I. Charmoisé: Der Begriff unverzüglich ist dehnbar. Man kan den gewählten Zeitraum als nächst möglichen deklarieren.


    T. M. Varga: So, die Wahlen sind provisorisch eingerichtet. Nur muss ich mir die Electoral Roll noch einmal genauer Ansehen.


    I. Charmoisé: Wir sollten dann bald darüber informieren. Es wird ja bereits nachgefragt.


    T. M. Varga: Das hatte ich vor. Ich komme jedoch nicht umhin das Wahlgesetz noch einmal zu konsultieren, da mir auf den ersten Blick zwei potenziell ungültige Eintragungen aufgefallen sind.


    T. M. Varga: Art. I Sec. 5 des Federal Election Act besagt "(3) Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist persönlich unter Angabe des vollen Namens und Heimatstaates vorzunehmen."
    Wenn wir davon ausgehen, dass damit der im Registration Office vermerkte Name gemeint ist, so wie es zumindest seit der Einführung des neuen Wahltools gehandhabt wurde, dann ist die Eintragung von Ronald Havering ungültig, da er im Registration Office unter dem Namen Ronald Gregory Mathew James Havering geführt wird.


    Auch bei Smith scheint mir der Fall nicht ganz klar, wobei dort die Rechtslage aufgrund der bereits geschlossenen Electoral Roll weit weniger klar ist.
    *SimOff: Aufgefallen ist mir das Ganze übrigens weil Jake Smith zunächst automatisch aus der Liste der Wähler im Tool entfernt wurde.*


    V. Runciter: Das Gesetz ist da ja doch sehr eindeutig. Havering sollte rausfliegen. Smith hat den Namen erst später geändert, zum Zeitpunkt der Eintragung hat er sich mit seinem damals gültigen Namen eingetragen, das sollte reichen.


    T. M. Varga: Das sehe ich auch so. Wenn niemand ein triftiges Gegenargument hat, werde ich so verfahren.


    J.
    L. Chamberlain: Madam President


    Das ist eine blosse Ordnungsvorschrift und wer dagegen verstösst, den darf man m.E. nicht von der Liste streichen. Das wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in die Rechte des betroffenen Bürgers. Wichtig ist, dass eine Person klar identifizierbar ist.


    V. Runciter: Dann könnte man auch gleich nur einen Punkt (".") posten, denn über den Account der gepostet hat, wäre der jeweilige Staatsbürger über die Bürgerliste auffindbar.


    T. M. Varga: Smith wird auf der Liste verbleiben, Havering werde ich streichen.


    Es wird halt doch mal Zeit die Electoral Roll abzuschaffen...


    J. L. Chamberlain: Das ist zwar etwas und unnötig überspitzt, aber richtig. Mit dem Post hat er sich auf die Election Roll gesetzt. Einem Parsons sein Wahlrecht zu entziehen, weil er sich mit Mosby M. Parsons statt Mosby Moses Parsons in die ER eingeschrieben hätte, würde ich für einen unerhörten Vorgang halten. Sowas wäre nie von der Verfassung gedeckt und könnte folglich im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle kassiert werden. [Bezugnehmend auf den vorherigen Kommentar von V. Runciter]


    T. M. Varga: Wie gesagt: Weg mit der Electoral Roll und gut ist. :vertrag


    V. Runciter: Scheint als wären Madam President und ich mit unserer Meinung zu dem Thema in der Minderheit :kritischguck
    [Bezugnehmend auf die öffentliche Kritik]


    T. M. Varga: Och, ich für meinen Teil habe mich an solche Situationen schon längst gewöhnt. :grins


    Ich werde mich heute Abend in einer Pressekonferenz dazu äussern, vielleicht lässt sich ja noch der ein oder andere überzeugen.


    I. Charmoisé: War ja klar, dass Powell jetzt wieder meint ICH hätte geschlampt..verstehen sie das nicht falsch, Madam President, ich finde es nur wieder unverschämt mich für eine Entscheidung die von einer mir übergeordneten Instanz, in diesem Fall sie, getroffen wurde verantwortlich machen zu wollen.


    I. Charmoisé: Ich rate einfach dazu, Mr. Havering wieder ins Wählerverzeichnis aufzunehmen, nicht zuletzt weil ich mich der Entscheidung nicht anschließen kann, was ich aber öffentlich unter keinen Umständen bekannt geben werde, aber ebenfalls um weitere Verschwörungstheorien zu verhindern.


    T. M. Varga: Nehmen Sie es gelassen, Madam. Das schont die Nerven ungemein.


    Ich werde heute Abend klar stellen, dass ich für diesen Entscheid verantwortlich bin. Was ja eigentlich dem Super-Juristen Powell klar sein sollte, schliesslich prangt meine Unterschrift unter der Electoral Roll.


    I. Charmoisé: Meine Rede, aber der gute Herr kann wohl nicht lesen..


    J. L. Chamberlain: Als ob man es nicht hat kommen sehen ... Warum müssen wir uns selbst beüben, anstatt unsere Energie für das Wesentliche zu verwenden ...



    Die Kommentare in [...] wurden zum besseren Verständnis und als Ersatz für Zitate eingefügt.


    Dieses Protokoll und die Aussage von Mr. Blige zeigt zwei Dinge unmissverständlich: Es gab keine von mir initiierte Verschwörung die Wahlen zu manipulieren und dass ich die Wahlen leite war nicht nur für jeden Bürger offensichtlich, sondern auch mit der damaligen Attorney General Ivonne Charmoisé (SimOff) abgesprochen. Was bleibt also von all den Vorwürfen? Einzig die Ernennung von Martin Ford zum Acting Director des Electoral Office kann man mir vorwerfen. Alle anderen Vorwürfe wurden nun entweder durch mich eindeutig widerlegt oder sind schlicht irrelevant.


    Ich danke ihnen für ihre Aufmerksamkeit.

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