H.R. 2014-022: Federal Budget Bill

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 1.777 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dominic Stone.

  • Mister Speaker,


    Pflichtausgaben (Mandatory Spending), die aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtung bestehen, müssen meines Erachtens auch ohne Haushalt gezahlt werden. Sie benötigen daher auch nicht bei jeder Haushaltsberatung die Zustimmung des Repräsentantanhauses. Die Ausgaben des Mandatory Spending können aus meiner Sicht nur über das betreffende Gesetz verändert werden.


    Ermessensausgaben (Discretionary Spending) hingegen benötigen die Zustimmung des Houses. Ich stelle mir das in der Praxis so vor: Wir unterteilen den Haushalt in den Part des "Mandatory Spending" und "Discretionary Spending". Am Ende wird nur über die Ermessensausgaben abgestimmt. An dieser Stelle kann man überlegen, ob man über jede Ausgabe einzeln oder über alle Ausgaben gemeinsam abstimmt.

  • Mr. Speaker,


    mich würde vor allem interessieren, wo die Congresswoman aus Laurentiana die inhaltlich Grenze zwischen Mandatory Spending und Discretionary Spending zu zziehen gedenkt. Denn tatsächlich, und stimme ich mit dem Gentleman aus Laurentiana überein, löst das das aktuelle Problem nicht wirklich.


    Ich könnte mir, um mal weiter auf einen Kompromiss zuzusteuern, vorstellen, dass Gehälter oder Unterhaltskosten für Gebäude dauerhaft gesichert sind. Sicherlich nützt es niemandem, wenn der Staat ein angemietetes Gebäude verliert, weil er aufgrund einer Haushaltsblockade die Miete nicht zahlen kann, oder ein Staatsgebäude einbricht, weil die Reparaturkosten nicht bezahlt werden dürfen.


    Aber zum Beispiel der Promotion of Alternative Drives Act stellt in Sec. 2, Ssec. 1 einen Betrag von 100 Mio. Dollar als Forschungsförderung für alternative Treibstoffe zur Verfügung. Meines Erachtens ist das eine gesetzliche Verpflichtung, müsste also von der Regierung auch dann geleistet werden, wenn eine Haushaltsblockade bestünde. Doch das kann sicherlich nicht der Sinn der Klausel sein.

  • Madam President,


    ich schlage folgendes vor, basierend auf der Erklärung der Kollegin aus Laurentiana:


    Sämtliche konkret festgelegten Kosten aus Gesetzen und Verträgen gelten as "Mandatory Spending" und sind immer zu bezahlen. Die Notkredite wären für diese Beträge gedacht. Jegliches anderes "Discretionary Spending" - hierzu zählen dann auch die Ausgabe für die Ausführung von Gesetzen bei denen keine konketen Summen dafür vorgesehen sind - geht über das jeweilige Budgetgesetz.


    Wenn nun das House einem Gesetz zustimmt wie dem Promotion of Alternative Drives Act muss es sich im Klaren sein, dass diese Ausgaben "mandatory" werden. Aus diesem Grund würde ich dieses Gesetz auch aufheben, um ein unbeschriebenes Blatt für dieses zukünftige Handling des Budgets zu ermöglichen.

  • Mr. Speaker,


    ich möchte den Gentleman aus Laurentiana fragen, ob dadurch jedes Gesetz mit konkreten Zahlen ausschließlich durch das Repräsentantenhaus zu behandeln wäre.

  • Madam President,



    ich möchte den Gentleman aus Laurentiana fragen, ob dadurch jedes Gesetz mit konkreten Zahlen ausschließlich durch das Repräsentantenhaus zu behandeln wäre.


    nur sofern es um konkrete Zahlen geht, die Bundesausgaben betreffen und auch dann nur wenn das fragliche Gesetz sich ausschließlich damit oder mit Rahmenbedingungen der Mittelvergabe befasst. Der Promotion of Alternative Drives Act sowie der die derzeit in Beratung befindliche Federal Salaries Bill halte ich da für gute Beispiele.


    Ich lege hiermit die aktualisierte Version des Entwurfes vor:


    Federal Budget Bill


    Section 1 - Duration & Limits
    (1) Das Repräsentantenhaus soll einmal pro Legislaturperiode ein Bundesbudgetgesetz beschließen, welches für die nachfolgende Legislaturperiode Gültigkeit hat.
    (2) Der Bundesregierung ist es verboten, Ausgaben zu tätigen, die nicht durch ein Budget legitimiert sind.
    (3) Die Bundesregierung soll alle konkret anfallenden Kosten aus Gesetzen und Verträgen des Bundes stets begleichen. Hierfür können in eigenem Ermessen notwendige Kredit aufgenommen werden. Über die Aufnahme solcher Kredite ist der Kongress umgehend zu informieren.


    Section 2 - Scope
    (1) Das Budget soll
    a) alle Einkünfte des Bundes - aufgeschlüsselt nach Quellen - sowie
    b) alle Ausgaben des Bundes - aufgeschlüsselt nach Zweck -
    für die nachfolgende Legislaturperiode des Repräsentantenhauses beinhalten.
    (2) Die Ausgaben sollen zudem getrennt nach "Mandatory Spending" (Ausgaben auf Grund von Gesetzes und Verträgen des Bundes) und "Discretionary Spending" (Ausgaben des Bundes auf Basis des jeweiligen Budgets) aufgelistet werden.
    (3) Die Einkünfte sollen durch das Department of Commerce auf Millionen gerundet geschätzt werden.
    (4) Berät das Repräsentantenhaus nach Sec. 3 SSec. 2 ohne Zutun des Präsidenten ein Budget, so sollen die Werte nach SSec. 3 auf Antrag des Kongresspräsidiums vom Department of Commerce bereitgestellt werden.


    Section 3 - Right of Petition
    (1) In der ersten Hälfte der Legislaturperiode, soll ein Budgetentwurf nur debattiert werden, wenn dieser im Namen des Präsident eingebracht wurde.
    (2) Wurde bis zum ersten Tag der zweiten Hälfte der Legislaturperiode kein Budgetentwurf eingebracht, steht es jedem Repräsentanten frei, dies zu tun.


    Section 4 - Special Budget
    (1) Das Repräsentantenhaus kann auf Antrag des Präsidenten oder in Eigenregie ein Special Budget beschließen.
    (2) Ein Special Budget kann für einen bestimmten Anwendungsfall, zusätzlich zum aktuell gültigen Budget, Ausgaben bereitstellen.
    (3) Ein Special Budget kann durch den Präsidenten abgelehnt werden, falls für die Ausgaben nicht ausreichend monetäre Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall muss das Repräsentantenhaus umgehend informiert werden.


    Section 5 - Final Provisions
    (1) Das Department of Commerce soll innerhalb der ersten vierzehn Tage jeder Legislaturperiode eine Aufstellung der getätigten Ein- und Ausgaben des Bundes während der letzten Legislaturperiode veröffentlichen.
    (2) Dieses Gesetz soll mit Antritt des nächsten Repräsentantenhauses in Kraft treten, Sec. 5 SSec. 1 abweichend davon mit Antritt des übernächsten Repräsentantenhauses.
    (3) Nach diesem Gesetz in Kraft getretene Bundesbudgetgesetze können nur durch die in Sec. 4 vorgesehene Weise geändert werden.

  • Mr. Speaker,


    ich sehe mit dieser Herangehensweise das Problem, dass der Senat regelmäßig dadurch umgangen werden kann, dass in einem Gesetz konkrete Kosten festgehalten werden.

  • Mr. Speaker,


    ich muss der Congresswoman aus Laurentiana insoweit widersprechen, als dass von der Verfassung nicht vorgesehen ist, dass der Senat durch einen taktischen Kniff zum legislativen Zaungast degradiert werden kann.

  • Madam President,


    könnte die geschätzte Senatorin aus Serena bitte ein Beispiel für ihre Befürchtung geben? An ein beliebiges Gesetz nun konkrete Ausgaben zu heften reicht in meinen Augen nicht aus um das betreffende Gesetz komplett in die Hoheit des Repräsentantenhauses zu ziehen.

  • Mr. Speaker,


    ich danke dem Gentleman aus Laurentiana für die letzte Klarstellung. Alle meine Bedenken konnten zerstreut werden, sodass ich dem Entwurf nun zustimmen kann.

  • Mr. Speaker,


    ich habe noch Nachfragen bevor ich dem Gesetz zustimmen kann:


      Besitzt ein verabschiedetes Budget laut Entwurf Gesetzesrang? Muss der Präsident also das jeweilige Budgetgesetz unterschreiben?


      Wenn ja, wird wurde das Mittel der Concurrent Resolution nicht mehr in Betracht gezogen?


      Wollten wir nicht nur über die Ausgaben des Discretionary Spending abstimmen lassen? Der Gesetzestext lässt derzeit nicht darauf schließen.

  • Madam President,



    Besitzt ein verabschiedetes Budget laut Entwurf Gesetzesrang? Muss der Präsident also das jeweilige Budgetgesetz unterschreiben?


    So war das gedacht ja.


    Zitat

    Wenn ja, wird wurde das Mittel der Concurrent Resolution nicht mehr in Betracht gezogen?


    Diese Form ist bei uns schlicht nicht üblich.


    Zitat

    Wollten wir nicht nur über die Ausgaben des Discretionary Spending abstimmen lassen? Der Gesetzestext lässt derzeit nicht darauf schließen.


    Über Ausgaben die bereits feststehen - eben die Mandatory Spendings - kann sowieso nicht mehr abgestimmt werden. Abenso wie die Einnahmen stehen sie nur der Vollständigkeit halber dann in den einzelnen Budgetgesetzen.

  • Madam President,


    Ich werde der Vorlage in der aktuellen Form zustimmen. Allerdings sollte die Grammatik in Sec.1, Ssec.3 verbessert werden.

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