[Discussion] BA 2006/05/001: Supreme Court Bill

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  • Zitat

    United States of Astor
    President of Congress
    Alricio Scriptatore
    Astoria City, 3rd of May 2006


    Der Senator of the Southern Territories, Mister Desiderio V. Adelmar, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.


    Die Aussprache dauert bis Montag, den 08.05.06 - 22Uhr!



  • Ja, kurz zur Begründung:


    In dem abgeschlossenen Wahlprüfungsverfahren waren sich alle Beteiligten - die Parteivertreter und das Gericht - einig, dass die Anwendung der Zivilprozessordnung in einem Wahlprüfungsverfahren ziemlicher Unsinn ist, aber so im Gesetz steht.


    Das vorliegende Gesetz ist einfach und kompakt. Es trägt nicht dazu bei, die Justiz auf dutzende von Einzelgesetzen auszuwalzen, sondern es regelt die wichtigsten Vorgänge einfach, transparent und nachvollziehbar.

  • Mr Speaker,


    ich beantrage, dem ehrenwerten Richter Merkin D. Muffley Rederecht zu erteilen, damit wir ihn im Rahmen eines Hearings befragen können.


    Zu diesem Zweck - und hinsichtlich sich eines möglicherweise daraus ergebenden Aussprachebedarfes - möchte ich auch darum bitten, erforderlichenfalls die Aussprache zu verlängern.

  • Zitat

    United States of Astor
    President of Congress
    Alricio Scriptatore
    Astoria City, 4th of May 2006


    Hiermit wird Mister Merklin D. Muffley in vorliegender Discussion BA 2006/05/001 bis zum Ende der Aussprache oder bis zum Entzug durch das Präsidium befristetes Rederecht verliehen.

  • Grundsätzlich ein sehr begrüßenswerter Entwurf, der wirklich nötig ist und auch inhaltlich Zustimmung verdient.


    Einige Anmerkungen allerdings:


    Wenn man den High Court als Teil des Supreme Court auffasst - woran der Wortlaut von Article 2 keinen Zweifel lässt -, wäre die Beteiligung von Schöffen an dem Verfahren verfassungsrechtlich bedenklich - ich verweise da auf Art V s 1 (4) am Ende, wonach keine Geschworenen bei Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof beteiligt werden sollen. Man müsste daher entweder die Vorschrift über Schöffen streichen oder die unter Beteiligung von Schöffen stattfindenden Verfahren auf einen nicht zum Supreme Court gehörendes, sondern ihm nachgeordnetes Gericht (vgl. Art V s 1 (1) Const) auslagern - aber unter Beachtung der Kompetenzen, die die Verfassung in Art V s 3 ausschließlich dem Supreme Court zuweist.


    Außerdem bin ich mir nicht so ganz sicher, ob wir das Personal für zwei Berufsrichter und drei Schöffen haben. Immerhin kann während der Amtszeit als Richter kein anderes politisches Amt ausgeübt werden, weshalb sich das Interesse dara zumeist in Grenzen hält.


    Eine Verständnisfrage: Werden die Schöffen auf eine bestimmte Amtszeit ernannt oder für jeweils ein Verfahren?

  • Übrigens wäre es schön, wenn der Entwurf klar Stellung nehmen würde zur Frage, ob strafrechtliche Privatklagen zulässig sein sollen oder nicht. Ich würde dazu neigen, Art 14 dieses Entwurfs so zu lesen, dass Privatklagen nicht statthaft sein sollen, aber eindeutig ist der Wortlaut nicht. Ein zusätzlicher Satz zur Klarstellung wäre hilfreich.

  • Ehrenwerter Richter,


    ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Bemerkungen.




    Zitat

    Original von Merkin D. Muffley
    ich verweise da auf Art V s 1 (4) am Ende, wonach keine Geschworenen bei Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof beteiligt werden sollen.


    Schöffen sind nach meiner Ansicht keine Geschworenen.


    Zitat

    Außerdem bin ich mir nicht so ganz sicher, ob wir das Personal für zwei Berufsrichter und drei Schöffen haben. Immerhin kann während der Amtszeit als Richter kein anderes politisches Amt ausgeübt werden, weshalb sich das Interesse dara zumeist in Grenzen hält.


    Das war das Ziel des Antrages: Das Gericht ist mit Schöffen auch mit nur einem (höchst notfalls wohl auch mit gar keinem) Berufsrichter arbeitsfähig.


    Zitat

    Eine Verständnisfrage: Werden die Schöffen auf eine bestimmte Amtszeit ernannt oder für jeweils ein Verfahren?


    Für jeweils ein Verfahren, ich werde das im Wortlaut klarstellen. Meines Erachtens gelten die Beschränkungen für Richter hinsichtlich von ƒmterkombinationen nicht für Schöffen, wobei jedoch einzelne Personen sicherlich auszunehmen sind. Ich werde das einfügen.


    Zitat

    Übrigens wäre es schön, wenn der Entwurf klar Stellung nehmen würde zur Frage, ob strafrechtliche Privatklagen zulässig sein sollen oder nicht. Ich würde dazu neigen, Art 14 dieses Entwurfs so zu lesen, dass Privatklagen nicht statthaft sein sollen, aber eindeutig ist der Wortlaut nicht. Ein zusätzlicher Satz zur Klarstellung wäre hilfreich.


    Ein guter Punkt. Der Entwurf war in der Tat darauf ausgelegt, dass das nicht möglich sein soll. Besser ist es aber, wenn das möglich ist. Ich werde das ändern.

  • Zitat

    Original von Desiderio V. Adelmar
    Schöffen sind nach meiner Ansicht keine Geschworenen.


    Da muss ich mich einlesen, worin genau der Unterschied liegt. Ich dachte immer, der läge darin, dass Geschworene (in den RL-USA) für jeweils einen Einzelfall, Schöffen (in RL-Deutschland) aber auf eine feste Amtszeit ernannt werden. Ich werde aber bei Bedarf nachsehen, was genau den Unterschied ausmacht.


    Noch was: Mit dem "zuständigen Minister", der die Schöffen ernennen soll, ist wohl der Justizminister, sprich der Attorney General, gemeint. Der ist aber gleichzeitig Vertreter des Bundes in Fällen, in denen die Vereinigten Staaten beteiligt sind. Die Richter, die über den Fall urteilen sollen, vom Vertreter eines Beteiligten ernennen zu lassen, halte ich für gefährlich.

  • Zitat

    Original von Merkin D. Muffley
    Da muss ich mich einlesen, worin genau der Unterschied liegt. Ich dachte immer, der läge darin, dass Geschworene (in den RL-USA) für jeweils einen Einzelfall, Schöffen (in RL-Deutschland) aber auf eine feste Amtszeit ernannt werden. Ich werde aber bei Bedarf nachsehen, was genau den Unterschied ausmacht.


    Naja, in Deutschland wird zwar der "Pool" der Schöffen für eine bestimmte Zeit festgelegt (vom Stadtrat), aber die konkreten Schöffen werden doch für jedes Verfahren neu bestimmt (vom Gericht).


    So jedenfalls in Strafsachen. Für Handelssachenkammern an Landgerichten gilt wieder etwas anderes, aber das sind auch keine Schöffen, ebensowenig die Arbeitnehmer- und -gebervertreter an Arbeitsgerichten. An Sozialgerichten gibts wohl auch noch etwas in der Art.


    Der Unterschied besteht ganz deutlich vor allem in der prozessualen Funktion. Eine Geschworenen-Jury ist sozusagen ein eigenes Organ im Verfahren, während Schöffen formal gleichberechtigt neben dem Richter amtieren, also mit ihm einen Spruchkörper bilden und nicht neben ihm.


    Zitat

    Noch was: Mit dem "zuständigen Minister", der die Schöffen ernennen soll, ist wohl der Justizminister, sprich der Attorney General, gemeint. Der ist aber gleichzeitig Vertreter des Bundes in Fällen, in denen die Vereinigten Staaten beteiligt sind. Die Richter, die über den Fall urteilen sollen, vom Vertreter eines Beteiligten ernennen zu lassen, halte ich für gefährlich.


    Warum soll denn der Justizminister mit dem Bundesanwalt identisch sein?


    Um da Komplikationen zu vermeiden, schreibt der Entwurf ein "festgelegtes und transparentes" Verfahren vor - auch wenn der Justizminister nicht direkt involviert ist, soll er die Schöffen nicht willkürlich aussuchen.


    Ich habe über die zuständige Stelle nachgedacht, aber etwas besseres ist mir nicht eingefallen. Im Sinne der Unabhängigkeit der Justiz wäre es am besten, das Gericht würde das selbst machen. Aber das scheitert immer dann, wenn kein Richter mehr verwendbar ist (und das ist dem System ja immanent).


    Und jeder andere (Senats- oder Kongresspräsident) kann recht schnell mal beteiligt sein, ebensoschnell wie die Bundesregierung. Von daher erscheint mir die Lösung mit Justizminister oder Präsident noch am besten zu sein, weil der Justizminister am nächsten dran ist und auch die politische Verantwortung für eine funktionierende Justiz hat - und der Präsident die beste demokratische Legitimation.


    Eine (notwendigerweise noch weiter mehrstufige) Vertretungsregelung wäre intransparent und kaum mehr handhabbar.


    Dass wir in unserer kleinen Gesellschaft leider nicht immer völlig ausschließen können, dass Interessenkonflikte auftreten, gehört zu den traurigen, aber eben auch wahren Erkenntnissen in dieser Hinsicht.

  • Zitat

    United States of Astor
    President of Congress
    Alricio Scriptatore
    Astoria City, 8th of May 2006


    Die Aussprache ist beendet.
    Die Abstimmungen werden eingeleitet.

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


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