2014-030 Environment Protection Bill

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  • State Council of Serena



    "Impavidi progrediamur"


    [Debate] 2014-030 Environment Protection Bill


    Honorable State Councilors!


    State Councilor Samuel Regis hat den angehängten Entwurf zur Debatte eingebracht.


    Die Dauer der Aussprache wird auf zunächst 96 Stunden festgesetzt, und kann auf entsprechenden Antrag verlängert oder verkürzt werden.


    Dem Antragsteller steht die erste Wortmeldung zur Begründung zu.


    Environment Protection Act


    Section 1 - Ziele
    Aus der Verantwortung für künftige Generationen sind die Natur und Landschaft Serenas im besiedelten und unbesiedelten Raum als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung zu schützen, zu pflegen, zu erhalten und - soweit erforderlich - wiederherzustellen.


    Section 2 - Grundsätze
    (1) Mit Grund, Wasser und natürlichen Ressourcen Serenas muss sparsam und schonend umgegangen werden.
    (2) Ungestörte, großflächige und unzerschnittene Landschaftsräume sind zu erhalten.
    (3) Verkehrswege, oberirdische Energieleitungen und ähnliche Vorhaben haben sich in Natur und Landschaft schonend einzufügen; dies ist insbesondere bei Standortentscheidungen zu berücksichtigen.
    (4) Bestehende Lebensstätten und Lebensräume der Flora und Fauna Serenas sind zu schützen. Dies gilt insbesondere für gefährdete Arten.
    (5) Die Natur ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch als Erlebnis- und Erholungsraum für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholung des Menschen zu sichern.


    Section 3 - Naturschutz
    (1) Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu unterlassen.
    (2) Teile von Natur und Landschaft können durch Rechtsverordnung zum
    a) Naturschutzgebiet,
    b) Naherholungsgebiet oder
    c) Naturdenkmal
    erklärt werden und erhalten damit den Status eines Staatsparls
    (3) Ein Staatspark wird durch den Beschluss der State Assembly errichtet und in einer Karte definiert.
    (4) Die Aufhebung eines Nationalparks wird durch den Beschluss der State Assembly vollzogen. Der Gouverneur kann gegen die Aufhebung eines Nationalparks sein Veto einlegen.


    Section 4 - Naturschutzgebiet
    (1) Gebiete Peninsulas, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
    1. zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
    2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen,
    3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit,
    4. zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter oder
    5. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
    erforderlich ist, können zu Naturschutzgebieten erklärt werden.
    (2) In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können.


    Section 5 - Naherholungsgebiet
    Gebiete, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung besonders eignen oder für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind,können zu Naherholungsgebieten erklärt werden.


    Section 6 - Naturdenkmäler
    (1) Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder repräsentativen Bedeutung in einem Landschaftsraum erforderlich ist, können zu Naturdenkmalen erklärt werden. Soweit es zum Schutz des Naturdenkmals erforderlich ist, kann seine Umgebung mit einbezogen werden.
    (2) Die Beseitigung des Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.


    Section 7 - Gewässerschutz
    (1) Die Gewässer Serenas, auch die künstlicher Natur, sind zu schützen. Abwässer dürfen nur nach Klärung eingeleitet werden. Vor der Meeresküste müssen Abwässer einen Kilometer entfernt eingeleitet werden. Dabei ist darauf zu achten, das die vorherrschenden Meereströmungen die Abwässer nicht an die Küste zurücktreiben.
    (2) Müllhalden sind so anzulegen, dass eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen ist.


    Section 8 - Maßnahmen
    (1) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschriften zu dulden.
    (2) Dem Land steht ein Vorkaufsrecht zu an einem Grundstück, das ganz oder teilweise in einem Staatspark liegt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Grundstück für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden soll.


    Section 9 - State Park Administration
    (1) Die State Park Administration ist für die Verwaltung und Überwachung der Staatsparks zuständig. Sie ist Teil der Staatsregierung.
    (2) Sie richtet in jedem Staatspark eine Parkstation ein, die für die Sauberkeit, Pflege und Sicherheit verantwortlich ist und berechtigt ist, die Regelungen dieses Gesetzes in den Staatsparks durchzusetzen.
    (3) In Naturschutzgebieten und bei Naturdenkmälern richten sie Informations- und Bildungsstätten ein für Besucher ein.


    Section 10 - Verstöße
    (1) Verstöße gegen Rechtsverordnungen, die zur Zerstörung, Schädigung oder nachhaltigen Störung eines Nationalparks, Naherholungsgebietes, Naturparks oder Naturdenkmals führen, werden mit bis zu zwei Wochen Haftstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe von 200A$ bestraft.
    (2) Alle sonstigen Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einer Geldbuße bis zu 100A$ bestraft.
    (3) Die Bußgelder sollen durch den Governor eingefordert werden und gehen an die Republic of Serena.

  • Mr. Chairman pro tempore,


    der Schutz der natürlichen Ressourcen sowie der Flora und Fauna Serenas ist wichtig, sowohl für die Gegenwart, als auch für die Zukunft. Wenn wir nicht bereits jetzt dafür sorgen, dass die Natur und Umwelt Serenas geschützt wird, werden wir uns spätestens dann umsehen, wenn unsere Kinder und Enkel uns fragen, warum wir so zerstörerisch mit unserer Welt umgegangen sind.


    Daher habe ich diesen Entwurf eingebracht, der sich im Großen und Ganzen auf den auf die ehemalige Umweltschutzgesetzgebung von Peninsula fußt. Sie sieht die Einrichtung von drei verschiedene Arten von Staatsparks vor, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und Naherholungsgebiete vor, wobei dort die State Assembly definierte Regionen so schützen können. Weiterhin gibt es generelle Regelungen zum Gewässerschutz und zum Naturschutz.


    Ich bitte um Unterstützung für den Entwurf.

  • Honorable State Councilors,


    Im Grundsatz ist ein solches Gesetz sicher wünschenswert, jedoch ist es, sagen wir, schwammig und bietet daher einen sehr grossen Ermessensspielraum.


    Sind die in Section 3 genannten Staatsparks und Nationalparks dasselbe? Wenn ja, sollte die Formulierung auf jeden Fall angepasst werden.


    Spricht Section 4 bewusst von Peninsula und nicht von Serena?


    Ich nehme an in Section 8, Subsection 2 ist mit "Land" der Staat Serena gemeint, ist das korrekt?


    Was auffällt: Die Titel der Sections sind nicht in der ansonsten für solche Titel üblichen Sprache gehalten. Ich persönliche finde dies nicht problematisch und kann damit gut leben. Ich bin sogar der Meinung dass dies die Lesbarkeit des Gesetzestextes fördert.

  • Mr. Chairman pro tempore,


    zu den Anmerkungen des Gouverneurs:


    Es handelt sich hierbei sozusagen mehr um ein Ausgestaltungsgesetz, als ein Anwendungsgesetz. Die Anwendungsteile, also insbesondere die Einrichtung und Aufhebung von Staatsparks, ist ausreichend ausgeführt. Gerne führe ich aber noch einige Punkte aus, wenn der Gouverneur bei bestimmten Punkten Präzisierungsbedarf besteht.


    Nationalparks sind Staatsparks. Hier muss jeweils der Terminus "Nationalpark" durch "Staatspark" ersetzt werden. Grund dafür ist meines Erachtens eine konkrete Trennung zwischen Gebieten, für die die Republic of Serena zuständig ist, und solche, die vielleicht in Zukunft vom Bund eingerichtet und verwaltet werden. Daher die Entscheidung für den Terminus "Staatspark".


    Überall, wo noch "Peninsula" steht, muss dieses durch "Serena" ersetzt werden. Wie gesagt beruht der Entwurf auf der ehemaligen Gesetzgebung Peninsulas, weshalb bei der einen oder anderen Namensnennung eine Ersetzung meinerseits vergessen worden sein könnte. Mit "Land" ist tatsächlich Serena gemeint, auch hier werde ich entsprechend ersetzen.


    Die Titelnennung kann ich bei Bedarf noch anpassen.

  • Mr. Chairman pro tempore,


    anbei der aktualisierte Entwurf.


    Environment Protection Act


    Section 1 - Purpose
    Aus der Verantwortung für künftige Generationen sind die Natur und Landschaft Serenas im besiedelten und unbesiedelten Raum als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung zu schützen, zu pflegen, zu erhalten und - soweit erforderlich - wiederherzustellen.


    Section 2 - General Provisions
    (1) Mit Grund, Wasser und natürlichen Ressourcen Serenas muss sparsam und schonend umgegangen werden.
    (2) Ungestörte, großflächige und unzerschnittene Landschaftsräume sind zu erhalten.
    (3) Verkehrswege, oberirdische Energieleitungen und ähnliche Vorhaben haben sich in Natur und Landschaft schonend einzufügen; dies ist insbesondere bei Standortentscheidungen zu berücksichtigen.
    (4) Bestehende Lebensstätten und Lebensräume der Flora und Fauna Serenas sind zu schützen. Dies gilt insbesondere für gefährdete Arten.
    (5) Die Natur ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch als Erlebnis- und Erholungsraum für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholung des Menschen zu sichern.


    Section 3 - Nature Conservation
    (1) Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu unterlassen.
    (2) Teile von Natur und Landschaft können durch Rechtsverordnung zum
    a) Naturschutzgebiet,
    b) Naherholungsgebiet oder
    c) Naturdenkmal
    erklärt werden und erhalten damit den Status eines Staatsparls
    (3) Ein Staatspark wird durch den Beschluss des State Council errichtet und in einer Karte definiert.
    (4) Die Aufhebung eines Staatsparks wird durch den Beschluss des State Council vollzogen. Der Gouverneur kann gegen die Aufhebung eines Nationalparks sein Veto einlegen.


    Section 4 - Nature Conservation Areas
    (1) Gebiete Serenas, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
    1. zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
    2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen,
    3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit,
    4. zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter oder
    5. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
    erforderlich ist, können zu Naturschutzgebieten erklärt werden.
    (2) In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können.


    Section 5 - Local Recreations Areas
    Gebiete, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung besonders eignen oder für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind,können zu Naherholungsgebieten erklärt werden.


    Section 6 - Natural Monument
    (1) Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder repräsentativen Bedeutung in einem Landschaftsraum erforderlich ist, können zu Naturdenkmalen erklärt werden. Soweit es zum Schutz des Naturdenkmals erforderlich ist, kann seine Umgebung mit einbezogen werden.
    (2) Die Beseitigung des Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.


    Section 7 - Water Conservation
    (1) Die Gewässer Serenas, auch die künstlicher Natur, sind zu schützen. Abwässer dürfen nur nach Klärung eingeleitet werden. Vor der Meeresküste müssen Abwässer einen Kilometer entfernt eingeleitet werden. Dabei ist darauf zu achten, das die vorherrschenden Meereströmungen die Abwässer nicht an die Küste zurücktreiben.
    (2) Müllhalden sind so anzulegen, dass eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen ist.


    Section 8 - Measures
    (1) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschriften zu dulden.
    (2) Der Republic of Serena steht ein Vorkaufsrecht zu an einem Grundstück, das ganz oder teilweise in einem Staatspark liegt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Grundstück für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden soll.


    Section 9 - State Park Administration
    (1) Die State Park Administration ist für die Verwaltung und Überwachung der Staatsparks zuständig. Sie ist Teil der Staatsregierung.
    (2) Sie richtet in jedem Staatspark eine Parkstation ein, die für die Sauberkeit, Pflege und Sicherheit verantwortlich ist und berechtigt ist, die Regelungen dieses Gesetzes in den Staatsparks durchzusetzen.
    (3) In Naturschutzgebieten und bei Naturdenkmälern richten sie Informations- und Bildungsstätten ein für Besucher ein.


    Section 10 - Sanctions
    (1) Verstöße gegen Rechtsverordnungen, die zur Zerstörung, Schädigung oder nachhaltigen Störung eines Nationalparks, Naherholungsgebietes, Naturparks oder Naturdenkmals führen, werden mit bis zu zwei Wochen Haftstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe von 200A$ bestraft.
    (2) Alle sonstigen Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einer Geldbuße bis zu 100A$ bestraft.
    (3) Die Bußgelder sollen durch den Governor eingefordert werden und gehen an die Republic of Serena.

  • Honorable State Councilors,


    Ich habe die letzte Wortmeldung von Councilor Regis dahingehend verstanden, dass der Begriff "Nationalpark" konsequent durch "Staatspark" ersetzt werden soll. Dies ist nicht geschehen. Was ist der Grund dafür?


    Ich betone noch einmal dass ich die Zielsetzung des Entwurfes teile, jedoch störe ich mich etwa daran dass eine Umschreibung was denn nun genau ein Staatspark ist fehlt.

  • Mr. Chairman pro tempore,


    nun wurde auch der letzte Nationalpark ersetzt und der Begriff Staatspark zumindest ansatzweise definiert. Die kurze Definition ist darauf zurückzuführen, dass der Staatspark eher als Oberkategorie für die drei Staatsparkarten - Naturschutzgebiet, Naherholungsgebiet, Naturdenkmal - fungieren soll, da im große Teile der danach folgenden Regelungen alle drei Arten betrifft.


    Environment Protection Act


    Section 1 - Purpose
    Aus der Verantwortung für künftige Generationen sind die Natur und Landschaft Serenas im besiedelten und unbesiedelten Raum als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung zu schützen, zu pflegen, zu erhalten und - soweit erforderlich - wiederherzustellen.


    Section 2 - General Provisions
    (1) Mit Grund, Wasser und natürlichen Ressourcen Serenas muss sparsam und schonend umgegangen werden.
    (2) Ungestörte, großflächige und unzerschnittene Landschaftsräume sind zu erhalten.
    (3) Verkehrswege, oberirdische Energieleitungen und ähnliche Vorhaben haben sich in Natur und Landschaft schonend einzufügen; dies ist insbesondere bei Standortentscheidungen zu berücksichtigen.
    (4) Bestehende Lebensstätten und Lebensräume der Flora und Fauna Serenas sind zu schützen. Dies gilt insbesondere für gefährdete Arten.
    (5) Die Natur ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch als Erlebnis- und Erholungsraum für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholung des Menschen zu sichern.


    Section 3 - Nature Conservation
    (1) Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu unterlassen.
    (2) Ein Staatspark ist eine räumlich begrenzte Zone, die unter besonderem ökologischen Schutz steht.
    (3) Teile von Natur und Landschaft können durch Rechtsverordnung zum
    a) Naturschutzgebiet,
    b) Naherholungsgebiet oder
    c) Naturdenkmal
    erklärt werden und erhalten dadurch den Status eines Staatsparks.
    (4) Ein Staatspark wird durch den Beschluss des State Council errichtet und in einer Karte definiert.
    (5) Die Aufhebung eines Staatsparks wird durch den Beschluss des State Council vollzogen. Der Gouverneur kann gegen die Aufhebung eines Nationalparks sein Veto einlegen.


    Section 4 - Nature Conservation Areas
    (1) Gebiete Serenas, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
    1. zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
    2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen,
    3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit,
    4. zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter oder
    5. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
    erforderlich ist, können zu Naturschutzgebieten erklärt werden.
    (2) In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können.


    Section 5 - Local Recreations Areas
    Gebiete, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung besonders eignen oder für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind,können zu Naherholungsgebieten erklärt werden.


    Section 6 - Natural Monument
    (1) Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder repräsentativen Bedeutung in einem Landschaftsraum erforderlich ist, können zu Naturdenkmalen erklärt werden. Soweit es zum Schutz des Naturdenkmals erforderlich ist, kann seine Umgebung mit einbezogen werden.
    (2) Die Beseitigung des Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.


    Section 7 - Water Conservation
    (1) Die Gewässer Serenas, auch die künstlicher Natur, sind zu schützen. Abwässer dürfen nur nach Klärung eingeleitet werden. Vor der Meeresküste müssen Abwässer einen Kilometer entfernt eingeleitet werden. Dabei ist darauf zu achten, das die vorherrschenden Meereströmungen die Abwässer nicht an die Küste zurücktreiben.
    (2) Müllhalden sind so anzulegen, dass eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen ist.


    Section 8 - Measures
    (1) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschriften zu dulden.
    (2) Der Republic of Serena steht ein Vorkaufsrecht zu an einem Grundstück, das ganz oder teilweise in einem Staatspark liegt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Grundstück für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden soll.


    Section 9 - State Park Administration
    (1) Die State Park Administration ist für die Verwaltung und Überwachung der Staatsparks zuständig. Sie ist Teil der Staatsregierung.
    (2) Sie richtet in jedem Staatspark eine Parkstation ein, die für die Sauberkeit, Pflege und Sicherheit verantwortlich ist und berechtigt ist, die Regelungen dieses Gesetzes in den Staatsparks durchzusetzen.
    (3) In Naturschutzgebieten und bei Naturdenkmälern richten sie Informations- und Bildungsstätten für Besucher ein.


    Section 10 - Sanctions
    (1) Verstöße gegen Rechtsverordnungen, die zur Zerstörung, Schädigung oder nachhaltigen Störung eines Staatsparks führen, werden mit bis zu zwei Wochen Haftstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe von 200A$ bestraft.
    (2) Alle sonstigen Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einer Geldbuße bis zu 100A$ bestraft.
    (3) Die Bußgelder sollen durch den Governor eingefordert werden und gehen an die Republic of Serena.

  • Alricio Scriptatore

    Hat das Label von [Debate] auf Records [Astor 1.0] geändert

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