Mister Speaker,
Pflichtausgaben (Mandatory Spending), die aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtung bestehen, müssen meines Erachtens auch ohne Haushalt gezahlt werden. Sie benötigen daher auch nicht bei jeder Haushaltsberatung die Zustimmung des Repräsentantanhauses. Die Ausgaben des Mandatory Spending können aus meiner Sicht nur über das betreffende Gesetz verändert werden.
Ermessensausgaben (Discretionary Spending) hingegen benötigen die Zustimmung des Houses. Ich stelle mir das in der Praxis so vor: Wir unterteilen den Haushalt in den Part des "Mandatory Spending" und "Discretionary Spending". Am Ende wird nur über die Ermessensausgaben abgestimmt. An dieser Stelle kann man überlegen, ob man über jede Ausgabe einzeln oder über alle Ausgaben gemeinsam abstimmt.